Protocol of the Session on August 24, 2017

Diese Entwicklung hat sich in diesem Jahr auch infolge der rascheren Bearbeitung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fortgesetzt und verstärkt. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres sind bei dem Verwaltungsgericht Trier insgesamt 9.467 Klagen und Eilverfahren in Asylsachen eingegangen. Unterstellt

man einen linearen Anstieg der Eingangszahlen auf der Basis des aktuellen Monatsdurchschnitts, wird am Jahresende mit einem Geschäftsanfall von 16.000 Verfahren zu rechnen sein.

Angesichts der steigenden Belastung wurde das Verwaltungsgericht schon in der Vergangenheit personell deutlich verstärkt. Der Richterdienst wurde bereits im Zeitraum vom 31. Juli 2015 bis zum 1. April 2016 um 7,35 richterliche Arbeitskraftanteile aufgestockt. Auch der Unterstützungsbereich wurde wiederholt verstärkt.

Im Doppelhaushalt 2017/2018 wurden dem Verwaltungsgericht Trier im Hinblick auf die Entwicklung der Asylverfahren zwölf zusätzliche Richterstellen bewilligt.

Dank des großen Engagements und der hohen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Trier ist es gelungen, die Erledigungszahlen deutlich zu erhöhen. Allein im Juli 2017 wurden 889 Verfahren abgeschlossen. Gleichwohl sind die Bestände in Asylsachen in den letzten Monaten angestiegen, und zwar bis Ende Juli 2017 auf 9.500 Verfahren.

Die Richterinnen und Richter sowie alle Bedienstete des Verwaltungsgerichts Trier arbeiten also jetzt an der Belastungsgrenze. Infolge der weiteren Entwicklungen der Eingangszahlen im Jahr 2017 ist daher eine weitere personelle Aufstockung bei dem Verwaltungsgericht Trier erforderlich.

Ich habe daher entschieden, dass das Verwaltungsgericht Trier aus dem uns zur Verfügung stehenden Stellenbestand mit zehn weiteren Richterstellen verstärkt wird. Zudem soll das Gericht vier weitere Beschäftigte einstellen können, um zugleich die Serviceeinheiten zu verstärken.

Auch künftig wird die Landesregierung in enger Abstimmung mit dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Trier fortlaufend prüfen, ob die personelle Ausstattung des Verwaltungsgerichts den Erfordernissen genügt.

Zu Frage 3 darf ich für die Landesregierung wie folgt antworten:

In den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden nach den dem Ministerium vorliegenden Informationen keine Untersuchungsgefangenen aus der Haft entlassen, weil das Ermittlungsverfahren zu lange dauerte. Das war Ihre ausdrückliche Frage, nach dem Ermittlungsverfahren.

Damit aber keine wie auch immer gearteten Unterstellungen kommen, beantworte ich freiwillig den Zusatz. Wenn das Ermittlungsverfahren beendet ist, ist Anklage erhoben worden. Innerhalb dieses Verfahrens kann es ebenfalls zu Entlassungen kommen. Danach hatten Sie zwar ausdrücklich nicht gefragt, aber ich beantworte es trotzdem, weil ich überhaupt nicht den Hauch eines Eindrucks entstehen lassen will, ich wollte mich darum drücken.

Nach Mitteilung der Praxis musste im Jahr 2015 in drei Verfahren jeweils ein Untersuchungsgefangener entlassen werden, weil nach dem Inhalt der jeweiligen gerichtlichen

Beschlüsse das in § 121 StPO zum Ausdruck kommende Beschleunigungsgebot nicht gewahrt worden sei.

Ende des Jahres 2015 hat das Landgericht Koblenz in zwei Fällen jeweils einen Haftbefehl mit der Begründung aufgehoben, dass die Hauptverhandlung innerhalb der von § 121 StPO vorgegebenen Frist nicht terminiert bzw. begonnen werden könne.

In einem Fall wurde dem Angeklagten zur Last gelegt, in vier tatmehrheitlichen Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln in jeweils nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, darunter in einem Fall unter Mitführen von Waffen.

Mit Beschluss vom 24. November 2015 hat das Landgericht Koblenz den Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz vom 11. Juni 2015 aufgehoben und zur Begründung ausgeführt: Aufgrund der Terminlage der Kammer ist es nicht möglich, vor Ablauf der sich aus § 121 StPO ergebenden Sechsmonatsfrist zu terminieren. Der Haftbefehl war daher aufzuheben. –

Im zweiten Fall wurden dem Angeklagten drei tatmehrheitliche Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Mit Beschluss vom 1. Dezember 2015 hat das Landgericht Koblenz den Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz vom 21. August 2008 aufgehoben und zur Begründung ausgeführt: Die Hauptverhandlung kann innerhalb der Frist des § 121 Abs. 2 StPO nicht begonnen werden. –

In einem dritten Fall aus dem Jahr 2015 wurden dem Angeklagten Vergewaltigung in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen. Eine Verurteilung des Angeklagten im Dezember 2014 wurde vom Bundesgerichtshof im Juni 2015 aufgehoben. Das Verfahren wurde zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Koblenz zurückverwiesen.

