Protocol of the Session on August 9, 2017

Danke, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der heutigen Befassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren

für das Haushaltsjahr 2015 seinen Abschluss. Mit der Entlastung wird unter anderem zum Ausdruck gebracht, dass das Haushaltsgebaren der Landesregierung gebilligt wurde und sie ihrer politischen Verantwortung dem Landtag gegenüber gerecht geworden ist. Insoweit wird unter den Haushalt, für den Rechnung gelegt wurde, ein formeller Schlussstrich gezogen.

Für das diesjährige Verfahren hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2017 besondere Bedeutung. Danach ist das Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 wegen der Überschreitung der Kreditobergrenze teilweise verfassungswidrig. Die Zuführungen an den Pensionsfonds hätten nicht als Darlehen und damit nicht als Investitionsausgaben qualifiziert werden dürfen.

Diese Entscheidung und die damit verbundenen Folgerungen dürfen bei den Beratungen zum Entlastungsverfahren nicht außer Acht bleiben. Die Ministerin der Finanzen hat das Verfahren mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 eingeleitet. Mit diesem hat sie die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt sowie beantragt, die Landesregierung zu entlasten.

Auf dieser Basis sowie auf Grundlage des Jahresberichts 2017 des Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung hierzu hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien und der Staatskanzlei an drei Sitzungstagen im Juni 2017 Beschlussempfehlungen für den Haushaltsund Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Die Beschlussempfehlungen und der Bericht liegen Ihnen als Drucksache 17/3800 vor.

Die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde in dessen Sitzung am 17. August 2017 gefasst. Der Beschluss erging in vier Punkten einstimmig. Hinsichtlich der Entlastung der Landesregierung kann sich die Beschlussempfehlung nur auf die Zustimmung der regierungstragenden Fraktionen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stützen.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das reicht auch!)

Die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD lehnten die Entlastung der Landesregierung ab.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Schade!)

Grundlage für die Aussprache bildete der Beitrag Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung, in dem der Rechnungshof wesentliche Kennzahlen zur Haushaltsanalyse zusammengestellt hat. Einige Kennziffern hat der Rechnungshof, wie auch dem Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zu entnehmen ist, einer ergänzenden Bewertung zugeführt. Dies war erforderlich, weil der Verfassungsgerichtshof bestätigt hat, dass die Zuführungen an den Pensionsfonds nicht als Investitionsausgaben hätten qualifiziert werden dürfen.

Wir haben damit in der Rechnungsprüfungskommission die besondere Situation gehabt, dass der Maßstab, auf dessen Grundlage der Rechnungshof und der Landtag

die ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung prüfen sollten, verfassungswidrig und nichtig und somit von Anfang an rechtlich unwirksam war.

Streng genommen war also zu prüfen: Ist eine ordnungsgemäße Haushaltsführung in einem verfassungswidrigen, also nicht ordnungsgemäßen Haushalt überhaupt möglich? – Das ist eine logisch nicht lösbare Frage. Sie ist, wenn überhaupt, nur pragmatisch zu lösen, indem man die Frage nach der Verfassungswidrigkeit auszublenden versucht. Das wiederum ist bei der Betrachtung maßgeblicher Kennziffern nur bedingt möglich.

Das vorausgeschickt, darf ich auf einige Daten näher eingehen. Die laufende Rechnung – das ist vereinfacht ausgedrückt der konsumtive Haushaltsteil – hätte im Jahr 2015 bei einem zutreffenden Nachweis der Transaktionen mit Bezug zum Pensionsfonds als nicht investive Ausgaben und Einnahmen mit einem Fehlbetrag von über 120 Millionen Euro abgeschlossen.

An Investitionsausgaben weist die Haushaltsrechnung 2015 für den Kernhaushalt insgesamt fast 1,5 Milliarden Euro aus. Hieraus resultiert eine Investitionsquote von 9,5 %. Werden die Investitionsausgaben um die Zuführungen an den Pensionsfonds bereinigt – also um mehr als 560 Millionen Euro gemindert –, ergibt sich eine Quote von lediglich 5,9 %. Selbst wenn die Investitionen der Landesbetriebe von weniger als 0,3 Milliarden Euro hinzugerechnet werden, bleibt die Quote des Landes unter dem Durchschnittswert der anderen Flächenländer von 9,8 %.

