Hier arbeiten Menschen, die jeden Tag und jede Nacht an sieben Tagen in der Woche auch unter schwierigen Bedingungen, die wir alle kennen, ihr Bestes geben, um die ihnen anvertrauten Menschen – seien es alte pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung – gut und vor allem würdevoll zu betreuen. Man kann es gar nicht oft genug sagen: Hierfür gebührt ihnen allerhöchster Respekt und großer Dank.
Dennoch waren und sind wir alle entsetzt über die Vorfälle, die sich in einem Seniorenheim in Lambrecht und in einer Wohngruppe für Senioren mit Behinderung in Speyer ereignet haben. Über beide Vorfälle haben wir im Ausschuss ausführlich gesprochen, und Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hat detailliert geschildert, wie die Beratungs- und Prüfbehörde, nachdem sie Kenntnis darüber erlangt hatte, vorgegangen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie versuchen nun, mit der Großen Anfrage den Zusammenhang herzustellen, dass beide Vorfälle nach der alten Regelung des § 20 hätten verhindert werden können. Dazu möchte ich drei Anmerkungen machen.
Im angesprochenen umfangreichen Beratungsprozess zur Novellierung des LWTG wurde erstens intensiv über viele Detailfragen diskutiert, und viele Änderungswünsche und Vorschläge wurden eingearbeitet. Als Stichpunkte möchte ich hier nur das Pooling von Leistungen oder den Fachkräftenachweis mit der Folge eines etwaigen Aufnahmestopps bei Unterschreiten der geforderten Mindestzahl nennen. Ein Blick zurück in die Stellungnahmen der Verbände zur und in der Anhörung macht deutlich, dass die Änderung in § 20, das heißt die Ausweitung des Aufgabenbereichs der Prüfbehörde zu einer Beratungs- und Prüfbehörde, auf große Zustimmung stieß.
Ich zitiere die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz: Die Fokussierung auf die Beratung und das Vertrauen in die Verantwortung der Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung wird explizit begrüßt.
Ähnlich die LIGA der Wohlfahrtsverbände: Dass durch die vorgeschlagene Änderung des LWTG nicht nur der Beratung ein größeres Gewicht beigemessen wird, sondern dass die Beratung sogar Vorrang vor der Aufsichtsfunktion erhält und dass Prüfungen nur noch anlassbezogen erfolgen, ist aus unserer Sicht zu begrüßen.
In der abschließenden Beratung der Gesetzesnovelle im Januar 2016 hat die CDU zweitens einen Entschließungsantrag mit vielen Kritikpunkten und Änderungsvorschlägen vorgelegt, wobei es mehr Kritikpunkte als Änderungsvorschläge waren. Ein Bezug zu § 20 oder Kritik an der Neuregelung sucht man in diesem Antrag vergeblich. Im Gegenteil heißt es dort: „Entwicklung und Weiterentwicklung neuer Wohnformen sind zu unterstützen.“ „Einrichtungen und Leistungsanbieter müssen dabei unterstützt werden, die Folgen des Fachkräftemangels zu bewältigen.“ „Die Einrichtungen brauchen mehr Freiraum für Entwicklungen.“ „Anstatt Einrichtungen, wie im Gesetzentwurf der Landesregierung geschehen, zu überfordern, gilt es politisch auf
ihre Kompetenz zu setzen.“ – Ich muss sagen, nichts anderes wird mit der Beratungs- und Prüfbehörde geleistet.
Schaut man wiederum in die Beantwortung der Großen Anfrage, welche Themen und Fragestellungen dort bearbeitet werden – darauf bin ich schon eingegangen –, kann man festhalten, dass es neben anderen Themen genau den genannten Forderungen entspricht, und mehr noch, es kommt nun zu einer intensiveren Befassung mit den einzelnen Themen, als es in den bisherigen Prüfverfahren erfolgen konnte. Die Aufsichtsbehörde wird inzwischen nicht mehr nur als Kontrollinstanz wahrgenommen, sondern als echter Partner, zu dem man Vertrauen hat und mit dem man offen reden kann. Ich muss sagen, ich bin häufig in Pflegeeinrichtungen unterwegs und höre sehr viel Positives über die Arbeit der Beratungs- und Prüfungsbehörde.
Ein Zusammenhang zwischen den Vorfällen in Lambrecht und der Änderung des Prüfauftrags im LWTG lässt sich drittens schon allein deshalb nicht konstruieren, weil die dortigen Geschehnisse vor der Änderung passierten. Man muss festhalten, hier waren es nicht die äußeren Umstände, die die Ursache für die Misshandlungen waren, sondern ausschließlich kriminelle Energie, gegen die niemand gefeit ist.
