im Betreiben oder der Weiterentwicklung eines Flughafens hat, ist es nicht nur naheliegend, sondern unerlässlich, sich intensiver mit ihm und seinem Unternehmenskonzept zu befassen. Dies würde kein wirtschaftlich und vernünftig handelnder Marktteilnehmer anders handhaben.“
Kein vernünftig handelnder Marktteilnehmer würde es anders handhaben, aber wieso Sie, meine Damen und Herren? Wieso Sie, die Landesregierung, Sie, Frau Dreyer, Sie, Herr Lewentz, Sie, Frau Ahnen? Diese Landesregierung hat in eklatanter Weise ihre Sorgfaltspflichten verletzt!
Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Realschule plus aus Hahnstätten. Herzlich willkommen im Landtag!
Guten Morgen, meine Damen und Herren, lieber Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der letzten Woche in diesem Parlament die Weichen für eine gute Zukunft des Hahn mit der Annahme des Verkaufsgesetzes gestellt. Wir spüren nicht nur seit dieser Entscheidung, aber auch mit dieser Entscheidung, dass uns Nachrichten erreichen, die eine deutliche Sprache sprechen. In der Region wird ein neues Kapitel aufgeschlagen.
Lieber Herr Licht, ich glaube, an der Stelle haben wir keinen Dissens. Wir alle sind uns der Tatsache bewusst, wie wichtig dieser Flughafen für die Menschen in der Region und eigentlich auch darüber hinaus ist.
Letzte Woche also Zukunftsentscheidung und diese Woche Vergangenheitsbewältigung, notwendige Vergangenheitsbewältigung.
Es zeigt sich, dass es zur Aufarbeitung des ersten Verkaufsprozesses richtig gewesen ist, dass meine Fraktion mit anderen Fraktionen in diesem Parlament den Rechnungshof mit der Prüfung dieses ersten Verkaufsverfahrens beauftragt hat.
Völlig unbestritten ist, dass im ersten Verkaufsverfahren Fehler gemacht wurden. Das Innenministerium hat aus diesen Erfahrungen im ersten Verkaufsprozess die notwendigen Konsequenzen gezogen und im zweiten Verkaufsprozess zusätzliche Sicherheitsmechanismen eingebaut.
Herr Innenminister Lewentz hat in den vergangenen Tagen bei vielen Gelegenheiten, aber insbesondere auf einer Pressekonferenz nach Veröffentlichung des Berichts, einmal mehr die Vorgänge dargestellt und auch erläutert, welche Konsequenzen aus dem ersten Verkaufsverfahren, über das wir heute diskutieren, für das zweite Verkaufsverfahren, das zu einem erfolgreichen Abschluss führen wird, gezogen wurden.
Der Landesrechnungshof hat nun, rund neun Monate nach seiner Beauftragung durch den rheinland-pfälzischen Landtag, seinen Prüfbericht zum Verfahren über die Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz an der FFHG, also der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, an die SYT vorgelegt.
Wegen des Ausfalls – wir erinnern uns – der damaligen Käufergesellschaft wurde das Verkaufsverfahren im Sommer 2016 fortgesetzt und gemeinsam mit einer neuen Beratungsgesellschaft im Frühjahr 2017 zum Vertragsschluss mit der renommierten HNA-Gruppe geführt.
Lassen Sie mich, nachdem ich mich mit dem Rechnungshofbericht beschäftigt habe und jetzt auch aufmerksam Ihrer Rede zugehört habe, Herr Licht, einige Anmerkungen auch inhaltlicher Natur machen.
Es ist so, der Rechnungshof listet Fehler auf. Er listet viele und im Wesentlichen bekannte Fehler auf. Entscheidend ist für die SPD-Fraktion, dass zu keinem Zeitpunkt – das wird auch durch den Rechnungshof in aller Deutlichkeit unterstrichen – das Risiko bestanden hat, dass SYT, also die Gesellschaft, um die es damals ging, Zugriff auf das Eigentum der FFHG hatte.
