Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die weiteren Beratungen, um unserem Anliegen nach einem weiterhin starken öffentlichen Gesundheitsdienst in RheinlandPfalz auch nachzukommen.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher! Die CDU begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf. Die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen mit Sitz in Düsseldorf ist eine länderübergreifende Bildungseinrichtung und wird aktuell, wie wir gerade von der Ministerin gehört haben, von sechs Bundesländern getragen. Neben Rheinland-Pfalz planen Berlin, das zwischenzeitlich ausgetreten war, und Brandenburg den Beitritt. Das zugrunde liegende Abkommen wurde bereits 1971 getroffen, und daher rührt auch der etwas sperrige Titel „Landesgesetz über den Beitritt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen“.
Die Akademie soll dazu beitragen, über eine zentralisierte Aus-, Fort- und Weiterbildung die Qualität und Fachkompetenz der Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitssystem sicherzustellen, und soll auch einen Anreiz darstellen, um neue Mitarbeiter für die vielfältigen Berufe des öffentlichen Gesundheitssektors zu gewinnen.
Aktuell verfügt Rheinland-Pfalz über keine eigene Ausbildungsakademie in diesem Bereich und ist sozusagen auf den Goodwill der Akademie angewiesen. Man erhält als Externer nur Zugriff auf Restplätze bzw. die frei gebliebenen Restplätze, die zur Verfügung stehen. Auch hieraus ergibt sich eine Handlungsnotwendigkeit, Ausbildungsstrukturen zu schaffen.
Wenn Sie sich einmal mit der Akademie beschäftigen, wird schnell klar, welch vielfältige Berufsbilder im öffentlichen Gesundheitssektor existieren. Das geht von Lebensmittelkontrolleuren bis zu Ärzten für Umweltmedizin und Arbeitsmedizin über Berufsbilder im Bereich der Arzneimittelüberwachung, Zahngesundheit, Sozialpsychiatrie und epidemiologische Fragestellungen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist eine zentrale Akademie für Aus- und Weiterbildung eine sinnvolle Einrichtung auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die einzelnen Berufsbilder auch im Medizinsektor immer schneller weiterentwickeln.
Insbesondere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden zukünftig in viel kürzeren Zyklen vonnöten sein, als das bisher der Fall war. Eine zentrale Einrichtung wie die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen – bundesländerübergreifend – wird diesen Herausforderungen am ehesten gerecht. Wir haben auch den Eindruck, in einigen dieser Berufsbilder im öffentlichen Gesundheitswesen sind Attraktivitätssteigerungen auch in Form eines strukturierten Fort- und Weiterbildungsprogramms dringend nötig. Wir steuern hier perspektivisch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels auf eine Unterversorgung zu. Ein Beispiel ist die Altersstruktur der Fachärzte im öffentlichen Gesundheitswesen. Das zeigt in Rheinland-Pfalz, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Über 90 % der Ärzte sind über 50 Jahre alt. Bei den jüngeren Ärzten sind wir fast gar nicht vertreten. Es gibt einige Ärzte – ein Drittel –, die eigentlich schon das Pensionsalter erreicht haben. Hier kann auch der Betritt zur Akademie nur der erste kleine Schritt sein hin zur nachhaltigen Attraktivierung der Berufsbilder im öffentlichen Gesundheitssystem und im Gesundheitssystem generell.
Wir sollten im Gesundheitsausschuss noch über die Verteilung der Kosten diskutieren. Aktuell spricht man von 260.000 Euro. Die Frage ist, wie sich die Kosten auf die einzelnen Landkreise verteilen. Wie hoch sind diese Kosten? Welche bisherigen Kosten sind auch in den Jahren vor dem Beitritt zur Akademie für Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Kommunen und im Land entstanden? Das sind Fragen, die uns von der Landesregierung noch nicht hinreichend beantwortet worden sind. Grundsätzlich unterstützen wir aber den vorliegenden Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir haben in der Tat den Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss am 20. September wirklich einvernehmlich miteinander, gut und konstruktiv diskutiert, Kollege Dr. Gensch. Deswegen möchte ich mich heute bei der Debatte zum Gesetz selbst recht kurz fassen. Der öffentliche Gesundheitsschutz gewinnt auch aus unserer Sicht immer mehr an Bedeutung. Um einfach noch einmal ein Bild zu zeichnen, möchte ich einige wenige Beispiele geben. Der Amtsarzt bzw. die Amtsärztin ist zuständig verantwortlich für die Überwachung von ambulanten teil- und vollstationären Einrichtungen in diesem Land, auch immer wieder zum Beispiel bei der Kontrolle von Altenpflegeeinrichtungen äußerst wichtig und wertvoll, für den Gesundheitsschutz an Schulen, an Kindertagesstätten oder auf Jahrmärkten, in Bädereinrichtungen oder auf Spielplätzen, bei Erstuntersuchungen und bei der Imp
fung von Flüchtlingen, aber zum Beispiel auch bei einer amtsärztlichen Begutachtung für die Diensttauglichkeit eines Feuerwehrmannes oder einer Feuerwehrfrau.
