Protocol of the Session on June 22, 2017

(Beifall im Hause)

Wir haben außerdem eine Königin zu Gast, nämlich die Bienenkönigin der Stadt Nastätten, Tamara I., mit Gefolge. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Nun darf ich Herrn Abgeordneten Wink von der Fraktion der FDP das Wort erteilen.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Medizin und die Krankenhäuser stehen vor weitgehenden Veränderungen. Wir als Freie Demokraten legen gemeinsam mit den Koalitionspartnern Wert darauf, dass auch die technische, personelle und bauliche Ausstattung diesen Herausforderungen gerecht wird.

Für uns ist die Krankenhausplanung des Landes die Grundlage für den zeitgemäßen Beitrag des stationären Sektors zur Sicherung einer wohnortnahen und hochwertigen medizinischen Versorgung. Dies bezieht sich nicht nur auf die Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung, sondern auch auf die Notfallversorgung.

Ein breites stationäres Angebot ist maßgebend für die Absicherung der Bürgerinnen und Bürger. Hierbei setzen wir auch in Zukunft auf den Einsatz verschiedener Mechanismen. Dies könnte beispielsweise die Förderung von Verbundkrankenhäusern oder von Spezialisierung sein; denn diese tragen zur Grundversorgung der Menschen im Land in erheblichem Maß bei.

Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir, auch wenn es mehrmals erwähnt wurde, an dieser Stelle einen Überblick über bereits eingeleitete Schritte zur zielgerichteten Krankenhausversorgung, weil es uns wichtig ist.

Bauliche Investitionen im Krankenhausbereich werden vom Land im Jahr 2017 mit 66 Millionen Euro und somit mit 3 Millionen Euro mehr als in 2016 gefördert, zusätzlich rund 51 Millionen Euro, welche für die unbürokratisch gestaltete Pauschalförderung investiert wird. Dies ermöglicht kleinere Baumaßnahmen oder die Anschaffung von Geräten.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es aus!)

Meine Damen und Herren, bedenken Sie bitte auch eines. Durch jede Investitionsförderung werden die gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Beitrag zu Instandhaltungs- und Betriebskosten entlastet. Wie Sie wissen, sind die Krankenkassen im Rahmen der dualen Finanzierung für die Finanzierung der Betriebskosten und Instandhaltungskosten zuständig. An diesem Prinzip wollen wir als Freie Demokraten gemeinsam mit unseren Ampelpartnern auch weiterhin festhalten und die Planungshoheit somit beim Land belassen, weil wir nur dann unserem politischen Auftrag gerecht werden.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kennen die Verantwortungen und haben deshalb dafür gesorgt, dass der Landesanteil zum Strukturfonds gemäß Landeskrankenhausgesetz bis zum Jahr 2018 maßgeblich gesteigert wird.

Dass dies alles nur ein Schritt in die richtige Richtung ist, dessen sind wir uns alle bewusst. Aber wir gehen ihn. Daher stehen wir weiterhin für eine effiziente und bedarfsgerechte Mittelverteilung zur Sicherung der flächendeckenden, hoch qualitativen Versorgung der Menschen, das auch gerade im ländlichen Raum.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Genau!)

Kurz zum Antrag: Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, wir können der geforderten Pauschale, wie sie in Hessen zu finden ist, nicht abschließend zustimmen oder sie abschließend ablehnen. Um diese beurteilen zu können, bedarf es einer viel tiefer gehenden Analyse, um zu prüfen, ob eine solche Pauschale in Rheinland-Pfalz überhaupt und, wenn ja, wie anwendbar ist.

Wir als Freie Demokraten sehen in einer Pauschale auch einen Nachteil der individuellen Förderung. Ein Wegfall der individuellen Betrachtung kann erhebliche Auswirkungen

auf die angestrebte Qualitätssteigerung zur Folge haben. Sie sehen, wir haben hier ebenfalls noch weiteren Diskussionsbedarf.

