Protocol of the Session on December 13, 2017

Lassen Sie mich auch auf die Ankündigung der Naturschutzverbände eingehen, die sagen, sie wollen klagen. Dazu sage ich klar und deutlich, das ist deren gutes Recht. Ich würde mir aber wünschen, dass man nicht bereits zu Beginn ein kategorisches Nein ausspricht, sondern gemeinsam an einer Lösung arbeitet, die natur- und umweltverträglich ist; denn dies ist in unser aller Interesse.

Meine Damen und Herren, weiterhin wird immer behauptet, man könne die Verkehre auch über andere Bundesstraßen in der Eifel umleiten. Dazu sind folgende Fakten auf den Tisch zu legen: Man muss sich nur einmal die Statistik der Verkehrsprognosen anschauen, um festzustellen, dass es 30.000 Fahrzeuge pro Tag und ein Lkw-Anteil von bis zu 6.000 sind. Das sind belastbare Zahlen, die untermauern, wie deutlich der Mehrwert der A 1 für die gesamte Großregion ist, ganz zu schweigen von der wirtschaftlichen Bedeutung, die wohl kaum jemand abstreiten wird. Schon heute ist die B 51, die B 262 bei Mayen und die A 61 damit überfordert, den Verkehr zu kompensieren.

Ich fasse abschließend zusammen: Würde die A 1 nicht gebaut werden, wäre das untergeordnete Netz bei steigendem Verkehrsaufkommen nicht in der Lage, diesen Verkehr aufzunehmen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass diese Landesregierung sich klar und deutlich im Koalitionsvertrag für die A 1 positioniert hat. Ich schließe mit einem ganz einfachen Satz: Eine Straße ist erst dann vollendet,

(Abg. Arnold Schmitt, CDU: Wenn sie beendet ist!)

wenn sie ununterbrochen von A nach B führt. Lassen Sie

uns gemeinsam an diesem Ziel weiterarbeiten.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Brandl von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Oster, Sie haben viel Richtiges gesagt, bis auf die Passage zu Rot-Grün. Aber ich glaube, wir waren dafür zum Teil der falsche Adressat. Ich denke, Sie hätten Ihre Koalitionspartner zu gewissen Zeiten noch viel stärker dazu ins Gebet nehmen sollen.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, auch wir freuen uns sehr über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Lückenschluss der A 1. Sehr geehrter Herr Minister, was Ihre Amtsvorgänger in den letzten Jahren und Jahrzehnten verzögert und verschleppt haben, kommt nun endlich in ein ordentliches Verfahren.

Ich möchte dabei betonen, dass Sie tatsächlich unsere volle Unterstützung haben, wenn es darum geht, wichtige Verkehrsprojekte des Landes zur Baureife zu bringen und danach auch tatsächlich umzusetzen.

(Beifall der CDU)

Wir erwarten dabei nicht, dass Sie nach 18 Monaten im Amt ganze Autobahnen oder Brücken gebaut haben. Aber wir erwarten, dass Sie die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, dass Vorhaben auch umgesetzt und nicht nur angekündigt werden.

(Beifall der CDU)

Deshalb sind wir heute auch ein wenig skeptisch. Wenn in einer Aktuellen Debatte allein schon die Tatsache abgefeiert wird, dass ein paar Wäschekörbe voll Aktenordner abgegeben wurden und ein Planfeststellungsverfahren eröffnet wird, dann ist das noch kein Erfolg. Es ist ein wichtiger Schritt in der Planung, aber es ist noch kein Erfolg.

(Beifall der CDU)

Seit nunmehr eineinhalb Jahren kündigen Sie an, dass die Planfeststellungsbeschlüsse für die A 1, für die zweite Rheinbrücke bei Wörth oder für den sechsspurigen Ausbau der A 643 mit – wie Sie zu sagen pflegen – maximaler Beschleunigung vorangetrieben werden.

Aber schauen wir es uns doch einmal genauer an. Der Lückenschluss der A 1 befindet sich seit dem Jahr 2003 im Bundesverkehrswegeplan, ein Baubeginn ist jedoch zum Unverständnis vieler Rheinland-Pfälzer seitdem nicht erfolgt; denn über viele Jahre wurde der Bau der A 1 – Herr Oster, passen Sie auf – von unterschiedlichen SPDgeführten Landesregierungen verzögert.

(Beifall der CDU)

Sie machen, was Sie dabei am besten können, und kündigen jetzt an, dass das Baurecht bis 2021 vorliegen soll. Ich sage für meine Fraktion ganz offen, wir haben aufgrund der Vergangenheit der Verantwortlichen im Verkehrsministerium unsere Zweifel, dass diese Ankündigungsrhetorik auch zu Erfolgen führt.

(Beifall der CDU)

Zu oft haben die Menschen auf die Ankündigungen aus dem Infrastrukturministerium vertraut und sind doch letzten Endes bitter enttäuscht worden.

(Beifall bei der CDU)

Ich will Ihnen einige Beispiele nennen. Zum Bau der zweiten Rheinbrücke – wir haben uns im Ausschuss darüber unterhalten – haben Sie beispielsweise im Juni 2016 gesagt, der Planfeststellungsbeschluss werde zum Ende des Jahres 2016 vorliegen. Anfang 2017 hieß es dann, er kommt zum Jahresende 2017, und die Begründung blieben Sie auch im Ausschuss schuldig. Ich habe recherchiert. Herr Minister, Sie hatten die Verantwortung in Richtung des Bundesrechnungshofs geschoben. Das ist schlichtweg falsch. Diese Probleme und Hinweise des Bundesrechnungshofs waren Ihnen schon bei der Verzögerung 2016 bekannt.

