Bemerkenswert ist daher, dass nur in zwei Fällen Schließungen von Krankenhäusern bzw. eines Krankenhausstandortes der Grund für Veränderungen von Fachrichtungen und Bettenkapazitäten sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch zukünftig und insbesondere beim neuen Landeskrankenhausplan wird es nicht um eine Krankenhausschließungsdebatte gehen, auch wenn sich das scheinbar einige Akteure gern herbeireden möchten.
Es geht uns um die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser für die Gewährleistung einer patientengerechten und hochwertigen medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.
Lassen Sie mich noch einmal betonen, die Prognosen des Landeskrankenhausplans waren in einem hohen Maße zutreffend. Dass dies über einen beinahe zehnjährigen Zeitraum hinweg so gut gelungen ist, darauf dürfen wir alle stolz sein. Ich danke ganz herzlich an dieser Stelle auch den Krankenhäusern für ihre kooperative Mitarbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die zukünftige Krankenhausplanung werden wir neue inhaltliche Schwerpunkte setzen. Ein ganz wesentlicher ist die Einführung von verbindlichen Qualitätsstandards. Mein Ziel ist es, bei der Qualität der Krankenversorgung die Planungshoheit des Landes zu sichern und die landeseigenen Qualitätsmaßnahmen im nächsten Krankenhausplan zu verankern. Daher sieht die Landesregierung die zwingende Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung im Landeskrankenhausgesetz. Eckpunkte des Referentenentwurfs, der noch vor der Sommerpause in den Ministerrat gehen soll, sind beispielsweise die Einbeziehung des Fachausschusses des Landtages sowie die Einbeziehung des Krankenhausplanungausschusses. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Umsetzung der Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschuss nicht automatisch, sondern erst nach der Einbindung der genannten relevanten Akteure erfolgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Antrag der CDU-Fraktion kommen. Ich finde es schon ein wenig bedauerlich, wie die CDU-Fraktion und einzelne Krankenkassen mit nicht aussagekräftigen Daten und nicht sachgerechten Darstellungen Stimmungsmache beim Thema „Finanzierung der Krankenhausfinanzierung“ betreiben und damit letztendlich die Patientinnen und Patienten verunsichern. Fakt ist, dass in dieser Legislaturperiode den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz trotz Schuldenbremse insgesamt mindestens 69 Millionen Euro mehr als bislang zur Verfügung gestellt werden.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Licht, CDU: Der Satz ist schon falsch! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Der war falsch, genau!)
Nun schlägt die CDU in ihrem Antrag eine gemeinsame Investitionskostenfinanzierung des Landes mit den Krankenkassen vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich hier in aller Deutlichkeit sagen, eine gemeinsame Investitionskostenfinanzierung des Landes mit den Krankenkassen lehne ich ab, zumal dies selbst nicht alle Krankenkassen wollen, auch wenn eine einzelne Krankenkasse zur Zeit in den Medien ein Forum für solche Spekulationen findet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Krankenhausplanung ist in Deutschland Aufgabe der Länder, und das mit gutem Grund. Die Krankenhausplanung ist und bleibt in der Verantwortung des Landes. Die Landesregierung erteilt allen Versuchen oder Überlegungen eine klare Absage, die die Krankenhausplanung in die Hände andere Akteure legen wollen, die nicht durch Wahlen legitimiert sind und keiner demokratischen Kontrolle durch Parlamente unterliegen. Die Krankenhausplanung ist für die Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Gestaltungsaufgabe. Sie bleibt Aufgabe der Politik.