Damit die Qualität weiter gesteigert werden kann, muss auch dafür Sorge getragen werden, dass die Qualitätsvorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses 1 : 1 an die rheinland-pfälzischen Patienten weitergegeben werden. Dies betrifft zum Beispiel Gynäkologie, Geburtenhilfe oder die Frühgeburtenversorgung.

Wer einmal mehrere Monate auf einer Frühchen-Station verbracht hat, selbst davon betroffen war, der lernt die Qualität dort zu schätzen. Er lernt sie kennen und ist froh darüber, dass sie vorhanden ist.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Qualität ist ein Indikator für eine gute Grundversorgung. Damit diese weiterhin verbessert wird, setzen wir uns auch weiter für die Förderung von Gesundheitszentren ein. Auch das wurde vorhin schon erwähnt; denn dies ist aus unserer Sicht eine besonders wichtige Maßnahme im bevorstehenden Strukturwandel.

Gleiches gilt auch für das Vorantreiben der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung. Gerade deshalb fordern wir, dass der bereits vielmals angesprochene Strukturfonds auch in der nächsten Legislaturperiode auf Bundesebene nicht nur fortgeführt, sondern wenn möglich noch erweitert wird.

Sie sehen, uns liegt eine zielgerichtete Gesundheitspolitik am Herzen. Daher werden im nächsten Krankenhausplan nicht nur ökonomische Faktoren, sondern auch demografische, strukturelle und medizinische ihre Berücksichtigung finden.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binz von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade in einem Flächenland wie RheinlandPfalz ist eine gut erreichbare und qualitativ hohe Versorgung mit Krankenhäusern zentral für die Daseinsvorsorge.

Aber der demografische Wandel stellt uns auch in diesem Bereich vor große Herausforderungen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass eine Grund- und Regelversorgung für alle und überall wohnortnah erreichbar sein sollte.

Es sollte auch für alle gewährleistet sein, dass sie im Notfall schnell geholfen bekommen. Im Fall von planbaren und spezialisierten Behandlungen ist es aber durchaus sinnvoll,

diese an spezialisierten Krankenhäusern zu konzentrieren, um auch die höchste Qualität gewährleisten zu können.

Die Diskussion, wie wir das in Zukunft in Rheinland-Pfalz am besten gewährleisten können, das heißt, die Diskussion um die Neuaufstellung des Landeskrankenhausplanes, beginnt gerade erst. Wir sollten uns dafür auch ausreichend Zeit nehmen, um die Basis für eine optimale gesundheitliche Versorgung für die nächsten Jahre legen zu können. Dabei sollten wir eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung im Blick haben, um Reibungsverluste zu vermeiden, Synergien zu nutzen und vor allem die Menschen bei ihren Bedürfnissen abzuholen.

Es kann auch in ländlichen Regionen, wo es vielleicht einerseits einen Mangel an praktizierenden Ärztinnen und Ärzten gibt, andererseits aber ein bestehendes Krankenhaus nicht voll ausgelastet ist, sinnvoll sein, dass Ärztinnen und Ärzte eines Krankenhausstandortes sich an der ambulanten Versorgung beteiligen. Hier müssen wir Zukunft noch stärker über die Sektorengrenzen denken und uns an den praktischen Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und FDP)

Für ländliche Krankenhausstandorte kann deshalb eine Umstrukturierung zu regionalen Gesundheitszentren eine gute Option sein, um die Versorgung vor Ort zu sichern. In ländlichen Regionen kann so durch die Zusammenarbeit freiberuflicher und angestellter Gesundheitsdienstleister die medizinische und pflegerische Versorgung in der Kooperation sichergestellt werden. Wir müssen uns in jedem Fall ganz genau anschauen, wo eine solche Umstrukturierung sinnvoll ist oder wo eine Spezialisierung eines Krankenhauses zukunftsfähig ist.

