Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch unsere Fraktion hält die vorgeschlagenen Änderungen am Brand- und Katastrophenschutzgesetz, denen wir zustimmen werden, für sinnvoll.
Die Höchstgrenze der Geldbuße bei Einsatzbehinderungen von 5.000 Euro auf 10.000 Euro hochzusetzen, halten wir für richtig. Außerdem begrüßen wir „in Anführungszeichen“ auch – dazu sage ich gleich noch etwas –, dass ein neuer Ordnungsstraftatbestand geschaffen wird, der dann gilt, wenn Anordnungen des Rettungsdienstes, von Leitenden Notärzten oder kommunalen Organisatorischen Leitern nicht Folge geleistet wird.
Ich erkläre Ihnen jetzt auch, warum ich eben gesagt habe, wir begrüßen das „in Anführungszeichen“, weil es im Grunde genommen natürlich unglaublich ist, dass es überhaupt notwendig ist, einen solchen neuen Ordnungsstraftatbestand zu schaffen. Das ist schon unglaublich.
Dem Vorschlag der CDU, diese Regelung auf die Ebene der allgemeinen Ordnungsbehörden auszudehnen, können wir nicht zustimmen, weil es da rechtliche Bedenken gibt.
Viele Grüße übrigens von meinem Sohn an den Kollegen der AfD. Er möchte von Ihnen nicht Held des Alltags genannt werden. Er ist Rettungsassistent und HEMS. Er liebt seinen Beruf. Es ist jeden Tag entweder im Hubschrauber oder im Auto unterwegs, aber er sagt, Held des Alltags ist nicht der Ausdruck, den man unbedingt dafür benutzen muss.
Ich möchte noch auf die Seveso-III-Richtlinie eingehen. Hier wird das Störfallrecht an neue Entwicklungen angepasst. Die Richtlinie 2012/18/EU muss umgesetzt werden. Die sogenannte Seveso-III-Richtlinie regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können. Die Kollegen haben es schon dargestellt, das ist eine EU-Leitlinie, die sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene umgesetzt werden muss.
Damit einhergehend soll auch eine Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische in dem dazugehörigen Anhang komplett neu gestaltet werden. Vorgesehen sind vor allem eine Änderung der Störfallverordnung und Änderungen zum Genehmigungsverfahren.
Warum ist diese Seveso-Richtlinie so wichtig? Ich möchte an 1976 erinnern – die Kollegin hat es bereits getan –, als in Seveso ein Chemieunfall passierte. 20 Kilometer von Mailand entfernt wurde in einer kleinen Gemeinde Unkrautvernichtungsmittel hergestellt. Aufgrund von menschlichem und auch technischem Versagen kam es zu einer Explosion in diesem Werk. Es hat Tage gedauert, bevor die Öffentlichkeit überhaupt davon erfahren hat.
Man hat versucht, es unter der Decke zu halten, selbst gegenüber den direkt betroffenen Menschen. Kinder wurden ein paar Tage später mit Chlorakne ins Krankenhaus eingeliefert. Die Ärzte wussten nicht, wie sie damit umgehen sollten. Es verdorrten Blätter und Vögel fielen tot vom Himmel. Ich kann mich noch an die Bilder erinnern, als dann endlich, mithilfe des Militärs, die betroffenen Gemeinden zwangsgeräumt wurden.
Die Seveso-Richtlinie ist eine Folge dieses Unfalls. Dieser Unfall wurde mühsam aufgeklärt. Es hat aber sehr lange gedauert, bis sich der Mutterkonzern Roche dazu bekannt hat und Entschädigungen geflossen sind.
Kurios, skandalös ist meiner Meinung nach auch, dass die Entsorgung damals überhaupt nicht geregelt war. Im Gegenteil, es verschwanden Fässer mit dieser giftigen Substanz. Sie wurden überall gesucht, selbst in Deutschland. Noch heute wird vermutet, dass ungefähr 41 dieser Fässer, die nie wieder aufgetaucht sind, irgendwo in MecklenburgVorpommern dümpeln. Die deutsche Bundesregierung beauftragte nach eigener erfolgloser Suche damals Werner Mauss mit der Recherche nach dem Verbleib der Fässer. Wie gesagt, sie sind nicht wieder aufgetaucht.
Die EU-Seveso-Richtlinien – jetzt die dritte – sind eine Folge der Katastrophe. Wir sollten die aktuelle Fassung daher umsetzen.
Sehr geehrte Frau Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst einmal ganz herzlich bedanken. Sie stimmen, wie Sie angekündigt haben, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu, der die Rahmenbedingungen für unsere Rettungskräfte deutlich verbessert.
Ich will an der Stelle ein Dankeschön an die Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes, des ASB, des MalteserHilfsdienstes, der Johanniter, an all diejenigen sagen, die in den Rettungsdienstorganisationen hauptamtlich und ehrenamtlich tätig sind. Ich will die Feuerwehrkräfte mit einbeziehen, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und auch das Technische Hilfswerk. Wenn man sich insgesamt die „Blaulichtfamilie“ in Rheinland-Pfalz anschaut, dann darf man die Polizei mit einschließen. Das sind die Damen und Herren, die dafür sorgen, dass wir rund um die Uhr ein Gefühl der Sicherheit haben können. Sicherheit, was Innere Sicherheit betrifft, aber auch Sicherheit, dass es dann, wenn etwas geschieht, wenn wir einen Unfall haben, wenn es ein Feuer gibt, wenn andere Herausforderungen auf uns zukommen, Menschen gibt, die für uns da sind, rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Kräfte unterliegen Herausforderungen. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben es gesagt, eine Regelung, wie wir sie heute vorschlagen müssen, will man eigentlich gar nicht vorschlagen. Sie müsste eigentlich bei normal denkenden und normal handelnden Menschen unnötig sein. Dass man aber eine Ordnungswidrigkeitsstrafe von 5.000 Euro auf 10.000 Euro hochsetzen muss, auch um abschreckend die entsprechenden Regelungen zu setzen, zeigt, dass in einem kleinen Ausschnitt der Bevölkerung das Gedankengut gegenüber der Gemeinschaft nicht mehr in Ordnung ist. Deswegen will ich mich herzlich dafür bedanken, dass Sie uns dabei unterstützen, dass wir in die Lage versetzt werden, die ordnungsanweisenden Möglichkeiten vor Ort so zu gestalten, dass eine Gleichwertigkeit der eingesetzten Kräfte möglich ist. Auch das ist gut und richtig.
