Protocol of the Session on August 9, 2017

Ich möchte es noch einmal wiederholen. Das Bundesteilhabegesetz ermöglicht und fordert ausdrücklich diese gesetzliche Regelung, wenn man prüfen möchte. Wir sagen, es sollte möglichst in der LHO (Landeshaushaltsordnung) geregelt werden. Da ist all das geregelt, was der Rechnungshof an Prüfungsrechten hat. Das Finanzministerium hat uns gesagt, nein, die LHO ist nicht so gut, es wäre besser, das im Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz zu regeln. § 128 Abs. 1 sieht entsprechende Möglichkeiten vor.

Ich sage einmal, wenn es gut gemacht ist, wenn das, was geprüft werden soll, wirklich geprüft wird, wenn der Rechnungshof bei der Prüfung beteiligt ist, dann ist es eigentlich fast egal, in welchem Gesetz es steht. Es muss bloß passieren. Eine Landeshaushaltsordnung haben wir schon. Die können wir morgen ändern. Wann kommt das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz? Das ist eine

spannende Frage. Ich sage einmal, ich hätte es gern bis zum 31. Dezember beschlossen. Das sage ich einfach einmal.

Es ist noch einiges zu tun in Ihrem Haus. Sich darauf herauszureden, wir warten erst einmal die Klage ab und schauen dann, was die Gerichte entscheiden, ist aus meiner Sicht fahrlässig, Herr Wansch. Wir sind ausdrücklich durch das Gesetz aufgefordert, gesetzliche Regelungen für das Prüfungsrecht zu schaffen.

Wie gesagt, es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie wollen wissen, wer wofür wie viel Geld vom Land bekommt. Ich will es wissen. Frau Bätzing-Lichtenthäler will es wissen. Lassen Sie es uns angehen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wofür man im Land Rheinland-Pfalz Geld ausgibt und worüber man, wenn man die Rechnungsprüfungskommission Revue passieren lässt, den Kopf schüttelt, möchte ich noch ein drittes Schlaglicht beleuchten. Es geht um – Zitat – „Unregelmäßigkeiten beim Umbau des ehemaligen Bahnbetriebswerks Gerolstein zu einer Eventlocation“.

Sie werden staunen, was in Rheinland-Pfalz alles möglich ist. Eine Einzelperson und ein Unternehmen, das genau dieser Einzelperson gehört, gründen ein neues Unternehmen, die BWG, die Bahnbetriebswerk Gerolstein gGmbH. Ziel dieser gGmbH ist der Umbau des Bahnbetriebswerks, mit Steuergeld versteht sich. Diese Person schreibt auf einen Zettel fünf Zahlen untereinander – das ist kein Witz –, beziffert auf dieser Grundlage die Umbaukosten mit 1,3 Millionen Euro und fordert vom Land einen Zuschuss in Höhe von 85 % für die Sanierung dieses Bahnbetriebswerkes. Das sagt das Innenministerium aufgrund eines Zettels zu, auf dem ein paar Zahlen untereinander geschrieben sind.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Das hatten wir schon einmal!)

Herr Minister, ich sage einmal in aller Vorsicht, das geschieht entgegen der regelmäßigen Förderregeln. Das war einmal als Eisenbahnmuseum angedacht mit einer normalen Unterstützung von etwa 50 %. Sie haben 85 % wegen dieses Zettels zugesagt.

Und es geht weiter, es passierte etwas, sie haben nämlich mit der Förderzusage angefangen zu planen. Wenige Wochen später flatterte im Innenministerium ein Brief mit der Kostenberechnung ins Haus. Der Architekt hat gearbeitet, es gab eine Kostenberechnung. Die Kostenberechnung sieht jetzt – man höre und staune – nicht mehr 1,3 Millionen Euro vor, nein, 3 Millionen Euro soll der Umbau kosten.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Flughafen Berlin!)

