Protocol of the Session on August 9, 2017

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Lammert von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beraten wir in erster Lesung das Landesgesetz zur Änderung der polizeilichen Strukturen und zur Optimierung der Organisation der Polizei. Im Mittelpunkt dieses Gesetzentwurfs steht die Neuerrichtung eines weiteren Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik. Weiterhin wird der Bereich der polizeilichen Aus- und Fortbildung neu geregelt.

Das neue Polizeipräsidium soll die Bereitschaftspolizei, das Wasserschutzpolizeiamt und die Zentralstelle für Polizeitechnik unter einem Dach vereinen. Mit der Neuordnung der Bereitschaftspolizei soll die Vorhaltung leistungsstarker geschlossener Einheiten erreicht werden.

Das hört sich auf den ersten Blick zunächst sicherlich positiv an. Herr Minister, Strukturveränderungen sind auch per se nichts grundsätzlich Falsches. Das ist gar keine Frage. Sie haben es angefügt, wir hatten lange keine entsprechenden Reformen mehr. Vor dem Hintergrund ist es sicherlich nicht falsch, aber man muss sich das insgesamt noch etwas genauer anschauen.

Wenn man es sich anschaut, gibt es durchaus den einen oder anderen Nachteil, der jetzt bei dieser Veränderung erfolgt. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.

(Beifall bei der CDU)

Insbesondere die Rotation von Kräften der Bereitschaftspolizei zur Unterstützung der Polizeipräsidien hat, denke ich, in der Vergangenheit immer gut dazu geführt, dass die Beamtinnen und Beamten wertvolle Erfahrungen im Einzeldienst sammeln konnten. Durch den geplanten Wegfall der Rotation wird dies künftig so nicht mehr möglich sein.

Die in der Abteilung Bereitschaftspolizei des neuen Polizeipräsidiums verwendeten Kräfte werden nach ihrer Erstverwendung bei einer späteren Verwendung im Einzeldienst deshalb auch mit eventuellen möglichen Nachteilen bei der Beförderung zu rechnen haben. Auch das muss man letztlich ein Stück weit im Auge haben.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt muss künftig auch die Stärke bei der Bereitschaftspolizei hinter

fragt werden. Wird die Sollstärke erreicht? Erfüllen wir das sogenannte Bund-Länder-Abkommen, also die Stärke, wie viele Hundertschaften wir vorhalten? Wir bekommen vom Bund entsprechende Mittel für die Fahrzeuge usw. Es ist wichtig, dass das in der Zukunft auch in der Anzahl erfolgt.

Es kommt natürlich auch die Frage, warum die Gruppenstärken beispielsweise jetzt schon reduziert worden sind. Es ist beim G20-Gipfel schon von unseren Einsatzkräften moniert worden, warum beispielsweise die Gruppenstärken abgesenkt wurden. Aber diese Frage können wir im Ausschuss noch einmal entsprechend vertiefen. Die Personaldecke bei der Bereitschaftspolizei muss hinterfragt werden. Wir haben zunehmende Einsätze. Die Polizei ist unterwegs. Es ist wichtig, dass das entsprechend aufgegriffen wird. Ich denke, wir werden diese Probleme im Ausschuss noch diskutieren müssen.

Auf deutliche Kritik – diesen Punkt sehen wir sehr kritisch – stößt bei uns die Eingliederung der Zentralstelle für Polizeitechnik in das neue Polizeipräsidium. Wir halten es für völlig kontraproduktiv, wenn die bislang praktizierte Trennung zwischen Bedarfsträgern und Beschaffern wieder aufgehoben wird.

Das neue Polizeipräsidium ist logischerweise selbst ein großer Bedarfsträger. Auf die Notwendigkeit dieser Trennung hatte stets der Rechnungshof hingewiesen. Es ist wichtig, dass man ein Stück unabhängig bei Ausschreibungen usw. agieren kann. Deswegen wäre es sinnvoll, wenn diese Zentralstelle nach wie vor eigenständig bleiben könnte. Wir hielten das für einen sinnvolleren Weg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist auch schon gesagt worden, bei der Eingliederung der Wasserschutzpolizei muss selbstverständlich auch gewährleistet werden, dass die besondere fachliche Expertise im derzeitigen Wasserschutzpolizeiamt insbesondere natürlich durch das nautische Personal erhalten bleibt. Zudem ist fraglich, ob die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele in diesem Bereich erreicht werden können. Die Landesregierung erhofft sich – so steht es in dem Gesetzentwurf – durch die Zusammenlegung von Boots- und allgemeinen Werkstätten der Bereitschaftspolizei deutliche Einsparungen.

