Sie sind jetzt ein Jahr im Amt. Sie haben ein Wahlprogramm geschrieben, in dem Sie so etwas auf Rot-Grün eingeprügelt haben, dass zu wenig geplant wird, dass zu wenig gebaut wird, dass zu wenig umgesetzt wird.
Dort haben sie mit einer Verve den Ausbau der A 1 verlangt. Herr Kollege Schnieder, wir könnten ganze Bücher vorlegen, in denen das steht.
Dann nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass wir als Opposition einen Antrag stellen und diesen in Richtung der Regierung begründen. Jetzt sind aber Sie nicht allein die Regierung, sondern Sie unterstützen diejenigen, die in den letzten zehn Jahren nichts dafür getan haben, dass im infrastrukturellen Bereich überhaupt etwas nach vorn gegangen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Weil das so ist, verehrter Herr Kollege, und ich am Montag Ihr Eingeständnis, dass noch einiges zu tun sei, auch gut fand, fände ich es auch gut, wenn Sie es einfach eingestehen würden, dass Sie zwar auf dem Weg sind, den Ihnen keiner abstreitet – – – Wir werden in einem Jahr prüfen, ob das alles so passiert ist, wie Sie das sagen, das ist dann unserer Aufgabe. Haben Sie es hinbekommen, bekommen Sie ein Lob, falls nein, müssen wir einmal sehen.
Wir müssen aber doch auch zur Kenntnis nehmen, dass es im Moment einen Bedarf gibt, solche Verfahren zu vereinfachen. Deshalb kann ich es nicht ganz verstehen, warum Sie sich nicht hinstellen und einfach sagen: Auch ich bin dafür, dass der sechsspurige Ausbau – um dieses Beispiel zu nehmen – der A 643 sehr zügig erfolgt. Ich werde alles Mögliche veranlassen, damit das passiert. – Das ist doch dann eine Aussage.
dumm sind zu meinen, dass Sie morgen den Spatenstich machen können. Das wissen wir selbst. Aber die Menschen haben ein Anrecht darauf zu wissen, ob es passiert und in welchem Rahmen eine Möglichkeit zeitlicher Art besteht, dass es umgesetzt wird. Das können Sie sagen. Mehr verlangen wir nicht.
Herr Kollege Baldauf, damit habe ich überhaupt kein Problem; denn es entspricht den Tatsachen, dass die Landesregierung alles tut, um den sechsstreifigen Ausbau der A 643 so schnell wie möglich zu realisieren.
Damit habe ich seit meinem Amtsantritt begonnen. Selbstverständlich tun wir alles, um das so schnell wie möglich hinzubekommen.
Ich habe hier überhaupt nichts einzugestehen, weil wir die Planungskapazitäten des LBM ausgeweitet haben. Wir haben auch unsere entsprechenden Haushaltsansätze dafür erhöht. Wir sind auf dem Weg, alles zu tun, um diese Infrastrukturprojekte so schnell wie möglich umzusetzen.
Wenn Sie sagen, Sie müssen sich als Abgeordneter an die Regierung wenden, damit Planungsbeschleunigungsmöglichkeiten umgesetzt werden, dann rufen Sie doch bei Ihren Kollegen im Deutschen Bundestag an; denn die Regierung, die das machen kann, ist nicht die Landesregierung, sondern ist die Bundesregierung.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2083 –, „Infrastrukturprojekte beschleunigen – Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen“. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zunächst einmal erteile ich dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Fredi Winter, für den Bericht des Petitionsausschusses das Wort.
Das ist das Schöne beim Petitionsausschuss, dass es ein angenehmes Thema ist. Ich glaube, an der Stelle ist es auch ganz schön, wenn wir wieder zu einer solchen Vorlage eines Tagesordnungspunktes kommen.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! 70 Jahre Rheinland-Pfalz bedeuten auch 70 Jahre lang ein traditionelles Petitionsrecht. Der Grundsatz dieses Petitionsrechts ist in Artikel 11 unserer Landesverfassung festgelegt und eröffnet die Möglichkeit der Einflussnahme auf die politische Willensbildung.
Er garantiert jenseits formaler Verwaltungs-, Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren ganz allgemein für jedermann das Recht, sich mit Anliegen an die Behörden und Volksvertretungen zu wenden.
Seit 1971 kennen wir unseren Petitionsausschuss als Pflichtausschuss des Landtags, sozusagen als Organ des Parlaments. Seit 1974 kennen wir die Einrichtung des Bürgerbeauftragten, der vorbereitend und unterstützend für den Petitionsausschuss tätig wird. Diese erfolgreiche Kombination des Petitionsausschusses mit dem Bürgerbeauftragten hat sich nunmehr, meine Damen und Herren, in bereits 43 Jahren bewährt. Berlin und Baden-Württemberg übrigens haben in letzter Zeit die gleiche Kombination gewählt.
So haben sich im Berichtsjahr 2016 wieder viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes schriftlich, per Mail, telefonisch oder persönlich an den Bürgerbeauftragten gewandt und natürlich auch von der Möglichkeit einer öffentlichen Petition und Massenpetition Gebrauch gemacht.
Bevor ich zu ein paar Zahlen und Erläuterungen komme, möchte ich mit einem ersten Dankeschön beginnen. Dieser
Dank geht an diejenigen Mitglieder des Petitionsausschusses, die bis zum 17. Mai des vergangenen Jahres aktiv mitgearbeitet haben und jetzt nicht mehr mit dabei sind. Herzlichen Dank an die Adresse.
Ein zweiter Dank geht an die Mitglieder des Ausschusses, die seit dem 18. Mai des vergangenen Jahres mit uns die Geschicke verwalten. Hier bedanke ich mich einmal für den vertrauensvollen Start und natürlich auch für ein konstruktives Miteinander.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, achtmal tagte im Jahr 2016 unser Petitionsausschuss. Es waren 2.281 neue Eingaben, mit denen sich mehr als 4.000 Bürgerinnen und Bürger an den Bürgerbeauftragten wandten. Insgesamt wurden 2.183 zulässige Eingaben erledigt. Ich glaube, es ist eine erfreuliche Zahl – das will ich ein bisschen positiv herausstellen –, dass nur 21 % aller Petitionen nicht einvernehmlich bearbeitet werden konnten. Ich denke, das ist eine hervorragende Quote.
Ich glaube, aufmerksame Zuhörer, die jedes Jahr den Bericht verfolgen, wissen, an den Schwerpunktthemen ändert sich nicht viel. Diese lagen auch im Berichtsjahr 2016 wieder in den Bereichen Justizvollzug, Gesundheit, Soziales, Ordnungsverwaltung, Verkehr sowie natürlich die kommunalen Angelegenheiten.
Bei den Eingaben zum Justizvollzug spielt es natürlich eine große Rolle, dass unser Bürgerbeauftragter Sprechtage in Justizvollzugsanstalten durchführt.
Liebe Gäste, 430 Menschen nutzten übrigens in 27 flächendeckenden Sprechtagen das persönliche Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten. 54-mal hatten wir uns mit Legislativeingaben, davon vier öffentlich, in unserer Arbeit zu beschäftigen. Wie nicht anders zu erwarten, ist der eine oder andere Kollege für die Lieblingsthemen im Ausschuss bekannt, ob es das Heilberufegesetz, die Mitgliedschaft in der Landespflegekammer oder Rundfunkbeitragsangelegenheiten sind. Das sind Schwerpunkte der Behandlung.