Die Vorfälle in Speyer, die durch die Recherchen der Gruppe Wallraff aufgedeckt wurden, konnten geschehen, weil es hier zum einen – da es sich um ältere Menschen mit Behinderung handelte, die kaum noch Angehörige hatten – nur wenige externe Einblicke gab. Zum anderen – das wurde in dem Beitrag Wallraff mehr als deutlich – hat hier vor allem auch die Hausleitung weggeschaut, und man kann sagen, es gab so etwas wie einen internen Korpsgeist, bei dem auch regelmäßige Prüfungen wohl kaum dazu geführt hätten, Missstände aufzudecken und dann zu beseitigen.
Als Konsequenz hieraus kann man nur ziehen, dass die Strukturen, die ein solches Verhalten ermöglichen, aufgebrochen werden müssen, das heißt Stärkung der Selbstkontrolle, Stärkung der sogenannten Kultur des Hinschauens und Verbesserung der Möglichkeiten für interne und externe Betroffene, Auffälligkeiten und Fehlverhalten besser als bisher auch anonym melden zu können, ohne dass – ich glaube, das muss man hinzufügen – es dabei verstärkt zu Denunziationen kommt.
Dazu hat die Landesregierung zusätzlich zu der Möglichkeit, sich jederzeit an die Beratungs- und Prüfbehörde wenden zu können, seit Juni 2017 ein landesweites Beschwerdetelefon mit einer einheitlichen Rufnummer beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingerichtet, an das sich jeder auch anonym wenden kann. Ich finde, es ist auch unsere Aufgabe, diese Möglichkeit breit zu kommunizieren und auch breit zu bewerben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal, wir haben in Rheinland-Pfalz eine qualitativ hochwertige Pflegelandschaft mit Anbietern, die ein sehr großes Interesse daran haben, die Qualität zu erhalten, an der Qualität zu arbeiten und diese weiterzuentwickeln. Fest steht aber auch – und dieser Satz hat sich mir doch sehr eingeprägt –, Qualität kann man nicht in Einrichtungen hineinprüfen.
Prozess und eine dauerhafte Aufgabe. Das Land unterstützt die Einrichtungen in vielfältiger Weise als Partner und Berater. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Beratungs- und Prüfbehörde sind in den Einrichtungen anerkannt, gerade weil sie nicht als Pflegepolizei wahrgenommen werden. Ich muss sagen, lassen wir sie einfach in Ruhe ihre Arbeit machen.
Herr Wäschenbach, Sie haben es angesprochen: Es gibt noch viele Herausforderungen im Bereich der Pflege. Das ist richtig. Die größte, die wir derzeit haben, ist wohl die Sicherstellung des Fachkräftebedarfs. Dafür brauchen wir vor allem eines: Anerkennung und Wertschätzung für die Pflegenden. – Wenn Pflegende sich und ihre Arbeit wertgeschätzt fühlen und wenn sie nicht permanent unter Stress und körperlicher Belastung leiden, dann macht das den Beruf attraktiv und verringert auch die Anfälligkeit für schlechte Behandlung der zu Pflegenden bis hin zu gewalttätigem Verhalten. Daran werden und wollen wir weiter arbeiten.
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen! Beim Studieren der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU fällt auf, das aktuelle LWTG hat einen gänzlich anderen Visitecharakter, indem es nämlich nicht mehr auf unangemeldete Prüfungen der in § 4 des LWTG aufgeführten Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot abstellt, sondern vorrangig Beratungen im Vordergrund stehen. Damit nicht genug: Die Termine für die Beratungen werden dem Träger der Einrichtungen auch noch rechtzeitig bekannt gegeben. Prüfungen werden jetzt nur noch anlassbezogen durchgeführt, was bedeutet, Beschwerden oder Hinweise auf Mängel der Prüfung müssen vorausgegangen sein. –
Die Landesregierung muss sich daher auch einige Fragen gefallen lassen, und zwar inwiefern das Änderungsgesetz zum LWTG die Prüfungsverantwortung der Beratungsund Prüfbehörde nach dem LWTG deutlich geschärft und gestärkt hat, wie sie in ihrer Antwort behauptet. Welche Messgröße wird für dieses Urteil der Schärfung und Stärkung herangezogen? Will die Landesregierung denn hier ernsthaft behaupten, der Wegfall von Regelprüfungen zugunsten vorangekündigter Beratungstermine führe dazu, von deutlich geschärft oder gestärkt sprechen zu können?
