Fredi Winter

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17/17 17/27 17/34 17/55 17/57 17/80

Last Statements

.......... 5207 Abg. Elfriede Meurer, CDU:........ 5209 Abg. Jörg Denninghoff, SPD:....... 5211 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 5212 Abg. Marco Weber, FDP:......... 5212 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 5213
Tagesordnungspunkte mit Besprechung erledigt....................... 5214
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Hans-Josef Bracht.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Randolf Stich, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Monika Becker, FDP, Abg. Adolf Kessel, CDU, Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD, Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP.
80. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 15.05.2019
B e g i n n d e r S i t z u n g : 1 4 : 1 3 U hr
Ich überlege gerade, warum es jetzt schon Applaus gibt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren und – nach oben schauend – verehrte Gäste! Wenn ich heute als Vorsitzender des Petitionsausschusses dem Hohen Hause über die Arbeit des Petitionsausschusses Bericht erstatte, werde ich dies ein letztes Mal tun. Ich habe diese Aufgabe immer als eine besondere Ehre empfunden.
Meine Arbeit in diesem Parlament geht zu Ende. Die Arbeit im Petitionsausschuss hat mir wirklich immer sehr viel Freude bereitet. Ich bin nach 13 Jahren Mitgliedschaft in diesem Ausschuss auch der festen Überzeugung, dass man in keinem anderen Ausschuss eine derart hohe Arbeitszufriedenheit erhält wie im Petitionsausschuss.
Wir sind dort im besten Sinne nah bei den Menschen. In keinem anderen parlamentarischen Gremium haben die Abgeordneten einen unmittelbareren Bezug zu den Menschen im Land. Mir war es immer ein persönliches Bedürfnis, mich den vorgebrachten Anliegen anzunehmen und für eine Lösung einzusetzen. Dies, meine Damen und Herren, gilt auch im Besonderen für all meine Kolleginnen und Kollegen, die mich 13 Jahre in diesem Ausschuss begleitet haben.
Der Landtag bzw. seine Abgeordneten seien weit weg von den Menschen, so lautet ein verbreitetes Vorurteil. Doch die Wirklichkeit sieht meistens anders aus. Wie nah das Parlament an den Menschen sein kann, an ihren Sorgen, ihren Problemen und ihren Ideen, zeigt der Petitionsausschuss unseres Landtags.
Meine Damen und Herren, im Berichtsjahr 2018 ist der Petitionsausschuss zu insgesamt sieben Sitzungen zusammengekommen, um sich mit den vorgetragenen Anliegen zu befassen. Insgesamt konnten wir so 1.866 Anliegen erledigen; dem Petitionsausschuss mangelt es also nicht an Arbeit.
Daneben hat die Strafvollzugskommission, die sich mit Angelegenheiten des Strafvollzugs im Land befasst, an
sieben Sitzungsterminen getagt; vier Sitzungen fanden außerhalb in den Vollzugseinrichtungen im Land statt.
Auch die Erfolgsquote kann sich sehen lassen. In 1.199 Fällen – das sind 64 % aller erledigten Eingaben – konnte den Bürgerinnen und Bürgern weitergeholfen werden, weil dem Anliegen entweder vollumfänglich entsprochen wurde oder den Bürgerinnen und Bürgern die erbetenen Auskünfte erteilt wurden. Im Fall von 37 Eingaben konnte darüber hinaus ein Ergebnis erzielt werden, mit dem den Bürgerinnen und Bürgern zumindest teilweise weitergeholfen wurde. Lediglich bei 375 Eingaben – das sind gerade einmal nur 20 % aller beschiedenen Anliegen – konnte den Anliegen nicht entsprochen werden.
428 Eingaben hat der Petitionsausschuss als unzulässig zurückgewiesen. Dies passiert dann und ist meist der Fall, wenn die Zuständigkeit einer Landesbehörde fehlte oder die der Eingabe zugrunde liegende Angelegenheit Gegenstand eines schwebenden oder abgeschlossenen Gerichtsverfahrens bzw. von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen war.
Meine Damen und Herren, mein Dank gilt an dieser Stelle der Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei, Frau Schleicher-Rothmund, die seit dem 2. Mai des vergangenen Jahres dieses Amt innehat, sowie ihrem Stellvertreter, Hermann Linn, und dem gesamten Team im Hause der Bürgerbeauftragten.
Liebe Frau Schleicher-Rothmund, Sie und Ihr Team leisten eine hervorragende Arbeit. Sie arbeiten vorbildlich mit dem Petitionsausschuss zusammen und entlasten uns. Die erfolgreiche Arbeit des Petitionsausschusses ist auch Ihr Erfolg. Ich darf Ihnen und Ihrem Team einen herzlichen Dank für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit aussprechen. Herzlichen Dank.
