Protocol of the Session on October 25, 2017

Diese Fragen, Warnungen und Mahnungen wurden meist in den Wind geschlagen und wegen angeblicher Nichtzuständigkeit gar nicht beantwortet. So geht man übrigens nicht mit einer Opposition um. Das ist eine Missachtung dieses Hauses.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Irgendwann wird die ganze Dimension des hohen finanziellen Schadens bekannt werden. Ich bin gespannt, wer dann die Verantwortung dafür übernimmt.

(Glocke des Präsidenten – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wahrscheinlich Sie, Herr Wäschenbach!)

Auf die aktuelle Situation mit Herrn Rohleder gehe ich noch in der zweiten Runde ein.

(Beifall der CDU und bei der AfD – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Jetzt würden wir gern die Schlagzeilen ab August hören!)

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Wink von der Fraktion der FDP.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Etwas allgemeiner: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat vielfältige Aufgaben und trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Genau!)

Die Versicherten müssen aber darauf vertrauen können, dass dieser Verantwortung nachgekommen wird. Das Gesundheitswesen erfährt ständige Veränderung und einen ständigen Wandel. Auch hier kommt dem MDK eine tragende Rolle zu. Somit ist mit dem Inkrafttreten der zentralen Inhalte des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 die Definition des Begriffes der Pflegebedürftigkeit elementar verändert worden. Das System der Pflegestufen wurde durch ein neues Begutachtungssystem erneuert.

Der Punkt, ob die Einführung der Pflegegrade tatsächlich die Beeinträchtigung der Fähigkeiten besser abbildet und ob hierbei eine Verbesserung des Systems oder ein weiteres bürokratisches Monster geschaffen wurde, ist nicht absehbar und nicht Teil der Debatte. Wichtig ist aber, dass die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, welche im Auftrag der Pflegekassen begutachten, welcher Pflegegrad vorliegt, ihrer Arbeit nachkommen und nachkommen können.

Dass durch die Umstellung des Systems ein hohes Maß an Mehraufwand auf den MDK zugekommen ist, verwundert nicht. Die Anzahl der Gutachten im Vergleich zu 2016 ist im Schnitt um 40 % gestiegen. Der damit einhergehende steigende Personalaufwand sowie die notwendigen Fortbildungen für Gutachterinnen und Gutachter waren abzusehen.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Genau!)

Wir als FDP-Fraktion begrüßen, dass der Verwaltungsrat des MDK Rheinland-Pfalz 33 neue Stellen in den Jahren 2016 und 2017 bewilligt hat; dennoch wollen wir den Verantwortlichen – das müssen sich die Verantwortlichen gefallen lassen – die Frage stellen, warum hier eine unnö

tige Verzögerung stattgefunden hat.

(Beifall der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Das entsprechende Gesetz wurde nämlich am 13. November 2015 beschlossen. Somit hätte man ein gutes Jahr Zeit gehabt, die nötigen Strukturen und das Personal zu schaffen.

(Beifall der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Nun muss zügig und mit Weitblick agiert werden. Wir Freien Demokraten teilen ebenfalls die Aussage der Ministerin im Gesundheitsausschuss, dass Entscheidungsfristen und Gutachtenlaufzeiten deutlich anzupassen sind. Im kommenden Jahr greifen hierbei klare gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen. Diese Fristen sind auch nicht diskutabel; denn die pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und die Pflegeeinrichtungen haben einen Anspruch auf Verlässlichkeit und Planungssicherheit.

Der allgemein gehaltene Titel dieser Aktuellen Debatte gibt mir kurz die Möglichkeit, noch ein paar kurze Worte zur Geschäftsführung des MDK loszuwerden. Ich möchte nicht über einzelne Personen, über Arbeitsverhältnisse oder die Qualität von deren Arbeit sprechen, weil das unredlich wäre, gerade weil diese Personen sich hier nicht wehren oder äußern können.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Nur so viel: Der MDK unterliegt der Selbstverwaltung und ist damit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten verpflichtet. Die eben von mir genannten Aufgaben sind groß, aber wir Freien Demokraten erwarten vom MDK, dass er diesen einwandfrei nachkommt. Wir sehen den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung in der Pflicht, ordentliche Strukturen und ein leistungsfähiges Klima zu schaffen, und in Verbindung mit der Aufsicht der Landesregierung in ihrem möglichen Rahmen schaffen wir eine Refokussierung auf den eigentlichen Kern: die Menschen in Rheinland-Pfalz.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binz von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Allerwichtigste in dieser Debatte ist von Frau Kollegin Anklam-Trapp und Herrn Kollegen Wink bereits gesagt worden. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle wirklich kurzfassen.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sehr gut!)

