Als im Jahr 2010 die Schuldenbremse in der Verfassung verankert wurde, war allen Fraktionen klar, ein schwieriger Weg liegt vor uns, um das für das Jahr 2020 gesetzte Ziel des strukturellen Haushaltsausgleichs zu erreichen.
Mit dem Rechnungsergebnis 2015 beläuft sich das strukturelle Defizit – wie schon genannt – auf 234 Millionen Euro. Wichtig ist aus meiner Sicht dabei der Hinweis, dass im
Jahr 2015 die Nettokreditaufnahme um 908 Millionen Euro unter den anrechenbaren Investitionsausgaben lag. Damit ist zusammenfassend festzuhalten, beide derzeit gültigen haushalterischen Verfassungsgrenzen wurden bei diesem Zahlenwerk deutlich eingehalten.
Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg, der von den sie tragenden Fraktionen unterstützt wird, die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu verfolgen, war richtig und vor allem erfolgreich. Das Ergebnis der laufenden Rechnung weist für 2015 einen Überschuss von 417 Millionen Euro aus.
Wenn man nun das Urteil zum Pensionsfonds berücksichtigt, verbleibt ein Defizit von 123 Millionen Euro. Dabei ist berücksichtigt, dass – wie andere Länder auch – Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 mit einer sehr großen Herausforderung konfrontiert wurde. Um die Kosten des Flüchtlingsstroms bewältigen zu können, war 2015 ein Nachtragshaushalt mit Mehrausgaben von 142 Millionen Euro verabschiedet worden. Nachdem dieser Betrag in dem eben genannten Zahlenwerk der sogenannten laufenden Rechnung 2015 bereits enthalten ist, zeigt sich, dem Land ist es sehr gut gelungen, auch haushalterisch mit den damit verbundenen Herausforderungen umzugehen.
Es ist jedoch auch festzuhalten, dass wir in RheinlandPfalz mit Blick auf die Schuldenbremse in 2020 schon sehr weit vorangekommen sind und vor allem deutlich über den ursprünglich gedachten Planzahlen liegen. Es ist noch nicht geschafft, jedenfalls noch nicht ganz. Unter Berücksichtigung des aktuellen Doppelhaushalts und des anstehenden Doppelhaushalts 2019/2020 besteht immer noch ein offener Handlungsbedarf im Umfang von 160 Millionen Euro. Dieser Umfang wird entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen erfordern.
Die Prüfungsfeststellungen, die der Rechnungshof uns nicht nur in der Rechnungsprüfungskommission vorlegt, sondern die wir alle zur Kenntnis nehmen können, sind bei dieser Aufgabenstellung auch in diesem Jahr für uns im Parlament hilfreich. Beispiele hat Herr Kollege Dr. Weiland bereits genannt.
Bei der Beurteilung, wie die Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden kann, gibt es sicherlich mehrere Ansatzpunkte. Ich möchte an dieser Stelle zum Beispiel das Thema „Personalkosten“ herausgreifen. Die Bedeutung möchte ich an der Größenordnung festmachen: Im Jahr 2015 stiegen die Personalausgaben um 136 Millionen Euro auf fast 5,8 Milliarden Euro. Das sind immerhin 47,8 % der Steuereinnahmen und der allgemeinen Finanzzuweisungen.
Vorschläge des Rechnungshofs zum Abbau von Stellen zum Beispiel in Bereichen, in denen Doppelstrukturen gesehen werden, sind wichtig und hilfreich. Das Ziel, das die Koalition für diese Legislaturperiode mit dem Abbau von 2.000 Stellen formuliert hat, um damit auch ein Stück Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten, wird mit den Vorschlägen des Rechnungshofs unterstützt.
Bei den Beratungen in der Rechnungsprüfungskommission ging es aber auch um die Verbesserung der Einnahmesi
tuation. So wurde durch die Prüfung deutlich, dass zum Beispiel eine verbesserte IT-Ausstattung und IT-Nutzung bei den Finanzämtern hilfreich ist, um die letzten Lücken im Bereich der Grunderwerbsteuerfestsetzung für Personenund Kapitalgesellschaften zu schließen. Die häufigen Veränderungen bei solchen Gesellschaften dürfen keinesfalls zu eventuellen Steuerausfällen führen, auch wenn es „nur“ die Grunderwerbsteuer ist.
Wie im Vorjahr war, wie von Herrn Kollegen Dr. Weiland berichtet, auch das Thema „Entgeltvereinbarung für Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen“ Diskussionsgegenstand. Die letztjährige Forderung nach Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung wurde – wie dargestellt – umgesetzt. Die Bewertung aus meiner Sicht ist aber auch, der dargestellte Personalschlüssel mag im Vergleich zu anderen Bundesländern eine andere Größenordnung darstellen. Es ist aber eine politische Entscheidung auch dieses Hauses und der darin vertretenen Fraktionen, die die Landesregierung tragen, dass man genau das möchte, um diese Arbeit in dem dargestellten Maße ausführen und fördern zu können.