Was sagt das Innenministerium? Schrillen irgendwelche Alarmglocken? Nein, es schrillen keine Alarmglocken. Das Land fördert weiter mit 85 %, aber statt 1,3 Millionen Euro 3 Millionen Euro.

(Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz)

In der Folge – das will ich hier gar nicht weiter vertiefen – kommt es zu eklatanten Vergaberechtsverstößen. Es gibt keine Vergleichsangebote. Der Rechnungshof findet Hinweise auf Spekulationspreise und Scheinwettbewerb. Das will ich hier und heute gar nicht weiter vertiefen. Das wird uns noch beschäftigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 3 Millionen Euro sind ausgegeben worden. Im Ergebnis ist die Eventlocation defizitär. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die auch vorlag, hat offensichtliche Fehler, sodass das eigentlich von Anfang an klar war. Laut Bundesanzeiger ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet. Das Land – um es noch zu toppen – hat entgegen der Vorschriften mit seinen Fördermitteln nicht dafür gesorgt, dass die dinglich gesichert worden sind. Das heißt, wenn morgen die Gesellschaft Insolvenz anmeldet, schaut die öffentliche Hand in den Mond.

Jemand, der gerade Interesse hat – ich weiß nicht, wer in Gerolstein Interesse an einem gut sanierten Bahnbetriebswerk hat – bzw. wenn morgen aus der Insolvenzmasse – geschätzt den Fall, es kommt dazu – ein frisch renoviertes Bahnbetriebswerk zum Verkauf steht, kann es wahrscheinlich für einen Apfel und ein Ei kaufen.

Herr Innenminister, bravo, Ihnen wird im Innenministerium augenscheinlich nicht langweilig. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Ihnen nur treuhänderisch anvertrauten Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sieht anders aus.

(Beifall der CDU)

Herr Berres, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es eingangs gesagt, es gibt viel zu tun, und zwar nicht nur für die Rechnungsprüfungskommission. Mir ist es an dieser Stelle immer wieder wichtig, eines zu sagen. Das ist die Aufgabe von 101 Abgeordneten gemeinsam, nämlich Regierungskontrolle. Das können Sie nicht auf den Rechnungshof abschieben. Das können Sie nicht auf die Rechnungsprüfungskommission abschieben. Das können Sie nicht an die Opposition abschieben. Alle 101 Abgeordneten – jeder Einzelne von Ihnen – haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass das Land verantwortungsvoll mit dem Geld umgeht, das wir als Landeshaushaltsgesetzgeber im Landeshaushalt der Regierung zur Verfügung stellen.

Ich fasse es noch einmal zusammen. Es sind einfache Dinge. Geben Sie bitte in Zukunft nur noch so viel Geld aus, wie Sie haben. Schauen Sie genau hin, insbesondere wenn Dritte mit Steuergeldern gesetzliche Aufgaben erledigen. Halten Sie die Grundsätze der Sparsamkeit, des Zuwendungsrechts und des Vergaberechts hoch.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die AfD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Nieland das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bedanken. Ich bedanke mich für die sachliche Zusammenarbeit in der Rechnungsprüfungskommission und im Haushalts- und Finanzausschuss im Zuge des Entlastungsverfahrens. Sehr gern bedanke ich mich für die Tätigkeit und die Berichte des Rechnungshofes. Deren Kompetenz ist für mich ein Lichtblick auf der politischen Landesebene.

Ein wesentlicher Beratungspunkt der Rechnungsprüfungskommission war auch in diesem Jahr die angespannte Haushaltslage des Landes, hier des Jahres 2015.

Betrachtet man die gesamtwirtschaftliche Lage, bestehend aus dem Kernhaushalt und den landeseigenen Betrieben – ich erspare Ihnen weitere Zahlen, wir haben sie genug gehört –, steigen die Zahlen weiter an. Im Ländervergleich waren Schuldenstand und Zinsbelastung in 2015 überdurchschnittlich hoch, je Einwohner um fast 30 % bzw. 41 % über den jeweiligen Durchschnittswerten der anderen Flächenländer.