Wegen unzureichender Eigenfinanzierungsmittel wurden zum Haushaltsausgleich neue Schulden von 648 Millionen Euro – davon 568 Millionen Euro für den Kernhaushalt und 80 Millionen Euro per Saldo für die Landesbetriebe – aufgenommen. Dadurch stieg der Gesamtschuldenstand bis Ende 2015 auf 38,1 Milliarden Euro. Anzumerken ist, dass 2016 der Haushalt erstmals seit der Finanzreform 1969 mit einer Nettotilgung abschloss. Diese betrug über 320 Millionen Euro.

Wird der von der Landesregierung im Juli eingebrachte und heute in der ersten Lesung beratene Gesetzentwurf zur Auflösung des Pensionsfonds vom Landtag beschlossen, reduziert sich der Schuldenstand rein rechnerisch bzw. buchhalterisch voraussichtlich um 4,8 Milliarden Euro; denn der Forderungsübergang an das Land mitsamt Schuldscheinen führt zum Erlöschen entsprechender Forderungen, da Schuldner und Gläubiger zusammenfallen.

Dennoch bleibt die Verschuldung auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau. Nach einer Dokumentation des Bundesfinanzministeriums über den Schuldenstand der Länder lag Rheinland-Pfalz 2015 mit einer Pro-KopfVerschuldung von 7.971 Euro um fast 41 % über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer. In diesem Vergleich waren die Schulden des Landes beim Pensionsfonds und der Versorgungsrücklage nicht einmal einbezogen. Die hohe Verschuldung geht mit einer überdurchschnittlich hohen Zinsbelastung einher. Mit 204 Euro je Einwohner lag Rheinland-Pfalz um mehr als 29 % über dem Durchschnittswert der Flächenländer.

Die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze wurde 2015

im Haushaltsvollzug unterschritten. Dies gilt jedoch nicht – wie bereits ausgeführt – für den Haushaltsplan. Das strukturelle Defizit lag Ende 2015 bei 234 Millionen Euro. Damit wurde das nach der Planung erwartete Defizit erheblich unterschritten. Hierzu trug auch bei, dass die Zinsausgaben um 286 Millionen Euro unter den Ansätzen blieben. Für 2016 wurde nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen ein strukturelles Defizit von über 300 Millionen Euro errechnet.

Nach den Angaben in der aktuellen Finanzplanung müssen in den Jahren 2017 bis 2020 Konsolidierungsbeiträge von 440 Millionen Euro erwirtschaftet werden, um den Haushalt entsprechend den Vorgaben der neuen Schuldenregel spätestens 2020 strukturell – also ohne Kredite – auszugleichen und zudem einen Sicherheitspuffer zu realisieren. Davon sollen 280 Millionen Euro unter anderem durch Einsparungen bei Personalausgaben, Minderausgaben für Zinsen und Einnahmeverbesserungen erbracht werden. Noch nicht mit konkreten Festlegungen versehen ist dagegen ein zu erwirtschaftender Betrag von 160 Millionen Euro.

Bei der Konsolidierungsplanung sollte zudem bedacht werden, dass zurückgestellte notwendige Investitionen und erforderliche Unterhaltungs- sowie Instandsetzungsausgaben unter anderem für Gebäude, Brücken und Straßen ein verdecktes Finanzierungsdefizit darstellen, das künftige Haushalte belastet. Zudem sind die steigenden Versorgungsausgaben durch strukturelle Einnahmen und/oder Einsparungen in anderen Ausgabenbereichen zu decken.

In der Rechnungsprüfungskommission bestand Einvernehmen, dass zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landes sowie zur Einhaltung der vorgenannten Vorgaben die beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung konsequent umgesetzt und noch offene Handlungsfelder möglichst bald durch konkrete Festlegungen geschlossen werden sollen. Auch sollten bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung das Ziel einer Verringerung der Neuverschuldung konsequent weiterverfolgt und eine schrittweise Rückführung der Verschuldung angestrebt werden.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Folgenden möchte ich noch kurz auf einen weiteren Beratungspunkt – insbesondere wegen der daraus gezogenen Schlussfolgerungen – näher eingehen. Am Beispiel des Kulturbaus Forum Confluentes der Stadt Koblenz zeigte der Rechnungshof auf, dass zumindest ein Teil der finanziellen Probleme auf Faktoren zurückzuführen ist, die von der Stadt beeinflussbar waren. So trug das Projekt einschließlich Maßnahmen im städtischen Umfeld mit Kosten von 95 Millionen Euro zu einem deutlichen Anstieg der kommunalen Schulden und zu einer weiteren Einschränkung des bereits begrenzten finanziellen Handlungsspielraums bei.