Erlauben Sie mir diese Bemerkung, ich freue mich auch, dass mit Ihnen erstmals eine Frau in das Amt der Bürgerbeauftragten vorgeschlagen und durch das Parlament gewählt wurde. Sie waren für mich als Vorsitzenden immer eine gute Beraterin, eine kollegiale und verlässliche Ansprechpartnerin. Hierfür noch einmal meinen persönlichen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2018 hatte für den Petitionsausschuss eine große Themenpalette bei Eingaben, über die der Ausschuss beraten und letztlich auch entschieden hat. Diese waren so vielfältig wie das Leben selbst. Hierzu gehörten die Hakenkreuze am Kirchturm in Herxheim am Berg, die kritische Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten, die Situation von Kindern inhaftierter Eltern oder die bemängelte Untätigkeit eines städtischen Ordnungsamtes bei der Belästigung durch das Grillen eines Nachbarn.
Die meisten Eingaben betrafen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, den Justizvollzug. Dies ist verständlich,
weil hier die hoheitliche Tätigkeit des Staates unmittelbar Wirkung auf den Einzelnen erzielt.
Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang Herrn Justizminister Mertin, seinem Staatssekretär, Herrn Fernis, und dem zuständigen Abteilungsleiter, Herrn Dr. Hund, für die stets gute und kooperative Zusammenarbeit.
Weitere Themenschwerpunkte bildeten die Eingaben aus den Bereichen Soziales und Gesundheit, Landwirtschaft und Umwelt sowie der Ordnungsverwaltung und dem Verkehr, um nur wenige Themenblöcke zu nennen.
Zur Vollständigkeit meines Berichtes gehört auch, dass ich an dieser Stelle auf die öffentlichen Petitionen eingehe. Im Zeitalter der digitalen Welt gehört die Möglichkeit, sich in grundsätzlichen Angelegenheiten, die über ein Einzelanliegen hinausgehen, auf der öffentlichen Plattform des Parlaments bzw. der Bürgerbeauftragten durch Mitzeichnung einer Thematik anzuschließen. Hier haben Bürgerinnen und Bürger durch ihre Mitzeichnung mitzuwirken. Damit besteht eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit des unmittelbaren Zugangs zum Parlament, um auf ein Problem aufmerksam zu machen und sich hierfür einzusetzen.
Aber wir dürfen dieses Geschäft auch nicht in Teilen irgendwelchen privaten Petitionsplattformen überlassen. Dies ist Kerngeschäft des Parlaments.
Ich bin deshalb der Bürgerbeauftragten dankbar, dass sie dieses Thema in ihrem Jahresbericht für das Jahr 2018 aufgegriffen und hierzu eindeutig Stellung bezogen hat. Ich rege aber auch an, dass wir Überlegungen anstellen sollten, wie wir die sozialen Internetplattformen für diese Zwecke besser als bisher nutzen können.
Ich muss aber klarstellen, dass sich nicht jedes Anliegen für eine Veröffentlichung eignet. Dies ist besonders dann so, wenn es sich um rein persönliche Anliegen, die über den persönlichen Wirkungskreis hinaus keine Auswirkungen entfalten, handelt. Im Jahr 2018 wurden insgesamt acht Petitionen veröffentlicht, die von insgesamt 7.377 Menschen mitgezeichnet wurden.
Daneben gab es fünf Sammelpetitionen mit insgesamt 145 Unterschriften und eine Massenpetition mit 61 Unterschriften.
Wenn ich zu Beginn meiner Ausführungen auf die von den Bürgerinnen und Bürgern persönlich wahrgenommene Auswirkung von gesetzlichen Regelungen hingewiesen habe, dann möchte ich hier noch auf die sogenannten Legislativeingaben eingehen, mit denen Petentinnen und Petenten eine Änderung von Gesetzen oder Rechtsverordnungen erreichen möchten.
Im Berichtsjahr 2018 hatte sich der Petitionsausschuss mit insgesamt 44 solcher Legislativeingaben zu befassen, von denen insgesamt fünf veröffentlicht wurden. Schwerpunkt
das erwarten wir immer – waren Rundfunkangelegenheiten, schulrechtliche Fragen oder beamtenrechtliche Regelungen.
Ich möchte die Gelegenheit an dieser Stelle nutzen, mich bei der Landtagsverwaltung und hier insbesondere bei Herrn Dr. Mayer, der den Petitionsausschuss betreut und für die Bearbeitung der Legislativeingaben zuständig ist, ganz herzlich für die gute Ausschussbetreuung und die gute Zusammenarbeit zu bedanken. In diesen Dank schließe ich selbstverständlich den in der Staatskanzlei für Petitionen zuständigen Referenten, Herrn Fries, mit ein. Herzlichen Dank auch Ihnen beiden.
Als Fazit der Arbeit des Petitionsausschusses im Berichtsjahr 2018 stelle ich fest, dass das Petitionsrecht ein hohes Gut ist, das, obwohl in den Jahren ein bisschen angestaubt, nichts an seiner Bedeutung und Aktualität verloren hat. Manche Eingaben und das damit verbundene menschliche Schicksal machen einen betroffen, ich verhehle dabei nicht, auch emotional betroffen. Andere Eingaben bringen einen zum Schmunzeln. Aber es gibt auch die Fälle – das darf ich an dieser Stelle durchaus nicht verschweigen –, die ein bisschen querulantischen Charakter haben.
