Das Wahlverfahren ist, wie in den meisten anderen Ländern, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Meist finden sich dort in den Landesmediengesetzen Formulierungen wie, man solle sich geeigneter Auswahlverfahren bedienen. Ich möchte darauf verweisen, dass es sich um ein demokratisches Wahlverfahren handelt, das durch ein, wie gerade ausführlich dargestellt, pluralistisch zusammengesetztes Gremium durchgeführt wurde.
Herr Dötsch hat eben angesprochen, dass – ich möchte Sie an dieser einen Stelle korrigieren – nur fünf von 16 Ländern dazu speziellere Verfahren normiert haben. In Bayern beispielsweise wird der Präsident auf Vorschlag aus der Mitte des Medienrates gewählt. Dafür sind nur mindestens fünf Unterstützungen notwendig.
Die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze ist aus Sicht der Landesregierung selbstverständlich. Die Versammlung hat sich dazu eines geeigneten Verfahrens bedient. Die Bildung einer Findungskommission ist ein durchaus übliches Verfahren zur Vorbereitung einer Wahl und als solches nicht zu beanstanden.
Die LMK-Versammlung beschloss am 4. September 2017, diese Findungskommission unter Vorsitz des Versammlungsvorsitzenden Albrecht Bähr zu bilden. Dies wurde einen Tag später, am 5. September, in einer Pressemitteilung der LMK veröffentlicht. Darin hieß es, dass es die Aufgabe der Kommission sei, voraussichtlich für die Sitzung am 4. Dezember 2017 Vorschläge für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers einzubringen. Das heißt, es bestand auch für andere Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, ihre Bewerbungen einzureichen.
Es war klar, die Amtszeit der Direktorin endet am 31. März 2017. Auch mit einer Pressemitteilung von heute hat die LKM über den aktuellen Sachstand informiert.
In der Findungskommission – ihr gehörten sechs Mitglieder der Versammlung an – und ebenso in der Versammlung waren unterschiedliche gesellschaftliche und politische Strömungen vertreten. Neben dem Vorsitzenden waren dies nach Presseinformationen auch Mitglieder des Hauptausschusses.
Kommen wir zu den Anforderungen an den Direktor oder die Direktorin einer Landesmedienanstalt. Sie sind in den Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, das hängt auch damit zusammen, dass die Tätigkeitsschwerpunkte der jeweiligen Landesmedienanstalten sehr unterschiedlich gelagert sind. In den vergangenen Jahrzehnten haben die Direktoren Renate Pepper, Manfred Helmes und Dr. Reiner Hochstein insbesondere den Jugendmedienschutz und die Medienkompetenz in den Mittelpunkt gestellt. Ich sage auch mit Stolz: Das ist gut so.
Das bundesweite Engagement der Kommission für den Jugendmedienschutz oder europäische Projekte wie Klicksafe, die regionalen Medienkompetenznetzwerke oder die zahlreichen offenen Kanäle, die mit einem Bürgerfernsehen, dem OK-TV, einen unglaublich wichtigen Vielfaltsbeitrag auch in der Medienlandschaft Rheinland-Pfalz leisten und für die lokale und regionale Kommunikation in Rheinland-Pfalz bedeutend sind, sind nur Schlaglichter der Aktivitäten der LMK.
Herr Dr. Marc Jan Eumann als gewählter Direktor ist seit Jahren Kenner der Medienbranche, der Medienpolitik und auch des Medienrechts. Er arbeitete als Journalist unter anderem für den WDR, das Deutschlandradio und den Kölner Stadtanzeiger. Seine Publikationsliste ist anschaulich. Ein Grund, an seiner fachlichen Qualifikation zu zweifeln, ist keinesfalls erkennbar, im Gegenteil.
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Frau Raab, vielen Dank für Ihr nüchternes Referat. Sie schaffen es immer wieder, konsequent an den Diskursen, die außerhalb des Medienausschusses und des Plenums geführt werden, vorbeizureden.
