Protocol of the Session on June 22, 2017

zu erneuern, um im ganzen Land gleichwertige Lebensbedingungen hinsichtlich der Versorgung der Menschen zu schaffen. Deswegen ist meine erste Stellungnahme – wir werden es im Ausschuss intensiv beraten –, eine pauschale Förderung hat immer auch etwas von einer Gießkanne. Ich möchte Ihnen sieben Beispiele aus unserem Land nennen, die zeigen, warum wir die gezielte Förderung begrüßen.

Als Leuchtturmprojekt ist allen die Zusammenführung zweier Krankenhäuser mit einem Medizinischen Versorgungszentrum zum Gesundheitszentrum Glantal in Meisenheim bekannt. Dafür brauchte es Geld. Das Projekt wurde von 2011 bis 2015 mit insgesamt 27 Millionen Euro gefördert.

(Beifall des Abg. Dr. Denis Alt, SPD)

In Speyer sind zwei Krankenhäuser zu einer Betriebsstätte zusammengeführt worden, und zwar dem DiakonissenStiftungs-Krankenhaus. Seit dem Jahr 2010 laufen die Arbeiten. Dafür sind inzwischen über 50 Millionen Euro nach Speyer geflossen. Das geht nur, weil man gezielt fördern kann.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

In den Landkreis Bernkastel-Wittlich ist für die Verlagerung der psychiatrischen Hauptfachabteilung nach BernkastelKues im Jahr 2014 eine Förderung von 12,57 Millionen Euro geflossen.

Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Worms erhielt eine Festbetragsförderung in Höhe von 13,3 Millionen Euro.

In den ländlichen Raum sind seit dem Jahr 2014 allein am Beispiel der Erweiterung des Herz-Jesu-Krankenhauses Dernbach 11,2 Millionen Euro für eine Patientenaufnahme und einen Operationssaal geflossen.

Das Krankenhaus Maria Hilf in Daun – ich arbeite mich langsam durch das Land – hat für Intensivstation, Radiologie und Bettenstation im Jahr 2014 eine wichtige Festbetragsförderung in Höhe von 9,24 Millionen erhalten.

Und jetzt in die Pfalz. Für die Generalsanierung des Westpfalz-Klinikums – das ist ein Mammutprojekt – sind seit 1993 insgesamt 145 Millionen Euro bereitgestellt worden, um wohnortnah eine gute und spezialisierte Versorgung zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, Krankenhausfinanzierungspläne sind sehr komplex. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses werden vermehrt einfließen. Ich bin auf die Beratung im Ausschuss gespannt und werde ihr gern folgen.

Für die SPD-Fraktion darf ich abschließend sagen: Für uns steht auch in Zukunft die flächendeckende, gute Versorgung im Krankenhaus im Vordergrund, und zwar mit modernen und energetisch sanierten Krankenhäusern, die fit für die digitale Zukunft und bitte gut mit Personal ausgestattet sind. Dazu möchten wir beitragen und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Nächste Rednerin ist Frau Bublies-Leifert von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kollegen und Kolleginnen! Die Förderung der Investitionen von Krankenhäusern ist entsprechend der Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, kurz KHG, Aufgabe der Länder. Zweck ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, qualitativ hochwertigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen. So lautet die Formulierung in § 1 Absatz 1 KHG.

Damit sind die Ziele klar definiert, und daraus wird die Bedeutung der Investitionsförderung für das Gesundheitssystem, die Krankenhäuser und die Menschen in unserem Land deutlich. Zur Verwirklichung dieser Ziele stellen die Länder nach § 6 Absatz 1 KHG Krankenhauspläne und Investitionsprogramme auf. Soweit und solange Krankenhäuser in diesen Krankenhausplan bzw. entsprechende Investitionen in dieses Programm aufgenommen sind, haben die Krankenhäuser einen Anspruch auf Förderung nach Maßgabe des KHG. So viel zu den Zielen und zur Systematik der Investitionsförderung.

