Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder der Organisation des Arbeitskreises für politische Information der IG Metall, Geschäftsstelle Darmstadt, Schülerinnen und Schüler des Sozialkunde-Leistungskurses der 12. Klasse des Nordpfalzgymnasiums Kirchheimbolanden und Mitglieder des Bürgervereins Berendsborn Aktiv e.V. Konz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, liebe Kollegen! Nicht wenige Forderungen in der Asylpolitik, für die man uns als AfD kürzlich noch gebrandmarkt hat, sind unter dem Druck der Realität längst Wirklichkeit geworden. Was noch vor Kurzem als fremdenoder gar als menschenfeindlich galt, wird nun kopiert und zur eigenen Strategie erklärt.
Noch im Mai hat die CDU unseren Antrag abgelehnt, ein Landesausreisezentrum einzurichten. Darin hatten wir gefordert, in einem neuen Landesausreisezentrum die Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Aufgaben für die Rückführung Ausreisepflichtiger zu bündeln, um eine zügige, wirtschaftliche und effektive Ausreise zu ermöglichen, und weiter, um die Erreichbarkeit der Ausreisepflichtigen für die Behörde und die Durchführbarkeit der Ausreise zu sichern, ist bedarfsgerecht eine Unterbringungseinrichtung nach § 61 Aufenthaltsgesetz für vollziehbar Ausreisepflichtige zu schaffen.
Wir stellten fest, dass es einen Verlust an Rechtsstaatlichkeit darstellt, wenn immer mehr abgelehnte Asylbewerber trotz förmlicher Ausreisepflicht einfach im Land verbleiben. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat leidet, insbesondere dann, wenn infolge dieser Vollzugsdefizite Straftäter im Land verbleiben. Genau dies erleben wir vielerorts, besonders aber in Hassloch.
Es ist offensichtlich absurd, dass Frau Spiegel die Unterbringung solcher Problemfälle in zentralen Sammelunterkünften einfach und generell ablehnt;
denn den Bürgern in Hassloch wiederum, denen wird zugemutet, dass sich solche Personen völlig frei bewegen können,
andere Ausreisepflichtige, also andere illegale Migranten, müssten geschützt werden. Gilt denn deren Schutz höher als der Schutz der Bevölkerung in Hassloch?
Zentrale Einrichtungen seien gesellschaftlich nicht wünschenswert und könnten zu sozialen Spannungen führen, das waren die Ausreden der Ministerin Spiegel im Integrationsausschuss. Ausreden, um sich vor notwendigen, klaren und mitunter auch harten Entscheidungen und Weichenstellungen zu drücken.
Die reguläre Erfüllung der Ausreisepflicht ist faktisch zur Ausnahme geworden. Selbst Straftäter verbleiben im Land, sogar Straftäter, die über die GFA Ingelheim abgeschoben werden sollten.
Die konkreten Rückführungshindernisse müssen durch das Land aus dem Weg geräumt werden. Es gilt beispielsweise für die Identifikation, für die Beschaffung von Passersatzdokumenten oder auch für die Bewertung von angeblichen Abschiebungshindernissen medizinischer Art. Dass sich die Rückführung viel effektiver als in Rheinland-Pfalz organisieren lässt, zeigt das Beispiel Bayern.
In Bamberg und Ingolstadt gibt es solche Einrichtungen, und ja, diese Einrichtungen funktionieren tatsächlich.
Hier immer nur Negativbeispiele zu bringen, wie das die Kollegin vorhin mit dem Land Nordrhein-Westfalen getan hat, bringt uns nicht weiter, und es kann nicht unser Maßstab sein. Rheinland-Pfalz muss es besser machen, und die Landesregierung muss endlich ihre politische Verantwortung für eine effektive Rückkehrpolitik wahrnehmen; denn nur so lässt sich verlorenes Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen.
Zum vorliegenden CDU-Antrag: Der CDU Antrag ist der Versuch, sich nach Münchhausen-Art selbst aus dem Sumpf zu ziehen.
