Protocol of the Session on August 24, 2017

Wir wollen diese Evaluierung bis zum Jahresende festgemacht haben. Es gibt regelmäßige Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden – als Kommunalministerium ist das eine Selbstverständlichkeit –, in denen wir auch diese Eckpunkte besprechen. Wir wollen sehen, dass wir auch im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbänden diesen Vorschlag unterbreiten können. Das wird nicht ganz einfach werden, weil die Interessenlagen der einzelnen Spitzenvertretungen wie Gemeinde- und Städtebund, Städtetag und Landkreistag auch untereinander sehr unterschiedlich sind. Das wissen Sie, und das ist auch in der Natur der Sache liegend. Wir versuchen trotzdem, soweit wie möglich und natürlich auch gemeinsam mit dem Finanzministerium einen Vorschlag zu erarbeiten, der der Finanzsituation des Landes und seiner Kommunen entspricht, aber auch der Schwerpunktsetzung des kommunalen Finanzausgleichs in den Herausforderungen, die ich Ihnen soeben am Beispiel der am meisten belasteten Gebietskörperschaften beschrieben habe.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Frisch.

Herr Minister, die schlechte Finanzlage zahlreicher Kommunen fällt ja nun in eine Zeit außerordentlich hoher Steuereinnahmen und eines historisch günstigen Zinsniveaus. Zumindest bei Letzterem ist davon auszugehen, dass es mittelfristig nicht so bleiben wird, sondern dass im Gegenteil die Zinsen stark ansteigen werden.

Wie beurteilt die Landesregierung die Folgen des ansteigenden Zinsniveaus für die Kommunalfinanzen, und welche präventiven Maßnahmen gedenkt sie dagegen zu ergreifen, dass in vielen Kommunen dann finanziell nicht die Lichter ausgehen?

Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, die Finanzausgleichsmasse hat in den vergangenen drei Jahren bereits eine Steigerung um 600 Millionen Euro erfahren. Sie steigt im Jahr 2017 um 6 % bzw. weitere 156 Millionen Euro, im Jahr 2018 um weitere 176 Millionen Euro, also um 6,4 %, auf dann fast 3 Milliarden Euro, und auch nach 2018 wird dieser Aufwuchs weitergehen. Wir haben erneut gehört, dass die Steuerschätzung gezeigt hat, dass auch für die kommunale Ebene Rekordeinnahmen zu verzeichnen sind und zu verzeichnen sein werden.

Das Zinsrisiko ist natürlich allen bekannt. Es ist kein Geheimnis, dass wir jetzt schon lange – auf der einen Seite gut für die Kommunen und natürlich auch für die Länder – ein sehr niedriges Zinsniveau haben. Die Diskussionsebene, was der private Sparer dazu sagt, lasse ich nun einmal beiseite. Jede und jeder Verantwortliche in den Kommunen weiß, wenn man über ein Zinsniveau von nur 1,2 % bis ca. 2 % nachdenkt, was das für die kommunalen Haushalte bedeutet. Aber das ist die kommunale Daseinsvorsorge, und darauf muss man sich einrichten, dass so etwas kommen kann. Es ist keine Aufgabe des Landes. Uns betrifft es schließlich genauso. Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie kämen zu mir und sagten mir, ich solle einmal mit dem Bund reden, dass er schon einmal eine Daseinsvorsorge für das Land vorlegt, falls es eine Zinssteigerung gibt. Das ist nicht denkbar. Das ist schon eine kommunale Aufgabe, und darauf muss sich die Kämmerei im jeweiligen Fall auch einrichten.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Beilstein.

Zum Stichwort „Beistandspakt“ möchte ich sagen, der Stabilisierungsfonds ist einmal als Instrument gedacht gewesen, um gewisse Schwankungen auszugleichen, und dies ist sicherlich auch sinnvoll. Nun haben die Kommunen dort mehrere 100 Millionen Euro als Guthaben liegen. Wäre es nicht angezeigt, in Anbetracht der schlechten Kassenlage dort heranzugehen und einen gewissen Ausgleich zu schaffen?

Frau Beilstein, Sie sind Kommunalexpertin.

(Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD)

Na ja, das stimmt schon, was ich jetzt sage.

Sie wissen, dass der Stabilisierungsfonds natürlich immer zwei Seiten einer Medaille hat: Es gibt die guten und die weniger guten Zeiten.

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Nun haben wir die schlechten Zeiten!)

Es wäre unverantwortlich, in Zeiten wie diesen zu sagen, wir werden das System verändern.

Auch das diskutieren wir mit den Kommunen, die natürlich ebenfalls sagen, dass dies doch eine gute Gelegenheit wäre, dort etwas zu verändern. Aber was ist, wenn die Zeiten wieder andere werden?

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Noch schlechter, oder wie?)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schnieder.

