Protocol of the Session on December 13, 2017

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Dr. Machalet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Thelen, ja, wir haben im letzten Plenum und im Ausschuss sehr lang und sehr intensiv über Ihren Gesetzentwurf diskutiert, nach dem die Landesregierung – das haben Sie heute erneut geschildert – einmalig im Jahr 2018 einen Bericht über die Umsetzung des novellierten LWTG vorlegen soll, insbesondere zur Qualitätsrelevanz der Regelberatung und ihre Beiträge zur Qualitätssicherung.

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hat im Ausschuss sehr ausführlich geschildert – so wie das bereits schon in der Antwort der Landesregierung auf Frage 28 Ihrer Großen Anfrage dargelegt wurde –, dass eine weitere Begleitung, Fortentwicklung und eine Evaluation des neuen Beratungsansatzes des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung über ein Vergabeverfahren sichergestellt ist und der Beratungsansatz aufgrund der damit gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt wird.

Als Zeitraum – auch ihn haben Sie genannt – wurde angegeben, dass in den nächsten zwei Jahren Erkenntnisse und Erfahrungen zur Weiterentwicklung des Beratungsansatzes gesammelt und evaluiert werden. Die Mitarbeiterin des Sozialministeriums hat sehr detailliert geschildert, wie dieser Evaluationsprozess ablaufen soll.

Die Landesregierung hat also schon in Ihrer Großen Anfrage die Evaluation mit einer klaren Zeitspanne angekündigt. Selbstverständlich werden die Evaluationsergebnisse wie angekündigt veröffentlicht. So war es auch damals im Jahr 2014 in der Evaluation zur Berichterstattung nach § 33 LWTG.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass der Berichtszeitraum damals fünf Jahre umfasste. Würden wir Ihrem Gesetzentwurf folgen, wäre dieser Zeitraum auf ca. eineinhalb Jahre beschränkt. Ich zumindest bezweifle, dass sich über einen solch kurzen Zeitraum echte und valide Erkenntnisse generieren lassen,

(Abg. Hedi Thelen, CDU: 18 Monate sind für Pflegebedürftige viel, viel Zeit!)

vor allem, wenn man sich anschaut, wie der Prozess in den Beratungs- und Prüfbehörden gelaufen ist – die Qualifizierung usw. – und dass es erst einmal dauert, bis man wirklich valide Ergebnisse erzielen kann. Das sollte auch Ihnen durchaus bewusst sein.

Ich finde es ehrlich gesagt mehr als befremdlich, wenn Sie, Frau Thelen, im Nachgang zur Ausschusssitzung eine Pressemeldung herausgeben und darin behaupten, die Regierung sei nicht bereit, dem Parlament Bericht zu erstatten.

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Ich frage mich schon ganz ehrlich, ob ich in einer anderen Veranstaltung gewesen war als Sie.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider folgt das dem altbekannten Prinzip, Hauptsache irgendetwas behaupten, irgendwer wird es schon glauben.

Noch dreister ist allerdings Ihre Aussage in der Pressemitteilung vom Tag der Ausschusssitzung: „Heute ist ein schlechter Tag für die Qualitätssicherung in den Pflegeeinrichtungen (...).“ Sie haben das vorhin implizit wiederholt.

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Liebe Frau Thelen, der Schutz der Betreuten hängt nicht an einem Bericht. Auch das muss man hier ganz deutlich sagen. Sie schüren damit weiter Verunsicherung bei den Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften, weil Sie damit wiederum unterstellen, es würde keine Kontrollen und Berichte geben. Genau das ist aber der Fall, es gibt Kontrollen, und es gibt auch Berichte.

Wissen Sie, Frau Thelen, Ihre Pressemeldung ist auch deshalb merkwürdig, weil Sie im Verlauf der Ausschusssitzung schon fast so weit waren, auf der Grundlage der Ausführungen der Ministerin und Ihrer Nachfragen den Gesetzentwurf möglicherweise zurückzuziehen und erst einmal die Ergebnisse der angekündigten Evaluation abzuwarten.