Das führt uns an dieser Stelle zu den beiden Themen der heutigen Plenarsitzung, das heißt zur Besprechung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zur Umsetzung und Fortschreibung des Landeskrankenhausplans und zu deren Antrag „Verantwortung der Landesregierung für die Investitionsförderung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz“ sowie zum Alternativantrag der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Was die Große Anfrage zur Umsetzung und Fortschreibung des Landeskrankenhausplans und die entsprechende Antwort der Landesregierung betrifft, so lassen sich die Ergebnisse aus unserer Sicht relativ kurz zusammenfassen. Zur Umsetzung lässt sich anhand der seitens der Landesregierung übermittelten Zahlen sagen, dass diese weitestgehend den Prognosen des Landeskrankenhausplans 2010 entsprechen.

Hinsichtlich der Fortschreibung dieses Plans lassen sich die Ergebnisse wie folgt zusammenfassen: Die Laufzeit des Landeskrankenhausplans 2010 wurde bis zum Ablauf des Jahres 2018 verlängert. Zur Erarbeitung des neuen Krankenhausplans soll ein vorbereitendes Gutachten erstellt werden, das Prognosen zu bedarfsnotwendigen Kapazitäten und künftigen Entwicklungen zum Gegenstand haben soll.

Da dieses Gutachten allerdings noch gar nicht erstellt ist,

lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Fortschreibung des Landeskrankenhausplans keinerlei konkrete weitergehende Aussagen treffen. In jedem Fall muss die Qualität der einzelnen Krankenhäuser, die sich anhand bestimmter Qualitätsindikatoren bemisst, künftig im Rahmen des Landeskrankenhausplanes berücksichtigt werden, sodass Krankenhäuser, die den Qualitätsanforderungen nicht gerecht werden, ganz oder teilweise aus dem Landeskrankenhausplan herausgenommen werden können. Das ist sehr sinnvoll und auch in jedem Fall zu begrüßen.

Insoweit – das will ich einmal vorwegnehmen – stehen wir dem vorliegenden Alternativantrag keinesfalls ablehnend gegenüber, wenn dieser fordert, die Qualität der Krankenhausbehandlung weiterzuentwickeln.

Da die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU bereits erklärt hat, dass Qualitätsorientierung bei der Krankenhausplanung künftig stärker in den Fokus rücken soll, bedarf es aus unserer Sicht keiner weiteren Forderung.

Dass bei der Krankenhausplanung überdies Kriterien wie Erreichbarkeit, Bevölkerungsentwicklung und wirtschaftliche Tragfähigkeit zu berücksichtigen sein sollen, wie es im Alternativantrag ausgeführt ist, versteht sich aus unserer Sicht selbstverständlich von selbst. So viel zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion. Viel mehr lässt sich an dieser Stelle aus unserer Sicht dazu nicht sagen, auch wenn man sich durchaus die Frage stellen könnte, wieso weder der neue Landeskrankenhausplan bisher erarbeitet wurde, noch das genannte Gutachten bis jetzt erstellt wurde bzw. bisher noch nicht einmal ein entsprechender Auftrag vergeben wurde. Schließlich war für den Krankenhausplan 2010 ursprünglich sogar ein Geltungszeitraum bis zum 31. Dezember 2016 vorgesehen. Das ist jetzt immerhin schon ein halbes Jahr her.

Allerdings war diese Frage weder Gegenstand der Großen Anfrage der Fraktion der CDU noch der Antwort der Landesregierung. Dies führt uns wieder zum Antrag betreffend die Verantwortung der Landesregierung für die Investitionsförderung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, auch wenn dieser Antrag eher in den Kontext der Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU zur Krankenhausförderung in Rheinland-Pfalz passt, die Gegenstand der 11. Plenarsitzung am 15. September des vergangenen Jahres war. Tatsächlich entspricht der Wortlaut des vorliegenden Antrags in wesentlichen Punkten den Ausführungen des Kollegen Dr. Enders in der 11. Plenarsitzung letzten Jahres.

Das ändert selbstredend nichts daran, dass wir diese Ausführungen im Wesentlichen für zutreffend erachten. Ich möchte die Kritik daher an dieser Stelle aufgreifen und noch an einigen Stellen vertiefen.

Im Jahr 2015 beliefen sich die Förderungen auf 119,8 Millionen Euro. 2001 hingegen waren es sogar noch 143,8 Millionen Euro. Das ist schon eine eklatante Differenz. Bei der Investitionsquote – so viel sei von uns an dieser Stelle angemerkt – lag Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit mit gerade einmal 3,2 % auf dem zehnten Platz und insgesamt weit unter dem Bundesdurchschnitt.

