Protocol of the Session on January 25, 2017

(Abg. Michael Billen, CDU: Alle! – Kurzzeitiger Ausfall der Beleuchtung im Plenarsaal)

Ich glaube, es liegt an mir.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Herrin der Finsternis!)

Das nächste Mal nehme ich ein Feuerzeug oder eine Wunderkerze mit.

Da wir diese Angelegenheit sicherlich auch in vielen Kreistagen bereits erörtert haben, ist es zwar von der CDU sehr dankenswert, wenn sie einen Vorschlag macht; allerdings hat sich das Land schon auf den Weg gemacht. Herr Minister Lewentz hat sich bereits mit dem Landkreistag in Verbindung gesetzt. Es ist also von daher überhaupt unumstritten, dass wir uns mit der Problematik beschäftigen wollen.

(Abg. Michael Billen, CDU: Dann sind wir schnell fertig!)

Was ich jedoch kritisiert habe – und dabei bleibe ich auch –, ist, dass ein Teil Ihrer Begründung nach meiner Ansicht nicht als Begründung für einen guten, neuen und freiheitlichen Gesetzesvorstoß geeignet ist. Ansonsten kann ich nur sagen, wir reden noch miteinander darüber.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Wir hoffen, dass das Licht jetzt wieder stabil ist.

Ich erteile nun Herrn Staatsminister Dr. Wissing das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat besteht für die Kommunen Handlungsbedarf. Nur, die richtige Lösung kann man erst dann erarbeiten, wenn man

weiß, wie sich die Betroffenheit vor Ort darstellt. Das wissen Sie nicht, und das weiß auch das Land nicht, weil wir keine Datengrundlage haben, die die Gemeindestraßen betrifft; denn die Gemeindestraßen fallen in die Zuständigkeit der Kreise.

Deswegen bin ich auf die kommunalen Spitzenverbände bzw. den Landkreistag zugegangen und habe darum gebeten, gemeinsam eine Datengrundlage zu erarbeiten, damit wir eine für Rheinland-Pfalz maßgeschneiderte Lösung für dieses Problem finden können.

Sie haben die hessische Lösung angesprochen und gesagt: Was in Hessen funktioniert, wird in Rheinland-Pfalz auch funktionieren. – Hessen ist ein Bundesland, und auch Rheinland-Pfalz ist ein Bundesland. Aber Rheinland-Pfalz ist nicht Hessen.

(Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund übernimmt den Vorsitz)

Wir haben 7.100 Kilometer Kreisstraßen, obwohl wir flächenmäßig etwas kleiner sind. Hessen hat 5.000 Kilometer Kreisstraßen. Allein das zeigt schon, dass wir ein ganz anderes Kreisstraßennetz haben.

(Abg. Michael Billen, CDU: 10 % haben wir mehr!)

Wenn wir nun die für Hessen maßgeschneiderte Lösung dem Land Rheinland-Pfalz überstülpen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir an bestimmten Stellen neue Ungerechtigkeiten auslösen, sehr hoch.

(Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Richtig!)

Wenn wir verantwortlich miteinander umgehen, müssen wir eine Gesetzesfolgenabschätzung machen. Ich kann Ihnen nicht irgendeinen Gesetzentwurf empfehlen. Sie werden dann im Ausschuss fragen: Was bedeutet das konkret für Rheinland-Pfalz? – Wenn ich Ihnen dann sage, das weiß ich nicht, aber es wird schon gutgehen, in Hessen jedenfalls hat es geklappt, werden Sie sagen: Auf dieser Grundlage, auf dieser Informationsbasis, können wir einem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Deswegen ist es jetzt noch zu früh, um zu entscheiden, welche Lösung für Rheinland-Pfalz richtig ist. Es ist aber nicht zu früh, um sich um die Lösung des Problems zu kümmern, und deswegen hat die Landesregierung das auch schon getan. Ich habe mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen, bisher in einem sehr guten Dialog. Wir sind uns einig, was die Zielrichtung angeht, wir sind uns in vielen Eckpunkten einig. Die kommunalen Spitzenverbände haben mir zugesagt, in den nächsten Wochen eine Datengrundlage zu schaffen, die zu ermitteln ist, aber auch eng mit uns abgestimmt werden muss. Wir müssen den kommunalen Spitzenverbänden sagen, welche Informationen wir brauchen, um einen für Rheinland-Pfalz maßgeschneiderten Gesetzentwurf erarbeiten zu können.

Diese Datengrundlage wird uns in den nächsten Wochen zugehen, und dann werden wir einen Vorschlag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ausarbeiten; denn letztlich geht es um ein kommunales Problem. Aber

Sie haben auch recht, wenn Sie sagen, das Problem kann wahrscheinlich nur durch eine Änderung des Landesgesetzes gelöst werden.

