Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen ist viel in den Medien über das Thema „Zuwandererkriminalität“ berichtet worden. Nachdem das Land, aber auch der Bund die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 vorgestellt hatten, gab es diesbezügliche Reaktionen aus allen politischen Lagern. Die einen nutzten die Zahlen, um Ausländer und Zuwanderer pauschal in Misskredit zu bringen – und da reicht unseres Erachtens auch ein Blick in den Alternativantrag der AfD –, und die anderen versuchten, vorhandene Probleme herunterzuspielen.
Uns als CDU-Landtagsfraktion aber war und ist es wichtig, die Zahlen nüchtern und in aller Ruhe zu analysieren;
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zuwandererkriminalität ist deutlich angestiegen. Das zeigen die Zahlen sowohl auf Bundesebene als auch auf rheinlandpfälzischer Ebene. Diese Tatsache stellt, denke ich, auch niemand infrage, weil die Zahlen eindeutig sind. 7,5 % der Tatverdächtigen ohne sogenannte ausländerrechtliche Verstöße waren im Jahr 2016 Zuwanderer. Dies ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 78 %, und das ist zumal eine sehr hohe Entwicklung.
Ohne Frage steht der deutliche Zuwachs natürlich mit dem ebenso erfolgten Anstieg der Flüchtlingszahlen im vergangenen Jahr im Zusammenhang. Trotzdem, ein Anteil von 7,5 % an allen Tatverdächtigen bei einem Anteil an der Gesamtbevölkerung zwischen etwa ca. 1,5 % und 2 % muss uns als Politiker doch aufhorchen lassen. Heute Morgen haben wir im Rahmen der Fragestunde eine Mündliche Anfrage zu diesem Thema auf der Tagesordnung, und ich denke – der Minister ist gerade nicht im Saal –, Herr Staatsminister Lewentz wollte uns auch noch die Zahlen nachreichen. Ich hoffe, er wird auch daran denken; aber fürs Protokoll sei das noch einmal festgehalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, betrachten wir alle von Zuwanderern begangenen Delikte, fällt auf, dass insbesondere Zuwanderer aus Afghanistan, Georgien, aber auch aus den Maghreb-Staaten überrepräsentiert sind. Wenn wir uns die einzelnen Deliktsfelder genauer ansehen, wird deutlich, dass der Anteil der Zuwanderer bei manchen Delikten deutlich höher ausfällt. Fast 10 % aller
Körperverletzungsdelikte und 14,5 % aller Tötungsdelikte wurden von Zuwanderern begangen, und besorgniserregend sind insbesondere auch die Zahlen bei den Sexualdelikten: 7,7 % aller Sexualdelikte wurden von Zuwanderern begangen, sogar 12 % aller Vergewaltigungen.
Entgegen mancher Behauptungen, die Zuwanderer begingen die meisten Straftaten untereinander, ist dies gerade bei den Sexualdelikten nicht der Fall. 73 % dieser Taten richteten sich gegen Deutsche und andere Nichtdeutsche und nur 27 % gegen andere Zuwanderer.
In diesem Zusammenhang sprechen wir auch einfach nicht von Lappalien, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das sind Straftaten, die die Grundfesten unseres Zusammenlebens ein Stück weit erschüttern, und hier muss der Rechtsstaat mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln handeln.
Da wir dies analysieren wollen, verweise ich zunächst auf den sicherlich sehr nüchternen Bericht dazu. Aber es geht auch um die Konsequenzen: Was wollen wir tun, und welche Konsequenzen können wir aus diesen Zahlen ziehen? – Es hilft nichts, wenn wir diese Entwicklungen nur beschreiben, sondern notwendig sind unseres Erachtens Maßnahmen sowohl im präventiven als auch im repressiven Bereich.
Präventiv müssen wir die Integrationsbemühungen sicherlich weiter verbessern, und dazu gehört für uns auch, dass wir den Menschen, die zu uns kommen, deutlich machen, welche Regeln hier gelten und mit welchen Konsequenzen sie zu rechnen haben, wenn sie gegen diese Regeln verstoßen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Dazu müssen wir auch direkt in den Erstaufnahmeeinrichtungen unsere diesbezügliche Arbeit noch intensivieren.
Wie gesagt, gerade die hohe Zahl bei den Sexualdelikten zeigt, dass wir beim Thema Frauenbild und Respekt gegenüber dem anderen Geschlecht noch viel stärker vermitteln müssen und unsere Werte deutlich nach vorn bringen müssen.
Alle Erklärungsversuche im Hinblick auf den deutlichen Anstieg der Zuwandererkriminalität, die Hinweise, viele Delikte würden nur untereinander in den Erstaufnahmeeinrichtungen begangen, haben aber überhaupt nichts mit der Frage zu tun, mit welchen repressiven Maßnahmen unser Staat antworten muss. Dazu haben wir als CDULandtagsfraktion eine ganz klare Botschaft: Wer hier tötet, vergewaltigt oder andere schwere Straftaten begeht, der hat das Gastrecht in Deutschland verwirkt.
(Beifall der CDU – Zurufe von der CDU: Genau! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gibt es auch andere Meinungen dazu, oder unterstellen Sie das? Haben Sie eine andere Meinung gehört?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, leider haben wir den Eindruck, dass die Landesregierung unsere Ansichten nicht in allen Punkten entsprechend teilt. Nach wie vor wurden uns keine Zahlen vorgelegt – heute Morgen haben wir sie noch einmal abgefragt –, an denen wir nachvollziehen können, wie viele straffällig gewordene Zuwanderer abgeschoben wurden. Nach wie vor liegen diese Zahlen nicht vor.