Bei den Förderungen je Bett belegte Rheinland-Pfalz mit 5.421 Euro sogar nur den zwölften Platz und bewegte sich damit ebenfalls weit unter dem Bundesdurchschnitt. Auch bei der Förderung je Plankrankenhausfall und je Einwohner lag Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt.

In einer Mitteilung der Krankenhausgesellschaft RheinlandPfalz e. V. an die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen im Landtag Rheinland-Pfalz war zuletzt von einem Investitionsvolumen von rund 130 Millionen Euro für Investitionen die Rede, die zwar angemeldet, aber immer noch nicht bewilligt worden seien, und von einem weiteren Investitionsbedarf in Höhe von sage und schreibe einer knappen halben Milliarde Euro, der bisher noch nicht angemeldet worden sei.

Wenn die „Rhein-Zeitung“ heute berichtet, dass jede dritte Klinik in Rheinland-Pfalz und im Saarland 2015 rote Zahlen geschrieben hat und gar 7 % der Krankenhäuser in beiden Ländern von einer Insolvenz bedroht sind, dann zeigt das, dass bei der Krankenhausfinanzierung insgesamt ein dringender Handlungsbedarf besteht.

(Beifall der AfD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wo sind denn Ihre Vorschläge? Keine Vorschläge!)

Sie sind in der Regierungsverantwortung. Vor diesen immensen Zahlen wirken die 15 Millionen Euro, um die die Förderungen bis zum Jahr 2020 aufgestockt werden sollen, regelrecht wie ein Tropfen auf den heißen Stein, auch wenn wir die Aufstockung natürlich als Schritt in die richtige Richtung begrüßen. Gleichwohl können wir uns dem Lob, das im Alternativantrag der Fraktionen der Ampelkoalition zum Ausdruck kommt, so nicht anschließen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Schade!)

Das finde ich auch.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das können Sie ja ändern!)

Natürlich ist es uns auch bewusst, dass die Landesregierung das Vorliegen eines Investitionsstaus kategorisch zurückweist, auch wenn im Rahmen der 11. Plenarsitzung von Vertretern der Fraktionen der Ampelkoalition zumindest eingeräumt wurde, dass beim Thema Krankenhausfinanzierung noch einiges zu tun sei.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das stimmt!)

Insoweit erachten wir es im Sinne des vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion als durchaus sinnvoll, einen Investitionsstau in Rheinland-Pfalz im Einvernehmen mit den Krankenhäusern und Krankenkassen zu beziffern.

Ebenso wäre es sachdienlich, dass die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz mehr Planungssicherheit erhalten, wie dies im vorliegenden Antrag auch vorgesehen ist.

Der Prüfung eventueller Vorteile einer Pauschalförderung gegenüber der Einzelförderung im Sinne eines Bürokratieabbaus stehen wir selbstverständlich positiv gegenüber. Schließlich wird niemand bestreiten können, dass es auch

sinnvoll ist, über neue Lösungen für eine bessere Finanzierung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz nachzudenken.

Insoweit stimmt unsere AfD-Fraktion dem vorliegenden Antrag der CDU zu, insbesondere, soweit er die zuvor im Einzelnen angesprochenen Punkte betrifft, die für uns maßgeblich sind.

Letztendlich geht es doch einzig und alleine um eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern und damit um einen zentralen Schwerpunkt der Gesundheitspolitik auf Landesebene.

Wir sind es unseren Menschen in Rheinland-Pfalz schlichtweg schuldig, ihnen eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Krankenhäusern zukommen zu lassen. Das liegt sicherlich in unser aller Interesse.

(Beifall der AfD)

Bevor ich dem Abgeordneten Wink das Wort erteilen, darf ich weitere Gäste auf unsere Zuschauertribüne willkommen heißen. Zunächst begrüße ich FDP-Mitglieder aus dem Wahlkreis 30, Ingelheim am Rhein. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir freuen uns über eine weitere Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 10 und 11 der Integrierten Gesamtschule Contwig. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!

(Beifall im Hause)