Ich möchte noch einmal deutlich machen: Es ist nicht die Landesregierung, die irgendjemanden zwingt, irgendetwas abzustufen. Die Frage der Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen erfolgt ausschließlich in der Zuständigkeit der Kreise. Wir verlangen dort gar nichts.

Wenn allerdings die Kreise die Sanierung einer Kreisstraße durchführen und einen Zuschuss des Landes erhalten möchten, sind wir verpflichtet – dazu hält uns der Landesrechnungshof an –, die ordnungsgemäße Einstufung der Straße zu überprüfen. Dies tun wir auch, und zwar nicht aus irgendeiner politischen Motivation heraus, sondern nur deshalb, weil wir verpflichtet sind – und dies auch gern tun –, die rheinland-pfälzischen Gesetze, die der Landtag als Souverän verabschiedet hat, auch einzuhalten.

Wenn dies zu einem Problem führt, weil die Kreise Probleme bei der Anbindung von Ortsteilen sehen, müssen wir gemeinsam nach einer Lösung suchen. Wenn wir uns aber das hessische Modell ansehen, stellt sich natürlich schon die Frage: Was ist denn ein Ortsteil? – Das ist nicht so ganz einfach.

Wenn man einen Ortsteil definiert, beispielsweise von der Größe her, muss man sich auch überlegen, wie viele Ortsteile in Rheinland-Pfalz an der Grenze dieser Bezugsgröße liegen. Diese Daten braucht man; ansonsten kommt es zu skurrilen Entscheidungen.

Stellen Sie sich nur einmal vor, man legt eine Einwohnerzahl von 500 zugrunde. Wir haben in Rheinland-Pfalz eine große Anzahl von Ortsteilen, in denen 499 Menschen leben. Dann wird eine Frau schwanger und gebärt Zwillinge, und schon fällt die Einordnung der Straße in eine andere Kategorie.

Wenn die Zwillinge dann die Schule verlassen haben und eine berufliche Ausbildung machen – das würde ich bevorzugen – oder studieren, muss die Straße wieder umgestuft werden. Wenn dies flächendeckend vielfach der Fall wäre, glaube ich, würde unser Gesetz im Nachhinein als ziemlich albern bewertet werden. Also brauchen wir diese Datengrundlage, die wir jetzt ermitteln müssen.

Darüber hinaus müssen wir auch eine Folgekostenabschätzung machen. Sie sagen in Ihrem Entwurf, Kosten: Keine. – So einfach ist das nicht. Ich bin mir mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber einig, dass es hier nicht darum geht, die kommunalen Straßenzuweisungen auszuweiten. Aber wenn es zu einer Verschiebung innerhalb der kommunalen Familie kommt – dies kann auf der Grundlage des Gesetzentwurfs, den Sie vorgelegt haben, durchaus der Fall sein –, dann fehlen an einer anderen Stelle auf kommunaler Ebene unter Umständen erhebliche Mittel für die Straßensanierung. Wie ich gehört habe, hat der Landtag ein großes Interesse daran – und darüber freue ich mich –, dass flächendeckend Straßensanierung und -unterhaltung stattfinden kann. Also müssen wir eine Folgekostenabschätzung auch im Interesse der kommunalen Familie durchführen.

Es gibt auch einige, die beispielsweise schon abgestuft haben, um einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen. Sie würden unter Umständen dann das Nachsehen haben. Das kann auch nicht richtig sein. Also, es müssen die Interessen aller berücksichtigt werden, und deswegen müssen wir mit allen sprechen und brauchen eine Datengrundlage.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Möglichkeiten auch noch über die von Hessen hinausgehen. Es gibt beispielsweise auch noch ein bayrisches Modell. Man kann auch darüber nachdenken, die jetzt abgestuften Straßen, die Gemeindestraßen sind und Ortsteile verbinden, vielleicht wieder zu Kreisstraßen aufzustufen, und diejenigen Straßen, die heute abgestuft werden müssten, als Gemeindestraßen, als ortsteilverbindende Kreisstraßen dauerhaft zu akzeptieren. Das wäre meines Erachtens ein Schritt in die richtige Richtung, eine eher maßgeschneiderte Lösung für RheinlandPfalz. Das erreichen Sie aber nicht mit dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, weil dieser Gesetzentwurf auch Straßen erfassen würde, die in diese Kategorie, die ich soeben erwähnt habe, nicht hineinfallen.

Deswegen sage ich noch einmal, wir brauchen eine maßgeschneiderte Lösung. Ich habe mich mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Eckpunkte verständigt, auf deren Grundlage wir eine Gesetzesänderung anstreben und auf deren Grundlage jetzt die Daten ermittelt werden. Geben wir doch nun den Kommunen die Zeit, um diese Daten sorgfältig auszuarbeiten. Es kommt auf ein paar Wochen nicht an. Dann werden wir dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten. Ich finde es gut, dass das Parlament diese Arbeit der Landesregierung und den Dialog mit der kommunalen Ebene begleitet.