Sie wollen diese Diskussionen einfach unterdrücken. Wir haben gerade von der SPD-Fraktion sogar zweimal Fake News gehört. Erstens hat mein Kollege Matthias Joa einmal intern und im Beisein der Journalisten Einspruch erhoben und ganz klar Kritik geäußert und schon im Vorfeld
gesagt, die Wahl solle verschoben werden. Bleiben Sie einfach bei der Wahrheit. Ich weiß, Sie fühlen sich ertappt.
Die SPD war treibende Kraft bei der Veränderung der Zusammensetzung dieser LMK-Versammlung mit dem Ziel, Mehrheiten sicher zu haben.
Das sagen viele erfahrene Medienbeobachter und Journalisten. Diese sind für Sie jetzt Lügenpresse. Das kann ich mir vorstellen. Das sind die Diskurse, die um diese seltsame Wahl in Ludwigshafen noch im Medienjournalismus geführt werden. Diese können Sie doch nicht einfach ausblenden.
Es gibt ein Land, das leider ständig in der Kritik der Landesregierung Platz hat und teilweise mit Anwürfen überhäuft wird. Das ist Ungarn. Ein Kritikpunkt ist der Staatsfunk. Orbán kontrolliert die Medien. Ich kann Ihnen nur sagen: Glaubwürdig sind Sie mit solchen Verfahren in Ludwigshafen in dieser Sache schon lange nicht mehr. Das ist Staatsfunk „at its best“.
Man kann es sich einmal anschauen. Auf der Homepage von Herrn Eumann steht, dass er Vorsitzender der Medienkommission der SPD beim Bundesvorstand war.
Das steht immer noch da. Das soll Staatsferne sein? Das soll unabhängig sein? Wenn man sich dann noch vor Augen führt – ich komme zum Schluss –, dass vielleicht die LMK bei der Durchsetzung des NetzDG in Zukunft eine Rolle spielt, dann kann einem angst und bange werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ganz klar. Wir müssen uns heute über das Verfahren unterhalten. Wir müssen uns über die gesetzliche Grundlage unterhalten. Wir müssen uns auch über die Person unterhalten.
Ich würde mir sehr wünschen, dass wir das auch fachlich tun. Ich muss ehrlich sagen, ich bin zum Teil entsetzt, wie man sich hier persönlich an Marc Jan Eumann abarbeitet.
(Beifall der SPD, vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)
Wenn man eine Rede bestreitet und drei Viertel der Rede damit füllt, die Vergangenheit des Herrn Eumann und seine persönlichen Entscheidungen, die er zum Teil getroffen hat, von hier aus zu bewerten, wenn man ein Interview, dass er gegeben hat, zelebriert – anders kann man es nicht sagen –, dann soll jeder hier im Raum, der noch nie ein verunglücktes Interview gegeben hat, die Hand heben.
Wir müssen bei aller berechtigten Kritik irgendwann den Menschen sehen. Irgendwann ist es auch einmal gut.
(Vereinzelt Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe des Abg. Uwe Junge, AfD – Weitere Zurufe von der AfD)
Die plural besetzte Versammlung der LMK hat Herrn Eumann auf Grundlage eines Landesmediengesetzes gewählt, das wir hier auf den Tag genau vor vier Jahren gemeinsam verabschiedet haben.
Mir ist im Übrigen kein Mediengesetz, das den Landtag verlassen hat, erinnerlich, das nicht einstimmig verabschiedet wurde. Das gab es noch nie. Es kann hier keiner so tun – vor allem die Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion –, als wäre hier irgendetwas passiert, was nicht im Gesetz vorgesehen ist.
Wenn sich Ihre Kritik allein darauf bezieht, dass man Herrn Eumann Dinge aus seiner Vergangenheit vorwirft und sie wieder aufwärmt, dann ist das zu wenig für eine anständige Debatte im Landtag.
Ausschreiben. Ihr tut gleichzeitig so, als hättet ihr das schon immer gefordert. Das ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit.