Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marco Weber und Steven Wink (FDP), Änderungen im EPLR EULLE – Nummer 4 der Drucksache 17/3879 betreffend – auf.
Herr Präsident, Herr Kollege Weber, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Entwicklungsprogramm EULLE wurde am 26. Mai 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt. Derzeit wird von der ELER-Verwaltungsbehörde der zweite Änderungsantrag mit den vom Begleitausschuss vorgeschlagenen Änderungen vorbereitet.
Hintergrund dieser Änderungen ist der Anpassungsbedarf bei wichtigen Fördermaßnahmen, die sich mit fortschreitender Programmabwicklung in der Praxis ergeben. Darauf sollte möglichst zeitnah reagiert werden, um eine optimale Anwendung der Fördermöglichkeiten und Mittel umzusetzen. Die Europäische Kommission ermöglicht im
Übrigen jährlich einen Änderungsantrag; denn die ländlichen Entwicklungsprogramme sind sogenannte lernende Programme, die die aktuellen Herausforderungen in der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums aufgreifen sollen.
Zu Frage 2: Im Wesentlichen wurden in der Begleitausschusssitzung am 27. Juni dieses Jahres weitere Anpassungen zur Förderung der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft besprochen und abgestimmt. Das betrifft insbesondere die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaus sowie die Förderung der Beregnung.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind ein weiterer Baustein zur Umsetzung der Wettbewerbs- und Innovationsoffensive meines Ministeriums. So wird etwa das förderfähige Investitionsvolumen in der einzelbetrieblichen Förderung von 1 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro verdoppelt. Der Zuwendungssatz für Investitionen in Ställe der Rinderhaltung, die insbesondere tierartgerechte Haltungsverfahren ermöglichen, wird von 30 % auf 40 % angehoben.
Diese Anpassung kommt insbesondere auch den investitionswilligen Milchviehbetrieben zugute. Im Wegebau außerhalb der Flurbereinigung sind Verbindungswege und Wege zur Erschließung landwirtschaftlich genutzter Flächen förderfähig. Insbesondere soll die gemarkungsübergreifende Bewirtschaftung durch die gezielte Unterstützung des Ausbaus gemarkungsübergreifender Wege erleichtert werden. Je nach Gebietskulisse können damit Projekte in die Höchstförderung mit Sätzen von bis zu 75 % einbezogen werden.
Zur Förderung der Beregnung. Angesichts der klimatischen Veränderungen spielt die gesicherte Wasserversorgung für die Landwirtschaft eine immer größere Rolle. Deshalb sollen die Konditionen zum Ausbau der Beregnungsinfrastruktur verbessert und die Investitionen in wassersparende Beregnungstechniken in landwirtschaftlichen Betrieben neu eröffnet werden. Diese wenigen Beispiele aus dem Änderungskatalog belegen, dass wir die Landwirtschaft noch stärker als bisher im Wettbewerb unterstützen werden.
Zu Frage 3: Neben der Förderung von Maschinen und Geräten, die bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu einer deutlichen Minderung von Emissionen und Umweltbelastungen führen, sollen zusätzliche Maschinen und Geräte gefördert werden, mit denen eine Unkrautbekämpfung durch den Einsatz neuartiger mechanischer Verfahren möglich wird. Damit wird das Förderspektrum erweitert und neben der Förderung von Geräten zur chemischen Unkrautbekämpfung auch die mechanische Unkrautbekämpfung als umweltschonende und auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe einsetzbare Alternative in die Förderung einbezogen. Die Auswahlkriterien werden entsprechend ergänzt.
Ein besonders wichtiges Anliegen ist die zukunftsorientierte Fortsetzung der Digitalisierungsstrategie. Mit der Förderung der Breitbandversorgung soll die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen sowie die Sicherung der Breitbandgrundversorgung insbesondere im ländlichen Raum
verbessert werden. Nicht oder unterversorgten Gemeinden soll die Möglichkeit geboten werden, die Breitbandversorgung im Gemeindegebiet auszubauen. Der Zuschuss von 65 % der förderfähigen Kosten soll hier auf 90 % angehoben werden.
Der maximale Zuschussbetrag liegt dann bei 180.000 Euro bei Einzelprojekten und 450.000 Euro bei Gemeinschaftsprojekten, bei Machbarkeitsstudien 9.000 Euro bzw. 18.000 Euro. Aufgrund einer Änderung der Nationalen Rahmenregelung erhöht sich zudem die Aufgreifschwelle von 6 Mbit/s auf 16 Mbit/s.
Zu Frage 4: Derzeit werden die im Begleitausschuss vorgeschlagenen Anpassungen in einen Änderungsantrag von der ELER-Verwaltungsbehörde eingearbeitet. Der Entwurf wird mit den Kommissionsdienststellen abgestimmt und dem Begleitausschuss in einem Umlaufverfahren zur Zustimmung vorgelegt. Wir gehen davon aus, dass das Umlaufverfahren zügig abgeschlossen werden kann, und werden den Antrag postwendend der Europäischen Kommission zur endgültigen Genehmigung vorlegen. Wir setzen gegebenenfalls alles daran, der Landwirtschaft in wenigen Wochen die neuen verbesserten Konditionen in RheinlandPfalz anbieten zu können.
Bevor wir zu den Zusatzfragen kommen, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler der Wilhelm-Dröscher-Schule Kirn sowie Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe des Herzog-JohannGymnasiums Simmern/Hunsrück. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, die Aufgabe des EULLE-Begleitausschusses ist es auch, die Weiterentwicklungen zu initiieren und in der Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. Meine Frage lautet: Wie weit beschäftigt sich der EULLE-Begleitausschuss auch mit der Digitalisierung in der Landwirtschaft? Wie unterstützt er die digitale Umstellung der Betriebe und die Ausrüstung der Betriebe? In welcher Höhe wird das gefördert?
Herr Kollege, wie ich bereits erwähnt habe, spielt die Digitalisierung der Landwirtschaft eine große Rolle. Die Digitalstrategie der Landesregierung umfasst alle Bereiche und insbesondere in meinem Zuständigkeitsbereich auch die Landwirtschaft. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir ohne Investitionen in die digitale Technologie die Herausforderungen für die Landwirtschaft der Zukunft nicht
Ich bin persönlich fest davon überzeugt, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz die Suche nach einem Nachfolger erheblich erleichtert bekommen, wenn sie auf moderne Technologie und damit auch auf Zukunftstechnologien ausgerichtet werden. Das können die Betriebe nicht aus eigener Kraft alleine machen. Deswegen ist es wichtig, dass sie in die Förderinstrumentarien sowohl von Landes-, Bundes-, aber auch europäischer Seite mit einbezogen werden. Insofern kann ich Ihre Frage dahin gehend beantworten, dass die Digitalisierung auch im Begleitausschuss eine Rolle spielt.
Vielen Dank. Herr Minister, Sie haben erklärt, dass Schwerpunkte im Bereich der Unkrautbekämpfung und des Immissionsschutzes im Bereich der Landwirtschaft und des Weinbaus gesetzt werden. Konkret würde ich gern von Ihnen wissen, inwiefern auch der Einsatz von Drohnen speziell in der Landwirtschaft in den Steilhängen der Weinberge über diesen Bereich gefördert werden soll.
Herr Kollege Gies, das Thema „Technologisierung der Landwirtschaft“ – Sie wissen es – ist ein leidenschaftliches Thema auch von mir persönlich, weil ich fest davon überzeugt bin, dass nur eine technologisch hochmoderne Landwirtschaft auch zukunftsfähig ist. Wir dürfen nicht übersehen, dass die Technologisierung um uns herum eine immer größere Rolle spielt. Rheinland-Pfalz soll nicht ein Land sein, in dem dieser technologische Fortschritt nachvollzogen wird, sondern wir wollen in wesentlichen Bereichen vorangehen.
Deswegen gibt es dafür Förderprogramme, aber jenseits der Förderprogramme auch vielfältige Aktivitäten der Landesregierung. Beispielsweise nutzen wir die Synergieeffekte, die sich daraus ergeben, dass im Wirtschaftsressort auch das Landwirtschaftsressort verankert ist, indem wir bei der Ausrichtung der Wirtschaftsförderung und auch der Forschungsförderung darauf achten, dass Betriebe, die in für die Technologisierung der Landwirtschaft relevanten Bereichen forschen, eine besondere Beachtung finden.
Es gibt in Rheinland-Pfalz Unternehmen, die beispielsweise in dem Bereich des Einsatzes digitaler Technik bei der Düngemittelausbringung oder auch bei der Unkrautbekämpfung schon sehr weit sind. Wir versprechen uns davon, dass wir hier am Standort einen doppelten Effekt erreichen können, und zwar einmal im Bereich der Wertschöpfung durch die mittelständische Wirtschaft, die solche Technologien entwickelt, und zum anderen im Bereich der Landwirtschaft, die durch den Einsatz solcher Technologien, die zielgenau und maßgerecht für rheinlandpfälzische Strukturen entwickelt werden, eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit erreichen.
Der Einsatz von Drohnen, den Sie konkret angesprochen haben, spielt insbesondere im Steillagenweinbau eine große Rolle. Ich glaube, ich habe das hier schon einmal erwähnt. Sie werden auch sehen, dass die Landesregierung im Bereich der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum solche Drohnentechnik einsetzt. Wir haben beispielsweise bei der Dokumentation von Hochwasserschäden im vergangenen Jahr erstmals auch die Drohne zur Dokumentation eingesetzt. Wir sind technologieaffin. Unsere Dienstleistungszentren sind technologieaffin. Ich sehe mit großer Freude, dass diese Affinität für Zukunftstechnologien auch in der Landwirtschaft und im Weinbau vorhanden ist.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben eben richtigerweise, und das begrüßen wir ausdrücklich, die Digitalisierungsstrategie der Landesregierung insbesondere im Sektor Landwirtschaft vorgestellt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch die Förderkulisse entsprechend Signale setzt.
Können Sie schon erste Rückmeldungen bzw. Nachfragen aus der Branche erkennen? Ist die Nachfrage so vorhanden, dass zeitnah und mittelfristig eine Umsetzung in der Fläche, in der Praxis erkennbar wird?
Ich habe gemeinsam mit Herrn Kollegen Lewentz in diesem Jahr veranlasst, dass die Nutzung der SatellitenPositionierungsdaten in Rheinland-Pfalz für die Landwirtschaft kostenlos freigeschaltet wird. Wir haben eine erfreuliche Resonanz darauf. Die landwirtschaftlichen Betriebe arbeiten mit digitaler Technologie. Wir rechnen damit, dass wir im Jahr etwa 100 zusätzliche Nutzer haben werden, sodass das schon zügig vorangeht.
Wir haben auch gesehen, dass die Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens in Rheinland-Pfalz weit über den Erwartungen der EU-Kommission liegt.
Ich hatte hier schon einmal erwähnt, dass ich stolz darauf bin, dass die rheinland-pfälzischen Landwirtinnen und Landwirte für diese Technologien offen sind. Darin sehe ich eine gute Entwicklung und eine Sicherung dieses bedeutenden Wirtschaftssektors für Rheinland-Pfalz.
Ich konnte mich selbst in diesem Jahr bei Betriebsbesuchen davon überzeugen, dass gerade auch die zukünftige Generation von Landwirtinnen und Landwirten begeistert ist. Viele sagen mir, weil wir so tolle Entwicklungen haben, die Landwirtschaft sich technologisch so spannend entwickelt, ist das für uns ein Traumberuf. Es kommt heute noch dazu, dass man neben dieser Freude, in der Natur zu arbeiten, auch die Lust auf ein technologisch hoch anspruchsvolles Arbeitsumfeld gleichzeitig haben kann. Ich
werde nicht müde, deswegen für die Attraktivität der landwirtschaftlichen Berufe auch in Zukunft zu werben.
Wir sehen an diesem Beispiel, dass der technologische Fortschritt in einem sehr traditionellen Wirtschaftssektor Reize und neue Chancen mit sich bringt. Ich kann mich noch daran erinnern, wie die Diskussionen waren, wie schwierig es in Zukunft werden könnte, Nachfolger für landwirtschaftliche Betriebe zu finden. Heute haben junge Menschen Lust, mit dem iPad ihren Betrieb zu steuern. Sie haben Freude an der digitalen Technologie.
Weil wir jetzt schon erkennen können, dass wir viele Herausforderungen haben, etwa die Dialektik zwischen Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft einerseits und den umweltpolitischen Anforderungen andererseits, dass wir diese Dinge stärker in Einklang bringen und Lösungsansätze durch die Nutzung digitaler Technologie finden können, beispielsweise im Bereich der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, bin ich sehr, sehr optimistisch, dass wir hier wirklich von einer Zukunftsbranche Landwirtschaft und Weinbau sprechen können.
Herr Wissing, Sie haben vorgetragen, dass der Fördersatz für den gemarkungsübergreifenden Wegebau auf 75 % erhöht worden ist. Vielleicht könnten Sie ein paar Vorteile nennen, weil viele Kommunalpolitiker bei uns mit dabei sind, was dies für die Ortsgemeinden, die Finanzen bzw. auch den landwirtschaftlichen Verkehr der Orte bedeutet. Können Sie noch einmal kurz darstellen, wie dieser erhöhte Fördersatz für die Ortsgemeinden aussieht?