Ich möchte abschließend meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und namentlich meinem Stellvertreter Horst Gies herzlich Dank sagen, Dank für die wirklich hervorragende kollegiale Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg, Dank für die sehr gute und angenehme Arbeitsatmosphäre und Dank für das menschliche Miteinander. Wir arbeiten sachorientiert und ohne Fraktionsbrille zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Ich war deshalb gerne Mitglied im Petitionsausschuss und habe es als besondere Ehre empfunden, das Amt des Vorsitzenden dieses Ausschusses ausüben zu dürfen.
Ein Amt bzw. eine Tätigkeit aufzugeben, bedeutet immer ein Stück Wehmut. Ich glaube aber zu wissen, wer für meine Nachfolge vorgeschlagen wird. Deshalb und weil ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Laufe der Zusammenarbeit kennengelernt habe und Sie darüber hinaus mit Barbara Schleicher-Rothmund eine Ombudsfrau an der Stelle haben, weiß ich das Petitionsrecht in RheinlandPfalz in guten Händen. Ich wünsche Ihnen allen eine gute Zukunft, alles erdenklich Liebe und Gute und eine große Portion Gesundheit. Ich sage Dank für 13 erfolgreiche gemeinsame Jahre mit Ihnen.
Ich sage Tschüss und vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
.......... 3599 Abg. Ellen Demuth, CDU:......... 3599 Abg. Marco Weber, FDP:......... 3600 Abg. Jürgen Klein, AfD:.......... 3600 Günter Kern, Staatssekretär:....... 3601 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 3601
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/6225 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 3601
Allianz für eine starke EU-Kohäsionspolitik Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6023 –
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt – Drucksache 17/6209 –........... 3601
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verbandsgemeinde Bad Hönningen hat nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen einen eigenen Gebietsänderungsbedarf. Bis zum 1. Januar 2021 soll dieser realisiert werden. Entsprechende Gespräche mit den Verbandsgemeinden Linz und Unkel laufen derzeit.
Der bisherige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Hönningen wurde im Dezember 2017 zum hauptamtlichen Ersten Beigeordneten des Landkreises Neuwied gewählt. Würde nunmehr eine Wahl eines Bürgermeisters bzw. einer Bürgermeisterin mit achtjähriger Amtszeit durchgeführt werden, wäre dies nur für die kurze Zeit von zwei Jahren. Der Verbandsgemeinderat in Bad Hönningen hat deshalb beschlossen, keine Bürgermeisterwahl bis zur Gebietsänderung durchzuführen und einen Beauftragten zu ernennen.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion stimmt der Gesetzesänderung zu.
.......... 3418 Abg. Jörg Denninghoff, SPD:....... 3420 Abg. Elfriede Meurer, CDU:........ 3421 Abg. Jens Ahnemüller, AfD:........ 3422 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:... 3423 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 3424
Die Tagesordnungspunkte sind mit ihrer Besprechung erledigt............... 3425
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Hans-Josef Bracht, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Monika Becker, FDP, Abg. Gabriele Bublies-Leifert, AfD; Philipp Fernis, Staatssekretär, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär.
55. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 25.04.2018
B e g i n n d e r S i t z u n g : 1 3 : 0 0 U h r
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, zum Abschluss des ersten Plenartags haben wir noch einmal ein angenehmes Thema, das wir miteinander zur Kenntnis nehmen.
Als Vorsitzender des Petitionsausschusses kommt mir die ehrenvolle Aufgabe zu, einmal jährlich diesem Hohen Hause über die Arbeit des Petitionsausschusses Bericht zu erstatten.
Das Recht, Petitionen zu stellen, als das Recht, sich mit persönlichen Eingaben an das Parlament zu wenden, ist in Artikel 11 unserer Landesverfassung verankert. Das Petitionsrecht eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur das Recht, sich in einer Angelegenheit an das Parlament
zu wenden, sondern es gewährt gleichzeitig den Anspruch, dass sich das Parlament, genauer gesagt der Ausschuss, mit ihrem Anliegen befasst und darüber entscheidet.
Im Berichtsjahr 2017 ist der Petitionsausschuss zu insgesamt sieben Sitzungen zusammengekommen, um sich mit den von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Anliegen zu befassen. Insgesamt konnten so 1.890 Anliegen erledigt werden. Daneben hat die Strafvollzugskommission, bei der es sich um einen Unterausschuss des Petitionsausschusses handelt, die sich mit Angelegenheiten des Strafvollzugs im Land befasst, an sechs Sitzungsterminen getagt; vier Sitzungen fanden außerhalb in verschiedenen Vollzugseinrichtungen statt.