Herr Minister, ich wiederhole meine Frage von eben noch einmal, weil sie nicht beantwortet wurde. Ist am gestrigen Mittwoch der vorgesehene Zwischenbericht den kommunalen Spitzenverbänden vorgestellt worden, und wann erfahren wir etwas über den Inhalt?

Gestern ist den Kommunen der derzeitige Überlegungssachstand vorgetragen worden. Ich habe Ihnen gesagt, wir wollen, wie auch in der Koalitionsvereinbarung niedergelegt, bis Ende des Jahres so weit sein, dass wir spätestens dann auch die Beteiligung einleiten können.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wäschenbach.

Herr Minister, gibt es bei den bisherigen Fusionen Erkenntnisse, dass Einspareffekte schon kassenwirksam wurden?

Ohne Ihnen nun mangels Vorbereitung eine Statistik vorlegen zu können, kann ich sagen, in ungefähr 60 kommunalen Veränderungen haben wir natürlich auch die entsprechende Anzahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern eingespart. Wir verändern à la longue die doppelten Hauptamtsleiter, die Werkleitung und andere Dinge mehr. Im personellen Bereich wird es entlang der Altersabgänge zu deutlichen Verbesserungen führen.

Ich bin immer einmal wieder Gast in fusionierten Gemeinden und höre dort, dass man sich auf einem guten Weg befindet und es auch so empfindet, dass über die Fusion auch Einsparungen vorgenommen werden können. Wir haben nie gesagt, dass durch die Kommunal- und Verwaltungsreform allein das Haushaltsproblem einer Gemeinde zu lösen ist, aber es ist ein wichtiger Beitrag.

Herr Schnieder, Sie haben schon drei Zusatzfragen gestellt, damit ist Ihr Kontingent erschöpft. Es gibt auch keine weiteren Zusatzfragen mehr, damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD), Personelle Überlastung der Justizbehörden – Nummer 3 der Drucksache 17/3879 – betreffend, auf. Herr Lohr, Sie haben das Wort.

1. Was hat die Landesregierung im Hinblick auf die Beschwerden zur personellen Überlastung der Justizbehörden seither unternommen, um dem im Koalitionsvertrag manifestierten Anspruch gerecht zu werden?

2. Was wird unternommen, um eine zeitgerechte Bearbeitung beim Verwaltungsgericht Trier zu gewährleisten?

3. Wie viele Untersuchungsgefangene wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 aus der Haft entlassen, weil das Ermittlungsverfahren zu lange dauerte?

Für die Landesregierung antwortet Herr Justizminister Mertin.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eine gut funktionierende Justiz bildet einen verlässlichen Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung, fördert den Zusammenhalt der Gesellschaft und ist ein stabiler Standortfaktor für die Wirtschaft. Schon ein Blick in benachbarte europäische Länder zeigt, welch großen Stellenwert unsere Justiz auch zur Gewährleistung der grundrechtlichen Entfaltung der Menschen hat.

Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Innere Sicherheit, aber auch aufgrund der gesellschaftlichen Herausforderungen durch den Zuzug vieler Asylsuchender ist unsere Justiz derzeit im besonderen Maße gefordert. Dieser herausragenden Bedeutung und den vielfältigen Herausforderungen wird unsere Justiz in bemerkenswerter Weise gerecht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vielfältigen Bereichen der Justiz leisten täglich eine hervorragende Arbeit. Für ihren großen Einsatz ist ihnen ein besonderer Dank auszusprechen.

Vorab möchte ich auch darauf hinweisen, dass seitens des Generalstaatsanwalts in Koblenz keine Pläne für eine Priorisierung bei der Strafverfolgung bestehen, zumal diese mit dem Legalitätsprinzip nicht zu vereinbaren wären. Das

haben Sie in Ihrem Vorspann zu den Fragen so ausgeführt. Ich verweise auf meine diesbezüglichen Ausführungen Anfang November im Rechtsausschuss, wo ich eindeutig klargestellt habe, dass die hier behauptete Prioritätsliste nicht existiert. Und ich wäre dankbar – auch wenn Sie es so nicht beabsichtigt haben, wenn Sie es so ausgeführt haben –, wenn das zukünftig nicht wiederholt würde; denn Sie implizieren mit dieser Behauptung, dass der Generalstaatsanwalt mich falsch informiert hat und ich Sie falsch informiert habe und dass es eine solche Liste sehr wohl gäbe. Sie gibt es nicht, und ich weise deshalb vorsorglich diese Behauptung zurück. Es gibt keine Prioritätenliste; das würde eine Amtspflichtverletzung darstellen, und auch wenn dies nur indirekt in den Raum gestellt wird, möchte ich klar sagen, das hat der Generalstaatsanwalt Brauer nicht verdient. Er macht seine Arbeit sehr sorgfältig und sehr engagiert, und deshalb weise ich dies ausdrücklich zurück.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Personalpolitik der Landesregierung hat maßgeblich im Blick, dass die Justiz ihren hohen verfassungsrechtlichen Auftrag wirksam auf dem gewohnt hohen Niveau wahrnimmt und die anstehenden Herausforderungen meistern wird. Dieser Aufgabe ist die Landesregierung durch eine Vielzahl von Maßnahmen bereits nachgekommen. Es bleibt aber auch in Zukunft eine wesentliche Herausforderung, die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats zu wahren und, wenn nötig, zu stärken.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung ist ständig bestrebt, durch eine sorgfältige und nachhaltige Personalplanung die effektive Arbeit der Justiz zu erhalten. So wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2017/2018 mit der Mehrheit auch dieses Hohen Hauses zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um die personelle Ausstattung der Justiz zu verbessern.