(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)
Im Übrigen hatte auch die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz ausdrücklich gesagt, dass die Krankenhäuser die Investitionsmittel ebenso wenig wie die Planbetten mit den Krankenkassen verhandeln möchten. Der Antrag der CDU-Fraktion verwundert mich vor diesem Hintergrund von daher ziemlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, außerdem stelle ich gern in der heutigen Debatte noch einmal fest, formlose und noch nicht geprüfte Anträge von Krankenhäusern, die für zukünftige Jahre gestellt sind, begründen keinen Investitionsstau, da weder klar ist, ob noch in welcher Höhe eine Förderfähigkeit besteht. Dagegen – auch das möchte ich noch einmal festhalten – gibt es für alle bewilligungsreifen Anträge entsprechende Finanzmittel. In meiner Amtszeit gab es keine einzige Baumaßnahme, die aus finanziellen Gründen nicht in das Investitionsprogramm aufgenommen werden konnte. Vielmehr wies keine weitere Baumaßnahme einen ausreichenden Planungsstand vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, entsprechend dem Koalitionsvertrag werden in den nächsten Jahren nicht nur die Fördermittel weiter erhöht, sondern auch das Verfahren auf Entbürokratisierungsmöglichkeiten hin überprüft.
So werden auch die Vor- und Nachteile einer reinen Pauschalförderung gegenüber der bisherigen kombinierten Pauschal- und Einzelförderung geprüft. Mir ist das sehr wichtig; denn selbst wenn die Krankenhausgesellschaft derzeit positiv dieser Änderung gegenübersteht, gibt es immer noch gerade kleinere Krankenhäuser in der Fläche, die sich für das bisherige Finanzierungsprinzip aussprechen. Aber dennoch habe ich bereits ein erstes Gespräch mit der Krankenhausgesellschaft geführt. Es werden weitere Fachgespräche folgen. Es wird eine umfassende Prüfung hierzu erfolgen. Mir ist wichtig, dass die Investitionsmittel auch zukünftig nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern auch nach dem Bedarf verteilt werden, und zwar so, dass gerade kleine Krankenhäuser in der Fläche sich zukunftsfähig aufstellen können.
Die Landesregierung setzt sich darüber hinaus aktuell im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz für ein Investitionsprogramm von Bund und Ländern ein, mit dem es ermöglicht wird, nicht nur weiterhin die Konzentration und Umwandlung von Krankenhausstrukturen, sondern auch digitale Strukturen und die IT-Sicherheit in Krankenhäusern besser fördern zu können, ebenso die sektorenübergreifenden Versorgungsformen. Es geht hier darum, frühzeitig auf zukünftige Bedarfe reagieren zu können und hierfür zusätzliche Fördermöglichkeiten zu schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat deutlich gemacht und macht auch weiterhin deutlich, dass sie zu ihrer Verantwortung steht, die Krankenhäuser bedarfsgerecht mit den notwendigen Investitionen auszustatten. Sie wird sich weiterhin für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz einsetzen.
Auch mit dem nächsten Krankenhausplan wird wieder eine gute und verlässliche Grundlage für die stationären medizinischen Kapazitäten in Rheinland-Pfalz für den kommenden Planungszeitraum entstehen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen werden in diesem Plan ebenso ihren Niederschlag finden wie die Demografie oder die Möglichkeiten der Medizin.
Im Mittelpunkt der Krankenhausplanung des Landes Rheinland-Pfalz wird auch in Zukunft der akut behandlungsbedürftige Mensch stehen, dessen Versorgung bedarfsgerecht überall in Rheinland-Pfalz zu sichern ist.
Zu einer Kurzintervention auf die Rede der Ministerin erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Enders von der Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin überrascht, dass es Konsens auch mit den Ampelfraktionen gibt und Sie möchten, dass wir im Ausschuss darüber reden und hier nicht final abgestimmt wird. Vielen Dank. Das hätte ich nicht erwartet. Das sag ich ganz positiv.
Das, was die Ministerin gesagt hat, kann nicht unwidersprochen bleiben, Frau Bätzing-Lichtenthäler, damit keine Legende entsteht. Ich habe bewusst gesagt, eine Ultima Ratio ist für mich immer, wenn man die Kassen mit ins Boot nimmt, weil Sie es seit vielen Jahren nicht geregelt bekommen.
Ich meine nicht Sie persönlich. In der Landesregierung funktioniert es seit 2001 nicht. Der Stau wird immer größer. Ich bin auch kein Freund einer unbedingten Kassenmitfinanzierung. Wenn es aber anders nicht geht, muss man über diese Wege nachdenken.
Ich will es abschließend noch einmal betonen. Ich habe mich mit der blauen Karte gemeldet, weil ich, glaube ich, nur noch eine Redezeit von 30 Sekunden hatte. So hat man ein bisschen mehr Redezeit.
