Sie alle stellen fest, das NetzDG verstoße gegen das Zensurverbot des Grundgesetzes. Es sei nicht nur handwerklich schlecht gemacht, sondern verfassungswidrig. Für Bürgerrechtler ist Heiko Maas die mitgebackene Maus im panierten Schnitzel der SPD. Der Minister ist ein Antiliberaler, der ein Problem mit Andersdenkenden hat.
Sein jüngst veröffentlichtes Traktat „Aufstehen statt wegducken“ ist ein beklemmendes Dokument linker Anmaßung und Intoleranz. WELT Online wunderte sich jüngst darüber, was Maas so alles für rechts und damit untragbar hält. Wer Maas kennenlernen will, muss um seine Kooperation mit dem Ex-Stasispitzel Anetta Kahane wissen. Deren Stiftung fließen erkleckliche Steuermittel zu. Die NGO entwickelte sich zu Maasens Hätschelkind, das sich auf Anleitung zur Denunziation und natürlich Gender spezialisierte. Das Personal ist offen linksextrem. Ein Beispiel ist Julia Schramm. Sie feierte die Bombennacht in Dresden mit „Bomber Harris, Feuer frei!“. Das war übrigens keine Hasssprache.
Weder Linksextreme noch islamistische Hetze konnten das Gespann Maas/Kahane als Problem erkennen. Was nicht links ist, muss eben rechtsextrem sein, muss Hass sein, muss unerträglich sein. Es muss weg: löschen, löschen, löschen. –
Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen, stellte klar: Diese Methoden erinnern an autokratische Staaten.
Fazit: Das Gesetz ist mangelhaft, verfassungsrechtlich bedenklich und vor allem nicht nötig, es sei denn, es stehen andere Motive dahinter. Genau das behaupte ich hier.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Vor wenigen Wochen haben wir in diesem Landtag eine beeindruckende Orientierungsdebatte geführt. Wir waren uns einig, dass Gewalt, Hate Speech oder gar strafbare Handlungen weder in der politischen Auseinandersetzung vorkommen dürfen noch unseren Alltag erobern sollen.
Wir haben mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass im scheinbar unpersönlichen Internet die Verrohung der Sprache und die Bereitschaft, andere zu beleidigen oder bloßzustellen, gegenüber dem normalen Leben einen immer breiteren Raum einnimmt. Wir waren uns einig, dass der Staat nicht tatenlos zusehen darf, wenn im Internet strafbare Handlungen geschehen. Auf Hasskommentare, Beleidigungen oder Bedrohungen sollte reagiert werden. Es müsste mindestens ihre unverzügliche Lösung erfolgen, darüber hinaus auch die Ahndung durch staatliche Organe der Strafverfolgung aufgrund der heute schon bestehenden einschlägigen Gesetze.
Der Bundesjustizminister ist dem Ruf, der an vielen Stellen in dieser Republik unüberhörbar laut geworden war, gefolgt und hat den Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorgelegt. Der Gesetzentwurf und die im Augenblick stattfindende heftige und kritische Diskussion zeigen, dass wir es mit einer Rechtsmaterie zu tun haben, bei der wir alle noch ganz am Anfang unserer Erkenntnisse stehen.
Es gibt nur wenige Dinge, die nicht umstritten sind. Eines davon ist sicherlich, dass es nicht möglich sein soll, dass international tätige Großunternehmen wie Facebook sogenannte virtuelle Marktplätze oder Plattformen eröffnen und sich anschließend unter Hinweis auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen jeglicher Verantwortung für die auf dem Markt gehandelten Inhalte entziehen.
Die Löschung strafbarer Inhalte ist eine der Mindestforderungen. Aber wie soll sie in der Praxis umgesetzt werden? Reicht eine freiwillige Selbstkontrolle durch die sozialen Medien? Soll sich der Staat zurückhalten und es den Marktteilnehmern überlassen? Wo verläuft die Grenze zur erlaubten Meinungsfreiheit?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, dass die sozialdemokratische Position verlangt, dass als Ultima Ratio der Staat eingreifen muss und Regelungen trifft. Bei der vorgeschalteten Kontrolle auf Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte können gute Beispiele der Freiwilligen Selbstkontrolle durchaus herangezogen werden.
Der aktuelle Gesetzentwurf ist noch in der parlamentarischen Diskussion. Wie wir von der Landesregierung aus dem Bundesrat und Bundestag wissen, sind viele Änderungsanträge noch zu beraten und zu entscheiden. Deshalb können wir heute im Landtag von Rheinland-Pfalz keine abschließende Bewertung abgeben.