Ich möchte noch einmal betonen, dass die Landesregierung konstruktiv und hilfsbereit ist und auch eine Lösung anstrebt, dass die Problematik aber nicht durch eine Handlung der Landesregierung entstanden ist, sondern sich aus dem Gesetz und der Konkretisierung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts und den klaren Vorgaben des Landesrechnungshofs ergibt. Wir sind gemeinsam Teil der Lösung – darüber können die Kommunen sich freuen – und nicht das Problem.

Lassen Sie uns auch nicht alles miteinander vermischen. Soeben sind Dinge geäußert worden wie die grundsätzliche Finanzausstattung der Kommunen. Hier geht es um ein sehr konkretes Problem, und wenn man es kurzfristig lösen will, muss man sich auch sehr spezifisch und präzise damit auseinandersetzen. Wir sind jederzeit gesprächsbereit. Wie gesagt, die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden laufen erfreulich gut. Wir befinden uns auf einem sehr guten Weg, und ich bin zuversichtlich, dass wir bald einen – ich betone es noch einmal – für RheinlandPfalz maßgeschneiderten Gesetzentwurf vorlegen können.

Wir sind nicht Hessen und auch nicht Bayern, und unsere Kommunen haben eine andere Struktur. Wir haben ein anderes Straßennetz, wahrscheinlich das dichteste Kreisstraßennetz in ganz Deutschland. Deswegen brauchen wir eine Lösung, die für uns passt. Ich möchte nicht, dass am Ende die einen Kommunen zufrieden sind und dann neue Probleme an anderer Stelle auftauchen. Da Sie das auch nicht wollen, lade ich Sie alle ein, dass wir das sachlich

miteinander diskutieren.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung stehen den Fraktionen jeweils noch drei Minuten zur Verfügung. Frau Wieland von der CDU-Fraktion hat nun das Wort. Sie haben insgesamt noch vier Minuten Redezeit.

Herr Minister, Sie haben zum Ende Ihrer Rede den Satz formuliert, auf ein paar Wochen kann es nicht ankommen. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig: Auch wenn wir es zunächst in den Ausschüssen diskutieren, brauchen wir diese paar Wochen.

Aber die Erstellung einer vollständigen Datengrundlage hörte sich für mich so an, als wäre das nicht in ein paar Wochen zu machen. Wenn wir uns darauf berufen, dass wir das vollständige Datenmaterial brauchen, ist unsere Befürchtung, dass dies eine Verzögerung nach sich ziehen wird und eine Fülle von Fällen, die jetzt akut sind, nicht berücksichtigt werden. Dann müssen wir eine Art Moratorium vereinbaren.

Im Moment wissen wir genauso wenig, wie viele Fälle von dem Gesetz betroffen sind. Jede Förderung einer Straße zieht eine Prüfung nach sich, und im Moment weiß keiner, wie viele Fälle es tatsächlich sind. Das ist genau die gleiche Unsicherheit, die wir auch künftig haben. Mit dieser Situation müssen wir jetzt umgehen. Wir brauchen jetzt Antworten für die Kreise und können es nicht auf die lange Bank schieben.

(Beifall der CDU – Abg. Julia Klöckner, CDU: Sehr gut!)

Für die Landesregierung spricht erneut Herr Minister Dr. Wissing.

Frau Kollegin, es wird nichts auf die lange Bank geschoben. Ich habe mich mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass wir zunächst einmal bestimmte Eckpunkte festlegen, damit wir wissen, über welche Lösung wir reden. Wir können nicht alle Daten erheben und danach anfangen, über die Lösung zu diskutieren.

Auf der Grundlage dieser Eckpunkte haben mir die kommunalen Spitzenverbände versichert, dass sie von heute an innerhalb eines Monats die Datengrundlage zur Verfügung stellen können. Das ist eine Einschätzung, die ich nicht selbst bewerten kann. Nehmen wir es einmal so an.

In einem Monat, wenn es sich so bewerkstelligt, werden

wir die Datengrundlage haben. Da wir auch schon die Eckpunkte haben, wie eine solche gesetzliche Lösung aussehen soll, werden wir parallel dazu im Ministerium die Textarbeit machen können. Daher gehe ich davon aus, dass wir zeitnah einen Gesetzesvorschlag haben werden.

Ich sage noch einmal, es wird nichts verzögert. Wir arbeiten seit Wochen daran und haben jetzt auch eine Einigung auf Eckpunkte erzielt. Das Problem wird von uns äußerst konstruktiv bearbeitet, und ich sage noch einmal, es ist nicht durch das Handeln der Regierung entstanden, sondern auf der Grundlage der Gesetze, die der Landtag verabschiedet hat und die von der Rechtsprechung eben so konkretisiert worden sind, dass die Kommunen nicht gut damit leben können. Also braucht man eine Gesetzesevaluierung und wahrscheinlich eine Gesetzesänderung.

(Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)