Deswegen mein Vorschlag – ich habe das gestern auch in der „Rhein-Zeitung“ gesagt –: Wenn man es schon nicht geregelt bekommt, gibt es eine Steilvorlage. Sie haben jetzt vom Bund im Rahmen des Länderfinanzausgleichs eine Menge mehr Geld bekommen. Insofern ist auch etwas mehr Geld für die Krankenhäuser vorhanden. Denken Sie einmal darüber nach. Auch darüber sollten wir im Ausschuss reden. Geben Sie sich einen Ruck!
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratungen dieses Tagesordnungspunktes.
Wir haben die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung zum Thema „Umsetzung und Fortschreibung des Landeskrankenhausplans“ besprochen. Die beiden Tagesordnungspunkte haben damit ihre Erledigung gefunden. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so.
Es wurde beantragt, den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3292 – und den Alternativantrag der Regierungsfraktionen – Drucksache 17/3327 – an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.
Starke Familien – Für die Wiedereinführung des Landesfamiliengeldes Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3334 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Zur Begründung hat Herr Abgeordneter Frisch von der Fraktion der AfD das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die bekannte Fachzeitschrift „Eltern“ hat kürzlich die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, die in ihrem Auftrag unter Vätern und Müttern durchgeführt wurde. Das Ergebnis dieser Umfrage fasste die Redaktion unter Überschrift „Was Eltern wollen“ mit folgenden beiden Worten zusammen: „Freiheit, bitte!“
Schaut man sich die Antworten im Einzelnen an, dann wird klar, worum es geht. Eltern wollen keinen Druck, ihr Kind so früh wie möglich in der Kita abzugeben. Im Gegenteil, über 51 % finden eine Babypause von zwei Jahren oder mehr richtig. Sie wünschen sich eher direkte materielle Unterstützung durch den Staat als mehr Geld für Krippenplätze.
Gleichzeitig beklagen sie, aufgrund gesellschaftlicher Erwartungshaltungen und finanzieller Zwänge keine wirkliche Wahlfreiheit bezüglich der Gestaltung ihres Familienlebens zu haben. Dabei ist die Erziehung der Kinder nach Artikel 6 Grundgesetz das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht; denn Eltern wissen in der Regel am besten, was dem Wohl ihrer Kinder dient.
Wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, berechtigt das Wächteramt des Staates diesen nicht, die Eltern in eine bestimmte Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Vielmehr, so das Gericht, hätten Eltern das Recht, ihr Familienleben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Aus der Schutzpflicht des Staates ergebe sich die Aufgabe, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. So weit die Ausführungen des Verfassungsgerichts, die sehr deutlich machen, dass Wahlfreiheit nicht nur formell zu gewährleisten, sondern auch materiell zu fördern ist.
Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz wird weder den berechtigten Wünschen von Familien noch dem verfassungsrechtlichen Anspruch ausreichend Genüge getan. Im Gegenteil, obwohl weniger als ein Drittel der unter Dreijährigen in den Kindertagesstätten betreut wird, hat die Landesregierung nahezu ausschließlich in diese Form der Kinderbetreuung investiert. Die große Mehrheit der Eltern, die ihre Kleinsten selbst erzieht, geht in Rheinland-Pfalz vollständig leer aus.
Während ein U3-Krippenplatz mit etwa 1.000 Euro monatlich subventioniert wird, erhalten diese Eltern für die von ihnen erbrachte Erziehungsleistung nichts. Selbst die vom Bund an das Land weitergereichten Millionen aus dem Betreuungsgeld wurden den Familien verweigert.
Genau hier setzt unser heutiger Antrag an. Mit der Einführung eines Landeserziehungsgelds möchten wir die Freiräume für Familien erweitern und sie ein Stück weit mehr in die Lage versetzen, ihre eigenen Vorstellungen hinsichtlich der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder auch tatsächlich umzusetzen. Gleichzeitig soll damit die elterliche Erziehungsarbeit anerkannt werden, die uns nicht weniger wert sein darf als das, was Fachkräfte in Kitas und Krippen tun.