Mit Beschluss vom 13. November 2015 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz den Haftbefehl wegen Verletzung des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgrundsatzes sowohl vor der ersten Verurteilung als auch nach der Rückkehr der Akten aus der Revisionsinstanz aufgehoben. Insbesondere im erstinstanzlichen Verfahren seien im Oktober und November 2014 Verzögerungen festzustellen, die der Justiz zuzurechnen seien und in ihrer Gesamtheit die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft als nicht mehr vertretbar erscheinen ließen. Zudem sei nach Rückkehr der Akte aus der Revisionsinstanz und ihrem Eingang beim Landgericht am 4. August 2015 erst sieben Wochen später ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt worden.

Die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten wurde nach Mitteilung des Landgerichts Koblenz zwischenzeitlich durchgeführt. Danach wurde der Angeklagte im März 2017 rechtskräftig freigesprochen.

Im Juni 2017 hat das Oberlandesgericht Koblenz einen Haftbefehl des Amtsgerichts Trier aufgehoben. Der Angeklagte war wegen Hehlerei vom Amtsgericht BernkastelKues mit Urteil vom 9. November 2016 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte legte noch am selben Tag Berufung ein. Die Akten gingen

am 15. Dezember 2016 bei dem Landgericht Trier ein.

Unter dem 6. Februar 2017 bestimmte der Vorsitzende den Termin zur Berufungshauptverhandlung auf den 24. Juli 2017. Im Mai 2017 teilte er mit, dass eine Vorverlegung des Termins auf den 22. Juni 2017 beabsichtigt sei.

Aus Sicht des Strafsenats beim Oberlandesgericht wurde durch die Terminierung des Verfahrens der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen verletzt. Der Senat hat beanstandet, dass die Terminierung des Verfahrens fast zwei Monate nach Eingang der Akte erfolgt ist. Zudem sei es der zuständigen Kammer möglich gewesen, die Berufungshauptverhandlung zu einem deutlich früheren Zeitpunkt zu beginnen. Das Verfahren ist derzeit noch beim Landgericht Trier anhängig.

So weit die Antwort der Landesregierung.

So weit die umfangreiche Antwort der Landesregierung. – Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Junge.

Herr Minister, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Eine Nachfrage zur Personaldeckung: Es ist sehr gut, wenn wir neue Stellen geschaffen haben. Wie bewerten Sie die Möglichkeit – wir reden über hochwertige Positionen mit entsprechender Besoldung –, diese Stellen mittelfristig – oder wie zügig – adäquat besetzen zu können, damit sie zur Wirkung kommen?

Die Umsetzung dieser Beschlüsse bedarf der Einhaltung der dafür vorgesehenen Verfahren. Das Verwaltungsgericht Trier ist als Verwaltungsgericht nach Kammern zu organisieren. Das heißt, um alle Richterplanstellen dorthin bringen zu können, müssen neue Kammern geschaffen werden.

Diese neuen Kammern bedürfen eines neuen Vorsitzenden. Das ist eine Beförderungsstelle. Sie ist auszuschreiben. Darauf kann sich jeder, der die erforderliche Eignung hat, bewerben. Das muss dann ausgewertet werden. Dann muss ein Vorschlag erarbeitet werden. Dieser muss dann die verschiedenen Gremien durchlaufen, die dann berufen sind, bis hin zum Richterwahlausschuss.

Das kann schon einmal drei Monate, unter Umständen auch länger dauern, bis ich die Vorsitzendenstellen habe und diese dem Verwaltungsgericht Trier zuweisen kann. Dann muss eine Kammer neben dem Vorsitzenden mit einem weiteren Planrichter ausgestattet sein. Nur der Rest kann mit Proberichtern aufgefüllt werden. Allerdings müssen es Proberichter sein, die schon mindestens sechs Monate im Dienst sind, weil sie sonst keine Asylverfahren als Einzelrichter abarbeiten dürfen.

Das alles muss bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Wir hoffen, dass wir die erste Tranche des Doppelhaushalts

bis zum Jahresende nach Trier gebracht haben. Wir beginnen jetzt mit der Arbeit für die neu zugesagten Stellen. Dort werden aber voraussichtlich drei Vorsitzendenstellen nötig sein, um drei neue Kammern bilden zu können. Das allein nimmt schon mehrere Monate in Anspruch, bis diese Stellen ausgeschrieben und besetzt worden sind.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Roth.

Herr Minister, vielen Dank für Ihren Bericht. Ich habe eine Frage: Warum wurden die Asylverfahren beim Verwaltungsgericht Trier konzentriert? Hat sich diese Konzentrierung bewährt? Wie stellen sich die Verfahrenszeiten dar, vor allen Dingen im Vergleich zu anderen Bundesländern?

Die Asylverfahren wurden in Trier vor dem Hintergrund konzentriert, dass auf diese Art und Weise der Sachverstand an einer Stelle für alle möglichen Asylverfahren konzentriert wurde und damit das Verfahren verbessert und beschleunigt werden konnte.

