Protocol of the Session on May 4, 2017

Es ist auch nicht so, wie die CDU in ihrem Antrag angibt, dass die positiven Entscheidungen zur Regel würden. Wie gesagt, 2015 haben insgesamt 255 Personen die Kommission angerufen. Davon erhielten 86 ein Bleiberecht. 2016 riefen 295 Personen die Kommission an, und es bekamen 97 Personen davon ein Bleiberecht. Damit ist der Anteil der Personen, deren Anträge positiv beschieden wurden, sogar gesunken.

Die Zahlen der letzten Jahre zeigen für uns deutlich, dass die Härtefallkommission in ihrer aktuellen Zusammensetzung diese Aufgabe gewissenhaft und gründlich erledigt. Auch wir stehen weiterhin dafür, dass die Mitglieder von PRO ASYL und auch dem AK Asyl der Härtefallkommission angehören. Es ist sinnvoll, dass sie Teil der Härtefallkommission sind. Sie bringen jahrelange Erfahrung und Expertise mit, vor allen Dingen, was die Situation in den Heimatländern der Menschen angeht. Es ist auch aus unserem Interesse gut, dass sich Organisationen wie PRO ASYL und der AK Asyl an der Härtefallkommission beteiligen und sich nicht aus dieser schwierigen Arbeit heraushalten, die in der Härtefallkommission zu leisten ist.

Wir sind froh, dass sie das tun, und wir sind froh, dass sie sich dieser schwierigen Aufgabe, die in den überwiegenden Fällen zu negativen Bescheiden führt, stellen und daran teilhaben. Aus diesem Grund werden wir die beiden Anträge ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Es ist zwar unüblich, dass man bei der ersten Rede eines Kollegen eine Kurzintervention macht. Selbstverständlich hat man aber das Recht dazu. Herr Frisch hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet, wozu ich jetzt das Wort erteile.

(Unruhe im Hause – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Wo bleibt die Etikette?)

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen zu meiner Linken,– – –

(Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten)

Ich darf trotzdem um Ruhe bitten. Herr Frisch hat das Wort.

Wenn ich mich daran erinnere, wie Sie sich teilweise während der ersten Reden unserer Abgeordneten verhalten haben, dann wäre ich ein bisschen vorsichtig, an dieser Stelle von „anständig“ oder „unanständig“ zu reden.

(Beifall der AfD) – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Wir haben Etikette!)

Aber ich werde es selbstverständlich mit der gebotenen Zurückhaltung machen und mich auf eine Klarstellung beschränken, was die Intention meiner Fraktion betrifft.

Es ging ja gerade nicht darum, den Kommunen eine Sperrminorität in dieser Kommission zu verschaffen, weil dies natürlich eine Schieflage in die andere Richtung bedeuten könnte. Es ging in erster Linie darum, das bisherige Übergewicht derjenigen Gruppen, die sich offensichtlich als Lobbyvertreter von Emigranten verstehen, ein wenig zurückzuführen und insbesondere die demokratische Legitimation dieses Gremiums zu stärken. Das würde in der Tat geschehen, wenn die Fraktionen dieses Parlaments dort jeweils einen Sitz bekämen. Das und nichts anderes war unsere Intention. Insofern möchte ich das klarstellen, damit kein falscher Zungenschlag aufkommt.

Wir würden uns freuen, wenn diese Intention grundsätzlich vom Parlament bestätigt werden könnte.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben doch gesagt, dass wir dagegen sind! Wir haben alle gesagt, dass wir das nicht wollen! Haben Sie das nicht gehört?)

Auch der CDU-Antrag geht ja von der Sache her in die gleiche Richtung, auch wenn er versucht, diese Absicht in anderer Form praktisch umzusetzen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Wollen Sie darauf antworten? – Nein. Dann hat nun Frau Staatsministerin Spiegel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst ein paar grundsätzliche Anmerkungen zur Härtefallkommission. Seit Juni 2005 ist in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes eine Härtefallkommission mit einer Geschäftsstelle eingerichtet, die seit der letzten Legislaturperiode bei meinem Ministerium, dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, angesiedelt ist. Die rheinland-pfälzische Härtefallkommission hat abzuwägen, ob aus ihrer Sicht die dargelegten persönlichen oder humanitären Gründe der Ausreiseverpflichtung der betroffenen ausländischen Staatsangehörigen entgegenstehen.

Meine Damen und Herren, jeder zur Beratung anstehende Fall weist Besonderheiten auf, deren Gewichtung jedem Mitglied der Härtefallkommission eigenständig obliegt.

Die Anträge werden als individuelle Einzelfälle ohne Rücksicht auf allgemeine Länder- oder Gruppenzugehörigkeiten behandelt. Die positive Entscheidung über ein Härtefallersuchen setzt eine Zweidrittelzustimmung der anwesenden Mitglieder der Härtefallkommission voraus.

Die Arbeit in der Kommission ist und war in all den Jahren durch die Sachkompetenz ihrer Mitglieder sowie das gegenseitige Vertrauen und die Achtung der jeweiligen, teilweise auch gegensätzlichen Standpunkte und Argumente bestimmt. Vor diesem Hintergrund hatte sich im Laufe der Zeit auch ein gutes Beratungsklima entwickelt.