Der Rechnungshof sieht es dabei als obligat an, dass wie in jedem Jahr Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden müssen. Mein wiederholter Eindruck im Laufe der Sitzung der Rechnungsprüfungskommission ließen Zweifel an der tatkräftigen Bereitschaft zur Umsetzung aufkommen. So mein Eindruck aus der Tatsache, dass manche Kritikpunkte offensichtlich alljährlich auf dem Tisch liegen. Ich nenne nur das Thema „Prüfrecht“.

Wir als AfD-Fraktion, die erstmals an den Beratungen und der Verabschiedung eines Haushalts in diesem Parlament teilgenommen haben, mussten in diesem Zuge feststellen, dass der Ausgleich eines Landeshaushalts bis zum Jahr 2020, aber schon früher leicht machbar wäre. Dies würde jedoch einen entschlossenen Willen der Landesregierung benötigen. Dieser Wille wäre zu entwickeln.

Wir hoffen daher sehr, dass die von der Rechnungsprüfungskommission formulierten Ziele der Verringerung der Neuverschuldung, der strengeren Haushaltsdisziplin, des Abbaus entbehrlicher Personalausgaben nicht leere Worte bleiben, sondern auch tatsächlich umgesetzt werden.

Im Vergleich zu der Entlastung im Vorjahr liegt dazu dieses Mal der aktuelle Kommunalbericht leider noch nicht vor. Betrachtet man die Kommunalberichte der Vorjahre sowie aktuelle Ergebnisse des Statistischen Landesamtes oder der Bertelsmann Stiftung, lässt der zu erwartende Kommunalbericht Schlimmes erwarten, sodass ein Blick auf das Land in Bezugnahme auf die Kommunen ein noch schlechteres Bild abgeben könnte.

Bei den dringend erforderlichen Sparmaßnahmen ist dabei auf einen angemessenen Rahmen investiver Ausgaben zu achten. Durch das Wegknicken der Pseudoinvestitionen in den Pensionsfonds – wie schon angeführt – reduziert sich die Investitionsquote dauerhaft um etwa 3,5 %. Auch an dieser Stelle gewinnen wir durch Auflösung des Pensionsfonds ein wenig an Ehrlichkeit.

Gemäß des Finanzplans wird die nun korrigierte Investiti

onsquote in den kommenden Jahren zwischen 6 % und 7 % oder in absoluten Zahlen zwischen 1,1 Milliarden Euro und 1,2 Milliarden Euro liegen. Der Landesrechnungshof verweist in seinem Bericht hierzu abermals auf die knapp1 Milliarde Euro, die allein zur Sanierung des Straßennetzes notwendig wäre. Er verweist des Weiteren darauf, dass 34 % des Straßennetzes im Bereich einer Beurteilung von schlechtem bis sehr schlechtem Zustand liegen. Die beabsichtigten Investitionen der Landesregierung von 600 Millionen Euro in der gesamten Legislaturperiode decken nicht diesen Bedarf. Hier ist mit einem weiteren Vermögensverzehr zu leben.

Sehr geehrte Kollegen, ich hoffe, dass die konstruktive Zusammenarbeit und im Resultat die insgesamt sehr guten Beschlussvorschläge der Rechnungsprüfungskommission dazu führen könnten, dass die Landesregierung künftig sorgsamer – ich verweise auch hier auf die fehlende dingliche Sicherung von Fördermitteln wie im Bereich des Bahnhofs Gerolstein geschehen – und sparsamer wirtschaftet, dass sie die Kritikpunkte und Aussagen des Rechnungshofs wahrnimmt und so zum Wohl unserer Bürger eine Verbesserung der Haushaltslage erreicht. Wir werden dies als Opposition sorgsam überprüfen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat ihr Vorsitzender, Herr Roth, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen und mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs und vor allen Dingen bei den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission herzlich bedanken. Ich wünsche an dieser Stelle Herrn Berres für sein neues Amt viel Erfolg, viel Glück – das gehört mit Sicherheit ebenfalls dazu – und vor allem alles erdenklich Gute. Schön, dass eine kompetente Nachfolge gefunden wurde.