Die Überführung unangekündigter Prüfungen in angekündigte Beratungen zeugt höchstens von einer Aufweichung in Bezug auf die Verantwortung der Beratungs- und Prüfbe
hörde dem Träger der Einrichtung und den Pflegepersonen gegenüber. Da hilft es auch nichts, wenn laut Landesregierung die Beratung nach klaren Standards erfolgt.
Auch wenn in der Antwort der Landesregierung die Anzahl der Regelprüfungen nach §§ 20 und 21 der ursprünglichen Fassung und die Anzahl der Beratungen im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum LWTG in einer Größenordnung liegen, so stellen aber doch Beratungen im Gegensatz zu Prüfungen zunächst auch einen erheblichen qualitativen Unterschied dar. So werden auch die aus dem Ergebnis der Prüfung ableitbaren Konsequenzen in der Antwort klar und unmissverständlich benannt, und man spricht an dieser Stelle davon, dass es früher nach den Prüfungen Vereinbarungen gegeben hat und Anordnungen getroffen werden mussten. Anders sieht es nun heute bei den Beratungen aus. Hier ist die Konsequenz nach dem Beratungsgespräch dann, dass man unterstützt, begleitet und berät.
Im Zusammenhang damit kommentiert dann auch der Rechtsanwalt Jörn Bachem von der Kanzlei Iffland Wischnewski die Neuerungen im LWTG als „Weiterentwicklung rückwärts“. Das einst fortschrittliche LWTG, meint er, werde nun dahin gehend geändert, dass Einrichtungen ihr Personalvolumen sowie ihre Fachkraftquote nicht mehr nur jährlich, sondern quartalsweise zum Monatsende selbst prüfen und bei Unterschreitungen der Beratungs- und Prüfbehörde anzuzeigen haben. Das zeigt uns, dass sich das Land aus der Verantwortung zur Prüfung zurückgezogen hat. Als Legitimationsgrund für den Rückzug führt die Landesregierung die Erkenntnis auf, die früheren unangekündigten Prüfungen seien rückblickend betrachtet undifferenziert zu bewerten. Wir haben es auch gerade von Frau Kollegin Dr. Machalet gehört, rückwirkend hat sich das alles gar nicht als Effizienz erwiesen.
In der Konsequenz hat sie nun ihre Verantwortung dem Träger der Einrichtung auferlegt, sozusagen als Prüfung zur Selbstprüfung. Wo sind die Evaluationsergebnisse, muss gefragt werden, die die Undifferenziertheit belegen, welche zu einem Umdenken von der Prüfung zur Beratung geführt haben?
Auch verfehlt das Argument in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, durch die Ausschaltungen von Regelprüfungen intensiver anlassbezogen prüfen zu können. Wer soll diese Logik noch verstehen? Beides, Regelprüfungen sowie Anlassprüfungen, schließen sich doch gegenseitig überhaupt nicht aus. In der zurückliegenden Fassung des LWTG war es doch sechs Jahre lang möglich gewesen.
Das aktuelle LWTG bedeutet einen Qualitätsverlust bezüglich der Überprüfungen der in § 4 des LWTG aufgeführten Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Wir, die AfD, halten die Abschaffung unangekündigter Regelprüfungen zugunsten angemeldeter Beratungen für kein geeignetes Instrument, aktuelle problematische Vorfälle, Unzulänglichkeiten oder aktuelle Missstände in Einrichtungen aufzudecken. Insbesondere unangekündigte Überprüfungen – und doch nur sie – bei Einrichtungen können doch den gegenwärtigen Ist-Zustand besser erfassen.
Die Steuerfahndung kommt doch auch nicht und sagt, in drei Wochen sind wir bei Ihnen und prüfen Ihre Akten. Die Gesundheitsämter melden sich auch nicht an, wenn sie in Schnellimbissen Proben nehmen und das Ganze in Augenschein nehmen wollen.
Dies sind wir – nun wieder bezogen auf die Einrichtungen – den Patienten und den Trägern der Einrichtungen aber einfach schuldig. Wir dürfen nicht vergessen – das ist bereits angesprochen worden –, dass sich in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot Menschen finden, die aufgrund ihrer Einschränkungen besonderer Fürsorge bedürfen und somit auch in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehen. In einer derartigen hochsensiblen und sozial komplexen Situation wie in diesen Einrichtungen besteht leider auch – das ist menschlich – ein erhöhtes Konfliktpotenzial, das im schlimmsten Fall zu Ereignissen führen kann, wie sie etwa im vergangenen Jahr in Speyer aufgedeckt wurden.