Dennoch waren die Maßnahmen mit über 19 Millionen Euro gefördert worden. Bedenken des Rechnungshofs hinsichtlich der mangelnden Wirtschaftlichkeit, die er bereits vor Baubeginn geäußert hatte, wurden nicht aufgegriffen. Die Kommunalaufsicht hat auch den Erhaltungsbedarf der städtischen Infrastruktur, der sich allein im Bereich der Brücken im Jahr 2011 auf 150 Millionen Euro belief, nicht

in die Beurteilung der Haushaltslage und der dauernden Leistungsfähigkeit einbezogen.

Aus alledem hat die Rechnungsprüfungskommission allgemeine Beschlussempfehlungen abgeleitet, die weitgehend gesetzliche und zuwendungsrechtliche Normen widerspiegeln. Unter anderem sollte darauf hingewirkt werden, dass Kommunalaufsichtsbehörden Kredite für Investitionsprojekte, die mit der dauernden Leistungsfähigkeit nicht in Einklang stehen, nur bei Vorlage nachvollziehbarer Gründe für die Zulassung von Ausnahmen genehmigen. Im Zuwendungsverfahren sollte darauf geachtet werden, dass Investitionen insbesondere bei Kommunen, bei denen eine Überschuldung droht und eine stetige Aufgabenerfüllung nicht sichergestellt ist, auf das Notwendige beschränkt werden.

Sehr intensiv wurde von der Rechnungsprüfungskommission erneut der Punkt „Entgeltvereinbarungen für Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen“ beraten. Nicht zuletzt aufgrund der Medienberichte in den letzten Tagen ist darauf einzugehen. Bereits im Jahresbericht 2015 hatte der Rechnungshof unter Hinweis auf den hohen Anstieg der Betreuungskosten festgestellt, dass die vereinbarten Tagessätze deutlich über dem Durchschnitt anderer Länder lagen. Bei einer Orientierung dieser Sätze am Länderdurchschnitt hätten allein 2011 rechnerisch Ausgaben des Landes und der Kommunen von über 30 Millionen Euro vermieden werden können.

Entgelte waren gewährt und angepasst worden, ohne dass Werkstattträger ihre Aufwendungen nachweisen mussten. Im Unterschied zu allen anderen Ländern war ein Rahmenvertrag für Rheinland-Pfalz nicht geschlossen worden. Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen bestanden nicht. Von der Möglichkeit, eine Rechtsverordnung zu erlassen, war ebenfalls nicht Gebrauch gemacht worden. Über die entsprechende Rechtsverordnung hat der Ministerrat dann in seiner Sitzung am 6. Juni 2017 – also wenige Tage vor der ersten Sitzung der Rechnungsprüfungskommission – abschließend entschieden.

Zu bemerken ist, dass eine vorherige Unterrichtung des Landtags über den Verordnungsentwurf nicht erfolgt ist. Dies entspricht nicht der zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung geschlossenen Vereinbarung. Hierin – nämlich in Nummer IV 1 – ist die Pflicht der Landesregierung geregelt, den Landtag über Verordnungsentwürfe von erheblicher landespolitischer und finanzieller Bedeutung zu unterrichten. Eine Unterrichtung vor der Verabschiedung der Rechtsverordnung – insbesondere im Hinblick auf die landespolitische Bedeutung und die finanziellen Auswirkungen – war deshalb geboten, ist aber unterblieben.

Ob in der Rechtsverordnung sachgerechte Personalschlüssel festgelegt wurden, wie im vergangenen Jahr vom Landtag gefordert, erscheint fraglich. Der Rechnungshof jedenfalls gelangte zu der Auffassung, dass die Beibehaltung von teilweise seit 1985 geltenden Personalschlüsseln nicht sachgerecht sei und weiterhin zu Mehrausgaben für das Land führen. Zu den bei Sozialgerichten anhängigen Klageverfahren, mit denen das Land feststellen lassen möchte, dass ihm ein unbeschränktes Prüfungsrecht hinsichtlich

Wirtschaftlichkeit und Qualität der erbrachten Leistungen zustehe und ihm nach Aufforderung die notwendigen Unterlagen vorzulegen seien, gab es in den vergangenen Tagen zahlreiche Medienberichte. Hier stehen wir vor der Situation, dass die Landesregierung in ihrer Rechtsverordnung ein anlassbezogenes Prüfungsrecht festschreibt, im Widerspruch dazu mit ihren Klagen aber ein anlassloses Prüfungsrecht durchsetzen will.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Merkwürdig, merkwürdig!)

Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gerichtsentscheidungen umfasst die Beschlussempfehlung der Rechnungsprüfungskommission auch die Forderung, weiterhin auf eine Minderung der Tagessätze um entfallene Kostenbestandteile hinzuwirken.