Aufgrund der vielfältigen Diskussionsbeiträge ist die Sozialdemokratische Fraktion davon überzeugt, dass praktikable und rechtssichere Lösungen für die Erreichung des gemeinsamen Ziels möglich sind. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte müssen dauerhaft aus dem Netz entfernt werden. Dafür müssen auch die großen sozialen Netzwerke einen gewichtigen Eigenbeitrag leisten. Zum Abschluss: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist für die SPD nicht verhandelbar.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Weshalb soll das, was für Zeitungen, Verlage, Radiound Fernsehsender in der analogen und teilweise digitalen Welt gilt, in der kompletten digitalen Welt nicht gelten? Beides Mal geht es um den Menschen und darum, ob die Wahrheit gesagt wird und ob man in einem demokratischen freien Rechtsstaat ordentlich miteinander umgeht.
Herr Paul, ich bin etwas erstaunt. Sie nennen dieses Bemühen um den richtigen Umgang in neuen Zeiten in neuen Medien als ein Problem mit Meinungen anderer. Ich habe den Eindruck, Sie haben die Sorge und das Problem, dass Ihre Verleumdungen und Ihre Falschaussagen im Internet
Natürlich ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein Gesetz im Neuland. Der Gesetzentwurf, den wir diskutieren, ist in der Tat ein Drahtseilakt und ein schwieriger Versuch, die Balance zu finden auf der einen Seite zwischen dem hohen Gut der Meinungsfreiheit und auf der anderen Seite der Schutzpflicht gegenüber dem Bürger. Wir bewegen uns in einem sehr sensiblen Feld. Es geht um nichts weniger als um das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die neuen Medien.
Wie schützen wir Persönlichkeitsrechte in der digitalen Welt, und vor allen Dingen – deshalb heißt das Gesetz Netzwerkdurchsetzungsgesetz –, wie setzen wir diese Rechte am Ende um? Plattformen, Digitalverbände und Journalisten laufen Sturm gegen den Entwurf. Dem Deutschen Richterbund wiederum gehen einzelne Punkte nicht weit genug.
Dass die Plattformen Sturm laufen, unter anderem auch Facebook, verwundert nicht. Facebook argumentiert damit, man müsse dann mehr Personal einstellen, um all das löschen zu können. Ja, das ist so. Wer Geld mit etwas verdienen will, muss auch wissen, dass in Deutschland und in Europa die Medaille zwei Seiten hat. Man hat dann auch Verantwortung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Theorie ist alles klar und einfach. Persönlichkeitsrechte sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Straftaten werden geahndet. Doch die Praxis im Netz ist anders. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen oft ins Leere. Das Netz ist voll von guten Dingen, aber auch von digitaler Gewalt, die über Sprache, Worte und Bilder gegen Andersdenkende, Frauen, Schwule, Lesben, Juden, Muslime, auch gegen Christen und Personen des öffentlichen Lebens verbreitet wird.
Nehmen wir das Beispiel des syrischen Flüchtlings Anas Modamani. Dieser hatte ein Selfie mit der Bundeskanzlerin gemacht. Das Foto, das ihn beim Machen des Selfies zeigte, kam dann ins Netz. Er wurde mit Fotomontagen und Hasskommentaren überschüttet. Am Ende wurde er als einer dargestellt, der einen Obdachlosen angezündet hätte. Er sei Kinderschänder, und er sei der Täter gewesen, der auf dem Breitscheidplatz das Attentat verübt hätte.
Lieber Herr Kollege Paul, Ihnen bereitet es offenbar keine Sorgen, dass Menschen diffamiert werden. Er hat gegen Facebook geklagt.
Sie wissen, wie es gelaufen ist. Da sage ich, wir Politiker müssen uns Gedanken machen, wie man dem Ganzen Herr wird.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Den haben wir doch gemacht! – Abg. Joachim Paul, AfD: Wir haben einen Antrag gestellt!)
Deshalb sage ich auch, in bestimmten Fällen sollten Netzwerke verpflichtet werden, Bestandsdaten der Urheber strafbarer Äußerungen an die Behörden herauszugeben.
Natürlich ist dieses Gesetz, das jetzt vorliegt, nicht frei von Kritik. Ich habe auch einige Ergänzungen, zum Beispiel, dass der Netzwerkbetreiber nicht selbst entscheiden soll, sondern sich unabhängige, pluralbesetzte Gremien und Einrichtungen damit beschäftigen können. Wir haben zum Beispiel gute Erfahrungen mit den Gremien der selbstregulierenden Selbstregulierung gemacht.
Ich weiß, dass AfD-TV über allem schwebt. Ich bin froh, dass AfD-TV hier nicht entscheidet, was Recht, Ordnung und Anstand ist. Das will ich Ihnen klar sagen.
Deshalb sagen wir auch, wir brauchen ein transparentes System für ein vernünftiges Beschwerdemanagement. Das muss aufgebaut werden. Das ist ganz klar. Wichtig ist auch, es fehlt mir persönlich eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots, für automatische Programme, die Hassparolen und Fake News ins Netz streuen.