Wissen Sie – Sie haben mich manisch genannt –, manisch heißt ja, von etwas besessen zu sein. Ich will einmal so sagen, wenn Sie mir unterstellen, dass ich davon besessen bin, Ihnen hier zu sagen, wenn Sie hier dummes Zeug erzählen, dann mögen Sie recht haben.
Sie haben hier einfach Sachen zusammengemischt, die man so nicht zusammenmischen kann. Über die Frage mit der Statistik können wir gern noch einmal an anderer Stelle reden.
Ich will Ihnen nur sagen, dass es ein unzulässiger Schluss ist, weil ein Terrorist aus Tunesien kam, hier zu behaupten, es hätte etwas mit sicheren Drittländern zu tun. Wäre Tunesien ein sicherer Herkunftsstaat gewesen, wäre, wenn die Behörden genauso gehandelt hätten, wie sie gehandelt haben, dieser schreckliche Anschlag trotzdem passiert. Das ist die Realität. Nicht mehr und nicht weniger habe ich hier gesagt.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie sind realitätsfremd!)
(Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Manchmal muss man die Wahrheit sagen! – Zurufe von der AfD)
Als Nächstes hat sich Frau Abgeordnete Willius-Senzer zu Wort gemeldet. Sie haben noch drei Minuten Redezeit.
Auch auf diese Debatte werde ich mich nicht einlassen, sonst hätten Sie wieder so einen schönen Tumult. Das kommt überhaupt nicht infrage.
Ich will nur noch ganz abschließend eine Bemerkung machen. Es wurde jetzt häufig der Berlin-Attentäter Anis Amri genannt. Ich möchte darauf hinweisen – das ist ja be
kannt –, dass er bereits abgelehnt war. Was ich nicht in Ordnung finde, ist, dass eine Verquickung der Frage der sicheren Herkunftsstaaten, die wir heute debattieren, mit der nach Berlin geführten Sicherheitsdebatte nicht nur irreführend ist, sondern in höchstem Maße unredlich. Davor sollten wir uns alle hüten.
Nachdem die Fraktionen gesprochen haben, möchte offensichtlich die Ministerin auch noch reden. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Spiegel.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bereits gestern ausführlich dargelegt, wie der Stand der Dinge hinsichtlich der Einstufung der MaghrebStaaten als sichere Herkunftsstaaten ist. Der Sachverhalt gestaltet sich nach wie vor unverändert.
Der Bundesrat hat dieses Thema bislang noch nicht beraten. Sobald es auf die Tagesordnung gesetzt wird, werden wir uns im Ministerrat hierzu austauschen und beschließen, wie wir als Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat abstimmen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit gestern hat sich meine Haltung zur Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsstaaten ebenfalls nicht geändert. Ich lege sie Ihnen aber gern erneut dar.
Ich sehe dies auch heute sehr kritisch, weil die genannten Staaten auch heute nicht sicher sind. Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen von Oppositionellen, von Journalistinnen und Journalisten sowie homosexuellen Menschen kommen in den genannten Staaten vor. Im Zusammenhang mit der aktuellen Sicherheitsdebatte und dem Wunsch nach einer schnelleren Rückführung dorthin wird die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten um Tunesien, Algerien und Marokko diskutiert. Ich bin der Kollegin Frau Willius-Senzer sehr dankbar; denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, meine Damen und Herren.
Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten würde bestenfalls die Dauer der Asylverfahren reduzieren, die zügige Rückführung nach Tunesien, Marokko oder Algerien scheitert bislang jedoch in erster Linie an der Tatsache, dass diese Länder ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht wieder aufnehmen wollen. Deswegen erneuere ich meine Forderung, die ich auch bereits gestern angesprochen habe, hier brauchen wir dringend Rücknahmeabkommen, die der Bund endlich verhandeln muss.
Ich möchte auch einen weiteren Punkt klarstellen. Es wird in der Debatte seitens der Opposition oftmals von einem Zustrom von Menschen aus den Maghreb-Staaten gesprochen und dass die Zuzugszahlen aus diesen Staaten rasant angestiegen seien.
Meine Damen und Herren, diese Aussagen sind falsch. Im Jahr 2015 stellten 4.493 Menschen aus Marokko, Tunesien oder Algerien einen Asylantrag in Deutschland. Das entsprach 1,01 % der insgesamt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingegangenen Asylanträge. Im Jahr 2016 stellten 8.433 Menschen aus den Maghreb-Staaten einen Asylantrag, was einem Anteil von 1,16 % an der Gesamtzahl der Asylanträge entspricht. Ein Anstieg von 1,01 auf 1,16 % ist nicht rasant, und es handelt sich angesichts von 8.433 Menschen bundesweit auch nicht um einen Zustrom, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Michael Frisch, AfD: So kann man mit Zahlen manipulieren! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist aber eine Problemgruppe!)
An die Adresse der AfD-Fraktion gerichtet, ist zu sagen, vertuscht wird hier schon einmal gar nichts. Sie sollten vielleicht nicht immer von sich auf andere schließen.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart, dass Asylanträge von Menschen aus Algerien und Marokko – denn für die Bearbeitung dieser Länder ist Rheinland-Pfalz zuständig – so schnell wie möglich nach der Einreise bearbeitet werden. Das A und O – hier wiederhole ich mich gern; denn dieser Punkt ist wichtig – sind schnellere Asylverfahren durch das BAMF, wobei wir von unserem Standard, faire Asylverfahren, nicht abrücken dürfen. Rückführungen können außerdem über Rückkehrbeihilfen unterstützt werden, auf die mittlerweile auch der Bund setzt.
Auch diesen Punkt wiederhole ich gern. Es wäre sinnvoll, eine Informationskampagne in den Maghreb-Staaten zu starten, die über die geringe Anerkennungschance als Flüchtling in Deutschland informiert; denn mit dieser Art der Aufklärung wurde schon in den Westbalkanstaaten die Abwanderung erfolgreich gebremst.
Meine Damen und Herren, wie ausgeführt, gibt es sinnvolle und wirksame Mittel, um den Zuzug aus den MaghrebStaaten zu regulieren und Rückführung dorthin erfolgreicher durchzusetzen. Diese Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzuführen, gehört nicht dazu.
Deswegen sage ich auch heute abschließend, wie bereits gestern, der Sachverhalt ist unverändert. Der Ball liegt nun beim Bund. Es ist am Bund, hier aktiv zu werden und die hier skizzierten sinnvollen Maßnahmen umzusetzen.
Wird Ausschussüberweisung des Antrags beantragt? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag und den Alternativantrag.
Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2086 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke schön. – Damit ist kein Raum für Enthaltungen. Ich stelle also fest, dass der Antrag der Fraktion der AfD mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich rufe die Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU auf. Wer diesem Alternativantrag – Drucksache 17/2115 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Danke schön. Ich stelle fest, dass der Alternativantrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD abgelehnt wurde.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich lade Sie zur Gedenksitzung an die Opfer des Nationalsozialismus morgen um 10:00 Uhr in diesem Plenarsaal ein. Die nächste reguläre Sitzung findet am Mittwoch, den 15. Februar statt. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.