(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Wir waren so nah dran!)

Genau, wir waren ganz nah dran.

Ich finde es wirklich noch heute bedauerlich, dass Sie dann doch wieder den Weg der Polarisierung gegangen sind. Das tut mir wirklich leid.

Gestatten Sie mir auch noch eine Anmerkung zu Ihrem Kollegen Dr. Gensch. Sie haben uns in der Ausschusssitzung vorgeworfen, wir würden uns nicht um die echten Probleme in der Pflege kümmern. Wir hätten nichts Besseres zu tun, als über die Abschaffung unangekündigter Prüfungen zu diskutieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur um das hier noch einmal klarzustellen: Nicht wir haben diese Diskussion aufgemacht, sondern ganz allein Sie. Wir und die Landesregierung kümmern uns um die großen Herausforderungen, mit denen die Pflege zu kämpfen hat. Ich möchte hier nur beispielhaft die Fachkräfteinitiative Pflege oder auch das Fachkräftemonitoring nennen, die bundesweit – das wird uns auch immer wieder von Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern bestätigt – beispielhaft sind.

(Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Alles gut! – Abg. Marlies Kohnle-Gros: Ja, alles gut!)

Alles super.

Noch einmal: Die allermeisten Einrichtungen im Land leisten eine hervorragende Arbeit. In ihnen werden die Menschen gut und würdevoll gepflegt, betreut und versorgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Beratungs- und Prüfbehörde leisten ebenfalls eine hervorragende Arbeit. Ich möchte an dieser Stelle meinen absoluten Respekt und Dank ausdrücken.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Kathrin Anklam-Trapp: Jetzt könnt ihr mitklatschen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden den Evaluationsprozess des LWTG konstruktiv

(Glocke der Präsidentin)

kritisch begleiten. Es ist Ihnen überlassen, das auch zu tun. Ihr Gesetz brauchen wir dafür nicht.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Böhme.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Deutschland steht im Sozialwesen zweifelsohne vor großen Problemen. Das betrifft nicht nur die Pflege, aber auch ganz besonders diese. Eine überalterte Gesellschaft, Fachkräftemangel trotz massiver Zuwanderung, Bildungsmangel und Mangel an den benötigten Kompetenzen bei denjenigen, welche in unser Land kommen, das alles macht die Debatte um Problemlösungen sehr komplex, auch auf Länderebene und in Rheinland-Pfalz. So wurde in den zurückliegenden Debatten über das Thema Qualität und Pflege und den vorliegenden Gesetzentwurf auch richtigerweise auf die Verantwortung des Bundes verwiesen.

Ja, wir brauchen bundeseinheitliche Standards, Ausbildungsprogramme, und der Pflegeberuf muss insgesamt attraktiver werden. Dies entbindet die Länder und Kommunen aber nicht von ihren operativen Aufsichtspflichten, zu denen auch die Aufsicht über die Qualitätssicherung gehört. Darum geht es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf letztendlich. Beratung, Kontrolle und Berichtspflichten – in welcher Form, wie oft, wann und wer –, aber auch Vertrauen auf und Selbstbestimmung in Pflegeeinrichtungen, das war der essenzielle Inhalt der Debatte, aber auch der Dissens.

Dies hat mit Misstrauen erst einmal wenig zu tun. Die Lo

gik verlangt wohl eher eine gewisse Einigkeit. Letztlich brauchen wir alle Maßnahmen und Aspekte, brauchen wir Beratung und Kontrolle. Die Frage ist eben die Schwerpunktsetzung und das Ergebnis.

Hier haben sich Landesregierung und Landtag am Ausgang der letzten Legislaturperiode für ein Konzept entschieden, welches die Beratung stärkt, die Kontrolle aber stark zurücknimmt. Ein Paradigmenwechsel wurde es in der Debatte genannt: keine unangemeldeten Regelprüfungen in den Einrichtungen mehr, wohl aber anlassbezogene Prüfungen, möglicherweise auch im Nachgang zu anonymen Hinweisen über das Beschwerdetelefon des Landesamtes.

