Sie haben die Palliativmedizin erwähnt. Das ist ein Bereich, mit dem ich mich seit einigen Monaten sehr intensiv beschäftige. Ich komme auf die SAPV, spezialisierte ambulante palliativmedizinische Versorgung. Die ist 2007 im SGB V geregelt. Das ist seit zehn Jahren. Wir haben in Rheinland-Pfalz nur acht Teams in acht Regionen, die einen entsprechenden Vertrag mit den Krankenkassen haben. Die Landesregierung zieht sich jetzt darauf zurück, dass es wegen vergaberechtlicher Dinge nicht weitergehen kann. Im Saarland gab es Probleme usw.
In den zehn Jahren war genug Zeit. Man hat die Zeit verschlafen. So gesehen darf man sich nicht wundern, wenn es nicht vorangeht.
Ich will etwas zu den Gesundheitszentren sagen, die Sie erwähnen. Im Prinzip ist das ein Abwracken vom Krankenhaus zum Gesundheitszentrum. Ich würde gerne wissen, wie Sie die Notarztversorgung sicherstellen wollen, die bereits jetzt schwierig ist. Ich möchte vor allen Dingen hören, um welche Krankenhäuser es geht. Die Regionen haben ein Interesse zu erfahren, um wen es in der Zukunft geht.
Aber auch bei dem Punkt Förderung der Hausärzte – das hatten wir schon mehrfach angesprochen – muss sich die Förderpraxis ändern. Es muss einfacher werden. Man muss nach der Niederlassung noch Förderanträge stellen können, sonst ist das entsprechend schwierig.
Ich komme zu zwei Punkten, die uns fehlen und die wesentlich sind. Das sind ganz wesentliche Punkte, die geeignet sind, das Übel an der Wurzel anzupacken, um die Versorgung langfristig sicherzustellen. Ich nenne gebetsmühlenartig schon wieder die Studienplätze. Das ist in Ihrem Antrag überhaupt nicht angesprochen. Das kostet Geld, das man woanders verbrannt hat.
Mit der Landesärztekammer sind wir uns einig, dass wir 10 % mehr Plätze brauchen. Dort gibt es überhaupt keine Initiative, diesbezüglich tätig zu werden. 10 % ist maßvoll, ich sage nicht 20 %. In diesem Antrag ist das mit keinem Satz erwähnt. Ich finde das bemerkenswert.
Kommen wir zum Schluss. Es ist eine ganze Reihe von Punkten, die man alle gar nicht diskutieren kann. Ich komme noch zur Landarztquote. Im Masterplan der Großen Koalition ist die Landarztquote enthalten. Wir haben die Förderung, ein Tertial im praktischen Jahr. Das ist viel zu wenig. Die Landarztquote ist nicht das Allheilmittel, aber ein Instrument, nachhaltig etwas zu verbessern.
Ich darf Ihnen sagen, ich habe in den letzten Tagen in einer Fachzeitschrift der AOK gelesen, dass NordrheinWestfalen, die schwarz-gelbe Landesregierung, intensiv darüber nachdenkt, solche Programme während des Studiums fördernd anzubieten. Aber auch Frau Schwesig ist weiter. In Schwerin will man das über mehrere Jahre machen, über das gesamte Studium eine Quote aufbauen, wenn junge Mediziner sich verpflichten, nach dem Studium
Ich gebe Ihnen diese beiden Dinge mit. Das gehört in einen solchen Antrag hinein. Wir können nicht zustimmen, weil es zu wenig ist. Von daher ist der Antrag ungenügend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Abgeordnetenkollegen! Ihr Ampelantrag enthält Redundanzen und Formeln, die dem Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung, dem Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ und dem Koalitionsvertrag entnommen wurden, bekannt sind und keines gesonderten Antrages bedurften. Er erhält keine neuen Ideen, Forderungen heruntersimplifiziert ohne nähere Konkretisierung, wie Sie überhaupt gedenken, Ihre Forderungen umzusetzen.
Ärztliche Versorgung ländlicher Raum: Bis 2022 müssen 4.310 Ärzte altersbedingt nachbesetzt werden. Hierbei ist der steigende medizinische Behandlungsbedarf aufgrund demografischer Gegebenheiten nicht mit berücksichtigt. Das verschärft die Lage noch zusätzlich.
Das Problem der ärztlichen Versorgung ist ein vielschichtiges. Das 2012 in Kraft getretene GKVVersorgungsstärkungsgesetz hat unter anderem die gewollte Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Flexibilisierungen der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht. Die hierdurch geförderten Teilzeittätigkeiten bedingen nun die Abnahme des durchschnittlichen Versorgungsumfanges. So arbeiteten 2015 nur noch 57 % der neu eingestiegenen Ärzte Vollzeit. Das muss man sich einmal überlegen. Dieser Trend zur Teilzeittätigkeit wird fortgesetzt. Das bedeutet, dass der steigende Versorgungsumfang nun auf mehr Köpfe verteilt wird.
