Protocol of the Session on May 4, 2017

Was nützt uns eine ungesteuerte und im Regelfall geringqualifizierte Einwanderung aus dem islamischen Kulturkreis? Welche Wirkungen ergeben sich auf Staat und Religion, Demokratie und Menschenrechte oder auch auf die Rolle von Mann und Frau?

Um mich nicht falsch auszudrücken: Es gibt natürlich Positivbeispiele von Menschen aus dem islamischen Kulturkreis. Ich kenne selbst viele Türken, die hier gut integriert sind; aber das ist nicht die Mehrheit. Was wird bei einer fehlgeschlagenen Integration besser für unser Land? Was nützt es uns, und was nützt es unserer hochtechnisierten Wirtschaft? Welche Vorteile haben wir hierdurch? Wie wird Deutschland vorangebracht, und werden gesellschaftliche Konflikte hierdurch eher verstärkt? Werden sie eher verstärkt? Die Antwort ist, mir persönlich fällt kein einziger Grund ein, weshalb eine muslimische Masseneinwanderung positiv für Deutschland sein soll. Kein einziger, weder finanziell noch kulturell oder wirtschaftlich.

(Beifall der AfD)

Die Lösung kann aus meiner Sicht nur darin liegen, die illegale Einwanderung ab sofort zu unterbinden. Solange wir nicht den Mut aufbringen, bei der Thematik sachlich zu debattieren, solange werden wir nicht zum Grund dieses Problems vordringen. Die vielfache Ablehnung nicht von allen, aber von Teilen unserer Kultur- und Lebensart – – – Der muslimische Bevölkerungsanteil – da müssen wir ehrlich sein – wird weiter anwachsen und damit einhergehen, wenn die Forderungen wachsen, unser Land entsprechend umzugestalten.

Seien wir ehrlich, die Gefahren wachsen dem Staat mittelund langfristig über den Kopf.

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme gleich zum Ende. Nur eine grundlegende Umkehr in der Migrationspolitik kann verhindern, dass wir die Kontrolle verlieren. Vor dem Hintergrund ist der CDUAntrag inhaltlich widersprüchlich. Wir werden den Antrag aus diesem Grund nicht mittragen können.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Bevor ich die nächste Rednerin an das Rednerpult bitte, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne die Landfrauen aus Obrigheim, die Mitglieder der Steuerungsgruppe Speyer ohne Rassismus – Speyer mit Courage und Mitglieder des Jugendparlaments Worms. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag! Schön, dass Sie alle da sind.

(Beifall im Hause)

Für die Fraktion der FDP hat Frau Lerch das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen liebe Zuhörer! Ich freue mich, dass heute gerade bei diesem Tagesordnungspunkt eine Delegation da ist, die bewusst dafür eintritt, sich gegen Rassismus und für Courage einzusetzen. Nochmals unser herzliches Willkommen an dieser besonderen Stelle!

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ich komme nun zu Ihrem Antrag. Sie formulieren in Ihrem Antrag über religiöse Pluralität eigentlich fundamentale Selbstverständlichkeiten. Natürlich erwarten wir von allen Menschen in Deutschland die Einhaltung unserer Gesetze sowie den Respekt gegenüber unserer Kultur und unserem Rechtsstaat. Deshalb brauchen wir auch keine Debatte über eine Leitkultur, wie sie gerade in den vergangenen Tagen wieder aufgekommen ist.

Sie haben Ihren Antrag richtigerweise mit „Religiöse Pluralität ist Herausforderung und Chance“ überschrieben. Gerade auf diesen letzten Punkt möchte ich besonders eingehen. Gut, dass Sie betonen, dass auch Sie die aufgeklärten Kräfte des Islam – das ist ein Zitat aus Ihrem Antrag – in unserer Gesellschaft als Partner gewinnen wollen. Im Übrigen möchte ich an die Debatte des gestrigen Tages erinnern und darauf aufmerksam machen, dass der DITIB-Landesverband eine Satzung hat. Wer diese Satzung genau liest, wird darin feststellen, dass es ein klares Bekenntnis zu dem Grundgesetz, zu unserer Landesverfassung und zur freiheitlich-demokratischen Ordnung gibt.