Zum Prüfrecht, das aus den letzten Forderungen der Rechnungsprüfungskommission hervorging, war letztlich erkennbar und berichtet worden, dass Klagen eingereicht wurden. Es handelt sich um insgesamt 31 Klagen, die 36 Einrichtungen betreffen.
Mit der heutigen Beschlusslage wird die Landesregierung aufgefordert, über die Entscheidungen der Sozialgerichte zu berichten. Auf diesem Wege besteht dann die Möglichkeit, zu unterschiedlichen Auffassungen von den Beteiligten hinsichtlich des Prüfrechts eine Klärung herbeizuführen. Damit sind die Urteile abzuwarten, um zu klären, welche Konsequenzen letztlich zu ziehen sind.
Weitere Beratungspunkte in der Rechnungsprüfungskommission werden uns auch künftig im Parlament und in den Ausschüssen beschäftigen. Ich nenne verschiedene Förderrichtlinien zum Beispiel zum Thema „Neubau von Kindertagesstätten“ oder zum Schulbau, die zu überarbeiten und fortzuschreiben sind. Die Landesregierung hat das im Rahmen ihrer Berichterstattung zugesagt. Die Wirtschaftlichkeit von zur Förderung vorgesehener Maßnahmen ist zum Beispiel in einigen Fällen besser zu dokumentieren und damit einfacher prüfbar zu machen.
In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit waren das nur wenige Beratungspunkte, die ich ansprechen konnte. Oftmals sehen wir aber die Umsetzung der Forderungen auf der Tagesordnung des Haushalts- und Finanzausschusses.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf von meiner Seite aus und stellvertretend für meine Fraktion dem Rechnungshof für die Hinweise danken, die er uns mit seiner Berichterstattung – stellvertretend war das dieses Mal der Vizepräsident, Herr Professor Dr. Kopf, gewesen – zur Verfügung gestellt hat und die uns durch die Beratungen begleitet haben.
Herr Berres, auch von meiner Seite aus Gratulation zu Ihrer neuen Aufgabe. Auf eine gute Zusammenarbeit!
Wie in den Vorjahren erweitere ich meinen Dank für die Unterstützung der Rechnungsprüfung 2017 auf die Landtagsverwaltung. Es ist sicher nicht einfach, uns zu den Beratungsteilen alle Unterlagen zur Verfügung stellen. Das gilt auch für die Protokollierung, aber das hat alles hervorragend geklappt.
Letztlich auch mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen für die Beratungen. Diese Art und Weise der Kollegialität bringt uns sicherlich im Haus insgesamt sehr viel weiter und dient dem Land Rheinland-Pfalz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte meine Rede mit einem Dank an den Rechnungshof beginnen, an die Mitglieder des Kollegiums, aber vor allem an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über das Jahr hinweg all diese Erkenntnisse zusammengetragen haben, die wir im Rahmen der Sitzungen der Rechnungsprüfungskommission bewerten und zur Kenntnis nehmen durften. Herzlichen Dank dafür.
Herr Berres, Sie haben ein ganz tolles Amt. Sie sind ein wichtiger Partner des rheinland-pfälzischen Landtags, wenn es darum geht, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Sie werden einen langen Atem und Nerven wie Stahlseile brauchen. Ich kann mich noch daran erinnern, dass hier einmal ein Minister Deubel saß und vehement einen Pensionsfonds gefordert hatte. Dass ich einmal erlebten durfte, dass die Finanzministerin, seine Nachfolgerin, mit den Argumenten, die wir und Sie als Rechnungshof damals ins Feld geführt haben, die Abschaffung des Pensionsfonds fordern wird, ist hervorragend.
Ich möchte in der Kürze der Zeit drei Schlaglichter setzen. Herr Dr. Weiland hat schon vieles gesagt. Ich vertraue da und dort auch auf das pädagogische Mittel der Wiederholung. Ein erstes Schlaglicht ist die Frage, wie RheinlandPfalz unter der SPD eigentlich dasteht.
Ich wusste, dass Sie das sagen würden, aber das ist insofern etwas bedenklich, wenn Sie sich vor Augen halten, dass dieses Land von seinem Geld nur 5,9 % investiert. Das ist viel zu wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist nicht nur aus meiner Oppositionssicht viel zu wenig, sondern das ist auch viel zu wenig, wenn man einen Län
dervergleich anstellt und wenn Sie die Messlatte anlegen, die Sie bei vergangenen Haushalten an sich selbst angelegt haben. 2011 hatten Sie ohne Pensionsfonds eine Investitionsquote von 9,4 %. 2015 waren es dann nur noch 5,9 %. Im Jahr 2016 waren es dann sogar nur noch 5,4 %. Das ist viel zu wenig.
Auf der anderen Seite sind 8.000 Euro Schulden pro Kopf viel zu viel. Die Frage ist, ob das normal ist. Nein, es ist nicht normal. Rheinland-Pfalz finanzierte 2015 im Ländervergleich 3,6 % über Schulden. Selbst NordrheinWestfalen, über das ich an diesem Pult schon zu Recht sehr viel geschimpft habe – seinerzeit über die Finanzpolitik von Rot-Grün –, hat 2015 „nur“ 3,0 % über Schulden finanziert. Dass es anders geht, zeigt zum Beispiel unser Partnerland Thüringen mit einer Nettotilgung von 1,1 % in 2015.