Es ist wohl unbestritten – und das ist in allen Reden bis

lang auch gesagt worden –, dass die momentane Situation im MDK und die Personalquerelen in keiner Weise schönzureden sind und auch in keiner Weise zu begrüßen sind. Ich glaube, darüber besteht hier auch eine große Einigkeit.

Es ist auch nicht nachzuvollziehen, dass sich diese Querelen nun schon über Jahre hinziehen, Lösungen nur schwer zu erreichen sind und es der MDK bislang nicht intern schafft, in ruhiges Fahrwasser zu kommen. Dabei wäre das aus unserer Sicht – und ich glaube, auch da herrscht hier große Einigkeit – sehr wichtig; denn die Aufgaben, die der MDK zu bewältigen hat, sind sehr groß und gesellschaftlich sehr wichtig. Die Beitragszahlerinnen und -zahler in der Versicherung haben jedes Recht, einen einwandfreien Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu erwarten und auch einen sorgsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den Beiträgen.

Auch meine Fraktion der Grünen schließt sich den hier bereits geäußerten Erwartungen an, dass der MDK seine Probleme in Eigenverantwortung löst. Aber auch wir halten das Vorgehen der Landesregierung und die Ankündigungen der Ministerin für richtig, die sie bereits im gesundheitspolitischen Ausschuss, wo wir darüber debattiert haben, mehrfach geäußert hat, nämlich die Arbeit des MDK in Zukunft engmaschig zu monitoren. Für uns ist aber auch der hohe Wert der Selbstverwaltung des MDK klar, und für uns ist klar, dass wir die Debatte, die wir heute führen, nicht mit Fragen, die arbeitsrechtlich geklärt werden müssen, vermischen sollten; denn arbeitsrechtliche Fragen gehören vor Arbeitsgerichten geklärt und nicht hier und auch nicht durch Aufsichtsbehörden.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den MDK wurde sehr viel in den Ausschüssen, durch Kleine Anfragen, Große Anfragen, aber auch in den Medien berichtet: viele Texte und Kommentare über die Causa Zieres und auch über Verantwortlichkeiten.

Herr Kollege Wäschenbach, es ist schon ein ziemlich untauglicher und durchsichtiger Versuch von Ihnen, nun die Ministerpräsidentin in die Causa Zieres hier auch noch zu subsumieren. Das lassen wir Ihnen an der Stelle auch so nicht durchgehen. Da hilft es auch nicht, wenn Sie aus Zeitungsartikeln zitieren und dortige Kommentare und Vermutungen als Beleg nehmen. Wir halten uns an die Fakten, die lauten: Im Oktober 2013 erfolgte die Kündigung von Dr. Zieres durch den Verwaltungsrat des MDK.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute hat das OLG in Koblenz die Entlassung des ehemaligen Geschäftsführers

des MDK, Dr. Dr. Zieres, verhandelt. Auch wenn das Urteil noch aussteht, kann man über die heutige Verhandlung schon einiges in den Tickermeldungen lesen. Darauf jetzt an dieser Stelle einzugehen, ist sicherlich nicht der passende Raum. Wir warten das Urteil ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, die internen personalen Querelen beim MDK und auch das Durchstechen von Indiskretionen belasten den MDK. Das ist sehr bedauerlich. Ich habe die Erwartung, dass es den Beteiligten im Verwaltungsrat und in der Geschäftsführung vor dem Hintergrund ihrer hohen Verantwortung, die ihnen aufgrund der Selbstverwaltung zukommt, gelingt, ihre Probleme zu lösen. Das gilt umso mehr, da es um Beitragsgelder der Versicherten geht. Alle Beteiligten sollten ein gemeinsames Interesse daran haben, den MDK nach innen und nach außen wieder so zu präsentieren, wie wir ihn kennen: kompetent, engagiert, den Menschen zugewandt und seine Kernaufgaben weiterhin erfüllend. –