Nach wie vor weigert sich die Landesregierung, die Mittel des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft auszuschöpfen. Auch hier wird viel zu wenig von diesen möglichen Mitteln, die es ganz legal gibt, aufgegriffen.
Nach wie vor weigert sich die Landesregierung, ihre Zustimmung im Bundesrat zur Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf die Maghreb-Staaten zu erteilen, und das, obwohl die Zuwanderer aus diesen Staaten einen hohen Anteil an allen Tatverdächtigen haben.
Das ist nun einmal leider so. Die Grünen in BadenWürttemberg haben es verstanden. Mit denen würde ich vielleicht einmal reden. Reden Sie einmal mit dem Ministerpräsidenten Kretschmann. Das ist ein guter Mann.
Wir haben zu diesen Fragen eine klare Haltung. Sie hingegen versuchen, den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen. Jetzt kommt ein wichtiger Satz.
Herr Dr. Braun, hören Sie zu. Wenn wir die nach wie vor hohe Aufnahmebereitschaft unserer Bevölkerung – diese sehen wir – für berechtigte Asylsuchende aufrechterhalten wollen – das halten wir für wichtig –, dann müssen wir aber auch deutliche Grenzen denjenigen aufzeigen, die unsere Gesetze und unsere Werte missachten und nicht akzeptieren. Das ist ganz wichtig. Das ist unsere klare Botschaft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren über die beiden Anträge der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich vorausschicke, dass wir die Anträge ablehnen werden, und zwar nicht, Herr Lammert, weil wir keine Haltung hätten. Die Haltung ist eindeutig.
Verbrecher, die Verbrechen begehen, die schwerwiegend sind, nicht verfolgt werden sollen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Das machen wir, und das machen wir in diesem Rechtsstaat gut. Das will ich vorab festhalten.
Die Kriminalstatistik, die alljährlich vorgelegt wird, enthält seit zwei Jahren auch die Daten für Menschen, die zuwandern, weil wir mehr wissen wollen. Ich rufe in Erinnerung, dass die Kriminalstatistik eine Statistik ist, die die Tatverdächtigen ins Auge fasst. Man muss wissen, dass Verdacht nicht gleich Verurteilung ist und unterschiedliche Menschen in Verdacht kommen, unterschiedlichen Risiken zu unterliegen.
Das sind Sachen, die auch als Erkenntnis für uns insoweit normal sind, dass es Gruppen gibt, die mehr zu Delikten neigen. Das sind – klassisch gesagt – jüngere Männer, ob das Ausländer, Inländer oder andere sind. Nach der Statistik liegt die Gruppe, die deliktisch auffällig wird, zwischen 18 und 29 Jahren. Deshalb muss man sich dieser im Rahmen der Prävention genauso wie in der Repression besonders widmen.
Wenn ich mir Ihre Forderungen anschaue, dann ist es ein bisschen so, wie wenn alter saurer Wein in neuen Schläuchen verpackt ist. Wie oft haben wir die Diskussion um die Maghreb-Staaten geführt? Es ging immer wieder in diesem Punkt um die konsequente Abschiebung.
Meine Damen und Herren, dann müssen wir sehen, dass wir uns in einer politischen Diskussion bewegen, die seit einigen Jahren quer durch die Bundesrepublik erfolgt. Kein Mensch aufseiten meiner Partei und der Koalition verschweigt die Probleme, die bestehen, wenn Zuwanderer deliktisch auffällig werden.
Dabei gibt es Delikte, über die wir gar nicht so sehr diskutieren, weil sie ausländerrechtlich bedingt sind oder es um Schwarzfahren oder sonstige Sachen geht, die näher an der sozialen Gruppe hängen wie bei uns mit deliktisch werdenden Menschen auch.
Herr Lammert, es gibt die von Ihnen genannten hervorgehobenen Gewalttaten, wie sexualisierte Taten etc. Hier kann ich aber Ihren Schlussfolgerungen nicht folgen, beispielsweise der, dass man in jedem Fall abschiebt.
Ich nenne Ihnen einen Beispielfall. Ich glaube, dass es in dem Fall, in dem der Mensch in Freiburg verdächtig ist, Frauen vergewaltigt zu haben, auch den Strafanspruch des deutschen Staates gibt, der vollstreckt werden muss und bei dem man vielleicht später bei der Vollstreckung darüber sprechen kann, ob diese auch im Ausland fortgesetzt werden kann. Ich glaube, dass es in einem solchen Fall nicht angemessen wäre, wenn wir eine solche Strafe nicht in Deutschland vollstrecken würden, wenn sie denn dann nach einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen wird. Diese Verfahren brauchen wir.
Hinsichtlich der Prävention darf ich Ihnen aus eigener Erfahrung und der Erfahrung der verschiedenen Einrichtungen, die wir eingerichtet haben, als die Flüchtlinge gekommen sind, also die Erstaufnahmeeinrichtungen, sagen, dass die Polizei konzentriert und intensiv mit den Leitungen vor Ort zusammenarbeitet. Sie macht das sehr gut. Sie geht auf die Menschen auch menschlich zu, sodass sie gute Erfahrungen über den Rechtsstaat machen können, und zwar in seiner Härte, seiner Konsequenz und den Anforderungen, die er an die Menschen stellt, die für viele – zugegeben – nach den Erfahrungen, die sie gemacht haben, eine andere Kultur sind, oder wenn sie gelernt haben, sich daheim nur mit Gewalt oder anderen Methoden auseinandersetzen und durchsetzen zu können. Das müssen Sie hier ablegen.