Es ist natürlich schon ein kleiner Unterschied, ob ich ein Räumungsfahrzeug repariere oder ein Boot. Ich glaube, dafür braucht man schon andere fachliche Ausbildungen. Ob dadurch wirklich die entsprechenden Einsparungen, die im Gesetz stehen, erreicht werden können, muss man zumindest hinterfragen. Ich denke, auch da wird man im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Ausschuss noch einmal das eine oder andere hinterfragen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind nicht nur immer kritisch, sondern Sie wollen auch, dass wir etwas Konstruktives sagen. Insofern möchte ich anmerken, was wir in der Vergangenheit immer schon gesagt haben, positiv ist sicherlich die Veränderung der Ausund Fortbildung, also die Zusammenlegung der Hochschule der Polizei und der Landespolizeischule. Das ist völlig unumstritten, das ist richtig. Dort können sicherlich Synergieeffekte erbracht und Bürokratie abgebaut werden. Das

ist eine vernünftige Sache. Das begrüßen wir. Wir haben in der Vergangenheit immer gesagt, das ist ein richtiger Schritt. Die Hochschule der Polizei ist dann sicherlich gut aufgestellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch etwas Wasser in den Wein gießen. Man muss feststellen, dass alle angedachten Veränderungen über eines jedoch nicht hinwegtäuschen dürfen, dass wir nämlich nach wie vor zu wenig Personal bei der Polizei haben. Das ist ein großes Manko. Es nützt auch die schönste Strukturreform nichts, wenn das Personal nicht da ist,

(Beifall bei der CDU)

das wir letztendlich brauchen, um in diesem Land weiterhin eine gute Sicherheit gewährleisten zu können.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Friedmann von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nicht nur terroristische Gewalttaten erschüttern unser Land, nein, auch gewalttätige linke Aufmärsche wie beim G20-Gipfel in Hamburg oder die jährlich am 1. Mai in Berlin und Hamburg stattfindenden Randalen.

Polizeibeamte sind in erster Linie die Leidtragenden. In Hamburg wurde nicht davor zurückgeschreckt, Polizeistationen anzugreifen, Steine von Häusern auf Polizeibeamte zu werfen, Fahrzeuge anzuzünden oder mit Stahlkugeln aus Präzisionszwillen auf Beamte zu schießen. Diese Taten gefährden unser Gemeinwesen.

Auch begehen organisierte Diebesbanden Wohnungseinbrüche, was viele Bürger in Angst versetzt. Zu nennen sind auch die Anschläge in Nizza, Paris, London und Berlin, der Angriff auf die Fahrgäste in der Regionalbahn nach Würzburg und nicht zuletzt der Anschlag in Barcelona.

Weil die Ausschreitungen bei linken Aufmärschen oder islamistisch motivierten Attentaten und Anschlägen keine Einzelfälle bleiben, ist es notwendig, dass unsere Polizei so befähigt wird, dass sie diesen Gefahren begegnen kann.

Hierzu und zur Optimierung der Gefahrenabwehr sollen durch den Gesetzentwurf die Organisationsstrukturen der Landespolizei verändert und verbessert werden. Hierfür sollen die Bereitschaftspolizei, die Zentralstelle für Polizeitechnik, das Wasserschutzpolizeiamt und die Zentralstelle für Gesundheitsmanagement in einem neuen Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik aufgehen.

Dieses PP ELT, wie es dann genannt wird, soll die Aufgabe bekommen, landesweit unterstützend für die anderen fünf Polizeipräsidien tätig zu werden. Hierzu werden die Ein

satzhundertschaften der Bereitschaftspolizei beim PP ELT in Mainz organisatorisch zusammengeführt und gelenkt.