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Herr Paul, wenn Sie jetzt mit dem Kopf schütteln, können Sie sagen: Was soll das alles? – Wenn aber in einer Satzung die Rechte der Frauen und die freiheitliche Selbstbestimmung der Frau formuliert wird, ist das ein Grund zu sagen: Das ist das, was wir wollen, und das ist das, was die CDU in ihrem Antrag formuliert hat, nämlich die aufgeklärten Kräfte des Islam zu gewinnen. –

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, nämlich die Präventionsprogramme für Rheinland-Pfalz. Mein Vorredner, Herr Sippel von der SPD, hat schon ausführlich dargelegt, dass es entsprechende Investitionen gibt, die die Landesregierung in unserem Doppelhaushalt für diese Programme bereitstellt. Es gibt das Modellprojekt „Leitplanke“ gegen die religiöse Radikalisierung. Es gibt „(R)AUSwege“, Aussteigerprogramme für Islamisten, Aussteigerprogramme des Bundes, des Verfassungsschutzes und auch der Beratungsstelle des BAMF. Ich könnte die Liste weiter ergänzen.

Ich komme zum nächsten Punkt Ihres Antrags. Am 14. März verabschiedete der Lenkungsausschuss der Deutschen Islam Konferenz unter Mitwirkung unseres Justizministers Mertin einen Abschlussbericht zur islamischen Seelsorge in Justizvollzugseinrichtungen.

Meine Damen und Herren, es wird eine Arbeitsgruppe geben, die sich speziell mit der islamischen Gefängnis

seelsorge beschäftigt. Qualitätsstandards und Sicherheitsfragen stehen dann im Mittelpunkt.

Zu der von Ihnen angesprochenen Personalsituation der Strafvollzugsbehörden auf Bundesebene wenden Sie sich doch an die Verantwortlichen des Bundesinnenministeriums; denn dort liegen die federführenden Befugnisse.

Ich komme nun zu dem Europäischen Strafregisterinformationssystem ECRIS. Hier gibt es weitergehende Entwicklungen als die, die Sie in Ihrem Antrag formuliert haben. Die Erweiterung von ECRIS wurde direkt eine Woche nach den Terroranschlägen von Paris beschlossen. Danach sind auch die Daten von Drittstaatsangehörigen und Fingerabdrücke vom ECRIS-System abrufbar. Am 3. Februar 2017 gab es einen Antrag des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat, der eine Aufforderung an die Bundesregierung zum Inhalt hatte, die zeitnahe Umsetzung von ECRIS vorzunehmen. Auch hier ist die Zeit weiter als Ihr Antrag.

Nun zu den von Ihnen angesprochenen religiösen Sondergerichten.

Meine Damen und Herren von der CDU, diese wird es in Rheinland-Pfalz nicht geben. Dazu brauchen wir doch keinen Beschluss. Wegen der Sprachbarrieren in den Justizvollzugsanstalten – das ist Ihr nächster Punkt – sollen die Bediensteten vermehrt Englisch und Französisch lernen und somit die Kommunikationsstrukturen verbessern. Das setzt doch voraus – das ist eine Binsenweisheit –, dass die Gefangenen Englisch und Französisch verstehen.

Auch hier hat mein Kollege von der SPD schon darauf hingewiesen, dass das nicht passgenau funktionieren kann. Eine gezielte Weiterbildung, wie Sie das fordern, ist daher nicht die Lösung.

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme zum Ende und darf am Schluss noch einmal auf den Rechtskundeunterricht verweisen, der heute Morgen von unserem Minister schon angesprochen worden ist. Auch das ist ein Weg in die richtige Richtung.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Paul das Wort.

Liebe Kollegen, sehr verehrtes Präsidium! Frau Lerch, vielen Dank. Dieses flammende Bekenntnis zu DITIBSatzungen ist bemerkenswert. Es zeigt auch, dass die Ampelregierung die eigenen Gutachten nicht kennt; denn in den Gutachten steht ganz klar – Sie geben dauernd Gutachten über DITIB in Auftrag, damit Sie sich nicht der Verantwortung entziehen können, weil Sie keinen Schlussstrich aus wahltaktischen Gründen ziehen wollen –, dass

die wenigsten DITIB-Moscheevereine die geforderten Satzungen nachgeliefert haben. Das ist aber alles Papier.