Wir haben schließlich nicht nur Asylverfahren aus Ländern mit einer hohen Anzahl, sondern wir haben auch Länder mit sehr wenigen Asylverfahren. Aber auch dort ist es nötig, dass die Richter Kenntnis von der Struktur des Landes, der politischen Entwicklung, der Geografie und vielem mehr haben, um selbst beurteilen zu können, ob der Asylantrag berechtigt ist oder nicht.

Im Hinblick darauf erweist sich diese Konzentration als von Vorteil. Deswegen hat man zum Beispiel dieses vorgenommen.

Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass man schon innerhalb des Verwaltungsgerichts Trier miteinander abstimmen kann, welche Haltung man in bestimmten Fällen einnimmt und dann einheitlich entscheidet. Wäre das auf unterschiedliche Gerichte verteilt, müsste diese Koordinierung auf der Ebene des OVG erfolgen. Das würde erheblich mehr Zeit erfordern. Insofern hat sich das aus unserer Sicht bewährt. Deswegen wollen wir das auch beibehalten.

Wie lange und in welchem Umfang diese Fallzahlen noch zu erwarten sind, ist schwer zu prognostizieren. Irgendwann muss diese Bugwelle abgearbeitet sein, es sei denn, es käme eine neue Flüchtlingswelle, was ich natürlich nicht vorhersehen kann.

Es hat sich aber insbesondere auch deshalb bewährt, weil es auf diese Art und Weise gelungen ist, beim Verwaltungsgericht Trier sehr kurze Erledigungszeiten zu haben. Eilverfahren werden derzeit in etwa drei Wochen und die Hauptsacheverfahren in etwa viereinhalb Monaten entschieden. Das ist im bundesweiten Vergleich mit das Schnellste, was es gibt.

Wir wollen auch, dass es so bleibt. Deswegen haben wir diese personellen Verstärkungen vorgenommen. Es ist im

Interesse des Landes Rheinland-Pfalz und unserer Gesellschaft, dass möglichst schnell feststeht, welcher Anspruch besteht und welcher nicht, damit danach die notwendigen Maßnahmen getroffen werden können.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Henter.

Herr Minister, Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen dargelegt, dass eine ausreichende und gute personelle Ausstattung von Staatsanwälten, Staatsanwaltschaften und Gerichten erforderlich ist, um zügige Verfahren zu gewährleisten. Jetzt haben wir die Situation, dass zwischen der Erhebung der Anklage und dem Beginn der Hauptverhandlung bei Nichthaftsachen fast ein Jahr vergeht. Glauben Sie, dass mit den von Ihnen vorgestellten Maßnahmen dieser Zustand beendet werden kann?

Wir haben deshalb zusätzliche Richterstellen geschaffen, um den Berg, der sich ein Stück weit aufgebaut hatte, abarbeiten zu können. Das wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Das werden wir beobachten und gegebenenfalls versuchen, im nächsten Doppelhaushalt Verbesserungen zu erreichen. Erst einmal müssen wir abwarten, inwieweit diese Stellen, die jetzt neu zugewiesen worden sind, Wirkung entfalten können. Dafür ist nicht hinreichend Zeit vergangen, um das abschließend beurteilen zu können.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Henter.

Ich habe noch eine Frage zum Verwaltungsgericht Trier. Wir hatten eine vergleichbare Situation beim BAMF, das personell die Sache nicht abarbeiten konnte. Jetzt haben Sie zehn zusätzliche Richterstellen nach Trier zugewiesen, was wir begrüßen. Wie ist Ihre Prognoseentscheidung? Reichen diese zehn Stellen aus, oder müssen Sie in einem Jahr gegebenenfalls noch einmal nachbessern?

Die Planstellen, die im Doppelhaushalt zusätzlich dafür ausgebracht worden sind, sind in Abstimmung mit dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht erfolgt. Auch die konnten im letzten Jahr den Anstieg, wie er jetzt erfolgt ist, letztlich nicht prognostizieren. Insofern wissen wir alle drei nicht, weder das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht noch ich, wie die Zahlen im nächsten Jahr sein werden.

Es ist zum Beispiel denkbar, dass im nächsten Jahr vielleicht die Fallzahlen nicht mehr so hoch sein werden, aber das BAMF sich daran macht, die komplizierteren Fälle abzuarbeiten, die dann ebenfalls einen höheren Aufwand als die einfachen Fälle verursachen.

Insofern ist eine Prognose über die Belastungssituation des Verwaltungsgerichts im nächsten Jahr nur sehr schwer möglich. Fakt ist, dass es bei den derzeitigen Zahlen zu einer erheblichen Verlängerung der Verfahrensdauer führen würde, wenn wir jetzt nicht helfen würden. Wir wollen diese kurze Verfahrenslaufzeit weiterhin erhalten. Deswegen erfolgt die Hilfe. Sollte es zu neuen Entwicklungen kommen, muss neu nachgedacht werden.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.