Herr Henter, wir haben erläutert, warum das bei den Ordnungsämtern so nicht möglich ist. Ich danke Ihnen, dass Sie diesen Erläuterungen gefolgt sind. Ich will mich bei den Regierungsfraktionen dafür bedanken, dass Sie uns, der Landesregierung, aber auch der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission helfen, dass wir ein gewisses Verfahren wahrscheinlich verhindern können. Auch dazu sind die Ausführungen gemacht worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr stolz; die älteren und erfahrenen Parteien hier im Parlament zeigen immer wieder, dass wir in der Lage sind, die aktuellen Herausforderungen aufzugreifen und gute Ant
worten und Gesetzesinitiativen vorzulegen, die greifen. Zu dem, was wir heute vorgelegt haben – das weiß ich aus vielen Gesprächen mit Vertretern der Organisationen, die ich genannt habe und deren Verbänden –, sagen diese, die stehen an unserer Seite, die zeigen, dass sie die Probleme sehen, dass sie Antworten suchen und finden können. Ich glaube, dass ehrt ein Parlament. Deswegen auch an die älteren und erfahrenen Parteien, an Sie meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ein herzliches Dankeschön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zum Abstimmungsverfahren zum Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer diesem Änderungsantrag – Drucksache 17/3113 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/2514 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgebührengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/2882 – Zweite Beratung
Eigentlich wäre jetzt der Berichterstatter, Herr Schreiner, an der Reihe. Aber er ist nicht da. Das führt uns dazu, dass auf die Berichterstattung verzichtet werden muss. Frau Dr. Köbberling von der SPD-Fraktion hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vierte Gesetz zur Änderung des Landesgebührengesetzes ist sicher nichts, was uns im Saal oder auf der Besuchertribüne fürchterlich fesselt. Aber trotzdem ist es
etwas, was für die Betroffenen eine große Bedeutung hat. Deshalb wollen wir es hier ordentlich, sorgfältig, aber kurz behandeln.
1. Es handelt sich um einige redaktionelle Anpassungen, zum Beispiel an den Stand der Technik oder an die Verwaltungsmodernisierung. Neustrukturierungen von Behörden werden begrifflich in dem Gesetz erfasst.
2. Für manche staatlichen Amtshandlungen ist eine Umsatzsteuer zu entrichten. Klargestellt wird, dass diese Umsatzsteuer den Gebührenschuldnern zusätzlich zu den Gebühren auferlegt werden kann.
3. Gesundheitsämter müssen ihre Leistungen für andere Teile der Verwaltung nicht länger kostenlos erbringen. Ausgenommen davon sind Leistungen, die von den Gesundheitsämtern auch vor der Eingliederung in die Kreisverwaltung am 1. Januar 1997 bereits unentgeltlich erbracht wurden. Hier sind vor allem die Erstuntersuchung für die Flüchtlinge und Einstellungsuntersuchungen für Landesbeamtinnen und -beamte zu nennen.
4. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen werden die Leistungen von Gutachterausschüssen gebührenrechtlich den Leistungen von freien Sachverständigen gleichgestellt. Für beide können Gebühren erhoben werden. Damit wird eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung beseitigt.
Bei der Änderung des Landesgebührengesetzes geht es einmal um den Bereich der sachlichen Gebührenfreiheit. Aus sozialen Gründen soll die Ausdehnung der Gebührenfreiheit für Vertriebene auf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler erfolgen.
Dann gibt es den Bereich der persönlichen Gebührenfreiheit. Hier wird die Gebührenfreiheit von gemeinnützigen und mildtätigen Einrichtungen angesprochen. Unter Verweis auf die Abgabenordnung zwecks Klarstellung wird dargestellt, was unter gemeinnützigen und mildtätigen Einrichtungen zu verstehen ist.
Wir haben die Regelungen – die Kollegin hat es schon erwähnt – der Gutachterausschüsse, die aus Gründen der Wettbewerbsneutralität in Zukunft nicht mehr kostenlos arbeiten. Die Gesundheitsämter sollen mit Ausnahme der Einstellungsuntersuchungen für Beamtinnen und Beamte in Zukunft auch Gebühren gegenüber dem öffentlichen Dienstherrn geltend machen können.
Bei umsatzsteuerpflichtigen Amtshandlungen bedarf es einer Regelung zur Abwälzung der Umsatzsteuer auf die Kostenschuldner, um negative finanzielle Folgen für den Landeshaushalt zu vermeiden. Da bei den umsatzsteuerpflichtigen Amtshandlungen dem Kostenschuldner neben der Gebühr auch die Umsatzsteuer aufzuerlegen ist, ist es aus Gleichbehandlungsgründen erforderlich, eine gleichartige Regelung auch für die Benutzungsgebühren zu schaffen.