Selbst wenn ein Großteil der 272 Einrichtungen bisher wenige bis keine Beanstandungen hervorruft, ist diese Tatsache wohl noch auf die lange Jahre zuvor durchgeführten unangemeldeten Regelprüfungen zurückzuführen. Wir werden daher genau beobachten, wie sich die vorgenommenen Änderungen des LWTG langfristig auf die Abläufe in den Einrichtungen auswirken.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines gleich vorweg sagen: Die Qualität der Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz ist insgesamt gut, und es gibt keinen Anlass, daran zu zweifeln. Dennoch haben wir als Ampelkoalition natürlich den Anspruch, diese Qualität zu sichern und noch weiter zu erhöhen.
Mit dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe wurde ein Paradigmenwechsel bei der Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen eingeleitet. Es sollte aber nicht so dargestellt werden, als würden seitdem keine oder nur lose unverbindliche Maßnahmen zur Aufsicht, Überprüfung und Verbesserung der Einrichtungen von Landesseite aus stattfinden.
Die Themen der für die anlassunabhängigen Prüfungen eingesetzten Regelberatungen decken genau die Gebiete der vorherigen Prüfungen ab. Die Gespräche können wesentlich individueller und zielgerichteter auf die einzelnen Bedarfe der Einrichtungen eingehen. Die konstruktive Atmosphäre bei den Beratungen und der erhöhte Kontakt zwischen Behörden und Trägern sorgen für eine hohe Akzeptanz der vereinbarten Maßnahmen. Gleichzeitig lassen die durch die Abschaffung der Regelprüfungen freigewor
denen Kompetenzen und Ressourcen deutlich intensivere und durch die Anlassbezogenheit fokussiertere Prüfungen zu.
Darüber hinaus werden in der Anfrage die Qualitätsprüfungen des MDK Rheinland-Pfalz angesprochen. Diese finden nach wie vor in der gleichbleibenden Intensität statt. Wir sind weit davon entfernt, diese Prüfungen als Ersatz für die Beratungen oder die anlassbezogenen Prüfungen zu sehen. Sie liefern aber wichtige Ansatzpunkte für die Beratungsgespräche.
Die Pflegenoten aus den MDK-Prüfungen sind allein nicht ausreichend zur Bewertung der Pflegeeinrichtungen; dennoch zeichnen sie ein insgesamt positives Bild der Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz.
Ich kann die Auffassung, dass die Träger durch Regelprüfungen zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen mehr oder weniger gezwungen werden müssten, nicht nachvollziehen. Es liegt doch gerade im ureigenen Interesse der Träger, die Qualität ihrer Einrichtungen immer weiter zu verbessern. Das zeigt sich auch durch die hohe Kooperationsbereitschaft der Einrichtungen bei Beratungsgesprächen. Hier werden nicht einseitig Belehrungen von der Beratungsbehörde ausgesprochen, sondern auch die Einrichtungen bringen Fragen oder Anliegen ein, bei denen sie sich Rat und Unterstützung zum Wohle der zu Pflegenden erhoffen. In diesem vertrauensvollen Gesprächsumfeld können Probleme oder Herausforderungen, vor denen die Träger stehen, wesentlich tiefer und vor allen Dingen wesentlich kooperativer angegangen werden, als dies im Rahmen von Regelprüfungen möglich war.
Diese Beratungsgespräche sind auch kein zahnloser Tiger. Zum einen zeigt sich, dass die Akzeptanz für die im Gespräch vereinbarten Verbesserungen sehr hoch ist. Zum anderen besteht weiterhin eine Umsetzungspflicht von vereinbarten Maßnahmen und die Möglichkeit zu vertraglichen Vereinbarungen und zum Erlass von Anordnungen.
Die Reform der Überprüfungen von Pflegeheimen in Zusammenhang mit den aufgedeckten Missständen zu bringen, ist Augenwischerei. Vorwürfen wie bei der Einrichtung der Lebenshilfe in Speyer gilt es, konsequent nachzugehen und geeignete Maßnahmen zur zukünftigen Prävention einzuleiten. Dies wird durch das Land getan. Im angesprochenen Fall wurde das in zwei Ausschüssen auch deutlich und konkret dargelegt.
So bedauerlich dieser Zwischenfall war, es bleibt doch festzuhalten, es war ein Einzelfall. Es ist naiv zu glauben, dass solche Einzelfälle durch Regelprüfungen gänzlich verhindert werden könnten. Eine lückenlose Überprüfung ist weder zeitlich noch strukturell realistisch, völlig unabhängig von der Umsetzung des Prüfungsauftrags.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass die Landesregierung bei der Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen einen innovativen, konstruktiven und die Träger einbindenden Weg verfolgt. Auf diesem Weg möchten wir, die FDP-Fraktion und die Ampelkoalition, die Regierung weiter unterstützen.