Es gibt übrigens auch ein Gutachten im Auftrag des Bundes der Steuerzahler. Es kommt zu dem Ergebnis, dass der Fonds den Erwartungen, die man bei seiner Einrichtung formuliert hatte, überhaupt nicht gerecht wird. Hinweise Landesrechnungshof: Schauen Sie nach in den Jahresberichten 2010 und 2011.
Außerdem gab es Anhörungen im Haushalts- und Finanzausschuss. Es gab also Warnungen genug – vielfache Warnungen. Sie wollten einfach nicht. Wenn die Regierung dann aber trotzdem sehenden Auges in voller Kenntnis der Rechtslage gegen alle juristischen Regel verstößt, dann handelt sie vorsätzlich und nicht in einer rechtlichen Grauzone, Frau Ahnen!
Dann kann man auch kein Verständnis mehr für Ihre Aussage haben, Frau Ahnen, man hätte jetzt Rechtssicherheit. Uns macht es eher Sorge, wie Sie mit dem Urteil in Zukunft umgehen werden; denn Sie müssen mir einmal erklären, was dieses Konstrukt – wir haben es in einer Darstellung des Landesrechnungshofs gesehen – bedeutet.
Ach ja. Zu diesem Konstrukt, das aussieht wie eine Schaltstelle der Deutschen Bahn AG oder eines Elektrizitätswerks, wollen Sie uns doch nicht weismachen, um Beamten ihre Pensionen auszahlen zu können, müsste man auf solche Rechentricks zurückgreifen.
Mir ist das ernsthaft ein Anliegen; denn wenn wir uns auch die Rolle des neuen Koalitionspartners, der FDP, anschauen, freue ich mich, dass sich der Fraktionsvorsitzende darüber freut, dass man jetzt ein Signal für Generationengerechtigkeit hätte und die eigene Rechtsauffassung jetzt bestätigt worden sei. Ich hätte mir gewünscht, wenn Sie die Rechtsauffassung auch schon beim Abschluss des Koalitionsvertrages vertreten hätte; denn ich zitiere aus Ihrem Koalitionsvertrag: „Wir wollen den Pensionsfonds beibehalten, damit dieser intern zur Versorgung beiträgt.“ Er „soll über eine Anlagerichtlinie weiterentwickelt werden. Dabei sollen Anlageformen gewählt werden, die wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig sowie risikoarm sind.“
Sie haben dann auch noch einen Antrag in dieses Plenum eingebracht. Sie haben sich also nicht durchgesetzt, den Pensionsfonds in seinem Bestand aufzulösen. Sie haben sich nicht durchgesetzt, die Qualifizierung der Zuführung als Darlehen abzuschaffen. Sie haben lediglich vereinbart, dass die Anlagen des Fonds sozial und ökologisch nachhaltig angelegt werden. Da kann ich einfach noch einmal
betonen, wenn uns dann vonseiten Ihres Ministers gesagt wird – ich zitiere –, das gehöre „in den Landtag und nicht in den Gerichtssaal“, dann müssen Sie beide sich einmal absprechen, ob es jetzt Ihre Rechtsauffassung war – dann gehört es in den Gerichtssaal, wenn man hier nämlich überstimmt worden ist – oder ob alles richtig war, was die rot-grüne Regierung vorher gemacht hat. Da bitte ich schon ein bisschen um mehr Redlichkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Kollege Dr. Weiland wird gleich noch die zweite Runde bestreiten. Ich will Ihnen abschließend noch zwei Punkte nennen. Ich weiß, dass die regierungstragenden Fraktionen wieder eine Wagenburg um die Regierung stellen werden. Ich will aber noch einmal daran erinnern, welche Pressemitteilung zum Beispiel von Herrn Schweitzer bzw. von seiner Fraktion herausgegeben worden ist: „Politik findet nicht vor Gerichten statt.“ Doch, das findet dann statt, wenn man den Parlamentarismus nicht so wahrnimmt, wie er angelegt ist. Das war unsere Möglichkeit, und das war ein richtiger Schritt.
Ich will auch noch einmal daran erinnern – von den Grünen wissen wir das sowieso –, was zum Beispiel der damalige Finanzstaatssekretär Herr Barbaro sagte. Er hatte sich damals zu Wort gemeldet, als wir zum Verfassungsgerichtshof gegangen sind. Zitat: „SPD-Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro nannte den Vorwurf ,absurd‘, dass die Landesregierung über den Pensionsfonds verdeckt Gelder in den Haushalt pumpe, um die Schuldenbremse zu umgehen. Die Kritik der CDU nannte er unsinnig“ – und jetzt kommt ein sehr interessantes Zitat – „,– bei der Seele meiner Großmutter‘.“
Herr Schweitzer nannte es parteipolitische Spielchen. Herr Schweitzers haushaltspolitische Sprecherin sprach davon, der Verfassungsgerichtshof habe unserem Antrag nur teilweise stattgegeben. Man fragt sich, ob Sie das wirklich richtig gelesen haben.
Es ging nicht darum, ob dieser Pensionsfonds nur ein bisschen verfassungswidrig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Land ist ein Schaden entstanden. Der Glaubwürdigkeit in die Politik ist ein Schaden entstanden. Den Beamten ist ein Schaden entstanden. Ihnen wurde etwas abgezogen in der Hoffnung, dass es zur Seite gelegt wird. Am Ende muss es doch aus dem Haushalt von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bezahlt werden. Natürlich sind auch Inflationsverluste und Zinsverluste sowie die Verwaltung dieses Fonds zu berechnen. Wir sagen, am Ende wird es darum gehen, ob Sie es ernst meinen mit diesem Gerichtsurteil. Wir haben alle Zweifel daran. Wir warnen Sie, dass Sie uns nicht eine etwas kosmetisch überarbeitete Version vor den Sommerferien oder in den Sommerferien, wenn die Menschen auf dem Weg in den
Sommerurlaub sind, gerade einmal zuleiten. Wir erwarten eine ernsthafte Befassung damit und vor allen Dingen auch die Einsicht, Frau Ahnen und Frau Dreyer, dass hier etwas massiv schiefgelaufen ist, und die Einsicht, dass nicht immer Mehrheit gleich Wahrheit ist.
Ich will damit enden, unsere Forderung ist: Beenden Sie diese Art von Pensionsfonds! Wickeln Sie ihn ordentlich ab! Legen Sie nachvollziehbare Haushaltsdisziplin an den Tag!
Man kann es auch anders ausdrücken, wie es die „RheinZeitung“ formulierte. Ich zitiere: „Jetzt muss Ministerpräsidentin Dreyer mit ihrem Kabinett nachsitzen und überlegen, wie sie echte Haushaltsdisziplin beweisen und glaubwürdig Vorsorge für wachsende Pensionslasten treffen kann. Denn pure Buchungstricks – ob am Nürburgring, beim verspäteten Salär für beförderte Beamte oder bei der vorgegaukelten Pensionsrücklage – sind alle von Gerichten verurteilt worden.“ Frau Dreyer, deshalb erwarten wir von Ihnen eine klare Stellungnahme. Sie sind nicht nur verantwortlich für Ihre eigene Partei und Ihre eigene Fraktion, Sie sind verantwortlich für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Wir alle tragen dazu bei, dass Demokratie weiterhin ein glaubwürdiges System bleibt. Da müssen Regierende mit Vorbild vorangehen und die eigene Verfassung ernst nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen noch mitteilen, dass der Abgeordnete Frisch ebenfalls entschuldigt fehlt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen des Landtags! Auch von mir ein technischer Hinweis: Bei mir läuft keine Zeit. – Das gibt mir viele Möglichkeiten, den Tag mit Ihnen hier gemeinsam zu gestalten.
(Präsident Hendrik Hering wendet sich an den Redner – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Zwischenruf des Präsidenten!)
Meine Damen und Herren, wir diskutieren hier und heute erneut die Auswirkungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs. Das haben wir intensiv in der vergangenen
Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses getan – auch hier in diesem Saal. Wir setzen es heute fort. Ich bin mir sicher, dass wir in der Wahrnehmung übereinkommen, dass damit auch die Beratungen über die Folgen dieses Urteils nicht abgeschlossen sein können. Ich glaube, das ist allen Seiten dieses Hauses gemeinsam klar.
Worüber reden wir? Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz – kurz der VGH – hat am 22. Januar 2017 dem Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion zum Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 und zum Landesfinanzierungsfondsgesetz teilweise stattgegeben – teilweise stattgegeben. Die Folgen daraus sind nicht unkomplex, aber sie sind zügig zusammenzufassen:
Zweitens lässt der VGH dem Gesetzgeber offen, also der Regierung, wie er mit dem Pensionsfonds zukünftig umgeht. Er legt zwei Hinweise an. Der Pensionsfonds kann entweder aufgelöst werden, oder er kann umgestaltet werden.