Die Erfolgsquote am Ende eines Jahres kann sich sehen lassen. In 906 Fällen, das heißt, fast in der Hälfte aller Eingaben, konnte den Bürgerinnen und Bürgern weitergeholfen werden, weil dem Anliegen entweder vollumfänglich entsprochen wurde oder die erbetenen Auskünfte erteilt wurden. Bei 32 Eingaben konnte darüber hinaus ein Ergebnis erzielt werden, mit dem den Bürgerinnen und Bürgern zumindest teilweise weitergeholfen wurde. Lediglich bei 384 Eingaben – das sind gerade einmal 20,3 % aller beschiedenen Anliegen – konnte dem Anliegen nicht entsprochen werden. Hierbei handelte es sich um Eingaben, in denen die Verwaltungen oder öffentliche Stellen keine andere Entscheidung aufgrund der geltenden Rechtslage treffen konnten und Kulanzentscheidungen nicht möglich waren. 366 Eingaben hat der Petitionsausschuss als unzulässig zurückgewiesen.
Die Themenpalette der vom Ausschuss beratenen Eingaben reichte dabei von der beanstandeten Dauer der Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung, der Raumluftqualität in einer Kindertagesstätte, der geforderten Anordnung von Parkverboten und vielen Angelegenheiten mehr bis hin zur Erhebung von öffentlichen Beiträgen und Abgaben.
Die meisten Eingaben betrafen den Bereich des Justizvollzugs. Dies ist verständlich, meine Damen und Herren, weil hier die hoheitliche Tätigkeit des Staates unmittelbar Wirkung auf den Einzelnen erzielt. Deshalb gilt mein Dank in diesem Zusammenhang auch Herrn Minister Mertin, Herrn Staatssekretär Fernis und dem zuständigen Abteilungsleiter Herrn Dr. Hund für die stets gute und kooperative Zusammenarbeit.
Weitere Themenschwerpunkte bildeten die Eingaben aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Ordnungsverwaltung, Verkehr, Landwirtschaft und Umwelt – um hier nur die größten Themenblöcke zu nennen.
Zur Vollständigkeit eines solchen Berichts gehört natürlich auch, dass ich an dieser Stelle auf die öffentlichen Petitionen eingehe. Im Zeitalter der digitalen Welt gehört die Möglichkeit, sich in grundsätzlichen Angelegenheiten, die über ein Einzelanliegen hinausgehen, auf einer öffentlichen Plattform durch Mitzeichnung einer Thematik anzuschließen.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt zehn Petitionen veröffentlicht, die von 5.353 Menschen mitgezeichnet wurden. Die dort behandelten Themen betrafen die Änderung der Erschwerniszulagenverordnung des Landes, die Änderung des Landesstraßengesetzes oder auch die beabsichtigte Schließung der Polizeiautobahnstation Emmelshausen.
Daneben gab es acht Sammelpetitionen mit insgesamt 26.138 Unterschriften. Hier war natürlich das herausragende Thema der Erhalt der kleinen Grundschulen, für den sich fast 26.000 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift einsetzten.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle dem Bürgerbeauftragten, seinem Stellvertreter Hermann Linn sowie seinem gesamten Team für die geleistete Arbeit und die sehr gute Zusammenarbeit danken!
Aufgrund der besonderen Konstruktion unseres Ausschusses, nach der alle an den Landtag oder den Petitionsausschuss gerichteten Eingaben an den Bürgerbeauftragten weiterzuleiten sind, werden die Eingaben dort zuständigkeitshalber bearbeitet. Dort findet sozusagen die Kärrnerarbeit statt. Durch die Vorlagepflicht der Eingaben durch den Bürgerbeauftragten an den Ausschuss und dessen Letztentscheidungsrecht sowie die Vorlage des Jahresberichts des Bürgerbeauftragten beim Landtag ist eine Rückkopplung an das Parlament jederzeit gewährleistet, und dies funktioniert ausgezeichnet.
Lieber Herr Burgard, hierfür noch einmal auch im Namen des gesamten Ausschusses herzlichen Dank!
Erlauben Sie mir auch, kurz auf die sogenannten Legislativeingaben einzugehen, die das Ziel haben, Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen herbeizuführen. Im Berichtsjahr 2017 hatte sich der Ausschuss mit insgesamt 53 solcher Eingaben zu befassen, von denen sechs veröffentlicht wurden. Die Anzahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert geblieben. Schwerpunktthemen waren der Rundfunk und der Rundfunkstaatsvertrag, Eingaben zur Änderung des Schulgesetzes oder Eingaben zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes.
Hier möchte ich jetzt die Gelegenheit nutzen, mich bei der Landtagsverwaltung und insbesondere bei Herrn Dr. Mayer, der den Petitionsausschuss betreut und für die Bearbeitung der Legislativeingaben zuständig ist, ganz herzlich für die gute Ausschussbetreuung und die gute Zusammenarbeit bedanken!
In diesen Dank schließe ich selbstverständlich auch den in der Staatskanzlei für Petitionen zuständigen Referenten Herrn Fries mit ein.