Weitere Aufgabe ist die staatliche Anordnung bei einer Epidemie oder bei einer Pandemie. Da hatten wir vor Kurzem ein aktuelles Beispiel aus einem benachbarten Bundesland: Anordnung der Stallpflicht bei nachgewiesener Vogelgrippe. – Gerade im Hinblick auf die Steigerung von Qualität und Bewältigung von neuen Aufgaben vor dem Hintergrund der Demografie, der Sozialpsychologie und dem Einsatz von neuen Medien, von digitalen Möglichkeiten, ist die Weiterbildung ausgesprochen wichtig.
Dr. Gensch, bislang hatten wir die Fortbildungsplätze immer in den Akademien in Düsseldorf und München für Rheinland-Pfalz gewährleisten können. Das haben die Verwaltung und die Kreisverwaltung anteilmäßig bezahlt, um unsere Amtsärzte, die Lebensmittelkontrolleure, die Tierärzte, die Fachapotheker und die amtlichen Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher mit den Fortbildungsmaßnahmen zu versorgen. In Zukunft wollen wir das wirklich anders aufstellen. Wir begrüßen deswegen ausdrücklich den Gesetzentwurf der Landesregierung für Aus-, Fortund Weiterbildung an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion unterstützt dieses Gesetzesvorhaben ganz ausdrücklich. Noch ein Wort zu den Kosten: 260.000 Euro, die sich derzeit Land und Kommunen teilen wollen. – Das ist eigentlich einzigartig in der Bundesrepublik, das man dabei mit dem Gemeinde- und Städtebund auf einen Konsens gekommen ist. Es ist aber auch im Vertrag nachzulesen, dass es einwohnerorientiert gerechnet wird. Damit haben wir Kosten für 2017 von rund 247.000 Euro zu teilen. Ich denke, da sind wir auf einem guten Weg. Für eine Beratung stehe ich natürlich immer gern zur Verfügung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste! Neben der Sekundär- und Tertiärsäule oder auch Akut- und Rehabilitätsmedizin genannt, stellt der öffentliche Gesundheitsdienst, kurz ÖGD, genannt, als Vorsorgesegment die dritte Säule in unserem Gesundheitssystem in den Bundesländern dar. In den ganz frühen Anfängen des ÖGD ging es vorwiegend um bevölkerungsmedizinische Planungs- und Kontrollaufgaben des Gesundheitsschutzes in den Bereichen Trinkwasser, Luft, Qualität der Einrichtungen des Gesundheitswesens, Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, um nur die wichtigsten Aufgabenfelder zu nennen.
Die WHO wies später 1986 in ihrer Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung darauf hin, dass Gesundheitsför
derung bedeutet, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Auf heute übertragen bedeutet dies, meine Damen und Herren, Schaffung eines Gesundheitsbewusstseins für die Bürger und Vermittlung von Gesundheitswissen. Die Gesundheits- und Verhaltenserziehung, aber auch die Versorgungsforschung müssen in ein zukünftiges ÖGDKonzept integriert werden. Ohne die Arbeit des ÖGD wäre im Übrigen auch die so wichtige medizinische Betreuung sozial benachteiligter, psychisch kranker und wohnungsloser Menschen gefährdet.
Darüber hinaus ist zunehmend absehbar, dass sich der ÖGD künftig auch stärker auf die gesundheitlichen Folgen gesellschaftlicher Megatrends, wie Globalisierung, demografischer Wandel, den Trend zur Individualisierung oder auch der sozialen Entwicklung, die vor allem in den sozialen Brennpunkten einzelner Städte gesundheitliche Folgen hat, einstellen muss, die unter anderem von den Gesundheitsämtern aufgefangen werden müssen.
Unter Zugrundelegung dieser künftigen und seiner ursprünglichen Kernaufgaben akzentuiert sich das anzustrebende Profil des ÖGD damit weiter in Richtung eines modernen Public-Health-Ansatzes. Um dem allerdings gerecht zu werden, meine Damen und Herren, muss der ÖGD noch vernetzter, interdisziplinärer und wissenschaftlicher arbeiten als bisher. Er muss als kompetenter Partner für andere wissenschaftlich arbeitende Institutionen fungieren können. Damit erweitert sich insgesamt das Aufgabenspektrum des ÖGD gewaltig. Es differenziert sich immer weiter aus und ist nicht mehr mit den einstigen Aufgabenstellungen vergleichbar. Diese Tatsache führt aber dazu, dass mehr personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden müssen. Mittlerweile arbeiten aber nur noch lediglich 0,5 % der im Gesundheitswesen Beschäftigten im ÖGD. Im Jahre 2013 waren lediglich fünf von insgesamt 89 Ärzten im ÖGD in Rheinland-Pfalz jünger als 50 Jahre. So lesen wir es in den Unterlagen. Allein dies zeigt hier den dringenden Handlungsbedarf auf. Es zeigt allerdings auch, dass dieser nicht erst seit gestern besteht.