Auch an dieser Stelle erneuere ich mein Angebot an die Selbstverwaltung, gemeinsam an diesem Ziel zu arbeiten. Ich wiederhole, was ich schon vor wenigen Wochen im gesundheitspolitischen Ausschuss des Landtags gesagt habe: Ich halte es angesichts der fortwährenden negativen Schlagzeilen aus den Reihen des MDK für geboten, das Vertrauen und das Zutrauen in die Selbstheilungskräfte der Selbstverwaltung damit zu unterstützen, die Arbeit des MDK bis auf Weiteres engmaschig zu monitoren. Das bedeutet, dass ich dort, wo dies nötig ist, Missstände und drohende Fehlentwicklung auch in der Öffentlichkeit klar benenne.

Lassen Sie mich dies mit jüngsten Beispielen auch ganz konkret belegen. Bereits im Rahmen des Gesundheitsausschusses am 28. September 2017 habe ich den Mitgliedern mitgeteilt, dass sich der MDK und sein stellvertretender Geschäftsführer, Herr Wolfram Rohleder, auf eine Beendigung des Dienstverhältnisses zum 31. Dezember 2017 verständigt haben. Ich hatte dargelegt, dass das Sozialministerium weder an der Diskussion noch an der Entscheidung des Verwaltungsrats beteiligt war. Vor diesem Hintergrund hatte ich weiter aufgezeigt, dass sich mir einige Fragen über das weitere Vorgehen des MDK stellen.

Ich habe daher veranlasst, dass meine Fachabteilung die Verwaltungsratsvorsitzenden zu einem Gespräch am 18. Oktober 2017 einlädt. In dem Gespräch ging es zum einen um die aktuelle Personalie. Hier wurde uns dargelegt, dass bis auf Weiteres die stellvertretende Geschäftsführerin Frau Dr. Weibler-Villalobos die Geschäfte des MDK führen wird. Im Sinne des von mir eben aufgezeigten engmaschigen Blicks auf die Aufgabenerfüllung des MDK ging es in dem Gespräch zum anderen aber auch um die Herausforderung, die das neue Begutachtungsverfahren zur Einstufung in die neuen Pflegegrade für den MDK und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringt. Hierzu ist den Verwaltungsratsvorsitzenden bewusst, dass so schnell wie möglich der Turnaround bei der Bewältigung der Begutachtung von Pflegegutachten geschafft werden muss und die Bearbeitungszeiten bei den Pflegegutachten wieder auf ein normales Maß zurückzuführen sind.

Außerdem wurde vereinbart, dass uns weiter kontinuier

lich über die weitere Entwicklung berichtet wird. Laut den Verwaltungsratsvorsitzenden arbeitet die Geschäftsleitung des MDK mit Hochdruck daran, die Gutachtenlaufzeiten zu reduzieren. Wir als Landesregierung werden die weitere Entwicklung sehr aufmerksam im Auge behalten.

Meine Damen und Herren, in der Gesamtbetrachtung der großen Herausforderungen, vor denen der MDK steht, sowohl intern als auch insbesondere aktuell bei der Pflegebegutachtung, geht es mir um eine Versachlichung der Debatte; denn wir müssen auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDK denken, die derzeit einen Knochenjob machen, um die Herausforderung der Pflegestärkungsgesetze zu bewerkstelligen, und dessen sollten sich alle politisch Verantwortlichen bewusst sein.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat Herr Abgeordneter Junge von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Anklam-Trapp, natürlich haben wir als Opposition und auch in diesem Hause das Recht und die Pflicht, die Regierung zu kontrollieren und damit natürlich auch ein Ministerium, um aus unserer Sicht zu überprüfen, ob sie ihrer Aufsichtspflicht wirklich nachkommt oder nicht, und das auch und gerade im Sinne der Beschäftigten, die mittlerweile eine vierjährige, fast fünfjährige Hängepartie in der Führung ihres Aufgabenbereiches zu erleiden haben. Ich denke, da sollten wir uns dennoch darüber unterhalten. Das ist wichtig.

(Beifall der AfD)

Wenn eine Organisation nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu verwalten und das über mehrere Jahre deutlich unter Beweis stellt, dann, denke ich schon, ist die Aufsichtsbehörde gefordert, im Rahmen der helfenden Dienstaufsicht – so will ich es einmal sagen – einzugreifen. Sie haben die Möglichkeit.