Protocol of the Session on December 13, 2017

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder der Landjugend Daun und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Integrationskurs des IBB Hachenburg. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. Braun.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin – das muss ich sagen – maßlos von der CDU enttäuscht.

(Heiterkeit bei der AfD – Zurufe von der CDU)

Sie sind maßlos enttäuscht, weil Sie nicht gewinnen. Ich bin maßlos enttäuscht, weil Sie sich nicht organisieren können.

Es hat eine Wahl stattgefunden. Diese Wahl ist mit Mehrheit entschieden worden. Dass dann ein Abgeordneter der CDU den Gewählten dermaßen desavouiert, ist, glaube ich, eine Schande.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Herr Dötsch, das ist eine Schande.

Herr Brandl, zu Ihnen komme ich noch.

Herr Dötsch, Sie können nicht jemanden, der demokratisch gewählt wurde, so beleidigen.

(Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Meine Damen und Herren, Sie wissen das aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Medienanstalten. Es gibt normalerweise Freundeskreise. Das nennt man so.

(Zurufe von der AfD: Amigokreise!)

Sie können das so nennen. Herr Joa war in keinem

Freundeskreis und ist in keinem Freundeskreis. Er hat keine Freunde. Ich kann auch nachvollziehen, warum das der Fall ist.

Ich sage an der Stelle Folgendes: Herr Joa, Sie waren in der letzten LMK-Versammlung. Sie hatten die Tagesordnung gesehen. Auf der Tagesordnung stand die Wahl des Direktors. Sie haben sich nicht gemeldet und nicht beantragt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen wird.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist eine Lüge!)

Das ist keine Lüge.

(Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten)

Herr Paul, Sie wissen, welche Worte sich hier gehören und welche nicht.

Er hat sich gemeldet und Fragen gestellt. Er hat nicht die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes beantragt.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie, der sich mit Lügen auskennt, mir Lügen vorwerfen, dann müssen Sie diese auch nachweisen. Sie haben gelogen. Herr Joa hat keine Absetzung der Tagesordnung beantragt.

(Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Dr. Braun, wir bezichtigen uns gegenseitig nicht der Lüge. Ich bitte, eine andere Wortwahl zu gebrauchen.

Meine Damen und Herren, das ist Ihre Methode von der AfD. Diese ist bekannt. Hinterher so zu tun, als hätten Sie darauf reagiert, dass das auf der Tagesordnung stand, obwohl es nun einmal nicht so war.

Herr Dötsch, Sie waren auch da. Sie haben auch nicht beantragt, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wird. Sie sind aber Mitglied eines Freundeskreises, in dem das diskutiert wird.

Die Findungskommission besteht zur Hälfte – ich nenne es einmal so – aus dem kirchlichen und gewerkschaftlichen Freundeskreis und wird zur Hälfte von der CDU mitbestimmt. Diese Findungskommission hat empfohlen, einen Kandidaten einzuladen und anzuhören, der sich dann zur Wahl stellt.

Das ist übrigens kein anderes Verfahren. Der Intendant

des SWR ist auch allein vorgeschlagen worden. Es gab vorher eine Ausschreibung. Er ist aber als Einziger vorgeschlagen und dann eben gewählt worden. Das kann sein.

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Es gab vorher eine Ausschreibung. Er ist aber als Einziger von einem Gremium vorgeschlagen worden, das einen Vorschlag gemacht hat. Der erste Direktor der LMK – damals hatte die CDU im Landtag die Mehrheit – kam übrigens aus der Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen. Damals war Nordrhein-Westfalen CDU-geführt.

(Zuruf aus dem Hause: Was? Das ist aber lange her!)

Das kann lange her sein. Vielleicht haben Sie es von der CDU vergessen. Das muss auch einmal gesagt werden.

Herr Dötsch, ich komme zum Verfahren. Sie waren am 4. September, als das vorgetragen wurde, nicht in der LMK. Es mag sein, dass Sie Gründe dafür gehabt haben. Dann informiere ich mich doch bei meinem Freundeskreis, was an diesem Tag gelaufen ist. Sie tun so, als hätte es dort keine Besprechung und Abstimmung gegeben.

Wenn die CDU in Zukunft in irgendeiner Diskussion noch einmal ernst genommen werden will, dann kann es nicht sein, dass die CDU im Freundeskreis für diese Anhörung und die Einladung des Kandidaten stimmt und drei Tage später der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU fordert, dass man jetzt wieder von vorn anfangen soll.

(Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Was sind Sie für ein Haufen. Was ist das denn für ein Hühner- und Hahnenhaufen, den die CDU abbildet?

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass Sie an einem Tag eine Entscheidung von Leuten, die von Ihnen dahin geschickt wurden, treffen, am anderen Tag den Rückzieher machen und hinterher uns und den Kandidaten beschimpfen. Ich mache das nicht mit. Ich lasse mir das nicht bieten.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung hat Frau Staatssekretärin Raab das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation wurde in der Sitzung am 4. Dezember Dr. Marc Jan Eumann vorgeschlagen und zum neuen Direktor in geheimer Wahl

gewählt und Herr Harald Zehe in seiner Funktion als stellvertretender Direktor der LMK bestätigt.

Gestatten Sie mir, in gebotener Kürze den maßgeblichen rechtlichen Rahmen zu skizzieren. Die rheinlandpfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) ist eine von 14 Landesmedienanstalten. Die LMK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist daher mit einem Selbstverwaltungsrecht ausgestattet und nimmt ihre gesetzlichen Aufgaben auf dem Gebiet des privaten Rundfunkwesens in eigener Verantwortung wahr.

Aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebots der Staatsferne unterliegt sie nur einer eingeschränkten staatlichen Kontrolle. Ich will darauf hinweisen, dass gerade RheinlandPfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder sich stets auch in anderen Staatsverträgen dafür eingesetzt hat.

Die Tätigkeit der LMK kann nur auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch die Landesregierung überprüft werden. Ein Vertreter der Landesregierung kann lediglich beratend an den Sitzungen der Versammlung teilnehmen.

Der Direktor bzw. die Direktorin oder die Stellvertretung der LMK werden in Rheinland-Pfalz – das ist in der Debatte schon mehrmals angeklungen – durch die 42-köpfige pluralistisch und staatsfern zusammengesetzte Versammlung, wie in anderen Ländern auch, auf der Grundlage des Landesmediengesetzes gewählt. Der besagte § 44 ist ebenfalls schon mehrfach zitiert worden.

Das Wahlverfahren ist, wie in den meisten anderen Ländern, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Meist finden sich dort in den Landesmediengesetzen Formulierungen wie, man solle sich geeigneter Auswahlverfahren bedienen. Ich möchte darauf verweisen, dass es sich um ein demokratisches Wahlverfahren handelt, das durch ein, wie gerade ausführlich dargestellt, pluralistisch zusammengesetztes Gremium durchgeführt wurde.