Natürlich, und das ist für mich persönlich ganz wichtig, möchte ich auch meinen Kolleginnen und Kollegen im Aus
schuss herzlich Dank sagen, hier im Besonderen meinem Stellvertreter Horst Gies: Dank für die wirklich hervorragende kollegiale Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg, Dank für die sehr gute Arbeitsatmosphäre und Dank für das menschliche Miteinander. Hier wurde sachorientiert und ohne Fraktionsbrille zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger gearbeitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Dieter Burgard scheidet mit Ablauf dieses Monats wegen Ablauf der achtjährigen Amtszeit aus dem Amt des Bürgerbeauftragten aus. Er wurde im Jahr 2010 in das Amt des Bürgerbeauftragten in einer für die Institution unruhigen Zeit gewählt und hat diese in ruhigere Fahrwasser geführt. Als ehemaliger Abgeordneter und langjähriges Mitglied im Petitionsausschuss hat er die erforderlichen Vorkenntnisse für dieses Amt mitgebracht.
Während seiner Amtszeit hat er einschließlich der eingereichten Massenpetitionen mehr als 53.000 Eingaben bearbeitet. In mehr als der Hälfte aller Eingaben hat er den Menschen mit seinem Wirken und der Kraft seines Amtes weitergeholfen. Ein wahrlich beeindruckendes Ergebnis seiner Arbeit!
Mehr als 295 Sprechtage hat er im gesamten Land durchgeführt und stand in weiteren unzähligen persönlichen Gesprächen und Ortsterminen den Menschen mit Rat und Tat zur Seite. Er ist damit der personifizierte Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger im Lande.
Lieber Herr Burgard, mit Ihrer Person wird auch immer die institutionelle Weiterentwicklung des Amts des Bürgerbeauftragten verbunden bleiben. Im Jahr 2014 haben Sie zusätzlich die Aufgabe des Beauftragten für die Landespolizei übernommen. Als erstes Bundesland hat RheinlandPfalz damit einerseits eine Beschwerdestelle für die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf seine Polizei geschaffen, gleichzeitig wurden Sie aber auch eine Art „Wehrbeauftragter“ für die Polizei. Seit dem Jahr 2017 haben Sie darüber hinaus die Aufgabe der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche als Ombudsmann übernommen.
Sehr geehrter Herr Burgard, lieber Dieter, meine Erklärung für Ihren Erfolg ist ganz einfach: Sie sind fest geerdet, Sie sind heimatverbunden. Dies sind Eigenschaften die Sie, lieber Herr Burgard, auszeichnen. Sie waren nie abgehoben. Um einen ehemaligen Ministerpräsidenten dieses Landes sinngemäß zu zitieren: Sie waren immer „nah bei de Leut“. Sie haben die Ihnen übertragenen Aufgaben immer mit Empathie und Engagement wahrgenommen.
Ihr Engagement geht allerdings noch weit über das Amt hinaus. Sie sind Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit in Rheinland-Pfalz, im Vorstand der KZGedenkstätte Hinzert, waren in der Hilfe für Strafgefangene engagiert und, und, und. „Folgerichtig“, sage ich einmal, hat Sie Frau Ministerpräsidentin Dreyer zum 2. Mai dieses Jahres zum ehrenamtlichen Antisemitismusbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz berufen.
Herr Burgard, ich möchte Ihnen deshalb zum Ende Ihrer Amtszeit für die stets vertrauensvolle, kollegiale und engagierte Zusammenarbeit herzlich danken. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft viel Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit. Weitere Worte des Dankes – und dann vielleicht auch nicht mit leeren Händen – gibt es am 2. Mai. Auf den Tag freuen wir uns alle sicherlich schon sehr.
Ich freue mich allerdings auch, dass wir mit Frau Barbara Schleicher-Rothmund eine würdige Amtsnachfolgerin erhalten. Wie ihr Amtsvorgänger verfügt auch sie über langjährige parlamentarische Erfahrung. Darüber hinaus kennt sie als Mitglied des Petitionsausschusses ihren künftigen Aufgabenbereich. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit Ihnen ebenfalls sehr kollegial, vertrauensvoll und auch erfolgreich zusammenarbeiten werden. Ich wünsche Ihnen für die künftige Arbeit und Aufgabe Glück und Erfolg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss: Danke für die Aufmerksamkeit.
.......... 1933 Abg. Elfriede Meurer, CDU:........ 1934 Abg. Jörg Denninghoff, SPD:....... 1936 Abg. Iris Nieland, AfD:........... 1937 Abg. Monika Becker, FDP:........ 1938 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 1939
Tagesordnungspunkte 17 und 18 durch Besprechung erledigt................. 1940
Die Mittelrheinbrücke als kommunales Infrastrukturprojekt Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3115 –
dazu:
Bau der Mittelrheinbrücke zügig möglich – Gutachten ernst nehmen, Blockadehaltung der Landesregierung beenden und Raumordnungsverfahren ohne Festlegung des Straßenbaulastträgers beginnen Antrag (Alternativantrag) der CDU – Drucksache 17/3170 –........... 1940
Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke jetzt beginnen! Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3111 –........... 1940
Das ist das Schöne beim Petitionsausschuss, dass es ein angenehmes Thema ist. Ich glaube, an der Stelle ist es auch ganz schön, wenn wir wieder zu einer solchen Vorlage eines Tagesordnungspunktes kommen.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! 70 Jahre Rheinland-Pfalz bedeuten auch 70 Jahre lang ein traditionelles Petitionsrecht. Der Grundsatz dieses Petitionsrechts ist in Artikel 11 unserer Landesverfassung festgelegt und eröffnet die Möglichkeit der Einflussnahme auf die politische Willensbildung.