In besonderen Aufgabenbereichen wurden zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie im Unterstützungsbereich geschaffen.

Diese Entwicklung habe ich im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Einzelplans 05 – Ministerium der Justiz Ende März dieses Jahres im Landtag skizziert. Dabei waren vor allem die schon damals deutlich angestiegenen Eingangszahlen in Asylsachen bei dem Verwaltungsgericht Trier von Bedeutung.

Mit dem Doppelhaushalt wurden für die Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt zwölf zusätzliche Richterstellen und sieben zusätzliche Stellen im Unterstützungsbereich geschaffen, sechs davon Beschäftigtenstellen in den Geschäftsstellen und eine Wachtmeisterstelle. Zugleich wurden im Doppelhaushalt aber auch insgesamt 15 neue Stellen für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt.

Angesichts des zuvor deutlichen Anstiegs von Haftsachen,

der Vielzahl von Umfangsverfahren und zur effektiven zeitnahen Bearbeitung der Strafverfahren wurden von diesen 15 sechs zusätzliche Richterstellen der Besoldungsgruppe R 1 für Richterinnen und Richter am Landgericht ausgebracht. Drei kamen nicht zuletzt zur Verstärkung der Bekämpfung der Internetkriminalität der Besoldungsgruppe R 1 für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Ansatz. Letztlich wurden zur Gewährleistung eines flexiblen Personaleinsatzes die restlichen sechs Stellen der Besoldungsgruppe R 1 für Proberichterinnen und Proberichter vorgesehen.

Nachdem bereits im Haushalt 2016 auf die angespannte Personalsituation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger reagiert wurde, wurden auch im Doppelhaushalt insgesamt 16 neue, dringend benötigte Anwärterstellen geschaffen und die zehn bereits im Jahr 2015 zur Verfügung gestellten Anwärterstellen in Rechtspflegerplanstellen umgewandelt.

Außerdem wurden im dritten Einstiegsamt für den Rechtspflegerdienst, den Sozialdienst in der Justiz und den Amtsanwaltsdienst 19 und für das zweite Einstiegsamt bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften 22 Stellenhebungen vorgenommen.

Letztlich wurden auch zur gesetzlich vorgegebenen flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie für die Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Akte im Doppelhaushalt 2017/2018 jeweils 15, insgesamt also 30 neue, zeitlich befristete Beschäftigtenstellen geschaffen.

Die Landesregierung hat folglich eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Situation bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu optimieren. Dabei ist und bleibt die Prüfung der personellen Situation in der Justiz in Abstimmung zwischen dem Ministerium und der Praxis eine ständige Aufgabe. Neue Herausforderungen wie auch die Weiterentwicklung der Anzahl von Asylverfahren im Jahr 2017 erfordern zügige Reaktionen.

Zu Frage 2 darf ich deshalb namens der Landesregierung antworten:

Die Zahl der gerichtlichen Asylverfahren ist nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts nochmals deutlich gestiegen. Dies hat zu einem weiteren Belastungszuwachs beim Verwaltungsgericht in Trier geführt, wo die erstinstanzliche Zuständigkeit für gerichtliche Asylverfahren in RheinlandPfalz seit 2010 konzentriert ist.

Während sich die jährlichen Verfahrenseingänge in Asylsachen beim Verwaltungsgericht Trier in den Jahren 2010 bis einschließlich 2014 zwischen rund 1.200 und 1.800 Verfahren bewegten, stiegen die Eingangszahlen im Jahr 2015 auf 3.264 und auf 10.884 Verfahren im vergangenen Jahr.

Diese Entwicklung hat sich in diesem Jahr auch infolge der rascheren Bearbeitung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fortgesetzt und verstärkt. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres sind bei dem Verwaltungsgericht Trier insgesamt 9.467 Klagen und Eilverfahren in Asylsachen eingegangen. Unterstellt