Unabhängig hiervon stellt sich wie schon im vergangenen Jahr erneut die Frage, ob angesichts des hohen Kostenanstiegs, der überdurchschnittlich hohen Tagessätze und der bisher unterlassenen Prüfungen des Sozialhilfeträgers nicht eine trägerferne neutrale Einrichtung mit entsprechenden Prüfungsrechten im Bereich der Eingliederungshilfe ausgestattet werden sollte. Diese Frage hat die Rechnungsprüfungskommission einstimmig bereits im vergangenen Jahr beantwortet. Sie hat empfohlen, den Trägern der Sozialhilfe zustehende Prüfrechte gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Rechtsvorschriften oder Verträgen des SGB XII dem Rechnungshof ergänzend einzuräumen. Hierzu darf ich auf die Vorlage 17/169 verweisen.

Diese Empfehlung wurde von den Kommissionsmitgliedern der diesjährigen Sitzung ausdrücklich und wiederum einstimmig bekräftigt. Die Landeshaushaltsordnung wurde als geeigneter Regelungsort für die Normierung der Prüfrechte benannt. Angesichts eines Ausgabenvolumens von über 200 Millionen Euro und im Interesse einer effektiven Kontrolle eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes zugunsten der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist es dringend geboten, dem Rechnungshof systematische und vergleichende Prüfungen bei den Leistungserbringern zu ermöglichen. Die einstimmige Empfehlung der Rechnungsprüfungskommission sollte daher zeitnah umgesetzt werden.

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass der Landtag von Schleswig-Holstein im Juni 2016 eine Regelung beschlossen hat, nach der dem dortigen Landesrechnungshof ein ergänzendes Prüfungsrecht eingeräumt wurde. In Mecklenburg-Vorpommern haben die Fraktionen der SPD und der CDU im März 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Im Übrigen ist zu erwarten, dass sich die möglichst zügige Umsetzung der einstimmigen Empfehlung der Rechnungsprüfungskommission positiv auf die Erfolgsaussichten der Klagen zur Durchsetzung eines anlasslosen Prüfrechts auswirken wird.

Lassen Sie mich mit einigen Worten des Dankes schließen. Mein besonderer Dank gilt dem Rechnungshof, heute vertreten durch Herrn Präsidenten Berres. Herr Berres, auch von dieser Stelle noch einmal alles Gute für Ihr neues Amt und auf gute Zusammenarbeit.

(Beifall im Hause)

Zu nennen ist Herr Präsident a. D. Behnke, der den Jahresbericht 2017 noch mit beschlossen hat und zwischenzeitlich in den Ruhestand getreten ist. An ihn auch von dieser Stelle ein Wort des Dankes und alle guten Wünsche für den nun begonnenen neuen Lebensabschnitt.

(Beifall im Hause)

Ein Wort des Dankes gilt Herrn Vizepräsidenten Professor Dr. Kopf, der in den Sitzungen der Rechnungsprüfungskommission Herrn Behnke vertreten hat, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs. Ihre Arbeit und die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag unverzichtbar.

Danken möchte ich in diesem Zusammenhang auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung – namentlich Herrn Dr. Mayer – der Staatskanzlei und den Ressorts der Landesregierung.

Zudem gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses.

Die Beratungen wurden stets sachlich, ernsthaft und kollegial geführt. Dafür danke ich Ihnen.

(Beifall im Hause)

So weit der Bericht des Herrn Abgeordneten Dr. Weiland. Vielen Dank.

Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Wansch.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Schlussworte des Berichterstatters, Herrn Kollegen Dr. Weiland, aufgreifen. Ich kann sicher auch für meine Fraktion feststellen, dass das Ergebnis der Rechnungsprüfungskommission in einem kollegialen Rahmen erarbeitet wurde und wir sicher manchmal nicht einer Meinung, aber immer zielorientiert unterwegs waren. Ziel war es, für das Land Rheinland-Pfalz Vorschläge zu erarbeiten, die im Rahmen der Beschlussfassung über das Entlastungsverfahren vorliegen.

Der Beratungsablauf wurde im Wesentlichen von Herrn Kollegen Dr. Weiland ausgeführt. Insofern von meiner Seite aus nur noch ein paar wenige Anmerkungen.

Als im Jahr 2010 die Schuldenbremse in der Verfassung verankert wurde, war allen Fraktionen klar, ein schwieriger Weg liegt vor uns, um das für das Jahr 2020 gesetzte Ziel des strukturellen Haushaltsausgleichs zu erreichen.