Meine sehr geehrte Damen und Herren, zu fordern, dass unsere Autos umweltfreundlicher werden müssen, ist das eine. Doch eine ganze Technologie zu verbieten, wie es die Grünen mit dem Verbrennungsmotor ab 2030 wollen, geht an der Sache vorbei und ist weltfremd.
Frau Kollegin Binz, hier gehen unsere Vorstellungen völlig auseinander. Sie wollen das Ende des Automobilstandorts Deutschland ohne Rücksicht auf Wirtschaft und Arbeitsplätze. Dabei würde Ihnen ein Blick nach BadenWürttemberg guttun, wo es eine sehr realistische Einschätzung des dortigen Ministerpräsidenten gibt, der – ich zitiere – zu dem Datum 2030 für das Verbot des Verbrennungsmotors ausführte: Schwachsinnstermin. –
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fahrverbote müssen dabei verhindert werden, weil das eine Enteignung der Fahrzeugbesitzer von Dieselfahrzeugen wäre. Dagegen wehren wir uns.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die wir führen, kommt für uns leider etwas verspätet. Die bedenklichen Stickoxidbelastungen sind den Fachbehörden seit vielen Jahren bekannt. Die Vorbereitungen für die Sonderkonferenz der Umweltminister im April 2016 zeigen dies ganz deutlich. Einen eindrucksvollen Überblick über die Geschichte und die Fülle der Probleme gibt der Bericht, den der Abgasuntersuchungsausschuss des Bundestags im Sommer 2017 vorgelegt hat.
Die Geschichte der Dieselkrise zeigt, dass die Grenzwerte für Stickoxide rechtlich festgelegt wurden, ehe die Fachwelt genau wusste, wie diese erreicht werden konnten. Anschließend sind die Autohersteller auf Prüfverfahren ausgewichen, die kein realistisches Bild der Emissionen geben.
Nun stellt sich natürlich die brisante Frage, ab wann die politisch Verantwortlichen von diesen Täuschungen wussten. Die Überschreitungen der Emissionswerte für Stickoxide in Großstädten sind ein Problem, das sich mit den verfügbaren technischen Mitteln und einer strikten Durchsetzung der Emissionsnormen in einigen Jahren beheben ließe. Entscheidend dafür ist, dass ausschließlich solche Fahrzeuge zugelassen werden, die den anspruchsvollen neuen Standards im Realbetrieb entsprechen und dann auch im
Die Landesbehörden können ihren Teil dazu beitragen, indem sie ihre Zuständigkeit zur Überwachung der Fahrzeuge im Betrieb mit Nachdruck wahrnehmen, die sogenannte Marktüberwachung. In Rheinland-Pfalz sind die dafür zuständigen Behörden das Umweltministerium und die Abteilung für Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Nach der Rechtslage sind Nutzungsbeschränkungen für Kfz und insbesondere für Diesel-Pkw derzeit die wichtigsten geplanten Abhilfen gegen gelegentliche Grenzwertüberschreitungen.
Die AfD spricht sich nachdrücklich gegen Fahrverbote aus, da eine Verbesserung bei der Stickoxidbelastung schon in einigen Jahren zu erwarten ist, wenn die Neufahrzeuge den neuesten Grenzwerten zuverlässig entsprechen. Fahrverbote oder Nutzungsbeschränkungen bringen wenig Ertrag, aber viele Nachteile für die Bürger, die mit ihrem Pkw oder leichtem Nutzfahrzeug in die Innenstädte fahren wollen oder müssen.
Meine Damen und Herren, die AfD ist der Auffassung, dass Fahrzeugeigentümer einen gesetzlichen und vertraglichen Anspruch haben, dass ihre Fahrzeuge den gesetzlichen Spezifikationen entsprechen.
Die AfD unterstützt die Bemühungen, die Hersteller auch für technische Nachrüstungen verantwortlich zu machen. Hingegen erachten wir eine verstärkte Unterstützung der Elektromobilität als derzeit nicht tragfähige Lösung.
Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb können nach absehbarer Zeit nur marginale Entlastungen bringen. Batteriebetriebene Pkw sind teuer, haben begrenzte Reichweiten, und die derzeitige Herstellung ist nicht so umweltfreundlich, wie uns erzählt wird. Hinzu kommt das Fehlen einer ausreichenden Ladeinfrastruktur. Wo E-Antriebe jedoch spezielle Vorteile haben, können sich Elektrofahrzeuge auch ohne staatliches Zutun durchsetzen, insbesondere im Kurzstreckenbetrieb. Beispiele sind Lieferfahrzeuge und elektrische Zweiräder.
Liebe Kollegen, aus all diesen besagten Gründen hält die AfD die Forderung nach einem staatlich forcierten Ausstieg aus den Verbrennungsmotoren für abwegig. Sollte es eines Tages praktische Alternativen geben, werden sich diese am Markt durchsetzen. Ein praktikabler Ersatz beim Dieselmotor für Lkw, Schiffe, Baumaschinen und Traktoren, nur um einige Beispiele zu nennen, ist nicht in Sicht. Dies sollten wir alle nicht vergessen.
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mich nur wiederholen. Ich kann aber auch eines sagen: Mit meinem Elektroroller bin ich jetzt schon unabhängig.
Wir diskutieren hier zum wiederholten Mal in dieser Runde über den Dieselskandal. Ich kann nur vieles wiederholen, was schon gesagt wurde. Es ist gut und richtig; denn es ist offensichtlich, dass das Thema die Menschen in unserem Land umtreibt. Zum einen wurde darüber gesprochen, welche Auswirkungen die Enthüllungen für den Verkehr und die Mobilität haben. Zum anderen wurde über die Fragen der Umwelt diskutiert. Das sind wichtige Themen. Sie sind für die deutsche Bevölkerung, die deutsche Autoindustrie und unsere Zukunft richtungsweisend.
Die Landesregierung hat durch das Städteforum gezeigt, dass sie konsequent nach konkreten Lösungen sucht. Dafür danken wir Ihnen. Das hätte ich mir auch vom nationalen Dieselgipfel gewünscht, der in allen Bereichen einiges schuldig geblieben ist. Es ist wichtig, sich schon jetzt damit zu beschäftigen. Es geht vor allem um auf die Zukunft ausgerichtete Themen. Darauf richtet sich bisher meistens der Blick.
Wir dürfen aber vor allem nicht eines vergessen, und zwar die Gruppe der Geschädigten des Abgasskandals. Darum ist es richtig, heute noch einmal die Folgen des Skandals aus unserer Sicht des Verbraucherschutzes zu beleuchten. Dementsprechend war es auch ein gutes Signal, dass die Verbraucherzentrale am Städteforum beteiligt wurde. Das war beim Dieselgipfel nicht der Fall. Die betroffenen Millionen Fahrzeughalter in Deutschland sind stark verunsichert, und es muss ihnen klar aufgezeigt werden, wie ihre Rechte geschützt werden.
Ich möchte noch einmal deutlich sagen: Die Menschen wurden vonseiten der Autoindustrie betrogen. – Deswegen ist es selbstverständlich, dass der Schaden auch von den Herstellern beglichen werden muss. Die Fahrzeuge müssen von der Industrie auf den Stand gebracht werden, der den Verbrauchen beim Verkauf versprochen wurde, und das ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, sei es durch die Software-Updates oder weitere technische Nachrüstungen.
Wohlgemerkt, das ist Aufgabe der Hersteller, nicht des Steuerzahlers. Jetzt staatliche steuerfinanzierte Anreize durch Kaufprämien zu setzen, ist nicht das, was wir in diesem Fall für Verbraucherschutz halten.
Lassen Sie mich darüber hinaus noch anmerken: Auch Fahrverbote in Innenstädten schützen den Verbraucher nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Dadurch werden Besitzer von Dieselfahrzeugen erst recht belastet und Pendler, die auf ihr Auto angewiesen sind, quasi enteignet. Es ist ganz klar, dass die betroffenen Personen von der Industrie vollständig entschädigt werden müssen.