Das wird nicht funktionieren; denn solange die CDU zulässt, dass die geschäftsführende Kanzlerin bis zum heutigen Tage 15.000 illegale Einreisen pro Monat zulässt, solange sie zulässt, dass unsere Sozialsysteme systematisch oft in krimineller Weise ausgenutzt werden, solange sie zulässt, dass die verfassungsfeindliche Ideologie des politischen Islam unter dem Deckmantel der Glaubensund Meinungsfreiheit hofiert wird,
Frau Klöckner, Sie sitzen mit an der Pforte. Sie öffnen die Schleusen im Haus Deutschland. Die Merkel-CDU setzt das Haus unter Wasser, und dann kritisieren ausgerechnet Sie andere dafür, dass diese das Wasser nicht schnell genug abschöpfen wollen.
Frau Spiegel, wenn es Opfer gibt, wenn es in der Zukunft Opfer geben sollte, dann tragen Sie die politische Verantwortung für jeden geschädigten Menschen, für jede Tat, die Sie durch Ihre unterlassenen Handlungen ermöglichen.
Wenn ich die Zwischenrufe höre, Sie mögen das vielleicht abtun, aber wir meinen dies ernst, und genau deswegen sind wir hier.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, erneut versuchen Sie, sich mit Angriffen auf das Integrationsministerium zu profilieren, wobei Ihnen im Ausschuss die Sachverhalte schon mehrfach klar dargestellt wurden.
Ich kann sie für Sie aber gleich gern noch einmal aufgreifen. Zunächst einmal kann man sich darüber wundern, dass Sie im Titel Ihrer Aktuellen Debatte fordern, die Entscheidungskompetenzen bei Abschiebefragen zu zentralisieren. Wir erleben aber gleichzeitig von Ihrer Seite immer wieder die Skandalisierung von Fällen, in denen das Ministerium im Rahmen der Fachaufsicht eben diese Entscheidungskompetenz bezüglich Abschiebungen ausübt. Das passt nicht zusammen.
Die grundsätzliche Zuständigkeit für ausreisepflichtige Personen liegt bei den kommunalen Ausländerbehörden. Das ist gesetzlich klar definiert, und das Land steht ihnen dabei unterstützend zur Seite.
Auch uns ist klar, dass die Kommunen im Zuge der Zuwanderungs- und Integrationspolitik teilweise vor schweren Aufgabe stehen. Doch sie werden dabei von der Landesregierung so gut wie möglich unterstützt. So ist auf
Ersuchen der Kommunen bei Vorlage bestimmter Kriterien die Unterbringung von ausreisepflichtigen Personen in der GFA Ingelheim möglich. Die Bereitstellung der Gewahrsamseinrichtung ist für die Kommunen kostenfrei.
Hier ist noch einmal zu betonen, dass viele Bundesländer eine derartige Einrichtung nicht zur Verfügung stellen.
Bei der Bewachung von Abschiebehäftlingen hat die Landesregierung schnell und lösungsorientiert auf aktuelle Entwicklungen reagiert und die Kommunen dadurch entlastet, dass zukünftig die Polizei und somit das Land für die Überwachung von Hochrisikofällen zuständig ist.
Auch bei Personen, die nicht als Hochrisikofälle eingeschätzt werden, bietet das Land den Kommunen auf Wunsch an, die Bewachung zu übernehmen. Gleiches gilt für die Überwachung von Abschiebehäftlingen in Kliniken, für die das Land nun auch die Zuständigkeit übernimmt.
Zum Punkt der Schnittstellen zwischen Integrations- und Innenministerium: Sie stellen es teilweise so dar, als gäbe es Kompetenzstreitigkeiten und Unklarheiten bei der Zuordnung sowie Kommunikationsdefizite zwischen dem Integrations- und dem Innenministerium.
Sie können allerdings mit Sicherheit davon ausgehen, dass sich die Ministerien bei allen relevanten Fällen in einem engen und konstruktiven Austausch befinden. Das wurde bisher bei allen entsprechenden Fällen klar und deutlich sowohl in den Ausschüssen als auch hier im Plenum dargestellt.
Der Themenkomplex der Rückführung ist und bleibt ein ressortübergreifendes Gebiet. Dies werden Sie mit einer Verschiebung der Zuständigkeit nicht ändern.