(Beifall der CDU)

Ein Jahr Planungsverzögerung bei einer Amtszeit von nur eineinhalb Jahren, nennen Sie das maximale Beschleunigung? Das ist keine maximale Beschleunigung.

(Beifall der CDU)

Sie reihen sich dabei ein in eine Schlange von Verantwortungsträgern im Wirtschaftsministerium. Ich möchte den damaligen Staatssekretär Alexander Schweitzer nennen. Er hat 2009 in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage versprochen, das Planfeststellungsverfahren für die zweite Rheinbrücke einzuleiten, es zwei Jahre später, also im Jahr 2011, abzuschließen und bis zum Jahr 2015 eine neue Brücke über den Rhein gebaut zu haben.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Aber wir reden doch jetzt gerade über die A 1!)

Sie wissen es genauso gut wie ich: Dieses Planfeststellungsverfahren ist mit Stand heute noch nicht einmal beendet.

(Beifall der CDU)

Verzögerung um fast sechs Jahre, das ist keine maximale Beschleunigung.

Ich möchte noch einmal auf den Bereich des Neubaus von Landesstraßen zurückkommen. Wir stehen dort vor gewaltigen Herausforderungen. Allein die Baukosten der baureifen Neubauprojekte liegen bei 115 Millionen Euro. Wie viel stellen Sie noch einmal im Haushalt dafür zur Verfügung? Wie viel ist es? – 7 Millionen Euro pro Jahr für einen fertig geplanten, baureifen Aufwand von 115 Millionen Euro. Sie bräuchten also über 16 Jahre, um diesen

Investitionsstau abzuarbeiten, wenn Sie in der Zwischenzeit nichts anderes zur Baureife bringen würden.

(Beifall der CDU)

Herr Minister, das ist sicher keine maximale Beschleunigung. Das ist das Gegenteil davon. Sie verwechseln an der Stelle das Gaspedal mit der Bremse. Das ist reine Show und Ankündigungsrhetorik, und das ist das, was wir hier und heute kritisieren.

(Beifall der CDU)

Ich komme in der zweiten Runde gerne auf Ihren jüngsten Ankündigungs-Hit in Bezug auf die 17 Ortsumgehungen zu sprechen.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Ahnemüller von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Oder lassen Sie es mich etwas vorsichtiger formulieren: Es könnte, ja, es könnte noch alles gut werden.

Schnell ging es ja bisher nun nicht wirklich, was den Lückenschluss der A 1 betrifft, und das ist jetzt kein Vorwurf an Sie, Herr Verkehrsminister. Wenn man bedenkt, dass von 1975 – zu diesem Zeitpunkt war das Teilstück von Trier bis zum Dreieck Vulkaneifel fertiggestellt – bis 2012, in 37 Jahren, immerhin 12 Kilometer in den weiteren Verlauf der A 1 gebaut wurden, dann sind das ca. 324 Meter pro Jahr. „Wenig“ ist ein relativ humaner Begriff für diese Leistung.

(Beifall der AfD)

In den darauffolgenden Jahren, also ab 2012, passierte nichts, so gut wie gar nichts. Lag es daran, dass 2012 unsere grünen Kameraden in die Regierungsverantwortung gehoben wurden?

(Heiterkeit und Zurufe von SPD, FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Uwe Junge, AfD: Es sind aber keine Kameraden! – Zuruf aus dem Hause: Das würde ich zurückweisen!)

Ich mag es nicht beurteilen und überlasse es jedem, sich selbst ein Urteil zu bilden.

Verehrte Abgeordnete, das Ziel ist eine A 1, die von der Ostsee bis ins Saarland befahrbar ist. Dazu benötigen wir jetzt noch den letzten Schlussspurt der beiden betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Ersteres muss noch ca. 15 Kilometer zum Lückenschluss beisteuern, unser Bundesland hingegen fast 11 Kilometer.

Nun sind mit den abgegebenen Unterlagen die beteiligten Behörden gefragt, damit der eigentliche Planfeststellungsbeschluss erlassen werden kann und somit Baurecht erlangt wird. Das klingt theoretisch zunächst einmal nicht so übel; allerdings ärgern sich die zukünftigen Nutzer und Nutznießer von Rheinland-Pfalz zu Recht, dass das Planfeststellungsverfahren frühestens 2021 abgeschlossen werden soll bzw. abgeschlossen werden kann.

Wenn der Verkehrsminister die Verantwortung für den Beginn des Baus nicht auf die nachfolgende Regierung abschieben will, dann erwarten wir, dass er alles tut, um das Planfeststellungsverfahren zu beschleunigen; denn – das muss ich noch einmal betonen – erst dann beginnt der Bau, der voraussichtlich danach noch einmal fünf bis sechs Jahre dauern wird. In diese Schätzung ist noch nicht die Möglichkeit eingepreist, dass radikale Naturschützer und grüne Verkehrsverweigerer durch Klagen den Bau verzögern.

In diesem Zusammenhang ist es nach unserer Meinung wiederum von großem Vorteil, dass der Klageweg gegen das Projekt A 1 verkürzt wird. Jede Klage käme gleich zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig. Immerhin entfallen so zeitaufwendige Prozesse über mehrere Instanzen.