Er garantiert jenseits formaler Verwaltungs-, Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren ganz allgemein für jedermann das Recht, sich mit Anliegen an die Behörden und Volksvertretungen zu wenden.
Seit 1971 kennen wir unseren Petitionsausschuss als Pflichtausschuss des Landtags, sozusagen als Organ des Parlaments. Seit 1974 kennen wir die Einrichtung des Bürgerbeauftragten, der vorbereitend und unterstützend für den Petitionsausschuss tätig wird. Diese erfolgreiche Kombination des Petitionsausschusses mit dem Bürgerbeauftragten hat sich nunmehr, meine Damen und Herren, in bereits 43 Jahren bewährt. Berlin und Baden-Württemberg übrigens haben in letzter Zeit die gleiche Kombination gewählt.
So haben sich im Berichtsjahr 2016 wieder viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes schriftlich, per Mail, telefonisch oder persönlich an den Bürgerbeauftragten gewandt und natürlich auch von der Möglichkeit einer öffentlichen Petition und Massenpetition Gebrauch gemacht.
Bevor ich zu ein paar Zahlen und Erläuterungen komme, möchte ich mit einem ersten Dankeschön beginnen. Dieser
Dank geht an diejenigen Mitglieder des Petitionsausschusses, die bis zum 17. Mai des vergangenen Jahres aktiv mitgearbeitet haben und jetzt nicht mehr mit dabei sind. Herzlichen Dank an die Adresse.
Ein zweiter Dank geht an die Mitglieder des Ausschusses, die seit dem 18. Mai des vergangenen Jahres mit uns die Geschicke verwalten. Hier bedanke ich mich einmal für den vertrauensvollen Start und natürlich auch für ein konstruktives Miteinander.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, achtmal tagte im Jahr 2016 unser Petitionsausschuss. Es waren 2.281 neue Eingaben, mit denen sich mehr als 4.000 Bürgerinnen und Bürger an den Bürgerbeauftragten wandten. Insgesamt wurden 2.183 zulässige Eingaben erledigt. Ich glaube, es ist eine erfreuliche Zahl – das will ich ein bisschen positiv herausstellen –, dass nur 21 % aller Petitionen nicht einvernehmlich bearbeitet werden konnten. Ich denke, das ist eine hervorragende Quote.
Ich glaube, aufmerksame Zuhörer, die jedes Jahr den Bericht verfolgen, wissen, an den Schwerpunktthemen ändert sich nicht viel. Diese lagen auch im Berichtsjahr 2016 wieder in den Bereichen Justizvollzug, Gesundheit, Soziales, Ordnungsverwaltung, Verkehr sowie natürlich die kommunalen Angelegenheiten.
Bei den Eingaben zum Justizvollzug spielt es natürlich eine große Rolle, dass unser Bürgerbeauftragter Sprechtage in Justizvollzugsanstalten durchführt.
Liebe Gäste, 430 Menschen nutzten übrigens in 27 flächendeckenden Sprechtagen das persönliche Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten. 54-mal hatten wir uns mit Legislativeingaben, davon vier öffentlich, in unserer Arbeit zu beschäftigen. Wie nicht anders zu erwarten, ist der eine oder andere Kollege für die Lieblingsthemen im Ausschuss bekannt, ob es das Heilberufegesetz, die Mitgliedschaft in der Landespflegekammer oder Rundfunkbeitragsangelegenheiten sind. Das sind Schwerpunkte der Behandlung.
An dieser Stelle vielleicht das nächste Dankeschön meinerseits, das ich an Frau Follmann von der Landtagsverwaltung richten möchte, die 2016 den Petitionsausschuss begleitet hat wie übrigens viele Jahre vorher auch. Ein herzliches Dankeschön dafür!
Ich bin übrigens an dieser Stelle froh, dass sie uns auch im Büro des Bürgerbeauftragten erhalten bleibt. Wir freuen uns als Ausschuss natürlich auf das zukünftige erfolgreiche Miteinander mit ihrem Nachfolger Dr. Matthias Mayer. Auch für ihn ein Wunsch der prima Zusammenarbeit!
Liebe Gäste, die Strafvollzugskommission – sie gehört zum Aufgabenbereich mit dazu – traf sich im Berichtsjahr dreimal zu informellen Sitzungen. Durch den Wechsel in der Wahlperiode bedingt, fanden keine auswärtigen Sit
zungen in Einrichtungen statt. In diesem Jahr waren wir allerdings schon an zwei Orten, in Trier und in Wittlich. Darüber wird es im nächsten Jahr zu berichten gelten.