Zum Schluss möchte ich aber auch noch warnen. Rachegelüste sind fehl am Platz. In der deutschen Autoindustrie sind rund 800.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Diese Menschen haben sich nichts zuschulden kommen lassen, sondern dazu beigetragen, dass deutsche Autos den aktuellen Stellenwert in der Welt erreicht haben. In der Diskussion gilt daher, konsequent, aber mit Augenmaß die Rechte der Verbraucher gegenüber den Herstellern durchzusetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist es traurig, dass wir heute eine Aktuelle Debatte über die Verbraucherrechte im sogenannten Abgasskandal oder der Dieselaffäre führen müssen; denn das zeigt das Versagen der Autohersteller und des Bundes. Leider ist schon viel zu viel Zeit verstrichen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher endlich angemessen zu entschädigen und eindeutige Regelungen zu schaffen.
Manche erinnern sich vielleicht noch. Vor ziemlich genau zwei Jahren, am 18. September 2015, wurden Ermittlungen gegen VW wegen Manipulationen in der Motorsteuerung in den USA bekannt. Bis heute, zwei Jahre nach dem ersten Bekanntwerden, warten die Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch auf klare Hinweise und Regelungen aus Berlin oder Wolfsburg. Dazu kommt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher, die schon ein neues Softwareprogramm haben aufspielen lassen, nun oftmals einen Diesel haben, dessen Motor laut nagelt, der nicht mehr wirklich gut beschleunigt oder teilweise sogar mehr verbraucht als vorher.
Zudem verunsichert es die Menschen, dass es keinen umfassenden neuen Gewährleistungsanspruch gibt, der auch die möglicherweise teuren Folgen der Nachbesserung und einen möglichen Wertverlust betroffener Fahrzeuge berücksichtigt. Eben wurde auch schon angesprochen, die Betroffenen haben nicht mehr lange Zeit zu klagen, nur noch bis Ende 2017.
Herr Baldauf, natürlich wünschen wir uns auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist. Wir hoffen, dass das die Bundes-CDU dann auch genauso sieht wie Sie. Der Großteil der Betroffenen scheut aber den Gang zu den Gerichten; denn immer noch ist eine ganz Reihe technischer und rechtlicher Fragen nicht geklärt. Damit besteht ein hohes Prozessrisiko aufseiten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Schon die Frage des richtigen Beklagten und der richtigen Anspruchsgrundlage fordert selbst Expertinnen und Experten. Hier hätten schon längst politische Lehren aus dem Skandal gezogen werden müssen, meine Damen und Herren
Stattdessen soll jetzt auf Dieselgipfeln der Eindruck erweckt werden, der Bund sei endlich aufgewacht. Der Bund ist aber nach wie vor nicht aufgewacht. Als Verbraucherschutzministerin muss ich deutlich sagen, die Geschädigten im Abgasskandal der Autoindustrie sind neben unserer aller Gesundheit die Autokäuferinnen und Autokäufer. Manche zittern, dass ihr mühevoll erspartes Auto die Zulassung verliert oder noch Steuern nachgezahlt werden müssen. Hinzu kommt natürlich der massive Wertverlust. Ich habe deshalb im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher drei Forderungen:
Erstens. Es muss eine verpflichtende Beteiligung der Verbraucherverbände bei weiteren Gipfeln der Bundesregierung geben, damit endlich auch die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher mit am Tisch sitzt.
Zweitens. Ich fordere den Bund auf, die gesetzlichen Vorgaben für eine Musterklage zu schaffen. Gruppen von Einzelpersonen sowie Verbraucherverbände müssen in Fällen wie dem vorliegenden klageberechtigt sein, um sich mit ihrem Fach- und Expertenwissen für Verbraucherinnen und Verbraucher einzusetzen. Das Eintragen in ein behördlich geführtes Anmelderegister muss dabei genügen, seine individuellen Rechte zu wahren. Es muss auch die Möglichkeit bestehen, sich während des gesamten Verfahrens in dieses Register einzutragen oder sich daraus löschen zu lassen.
Herr Kollege Baldauf, wenn man das dann noch mit der Möglichkeit einer Sprungrevision koppeln könnte, würde das die Verfahren auch noch schneller werden lassen.
Drittens. Der Bund müsste zudem dem Kraftfahrtbundesamt endlich den Auftrag mitgeben, dem Verbraucherschutz zu dienen und hier auch Verantwortung für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu übernehmen.
Meine Damen und Herren, wenn der Bund für Verbraucherinnen und Verbraucher handeln will, muss er mehr für die Verbraucherinnen und Verbraucher tun.