Das SEK gehörte bereits zur Bereitschaftspolizei. Die Einheiten des Mobilen Einsatzkommandos wurden bereits im Oktober 2016 der Bereitschaftspolizei angegliedert und sollen mit dem SEK zu einer neuen Abteilung für Spezialeinheiten zusammengeführt werden.

Hinzu kommen nun weitere Beamte aus den Abteilungen Observation und Fahndung der bisherigen Polizeipräsidien.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung getan. Mehr Effektivität bei geänderten Gefahrenlagen ist notwendig. Aber alle konkreten Strukturierungsmaßnahmen müssen mit Leben erfüllt werden. Ich frage die Landesregierung: Verfügt das Land Rheinland-Pfalz über genügend Polizeibeamte, um die an sie herangetragenen Aufgaben bewältigen zu können?

Die Gewerkschaften der Polizei meinen Nein und fordern schon seit Jahren 1.000 Stellen mehr zu den bisher existierenden ca. 9.000 Stellen. Ohne genügend Polizeibeamte wird auch die beste Umstrukturierung keinen Erfolg haben. Der Personalbestand der Polizei muss sich mittelfristig bei 10.000 Stellen einpendeln. Dies wird von der Landesregierung seit Jahren ignoriert.

Die Polizei muss im operativen Bereich durch mehr Personal verstärkt werden, ansonsten nutzen die besten Umstrukturierungen nichts.

Im Einzelnen wurde die Struktur des Wasserschutzpolizeiamtes vom Landesrechnungshof kritisiert. Geplant ist nunmehr die Zusammenführung der einzelnen Werkstätten und der Verwaltungsaufgaben. Das soll im PP ELT besser ausgeführt werden können.

Darüber hinaus soll die Stärke der zur Verfügung stehenden Bootsbesatzungen flächendeckend den Anforderungen an Eigensicherung sowie Beweissicherungsgrundsätzen durch Synergieeffekte beim Zusammenschluss im PP ELT sichergestellt werden. Hiergegen haben wir keine Bedenken.

Keine Bedenken bestehen auch hinsichtlich des geplanten Zusammenschlusses der Landespolizeischule mit der Hochschule der Polizei. Dass die Aus- und Fortbildung nunmehr unter einer einheitlichen Führung der Hochschule der Polizei vorgenommen werden soll, findet unsere Zustimmung.

Der Rechtsstaat ist Garant für Freiheit, Wohlstand, persönliche Entfaltung und persönliche Sicherheit. Um dies zu erhalten, sind nicht nur effektive Strukturen und Gesetze, sondern auch Menschen notwendig, die die Gesetze im Dienste der Bürger unseres Landes unter Zurückstellung persönlicher Interessen umsetzen.

Für die Sicherheit in unserem Land wünschen wir uns effektive Strukturen, gut ausgebildete Polizeibeamte, eine gute Ausrüstung und gesetzliche Regelungen, die es ermöglichen, effektiv zur Gefahrenabwehr tätig zu werden.

Dieser Gesetzentwurf, der noch im Ausschuss beraten wird, wird wahrscheinlich unsere Zustimmung erhalten. Wir behalten uns aber vor, die Landesregierung in einem Jahr zu fragen, ob die angedachten Strukturänderungen die gewünschten Effekte erbracht haben.

Ich bedanke mich an dieser Stelle für die von unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geleisteten treuen Dienste.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Als nächster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Frau Becker von der Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute über das Landesgesetz zur Änderung der polizeilichen Struktur und zur Optimierung der Organisation der Polizei sprechen.

Nachdem wir vor der Sommerpause für die Polizei in unserem Land neue Rechtsgrundlagen geschaffen haben, die ihre Arbeit effektiver und einfacher machen werden, legen wir nun den Grundstein für strukturelle Veränderungen.

Wie Sie alle wissen, betrifft dieses Gesetz unter anderem auch die Bereitschaftspolizei unseres Landes. Diese Kolleginnen und Kollegen, zu denen auch die Spezialeinheiten aus Rheinland-Pfalz zählen, waren beim G20-Gipfel in Hamburg eingesetzt. Lassen Sie mich daher die Gelegenheit nutzen, den Beamtinnen und Beamten meinen tief empfundenen Dank auszusprechen.