Im November des vergangenen Jahres führten wir eine Anhörung mit dem Gemeinde- und Städtebund zur Thematik von Friedhofsverwaltungen und Friedhofssatzungen durch, die oft Anlass für entsprechende Petitionen waren.
Auf Reisen ging der Petitionsausschuss auch. So trafen sich die Vorstände der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder sowie die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten in Potsdam, um Themen wie die Einführung der Unterzeichnung einer öffentlicher Petition auf Papier, die Behandlung der in unzulänglicher Sprache formulierten Anträge und das parlamentarische Petitionsrecht im Vergleich zu privatrechtlichen Plattformen zu diskutieren. Letzteres wird uns sicherlich auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen.
Erlauben Sie mir bitte auch den Hinweis auf die erfolgreiche Arbeit unseres Beauftragten für die Landespolizei. Auch hier wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger und viele Polizistinnen und Polizisten an den Bürgerbeauftragten. Ich glaube, es war einfach gut, 2014 diese Institution zu schaffen.
Erlauben Sie mir, noch einen positiven Hinweis zu erwähnen, dies vielleicht so ein bisschen mit dem Blick in die Zukunft nach vorn. Die Einrichtung einer neuen Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe unseres Landes, die zum 1. Mai als Beschwerdestelle im Büro des Bürgerbeauftragten ihre Arbeit aufgenommen hat, ist zu begrüßen.
Hierzu werde ich sicherlich im nächstjährigen Bericht mehr sagen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend ist natürlich ein solcher Jahresbericht auch eine wunderbare Gelegenheit, Dank auszusprechen. Zunächst einmal ein herzliches Wort des Dankes meine Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und der Strafvollzugskommission. Insbesondere ein Dankeschön an Horst Gies, meinem Stellvertreter im Petitionsausschuss.
Ein Dankeschön an Elfriede Meurer, die gerade in der Strafvollzugskommission hervorragend mit dabei ist. Elfriede Meurer auch als stellvertretender Kommissionsvorsitzenden ein herzliches Dankeschön.
Ich glaube, es ist das vertrauensvolle Miteinander, ohne das wir im Ausschuss und auch in der Kommission sicherlich nicht so erfolgreich sein könnten.
Ich sage auch ein herzliches Dankeschön – und wende den Kopf einmal nach rechts – an unseren Bürgerbeauftragten Dieter Burgard mit seinem erfolgreichen, hilfsbereiten, fachkundigen und kompetenten Team,
der mit viel Sachkenntnis, Einfühlungsvermögen und Geschick die Geschäfte führt.
Frau Follmann habe ich bereits gedankt. Deshalb schließe ich in meinen Dank auch aus dem Hause der Staatskanzlei Hans-Jürgen Fries ein, der immer mit dabei ist.
Zu danken gilt es auch dem Ministerium der Justiz für die konstruktive Arbeit in der Strafvollzugskommission.
Was wäre unsere Arbeit im Petitionsausschuss, wenn wir die Institutionen und Behörden, die uns in unserer Arbeit unterstützen und begleiten, nicht dankend mit ins Boot nehmen könnten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mögen wir auch weiterhin und in Zukunft die Interessenlagen zwischen Bürgern und Behörden klären und vermitteln, Vertrauen und Hilfestellung geben können. Lassen Sie uns diese demokratische Erfolgsgeschichte zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger in diesem Land fortsetzen.
Zum Schluss bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Thematik der Gebietszusammenlegung der neuen Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach haben sich der Innenausschuss und der Rechtsausschuss befasst. Beide Ausschüsse haben empfohlen, der Gesetzesvorlage zuzustimmen. Das geschah einstimmig.
Herzlichen Dank.
.......... 908 Abg. Ellen Demuth, CDU:......... 909, 917 Abg. Martin Louis Schmidt, AfD:..... 910, 911....................... 912 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 912, 913 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 913 Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.. 914 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........ 916 Abg. Martin Brandl, CDU:......... 916 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 917
Überweisung des Antrags – Drucksache 17/1557 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.................. 917
Überweisung des Alternativantrags – Drucksache 17/1607 – als Material an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr........... 917
Sicherstellung der Erdgasversorgung von Verbrauchern und Wirtschaft in RheinlandPfalz Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/1555 –
dazu:
Zur Sicherstellung unserer Energieversorgung brauchen wir eine Gesamtstrategie, die auf einen breiten Energiemix setzt Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1608 –........... 918
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Koalitionsvertrag der drei Regierungsparteien zitieren:
„Der Tourismus ist für Rheinland-Pfalz ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Der Erhalt und die Weiterentwicklung des kulturellen Reichtums des Landes, der Natur, der Landschaften und Kulturstätten sind deshalb von zentraler Bedeutung.“
Genau diesem Ziel dient der heutige Antrag der drei Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer gedacht hätte, dass es nach der Bundesgartenschau 2011 in Koblenz mit ihren höchsten Gäste- und Übernachtungszahlen noch Steigerungsmöglichkeiten gäbe, wäre belächelt worden. So können wir heute mit einer ganzen Portion Stolz feststellen, dass sich diese Zahlen kontinuierlich tatsächlich jährlich erhöht haben.