Drittens folgt aus dem Urteil für die Variante der Umgestaltung des Pensionsfonds, dass ein Teil der Zuführungen an den Fonds rückabzuwickeln ist.
Daraus gilt es, kurzfristige und, wie ich finde, mittelfristige Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Koalition aus SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist sich einig. Wir haben das auch in der vergangenen Woche im Haushaltsausschuss sehr klar und transparent angekündigt. Die Umqualifizierung der Zuführungen soll noch in diesem Haushaltsverfahren mit Wirkung für den Haushalt 2017/2018 umgesetzt werden. Es geht also um die Umqualifizierung der Zuführungen und spiegelbildlich der Erstattungen.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Klöckner, das setzt dann eben auch die Notwendigkeit, dass wir zumindest quantitativ, weil wir in alle Einzelpläne gehen müssen, so viele Deckblätter bekommen. Es sind tatsächlich viele Deckblätter, aber der Vorgang ist so, wie ich ihn beschrieben habe.
Technisch setzen wir die Zuführungstitel in eine andere Gruppierung um. Das haben wir über Deckblätter vor. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen, sowohl meine Fraktion als auch im Vorgriff auf die beiden Redner der Ampelfraktion – der Wagenburg, wie Sie, Frau Kollegin Klöckner, es nennen –, wir haben das heute in den Fraktionssitzungen beschlossen und zugeleitet. Die Zuführungen an den Pensionsfonds, die 70 Millionen Euro, haben wir nun mit einem qualifizierten Sperrvermerk versehen, der die Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vor Auszahlung der Zuführung vorsieht. Das ist auch eine Stärkung der Rechte des Parlaments.
Die Ampelfraktionen haben heute schon die unmittelbar notwendigen Maßnahmen ergriffen. Wir setzen damit – und ich sage auch dennoch – den Weg der Konsolidierung entschlossen fort mit dem Haushalt, den wir in zwei Wochen verabschieden wollen und in zwei Wochen verabschieden
werden. Auch nach der Umgruppierung halten wir die investitionsbezogene Kreditobergrenze mit weitem Abstand ein. Das hat Finanzministerin Doris Ahnen in der vergangenen Woche im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags deutlich erklärt.
Damit Sie wissen, was ich meine, wenn ich von weitem Abstand spreche, möchte ich Ihnen die Zahlen noch einmal nennen. Nach der Umgruppierung beträgt die Unterschreitung der zulässigen Obergrenze des Kernhaushalts im Jahr 2017 immer noch rund 500 Millionen Euro und im Jahr 2018 730 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, mit der Anpassung des Pensionsfonds konnte auf eine Teilfinanzierung der künftigen Versorgungsausgaben umgestellt werden. Das ist auch ein Thema, das Sie angesprochen haben, Frau Klöckner. Wir sind damit nicht allein gewesen. Wir stehen auch nicht allein in Deutschland mit dieser Maßnahme. Ein Blick nach Nordrhein-Westfalen oder, was Sie womöglich mehr überzeugen wird, ein Blick nach Bayern zeigt, dass wir uns da in guter Gesellschaft bewegen. Mittelfristig – das hat die Finanzministerin ebenfalls deutlich gemacht – wird uns die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Zukunft des Pensionsfonds vorlegen.
Mittelfristig spezifiziert heißt, den Gesetzentwurf bis zur Sommerpause dem Parlament zuzuleiten. Ein solcher Zeitplan ist deshalb überzeugend, weil er sich eng an die Begründungen und die Maßgaben des VGH-Urteils anlehnt und uns die Gelegenheit gibt, gründlich zu analysieren, was zu tun ist, und verschiedene politische Optionen durchzugehen.
Ich sage es noch einmal: Das Urteil hat sich nicht für eine Option entschieden, sondern es hat dem Gesetzgeber aufgetragen, diese Entscheidung selbst zu treffen. Ich finde, hier muss gelten, was auch sonst gelten muss: Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Klöckner, Sie haben natürlich Ihren Diskussionsbeitrag dazu genutzt, die Finanzpolitik des Landes insgesamt in Angriff zu nehmen. Ich bin jedoch einigermaßen gelassen; denn wir alle haben natürlich noch in guter Erinnerung – wir zumindest haben es noch in guter Erinnerung –, dass wir unlängst aufnehmen konnten, dass dem Land Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr 2016 ein Haushaltsüberschuss gelungen ist. Meine Damen und Herren, das ist das erste Mal seit 1969.