Gerade dafür müssen wir den Krankenhausstrukturfonds nutzen, der genau für solche Fälle aufgelegt wurde und für den jetzt aus Bundes- und Landesmitteln nicht wenig Geld, nämlich zusammen 34 Million Euro im Doppelhaushalt 2017/2018, in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt werden.

Für die anstehende Krankenhausplanung wollen wir in Rheinland-Pfalz eine Bedarfsanalyse anfertigen, die sich an den Kriterien der Erreichbarkeit, der Qualität – dazu ist bereits viel gesagt worden –, der Mobilitäts- und Bevölkerungsentwicklung sowie der wirtschaftlichen Tragfähigkeit orientiert.

Zur Krankenhausfinanzierung, die im Antrag der CDU angesprochen wird: Wir müssen an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Instandhaltungskosten bestehender Gebäude unter die Betriebskosten fallen, das heißt, wenn der Putz bröckelt, dann ist das nicht die Zuständigkeit des Landes.

Wir haben trotzdem im Haushalt die Finanzmittel für die Krankenhausfinanzierung, die Investitionsförderung erhöht und haben für Jahr 2017 und 2018 jeweils drei Millionen Euro mehr eingestellt. In unserem Koalitionsvertrag der Ampel haben wir festgehalten, dass wir sie bis 2020 um mindestens 15 Millionen Euro aufstocken wollen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Ich möchte an der Stelle noch einmal zu dem Vorschlag, zukünftig auf eine Pauschalförderung umzustellen, festhalten, wir sehen das momentan eher skeptisch. Es ist sicherlich sinnvoll, im Ausschuss darüber tiefergehend zu diskutieren und sich anzuschauen, welche Erfahrungen andere Bundesländer damit gemacht haben. Allerdings sind wir skeptisch. Wir wollen keine Verteilung der Finanzmittel nach dem Gießkannenprinzip. Wir wollen nach wie vor gewährleisten, dass die Finanzmittel nach dem tatsächlichen Bedarf verteilt werden. Die Baupauschale birgt die Gefahr einer Unterfinanzierung gerade für kleine Krankenhäuser.

In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und auf eine gute zukünftige Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz. Ich denke, das sollte unser gemeinsames Ziel sein.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin BätzingLichtenthäler.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Krankenhäuser sind eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Die Krankenhausplanung ist daher eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge, und zwar insbesondere in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz.

Wie die Beantwortung der Großen Anfrage der CDU durch die Landesregierung zeigt, ist die rheinland-pfälzische Landeskrankenhausplanung ihrer Aufgabe im letzten Landeskrankenhausplan gerecht geworden. Vieles ist dazu schon in der heutigen Debatte gesagt worden. Ich will nur einige wenige Aspekte benennen.

So ist die Kapazitätenplanung über ein vorbereitendes Gutachten der richtige Weg. Die auf den Prognosen basierende Erwartungssicherheit insbesondere für die Krankenhäuser und die Krankenhausträger hat sich als verlässlich erwiesen. Daher werden wir diesen Weg auch bei der Erstellung des neuen Krankenhausplanes gehen.

Wichtig ist mir ein weiterer Hinweis. Dass die Zahl der Krankenhäuser in der Grundversorgung gesunken ist, deutet freilich nicht auf einen Abbau der stationären Grundversorgungsstrukturen in der Fläche hin, wie dies vielleicht unter Umständen vermutet werden könnte. Vielmehr sind diese Krankenhäuser der Grundversorgung in neu gebildeten Verbundkrankenhäusern enthalten, die nur als ein Krankenhaus gezählt werden und auf dieser akkreditierten Ebene eine höhere Versorgungsstufe aufweisen können, aber nach wie vor an jedem Standort die Grundversorgung

sicherstellen. Daher wird die Landesregierung auch in Zukunft der Bildung von Verbundkrankenhäusern einen sehr hohen Stellenwert einräumen.

Bemerkenswert ist daher, dass nur in zwei Fällen Schließungen von Krankenhäusern bzw. eines Krankenhausstandortes der Grund für Veränderungen von Fachrichtungen und Bettenkapazitäten sind.