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Rot-Rot-Grün! Jetzt wird Rot-Rot-Grün gelobt! Herr Schreiner lobt Rot-Rot-Grün!)
Ganz zu schweigen von einem Land wie Bayern, das eine Nettotilgung von 5 % aufweist. Normal ist also das, was Sie machen, nicht.
Insofern ist es aber sehr gut und richtig, dass wir uns einstimmig darauf geeinigt haben, dass neue Aufgaben durch Einsparungen zu finanzieren sind, so wie wir das nachher einstimmig beschließen werden.
Nichtsdestotrotz versagen wir als CDU-Fraktion die Entlastung. Der Haushalt war wegen der Qualifikation der Zuführungen an den Pensionsfonds als Investitionen zumindest teilweise verfassungswidrig. Nicht, dass wir das nicht schon über Jahre hinweg gesagt haben. Doch, haben wir! Nicht, dass der Rechnungshof das schon über Jahre hinweg gesagt hatte. Doch, hat er! Wir haben immer gesagt, der Pensionsfonds macht den Haushalt verfassungswidrig. Der Rechnungshof hat immer die verfassungswidrige Qualifikation angemahnt. Was war Ihre Antwort?: Wenn Sie der Meinung sind, der Haushalt wäre verfassungswidrig, dann klagen Sie doch.
Das war Ihre einfache Antwort. Das haben wir getan. Wir haben gewonnen. Es ist bitter aus meiner Sicht, dass nicht die Argumente Sie überzeugt haben, sondern nur die Gerichte.
Damit bin ich beim zweiten Schlaglicht, bei den Entgelten für die Werkstätten. Das haben Sie seit Mitte der 90erJahre nicht im Griff. Ihre Klagen gegen die Werkstätten für Behinderte ist eine Bankrotterklärung für dieses viel gerühmte Gesprächsklima in Rheinland-Pfalz, für diese Gesprächskultur und die Kooperation zwischen Trägern und Landesregierung.
Eigentlich geht es um eine Selbstverständlichkeit, sonst wären wir uns in der Rechnungsprüfungskommission nicht über Fraktionsgrenzen hinweg einig gewesen. Wir wollen
schlicht und ergreifend wissen, wofür wir wie viel Geld ausgeben. Das ist eine absolute Selbstverständlichkeit.
Die Rechtsunsicherheit, die in diesem Punkt besteht, geht in erster Linie nicht zulasten des Landes, sondern zulasten der Behinderten und der Werkstätten. Für die Behinderten müssen wir da sein. Für die Inklusion wollen wir Geld ausgeben. Für die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe wollen wir Mittel des Landes zur Verfügung stellen. Dazu müssen wir wissen, dass das Geld effektiv und vernünftig eingesetzt wird. Darüber ist sich die Rechnungsprüfungskommission einig.
Es wäre schön, wenn den Worten in dem Punkt Taten folgen würden; denn mir gefällt der Zungenschlag der Diskussion der letzten Tage nicht. Der Rechnungshof hat nicht die Werkstätten kritisiert. Der Rechnungshof hat die Landesregierung kritisiert. Er hat kritisiert, dass 20 Jahre lang keine ausreichende Rechtssicherheit durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung geschaffen werden konnte.
Er hat die Verordnung kritisiert. Herr Dr. Weiland hat es angesprochen. Es ist eine Frage, warum man einmal eine anlassbezogene Prüfung in die Verordnung schreibt und zu Recht für eine anlassunabhängige Prüfung klagt.
Frau Bätzing-Lichtenthäler, ich habe mit Interesse gelesen, dass Sie gestern ein Hintergrundgespräch mit Journalisten hatten. Dabei haben Sie ein gesetzlich verankertes, anlassunabhängiges Prüfungsrecht – Sie wollen augenscheinlich die Klage gewinnen – gefordert. Das ist das Entscheidende. Damit haben Sie die Rechnungsprüfungskommission auf Ihrer Seite.
Sie haben gesagt, es kommt im Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz. Es wäre gut, wenn wir noch wissen dürften, wann wer prüft. Prüft das Landesamt? Prüft der Rechnungshof? Die Rechnungsprüfungskommission hat immer gesagt, der Rechnungshof soll prüfen. Ich sage einmal, es sind noch ein paar Fragen offen. Es muss gesetzlich schnell geregelt werden. Da scheinen Sie auf dem richtigen Weg zu sein. Wir müssen das hier angehen.
Ich möchte es noch einmal wiederholen. Das Bundesteilhabegesetz ermöglicht und fordert ausdrücklich diese gesetzliche Regelung, wenn man prüfen möchte. Wir sagen, es sollte möglichst in der LHO (Landeshaushaltsordnung) geregelt werden. Da ist all das geregelt, was der Rechnungshof an Prüfungsrechten hat. Das Finanzministerium hat uns gesagt, nein, die LHO ist nicht so gut, es wäre besser, das im Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz zu regeln. § 128 Abs. 1 sieht entsprechende Möglichkeiten vor.