Dann sollte diese Telefonnummer aber auch in jeder Einrichtung aushängen, jedem Bewohner bzw. Angehörigen per Flyer in die Hand gedrückt werden. Ist das so? Auch darüber könnte die Landesregierung nach dem von der CDU geforderten Gesetzentwurf berichten.

Sie, Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler, haben in der letzten Debatte ausgeführt, dass Sie durch die Beratung der Einrichtungen mehr Offenheit und ein besseres Verhältnis zu den Einrichtungen erwarten. Dort stoßen Sie mit diesem Vorschlag natürlich auf offene Ohren. Die Einrichtungsleiter begrüßen die Abschaffung der Regelprüfung, so hörte man im Ausschuss. Klar, es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass Menschen eine Beratung einer Prüfung vorziehen. Deshalb hat dieses Argument für die Debatte selbst eigentlich keine Bedeutung.

Was aber spricht gegen eine vertrauensbildende Maßnahme in Richtung des Gesetzgebers, also des Parlaments? Die Evaluation des Systemwechsels haben Sie ohnehin zugesagt. Berichten Sie uns zu den Ergebnissen der Strategiewechsels, und schaffen Sie so auch Transparenz und Vertrauen für die Öffentlichkeit, wie es der Gesetzentwurf der CDU fordert. Aus Sicht der AfD-Fraktion können Sie dabei nur gewinnen: Vertrauen und/oder Erkenntnis.

Ja, vielleicht hat die CDU mit dem Gesetzentwurf etwas schweres Geschütz aufgefahren. Vielleicht hätte man auch nur im Ausschuss berichten können. Aber die Themen Pflege und Vertrauen in die Pflegequalität sind für unsere Gesellschaft einfach zu wichtig. Geben Sie sich hier keine Blöße, meine Damen und Herren von der Koalition. Lassen Sie keinen auch noch so geringen Zweifel an Ihrer Aufrichtigkeit zu, und stimmen Sie für den Gesetzentwurf. Von Schaden kann es für dieses Land und dieses Parlament nicht sein.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Wink.

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden jetzt nun zum vierten Mal im parlamentarischen

Rahmen über dieses Thema, dreimal im Parlament, einmal im Gesundheitsausschuss. Die Argumente für den Paradigmenwechsel wurden des Öfteren dargelegt. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, können den Argumenten nicht folgen. Das ist erst einmal in Ordnung, in der politischen Debatte kann man anderer Meinung sein.

(Heiterkeit und Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU: Schön!)

Was ich jedoch in dieser Diskussion nicht gehört habe, waren ein konkreter Anlass, valide Argumente, die nicht auf Spekulationen fußen, oder ein Mehrwert, der für die vorliegende Gesetzesänderung spricht. Das wiederum fand ich nicht in Ordnung.

Sie liefern keinen konkreten Anlass. Sie schreiben in der Begründung des Gesetzestextes: „Es geht nicht um Misstrauen gegen Einrichtungen, ihre Träger und die Beschäftigten, sondern um deren Unterstützung in ihrem Streben nach Qualität (...).“ Das wird auch durch aktuelle Regelberatungen getan.

Sie schreiben weiter: „Die Beschäftigten in den Einrichtungen nach dem LWTG leisten hochwertige und verantwortungsvolle Arbeit.“ Das sehen wir genauso. Die Landesregierung unterstützt dies auch. Einen Anlass für eine Sonderberichterstattung sehe ich aber immer noch nicht.

Gleichzeitig ziehen Sie ständig in Zweifel, dass die Qualitätsstandards seit der Umstellung gehalten werden konnten. Das passt irgendwo nicht zusammen. Wir hätten gern konkrete Anlässe gesehen, an denen Sie dies festmachen. Ansonsten sprechen Sie gegen Ihre eigenen Aussagen, gegen Ihre eigene Gesetzesbegründung und schaffen eben doch kollektives Misstrauen gegenüber den Pflegeeinrichtungen.