Frau Lerch, nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, dass die Spitzeldienste mit oder ohne Satzung möglich waren.

(Beifall der AfD)

Die Auslieferung von Angehörigen durch Denunziation an die Verfolgungsmaschinerie waren mit oder ohne Satzungen möglich. Die Stimmungsmache pro Erdogan war mit oder ohne Satzungen möglich. Alles das läuft unter dem Deckmäntelchen der Religionsfreiheit ab. Diese DITIBImame haben sich mit Sicherheit nicht in die Türkei abgesetzt, weil es in der Satzung Rechtschreibfehler gegeben hat, sondern weil Sie sich einer Strafverfolgung entziehen wollten.

(Beifall der AfD)

Das zeigt die bemerkenswerte Naivität Ihrer Integrationsromantik, die diesen Herausforderungen für unsere Innere Sicherheit und Souveränität einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. Das ist bemerkenswert.

Frau Lerch, damit lasse ich Sie nicht entkommen. Das muss man noch einmal thematisieren. Die Bürger müssen wissen, dass DITIB in der FDP eine Anwältin gefunden hat. Ich bleibe dabei: Das ist bemerkenswert.

(Beifall der AfD)

Gibt es den Wunsch zur Erwiderung?

(Abg. Helga Lerch, FDP: Das lassen wir einmal so stehen!)

Dann erteile ich Frau Abgeordneter Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag der CDU-Fraktion diskutieren wir heute über das Thema „Religiöse Pluralität in unserer Gesellschaft“. Das ist ein sehr umfangreicher Antrag, den die CDU-Fraktion zu diesem Thema vorgelegt hat. Selbstverständlich müssen wir zu dem Thema „Wie leben hier Menschen verschiedener Religionen friedlich miteinander“ im Rahmen unseres Grundgesetzes diskutieren. Das ist ein wichtiges Thema, das konkretisiert und auf unser Bundesland zugeschnitten werden sollte. Das findet leider in Ihrem Antrag nicht statt.

Ich will in meinem Redebeitrag an wenigen Punkten exemplarisch begründen, warum wir inhaltlich Ihren Antrag ablehnen werden. Sie gehen auf das Thema „Prävention gegen religiösen Extremismus“ ein. Das ist selbstverständlich ein wichtiges Anliegen. Aber Ihrer Aufforderung bedarf es an dieser Stelle nicht.

Das Land Rheinland-Pfalz ist sowohl bei der präventiven als auch bei der repressiven Bekämpfung von reli

giös motiviertem Extremismus gut aufgestellt. Es wurden in Rheinland-Pfalz diverse umfangreiche sicherheitspolitische Maßnahmen umgesetzt, wie beispielsweise mehr Personal für die Polizei, das Landeskriminalamt und den Verfassungsschutz sowie die Verbesserung der Ausstattung.

Daneben haben wir das Konzept zur Verhinderung islamistischer Radikalisierung junger Menschen in RheinlandPfalz, das auf den Säulen Prävention und Intervention beruht und hier mit allen Akteuren gemeinsam ausgebaut und finanziell aufgestockt wird. Hierfür haben wir extra eine Koordinationsstelle Prävention gegen Gewalt zur Bündelung aller Zuständigkeiten der Fachressorts geschaffen. Insgesamt stehen Rheinland-Pfalz finanzielle Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Islamismus-Prävention zur Verfügung.

Wir nehmen die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ernst. Wir handeln als Ampelkoalition. Dabei bedarf es nicht der Aufforderung durch die CDU-Fraktion.

(Beifall des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Konkret werden wir auch das Thema „Prävention“ in Kooperation mit den Moscheegemeinden in Rheinland-Pfalz stärken. Durch diesen Dialog kommen wir auch in diesem Thema voran. Wir werden auch einen weiteren Aspekt stärken. Wir wissen, dass die Radikalisierung immer jünger ansetzt und inzwischen auch schon Grundschulkinder Adressaten von Anwerbungsversuchen sind. Deshalb ist geplant, dass schon in den Grundschulen die Prävention gegen religiös motivierten Extremismus ansetzt und selbstverständlich die Präventionsprojekte in den weiterführenden Schulen gestärkt werden.