(Vereinzelt Beifall bei FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, die Arbeit des Rechnungshofs ist vor allem deshalb wichtig, weil dadurch im laufenden Haushaltsvollzug alle Beteiligten dazu angehalten werden, sparsam zu wirtschaften.

Zum vorliegenden Jahresbericht 2017 lassen Sie mich bitte einen Blick auf die Finanzlage des Landes werfen. Zunächst ist die positive Entwicklung des strukturellen Defizits hervorzuheben. Mit einer erneuten Rückführung des um konjunkturelle Einflüsse bereinigten staatlichen Defizits befindet sich das Land auf einem guten Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse. Wir haben es vorhin schon öfter gehört. Diesen Rückgang haben wir vor allem den steigenden strukturellen, also konjunkturunabhängigen Steuereinnahmen, dem günstigen Zinsniveau und einem moderaten

Anstieg der Personalausgaben zu verdanken.

Dem steht allerdings die weiterhin hohe Verschuldung des Landes gegenüber. Konkret liegt die Pro-KopfVerschuldung deutlich über dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer. Wir haben es vorhin schon zweimal gehört. Es ist uns aber durchaus bewusst, dass das niedrige Zinsniveau eine historische Ausnahmesituation darstellt, mit der man nicht dauerhaft rechnen darf.

Die weiterhin angespannte Verschuldungssituation macht deutlich, dass das Land seinen bisherigen Konsolidierungskurs weiterhin konsequent fortsetzen muss. Es ist noch viel zu tun. Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 befinden wir uns auf jeden Fall auf einem guten Weg. Die zukünftigen Herausforderungen liegen vor allem im prognostizierten Anstieg der konsumintensiven Ausgaben. Dazu zählen in erster Linie die Personalausgaben. Ausgaben in diesem Bereich sind allerdings nicht pauschal zu beurteilen, sondern immer auch als Investition in die Zukunft unseres Landes zu verstehen.

Darüber hinaus muss trotz aller Einsparungsbemühungen gerade in der Verwaltung ein reibungsloser und effizienter Ablauf des Verwaltungsprozesses Priorität haben und damit auch gewährleistet sein.

Wir wollen und werden auch nicht an den falschen Stellen sparen. Neue Lehrerstellen, die aufgrund des starken Zuzugs von Flüchtlingsfamilien geschaffen wurden, sind ein grundlegender Baustein für die Integration dieser Menschen in unserer Gesellschaft.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Dagegen sollen die Neueinstellungen bei den Polizeikommissaranwärtern dazu beitragen, dass die Polizei auch in Zukunft personell gut ausgestattet ist; denn die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns höchste Priorität. Sparen ist auch an dieser Stelle nicht angebracht.

Was die Versorgungsausgaben angeht, so haben wir gerade im vorletzten Tagesordnungspunkt über die Versorgung der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten gesprochen. Natürlich spiegelt sich der demografische Wandel besonders in diesem Ausgabenbereich wider, keine Frage. Aber mit der konsequenten Haushaltspolitik legen wir den Grundstein für eine sichere Versorgung unserer Beamtinnen und Beamten. Die Auflösung des Pensionsfonds mit der damit verbundenen Neuregelung ist dabei der richtige Schritt, um genau diesen Herausforderungen gezielt zu begegnen.

Was die Investitionsquote angeht, so sind im Jahresbericht lediglich die Investitionen des Kernhaushaltes aufgeführt. Hinzu kommen aber auch noch die der Landesbetriebe. Auch das Kommunalinvestitionsprogramm, bei dem das Land ein Förderprogramm des Bundes mit Landesmitteln aufgestockt, ist hier nicht enthalten.