Auch wenn der gegenständliche Gesetzentwurf insoweit zu begrüßen ist, besteht dennoch künftig Handlungsbedarf; denn ein Hauptgrund für die Situation im öffentlichen Gesundheitswesen – so der Deutsche Ärztetag 2014 – liegt schlichtweg in der verhältnismäßig niedrigen Vergütung. So bewegen sich die Gehälter der Ärzte im ÖGD 10 % bis 20 % unter dem tarifüblichen Niveau der Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Nach der Zwei-FaktorenTheorie von Herzberg stellt das Entgelt aber einen der wichtigsten Hygienefaktoren dar, der für die fehlende Attraktivität bestimmter Tätigkeiten maßgebend ist. Insoweit ist die Situation im öffentlichen Gesundheitswesen nicht überraschend, aber zumindest doch beeinflussbar. Die Wertschätzung für die im ÖGD tätigen Ärzte muss sich daher künftig in einer angemessenen Vergütung, also einer entsprechenden finanziellen, aber auch personellen Ausstattung, niederschlagen.
Gutachten an der ärztlichen Kapazität der Gesundheitsämter mit 20 % bis 40 % sehr hoch ist, ist in diesem Sektor eine Entlastung des ÖGD zwingend erforderlich, durch die personelle und finanzielle Ressourcen für die beschriebenen umfangreichen Aufgaben frei werden.
Den vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir grundsätzlich als einen richtigen Schritt in die richtige Richtung. Hinsichtlich der mit dem Gesetzentwurf verbundenen Kosten hätten wir uns noch eine differenzierte Ausgestaltung oder Aufschlüsselung gewünscht. Das diskutieren wir dann gerne in einem Ausschuss noch einmal.
dass der offizielle Beitritt des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen von interessierten Ärzten als eine Aufwertung verstanden wird, und wir hoffen, dass es zu einem Synergieeffekt kommt, dass man auf die Gehaltsforderungen eingeht und sich zunehmend mehr Ärzte für diese wichtige interdisziplinäre Aufgabe bereitstellen. So könnte der personelle Engpass verringert,
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Die Gesundheitsämter übernehmen in Rheinland-Pfalz vor Ort die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dazu zählt neben dem Gesundheitsschutz auch die Gesundheitsvorsorge.
Wie in jedem Bereich, schlagen sich auch hier gesellschaftliche Veränderungen in einem Wandel der Aufgaben nieder. So beeinflusst nicht nur der medizinische und der technische Fortschritt das Aufgabenspektrum der Ämter, sondern auch der demografische Wandel stellt die Behörden vor immer neue Herausforderungen.
Die Anforderungen an Fachärztinnen und Fachärzte beschränken sich schon lange nicht mehr allein auf das medizinische Fachgebiet; auch Kenntnisse im Bereich der Sozialwissenschaften, des Rechts und der Verwaltung sind gefordert.
Um auch weiterhin den vielfältigen und umfangreichen Aufgaben gerecht zu werden, ist es unabdingbar, das Fachpersonal auf allen Ebenen kompetent zu schulen.
Da Rheinland-Pfalz allerdings über keine landeseigene Organisation verfügt, die diese Aufgaben koordiniert und übernimmt, will das Land der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beitreten. Die 1971 errichtete Institution widmet sich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitswesen und treibt darüber hinaus die Forschung in diesem Bereich aktiv voran. Als Teil dieser etablierten Institution können nicht nur die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte, sondern auch das gesamte Fachpersonal inklusive der Führungskräfte als Teil eines flächendeckenden Ausbildungsnetzes von Erfahrungen anderer Länder profitieren.
Hinzu kommt, dass die Akademie aufgrund von Synergieeffekten auf einen umfangreichen Pool an Informationen und Materialien zurückgreifen kann und aus diesem Grunde in der Lage ist, die Aus-, Fort- und Weiterbildung deutlich kosteneffizienter als ein einzelnes Land anzubieten.
Darüber hinaus ist der Beitritt zur Akademie eine weitere Initiative, dem zunehmenden Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen zu begegnen; denn ein attraktives Aus-, Fort- und Weiterbildungssystem setzt positive Anreize für qualifizierte Fachkräfte in ganz Rheinland-Pfalz.