Das hat auch die renommierte Kanzlei Freshfields, die dem Rechnungshof ein Gutachten zugeliefert hat, bestätigt. Ich möchte gerne zitieren: „Allerdings ist zu bedenken,“ – hier bin ich im Zitat – „dass nach dem Kaufvertrag eine Übertragung der Anteile an der FFHG auf die SYT erst mit der Kaufpreiszahlung erfolgen konnte. Ferner sind im Kaufvertrag weitere Absicherungen des Landes, wie etwa die Vorabeinzahlung des vereinbarten Kaufpreises auf ein Notaranderkonto sowie schützende vertragliche Rücktrittsrechte, vereinbart worden. Diese haben es dem Land ermöglicht, nach dem Scheitern des Verkaufs an SYT relativ zeitnah ein neues Bieterverfahren zu initiieren. Insofern ist dem Land kein Schaden in dem Sinne entstanden, dass SYT die Anteile an der FFHG ohne Kaufpreiszahlung erworben hätte.“
Entschuldigung, ich zitiere aus einem Gutachten, das der Rechnungshof beauftragt hat. Sie werden doch verstehen können, dass ich uns allen, damit die Diskussion nicht in eine Unwucht gerät, dieses Zitat nicht vorenthalten möchte, meine Damen und Herren.
Roger Lewentz hat es deutlich unterstrichen, zu keinem Zeitpunkt hatte das Innenministerium die Absicht oder das Interesse an einem Vertragsabschluss mit einem unseriösen Geschäftspartner.
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Das wäre ja noch besser! – Abg. Alexander Licht, CDU: Das unterstelle ich nicht! Das ist klar! – Unruhe bei der CDU)
Aus diesem Grund – das ist der Punkt, über den wir auch mit Blick auf das erste Verkaufsverfahren sprechen, Herr Licht, ich freue mich, dass Sie mir da zustimmen – wurde auch der externe Sachverstand einbezogen. Weil manchmal ein Zungenschlag in die Debatte gerät, dass man den sozusagen aus den Gelben Seiten gezogen hätte: Der renommierte Partner, dieses Beratungsunternehmen, das übrigens auch im Rechnungshofbericht einen prominenten Platz erhält, wurde in einem Auswahlverfahren aufgrund seiner Expertise gegenüber anderen Beratern ausgewählt.
Im Übrigen waren im Verkaufsverfahren und im ausgehandelten Vertragswerk Mechanismen zum Schutz des Landes eingebaut. Darauf hat Freshfields deutlich hingewiesen. Das habe ich eben noch einmal unterstrichen.
Darum heißt es unabhängig von der politischen Bewertung, die mit schweren Botschaften einhergeht – das will ich überhaupt nicht abstreiten, das habe ich im vergangenen Sommer, über den wir auch schon geredet haben, deutlich gemacht, und ich glaube, ich habe das auch in der letzten Woche deutlich gemacht, als wir den Blick in die Zukunft gerichtet haben –, dass es überhaupt nicht leicht ist, diese Botschaften des Rechnungshofs zur Kenntnis zu nehmen.
Die Ausführungen des Rechnungshofs bauen aus der Sicht der SPD-Fraktion zumindest teilweise auf einer Sachdarstellung auf, die man immer wieder auch ergänzen könnte oder die nach dem alten Prinzip gilt, im Nachhinein betrachtet ist man immer ein ganzes Stück schlauer.
Entschuldigung, es liegt doch in der Natur der Sache, dass der Rechnungshof, von uns beauftragt, mit dem Kenntnisstand von heute die Dinge und Entscheidungen von damals betrachtet.
Das können Sie doch intellektuell überhaupt nicht abstreiten. Darum ist es doch so, meine Damen und Herren.
Hätte man das gewusst, was uns der Rechnungshof heute – vieles völlig zu Recht und nachvollziehbar – aufgeschrieben hat, hätte man doch damals diese Entscheidung nicht
Es gilt auch, das Innenministerium hat damals zahlreiche Vorgänge anders bewertet und mit ihm eben auch der bereits seit 2012 zur Vorbereitung und Durchführung dieses hochkomplexen Verkaufsprozesses tätige Berater.