Das ist auch besonders wichtig vor dem Hintergrund dieser sehr anspruchsvollen und persönlich belastenden Aufgabe, und an dieser Stelle möchte ich meinen herzlichen Dank an alle aussprechen, die sich in der Härtefallkommission engagieren. Es ist eben eine enorme Verantwortung, die man in diesem Gremium trägt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Ich möchte aber an dieser Stelle auch klarstellen, dass es nicht Ziel der Härtefallkommission ist, auf der Grundlage

geltenden Rechts getroffene behördliche oder gerichtliche Entscheidungen zu korrigieren, sondern Besonderheiten humanitärer oder persönlicher Art in Einzelfällen Rechnung zu tragen. Ich möchte betonen, dass es sich bei der Härtefallkommission um ein unabhängiges Sachverständigengremium handelt, deren Mitglieder einerseits weisungsfrei und andererseits unabhängig entscheiden und somit auch frei von politischen Einflüssen sind.

Möglich gemacht wurde die Härtefallkommission durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Bund im Jahr 2005. Hier wurde der Weg freigemacht, und daraufhin richteten im Übrigen auch alle Bundesländer in der Bundesrepublik solche Härtefallkommissionen ein.

Die in Rheinland-Pfalz vorgesehene Zusammensetzung der Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der kirchlichen und humanitären Organisationen, der Kommunen, des Integrationsministeriums, dem Beauftragten für Migration und Integration sowie dem Bürgerbeauftragten des Landes, die numerisch in einem absolut ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, ist aus meiner Sicht absolut sachgerecht. Dadurch wird gewährleistet, dass alle notwendigen Belange und Sichtweisen in den notwendigen Abwägungsprozess einfließen können.

Meine Damen und Herren, ja, es ist zutreffend, dass die Vertreter des Städtetages und des Landkreistages gegenwärtig nicht an den Sitzungen der Härtefallkommission teilnehmen. Die Landesregierung bedauert dies, und wir stehen diesbezüglich in einem konstruktiven Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden, um deren weitere Mitwirkung zu erreichen. Der Sachverstand des Landkreis- und Städtetages – dies möchte ich in aller Deutlichkeit sagen – wird in der Härtefallkommission benötigt, um unter Berücksichtigung des kommunalen Interesses ausgewogene Entscheidungen im Rahmen der Fallberatungen erzielen zu können.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch, zu Aspekten des Antrags Ausführungen zu machen. Den geäußerten Vorwurf einer unausgewogenen Besetzung der Härtefallkommission weise ich, wie auch eben bereits ausgeführt, entschieden zurück. Soweit es um das Mitwirken von Landtagsabgeordneten geht, wie es auch in Hessen bzw. in der hamburgischen Härtefallkommission geschieht, so führen diese Vergleiche eben nicht weiter; denn man muss sich auch einmal die historisch gewachsenen unterschiedlichen Strukturen und Regelungen zur Durchführung der Härtefallverfahren anschauen. Meine Damen und Herren, hierbei Äpfel mit Birnen zu vergleichen, ist nicht zielführend.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Zum anderen möchte ich sagen, ja, es gibt eine höhere Zahl von Personen aus den Westbalkanstaaten; aber das ergibt sich eben auch zwangsläufig aus dem Umstand, dass die Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahre einen überproportional starken Zugang aus diesen Herkunftsländern hatten. Immer, wenn Staatsangehörige eines Herkunftslandes überproportional nach Rheinland-Pfalz kommen, spiegelt sich das eben auch quotenmäßig in den Anträgen auf Sachbefassung der Härtefallkommission wi

der.

Meine Damen und Herren, die Feststellung, dass es sich bei den Härtefallersuchen in den meisten Fällen um Personen aus den Westbalkanstaaten handele, denen keine Verfolgung drohe, ist genauso richtig wie banal; denn die Sachbefassung der Härtefallkommission findet eben nur bei einer vollziehbaren Ausreisepflicht der Betroffenen statt. Es sind aber eben Einzelfälle mit besonderen humanitären Härten, die an die Härtefallkommission herangetragen werden.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wird Ausschussüberweisung beantragt?

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ja!)

Dies wird beantragt. Dann gehe ich davon aus, dass dies auch für den Alternativantrag der Fall ist. Dies wäre mit Sicherheit eine Überweisung an den Ausschuss für Gesellschaft, Integration und Verbraucherschutz.

(Abg. Martin Haller, SPD: Nein, das lehnen wir ab! – Zurufe von der SPD: Abstimmen, abstimmen! – Abg. Michael Frisch, AfD: Soll der Antrag vom Tisch?)

Gut, dann eine Abstimmung.

Damit ist zunächst über die Ausschussüberweisung abzustimmen. Wer für die Ausschussüberweisung stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Damit wird über den Antrag in der Sache abgestimmt. Wer für den Antrag der AfD-Fraktion ist, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Dann stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktion der CDU ab. Wer für den Antrag stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Ich rufe nun Punkt 18 der Tagesordnung auf:

Kriminalität ehrlich analysieren – Konsequent handeln Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2906 –

dazu:

Sicherheit gewährleisten – Kriminelle Zuwanderer ausweisen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2945 –

Für die antragstellende Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Lammert das Wort.