Wer sich den Clip angeschaut hat, hat auch früher die BRAVO weggenommen bekommen, weil darin Dr. Sommer vorkam.
Das ist ein Ratgeber, wie er früher Dr. Sommer war. Wenn Sie die Sprache nicht verstehen, die dort gesprochen wird, dann sprechen Sie nicht die Sprache der Jugend, dann sprechen Sie allerhöchstens die Sprache der Alternativen Jugend.
Herr Paul, wissen Sie, wenn es bis heute noch kein gutes Argument für „Funk“ gegeben hätte – ich habe das in der Vergangenheit immer schon kritisch begleitet –, dann wäre Ihr Auftritt heute das beste Argument, diesen Jugendsender endlich für das Internet einzurichten.
Gerade im Internet kann jeder ungefiltert seine Inhalte einstellen, die dann 1 : 1 wiedergegeben werden.
Gerade da ist es wichtig, dass es ein neutrales, ausgewogenes und sachliches Informationsangebot gibt, auch für junge Leute.
„Funk“ ist das sehr wohl; denn wie Sie vielleicht wissen, Herr Bollinger, wenn man im Vergleich zu anderen europäischen Ländern unser öffentlich-rechtliches Angebot sieht, dann sieht man, die Kontrolle, die Finanzierung, die Aufsicht und die Staatsferne zum Programmangebot sind außer in England in keinem anderen europäischen Land so ausgeprägt wie hier bei uns in Deutschland.
Ganz besonders kann ich Ihnen empfehlen, wer sehr gute Angebote macht – Ihnen als Lehrer kann ich das besonders ans Herz legen –,
ist die Bundeszentrale für politische Bildung, die noch einmal detailliert mit deutlichen Gesetzeshinweisen erklärt, wie unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk finanziert, kontrolliert und gestaltet wird. Das sollten Sie sich einmal anschauen.
Ich weise noch einmal deutlich zurück, wir als CDUFraktion sind in keiner Weise der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk und damit das Onlineangebot „Funk“ in irgendeiner Weise staatlich nah beeinflusst, finanziert oder gestaltet wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der Tagesordnungspunkt Aktuelle Debatte beendet.
Wahl des Vizepräsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag der Ministerpräsidentin – Drucksache 17/1475 –
Wie Sie der Beschlussvorlage entnehmen können, hat die Ministerpräsidentin mit Schreiben vom 31. Oktober dieses Jahres auf der Grundlage von Artikel 120 Abs. 2 Satz 3 unserer Verfassung Herrn Dr. Hannes Kopf für diese Funktion vorgeschlagen. Hierüber haben wir abzustimmen.
Wer diesem Wahlvorschlag – Drucksache 17/1475 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Dr. Hannes Kopf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und AfD zum Vizepräsidenten des Rechnungshofs gewählt.
Landesgesetz über Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1142 – Zweite Beratung
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Allerdings gibt es eine Berichterstattung des Herrn Kollegen Dirk Herber. – Bitte, Herr Herber.
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der federführende Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 3. November mit den Stimmen der AfD und der regierungstragenden Fraktionen bei Enthaltung der CDU beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu empfehlen.
Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für den Gesetzentwurf – Drucksache 17/1142 – stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD bei Stimmenthaltung der CDU angenommen.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD bei Enthaltung der CDU beschlossen worden.
Landesgesetz über den Beitritt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/1525 – Erste Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der öffentliche Gesundheitsdienst mit seinen vielfältigen Aufgaben hat eine herausragende Rolle für die medizinische und nicht medizinische gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung. Seit der Kommunalisierung der Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz im Jahr 1997 sind insbesondere den Gesundheitsämtern zahlreiche Aufgaben übertragen worden, die kompetentes und fachkundiges Personal erfordern, dies gerade auch in Krisen und besonderen Herausforderungen wie in Seuchenlagen, zum Beispiel erst kürzlich der Lassa-Fall in Alzey, wie der Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten oder aktuell den Erstuntersuchungen und Impfungen von Flüchtlingen.
die rein medizinische Ausbildung hinaus auch über Kenntnisse auf anderen Fachgebieten verfügen, wie die des Rechts, der Verwaltung sowie der Statistik und Datenverarbeitung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, auch Personen anderer Fachgebiete des öffentlichen Gesundheitswesens für ihre besonderen Aufgaben zu qualifizieren und das Fachwissen regelmäßig zu aktualisieren, zum Beispiel für amtliche Gesundheitsaufseher oder amtliche Lebensmittelkontrolleure.
Der Beitritt des Landes Rheinland-Pfalz zur Akademie für öffentliches Gesundheitswesen setzt daher eine wichtige gesundheitspolitische Zielsetzung des Koalitionsvertrags um, der die Bedeutung der Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten sowie der weiteren Fachkräfte im öffentlichen Gesundheitsdienst noch einmal betont.
Immer wieder zum Ausdruck kommt dies auch durch den wiederholten Appell der Gesundheitsministerkonferenz, im Hinblick auf den bestehenden Nachwuchsmangel die Perspektiven für den öffentlichen Gesundheitsdienst neu zu bestimmen und auf allen politischen Ebenen die Grundlagen für die Gewinnung qualifizierter und motivierter Fachkräfte zu verbessern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen bietet genau diese Möglichkeit. Sie wurde im Jahr 1971 als Gemeinschaftseinrichtung der Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein errichtet. Ihre Aufgaben umfassen die Aus-, Fort- und Weiterbildung der im öffentlichen Gesundheitsdienst vertretenen Berufsgruppen, die Durchführung von Lehrgängen und die Herausgabe einer Schriftenreihe für wissenschaftliche Veröffentlichungen.
Aufgrund ihres länderübergreifenden Wirkungskreises setzt die Akademie allgemeingültige Standards, insbesondere im Reform- und Modernisierungsprozess der Gesundheitsverwaltungen.
Mit den Angeboten der Akademie werden auch Führungskräfte des öffentlichen Gesundheitsdienstes erreicht, denen gerade im Modernisierungsprozess eine zentrale Verantwortung obliegt. Die Akademie erreicht mit ihren über 100 Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten jährlich über 3.000 Teilnehmende. Für das Land Rheinland-Pfalz entstehen durch den Beitritt voraussichtlich jährliche Kostenbeiträge in Höhe von ca. 260.000 Euro. Da insbesondere die Kreisverwaltungen als Träger der unteren Gesundheitsbehörden die Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote der Akademie nutzen werden, hat der Landkreistag der hälftigen Kostenbeteiligung der Kommunen zugestimmt. Dafür entfallen die bis dato fälligen Teilnahmeentgelte.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz ist das einzige der dann acht Mitgliedsländer der Akademie, bei dem sich neben dem Land auch die Kommunen am Mitgliedsbeitrag beteiligen. Der Ministerrat hat am 29. August 2016 den Beitritt zu dem Abkommen beschlossen. Der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie hat am 20. September über den Beitritt beraten. Bevollmächtigt durch die Ministerpräsidentin habe ich am 30. September die Beitrittsurkunde unterschrieben.
In einem zweiten Schritt erfolgt nun durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Befassung des Landtags über den Beitritt zum Abkommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die weiteren Beratungen, um unserem Anliegen nach einem weiterhin starken öffentlichen Gesundheitsdienst in RheinlandPfalz auch nachzukommen.