Ich glaube, es ist heute gestattet, diese Erfolgsstory mit ein paar Zahlen zu belegen. 9 Millionen Übernachtungsgäste im jährlichen Schnitt, 2015 hierbei erstmals die 25-Millionen-Grenze an Übernachtungen überschritten, 166 Millionen Tagesgäste: Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Auch die aktuellen Gäste- und Übernachtungszahlen für den Monat September zeigen gegenüber dem Vorjahr wieder deutliche Steigerungen.
Dies ist sicherlich auch der Umsetzung der Tourismusstrategie 2015 zu verdanken. Wie heißt es aber doch so schön, ohne dass ich den Verfasser genau benennen kann: Stillstand ist Rückschritt.
Mit unserem gemeinsamen Antrag geht es um den Erhalt, die Weiterentwicklung und das Erlebbarmachen der rheinland-pfälzischen einzigartigen touristischen Möglichkeiten. Das Ergebnis soll die Tourismusstrategie 2025 sein.
Von besonderer Wichtigkeit ist hierbei, dass die bisher so erfolgreichen Partner Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, Tourismus- und Heilbäderverband, DEHOGA und IHK ihre Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium fortsetzen.
Ausdrücklich darf ich ergänzen, dass auch weitere Akteure im Prozess eingebunden werden sollten. Dies soll auch für den Landtag mit seinen tourismuspolitischen Experten gelten.
In unserem Antrag finden Sie in sechs Punkten aufgeteilt die Forderungen, die mit der Zielsetzung des Antrages verbunden sind. Beim 16. Tourismustag Rheinland-Pfalz in der vergangenen Woche wurde noch einmal ganz deutlich, wie wichtig bei allen Vorhaben eine gute Zusammenarbeit ist. Tourismus ist eine gemeinsame Aufgabe.
Der DEHOGA und der Rheinland-Pfalz Tourismus- und Heilbäderverband haben in Schriftform und persönlichen Gesprächen Erwartungen an den Landtag in Sachen Tourismus formuliert. Deren Anregungen gilt es, in die Arbeit der Strategieerstellung mit aufzunehmen. Wichtig war es den Genannten hierbei, dass die Zahl der Akteure, die an der Strategie mitarbeiten, ausgeweitet wird.
Ein klares Bekenntnis zur BUGA 31 im Mittelrheintal wurde ausgesprochen,
und Strukturverbesserungen wurden vorgeschlagen.
Erlauben Sie mir, noch ein paar Themenstichpunkte zu benennen, die in der Bearbeitung des Antrags mit berücksichtigt werden sollten. Weinbau und Tourismus müssen sich noch mehr miteinander verzahnen. Der Tourismus muss noch deutlicher als Standortfaktor herausgearbeitet werden. Die Wirtschaft braucht auch Hotels.
Die Nachfolgeproblematik bleibt vordringlich und aktuell. Hier müssen Anreize geschaffen werden.
Ich glaube, wir müssen deutlich machen, dass es wichtiger ist, auch künftig auf vorhandene Qualität, Service und Zertifizierung zu setzen, und nicht immer wieder neue Häuser entstehen zu lassen.
Was diese Kriterien angeht, sind wir allerdings in Rheinland-Pfalz bereits sehr gut aufgestellt. Wir haben erkannt, und dies ist wichtig bei der Weiterentwicklung unserer Strategie, dass wir mit Wandern, Wein, Radfahren, Natur und Kultur auf die Schwerpunkte gesetzt haben, die
auch in Zukunft erfolgreichen Tourismus ermöglichen.
Wir müssen uns aber auch den Sorgen und Nöten der Branche widmen. Hier nenne ich beispielhaft die Problematik, die sich bei der Anwendung des Arbeitszeitgesetzes ergibt. Jahresarbeitszeit, Definition des Saisonbetriebs und eine einheitliche Bundesregelung sind das Ziel.
Rheinland-Pfalz hat durch entsprechende Bewilligungsanträge an die SGD zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit während der Saison im Hotel- und Gaststättengewerbe einen akzeptablen Weg eingeschlagen. Aber wie erwähnt: Hier brauchen wir über den Bundesrat eine bundeseinheitliche Regelung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam den Wirtschafts- und Standortfaktor Tourismus in Rheinland-Pfalz weiterentwickeln. Sorgen wir dafür, dass über 150.000 Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz erhalten bleiben und ausgebaut werden. Bedenken wir auch, dass durch den Tourismus ein hohes Steueraufkommen generiert wird.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und darf Sie bitten, dem Antrag zuzustimmen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im zuständigen Wirtschaftsausschuss, wo wir auch gerne die Intentionen, die im Alternativantrag der CDU aufgeführt sind, mit einbeziehen möchten.
Schönen Dank.