So müssen laut Kassenärztlicher Vereinigung auf zwei aussteigende Ärzte mindestens drei junge Mediziner nachrücken. Dem Resultat dieser Entwicklung muss doch die Erhöhung der Studienplätze folgen. Das wollen Sie aber nicht. Verlässt man sich hier möglicherweise bereits auf künftige telemedizinische Strukturen?
das Ansinnen, kleine Schulen zu schließen, den schleppend vorankommenden Breitbandausbau, ungenügende Instandsetzungen von Straßen, die Verunstaltung vor allen Dingen der Natur durch Windkrafträder, meine Damen und Herren, diese Tatsachen führen zur Abwanderung junger Menschen. Jede Maßnahme verstärkt zusätzlich den Abwanderungsruck.
Diese Entwicklungen, von der Politik ins Rollen gebracht, fördern nicht den Wunsch junger Ärzte, auf dem Land arbeiten zu wollen. Hier spielt zusätzlich die degressive Vergütung noch eine ganz besondere Rolle.
Man wird in diesen, sich selbst überlassenen Regionen vergebens nach gut situierten PKV-Patienten suchen, die für das Überleben einer Praxis wichtig sind.
Kommen Sie Ihrem Versprechen nach, und investieren Sie in den ländlichen Raum. Im Übrigen hat uns die Zuwanderung nicht den von den Willkommenspropagandisten vorhergesagten Ärztezuwachs beschert,
Pflegeberufe: Sie sagen, durch weitere Öffentlichkeitsarbeit für ausreichend Nachwuchs in den Pflegeberufen sorgen zu wollen. Die jungen Pfleger brauchen keine Werbung. Sie wollen ihre Heimatregion – da sind wir wieder beim Thema – mit sinnvollen Investitionen attraktiv gestaltet sehen.
Des Weiteren können wir auch den Aussagen der Experten im Rahmen der Anhörung in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses nur beipflichten. Sie sagten, Kliniken mit niedrigem Digitalisierungsniveau, zum Teil marodem Bauzustand und veralteten technischen Geräten sind hochgradig unattraktiv für Pflegekräfte. Darum: Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nach, und statten Sie die Kliniken bedarfsgerecht aus. –
Nur genügend Personal kann den wachsenden Qualitätsanforderungen im Klinikbereich gerecht werden. Bedenken Sie hierbei vor allen Dingen, dass 13 % der zurzeit in Rheinland-Pfalz beschäftigten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bis 2030 fehlen. Im Jahr 2030 fehlen ebenso ein Drittel der zurzeit in Rheinland-Pfalz beschäftigten Altenpflegefachkräfte.
Demgegenüber zeigen sich deutliche Angebotsüberhänge bezüglich des Angebots an Altenpflegehelferinnen zu allen Prognosezeitpunkten, also 2015 bis 2030. Hier könnten Sie die Aufwertung der Helferberufe weiter vorantreiben, wie Sie sagen.
Angesichts dieses dramatischen Fachkräftemangels darf es keine Denkverbote geben. In diesem Zusammenhang sollte man auch einmal über die 50:50-Fachkraftquote in den Pflegeeinrichtungen zumindest nachdenken. Bürokratische Hürden bezüglich der Einreise philippinischer Pflegefachkräfte können Sie gerne beseitigen, indem Sie Ihren Einfluss auf die Deutsche Botschaft geltend machen,
Meine Damen und Herren, in Ihrem Antrag „Gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum zukunftsfähig gestalten“ finden sich keine neuen Lösungsansätze, vor allem keine kausalen, die der dramatischen Versorgungssituation gerecht werden könnten.
Weder werden die Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesärztekammer umgesetzt, die Anzahl der Medizinstudienplätze zu erhöhen,
noch wird ein Bezug des Ärztemangels mit der maroden ländlichen Infrastruktur hergestellt. Beides hängt zusammen. Das wollen Sie nicht wahrhaben. Das blenden Sie aus.
Die von Ihnen trickreich auf das Abstellgleis gestellte Mittelrheinbrücke ist ein Symptom dafür, wie ernst Sie Ihr Versprechen nehmen, den ländlichen Raum stärken zu wollen.
Dies sind unsere Gründe, warum wir dem Antrag nicht zustimmen. Sie haben Wesentliches überhaupt nicht angesprochen.
(Beifall der AfD – Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wesentliches überhaupt nicht verstanden!)