Protocol of the Session on October 5, 2016

Sicherung der Notarztversorgung in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1130 –

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Herr Dr. Enders spricht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht in diesem Antrag um die Sicherstellung der Notarztversorgung in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus in ganz Deutschland, die durch ein entsprechendes Urteil in Mecklenburg-Vorpommern wegen der Vergleichbarkeit der Verhältnisse durchaus gefährdet ist.

Eine gute notärztliche Versorgung ist gerade im ländlichen Raum sehr wichtig. Das wissen wir alle. Bei uns im Land ist es so, dass momentan bereits 60 % der Standorte Probleme haben, die Dienstpläne zu besetzen. 80 % der Standorte gehen sogar davon aus – unabhängig von der aktuellen Situation –, dass sich diese Situation durchaus verschärfen wird.

Der Arzt ist ein freier Beruf wie andere Berufsgruppen auch. Es gibt eine freiberufliche Tätigkeit, die manchmal notwendig ist, und zwar in Form der Honorarärzte. Honorarärzte arbeiten nicht in Konkurrenz zu abhängig Beschäftigten, sondern sie decken Bereiche ab, die anderweitig schwer zu besetzen sind, nämlich Spitzenzeiten.

So ist es gerade so, dass die kleinen Krankenhäuser im Gegensatz zu den großen nicht rund um die Uhr mit ihrem Personal im ländlichen Raum den Notarztdienst abdecken können. Dafür gibt es seit Jahrzehnten Honorarärzte, die das in ihrer Freizeit als Nebentätigkeit machen. Das war in der Vergangenheit auch nie ein Problem. Es gibt auch andere Bereiche ärztlicher Tätigkeit, in denen diese Honorartätigkeit ebenfalls notwendig ist, um eine gewisse Versorgung zu stabilisieren.

Nun hat es 2015 in Mecklenburg-Vorpommern beim dortigen Landessozialgericht ein Urteil zur Scheinselbstständigkeit gegeben. Ich habe mir das Urteil durchgelesen, ohne Jurist zu sein. Die Bedingungen sind vergleichbar wie bei uns. Die Scheinselbstständigkeit ist durch das Bundessozialgericht dahin gehend bestätigt worden, dass man zwar nicht inhaltlich entschieden hat, man hat aber die Nichtzulassungsbeschwerde – so ist der Rechtsterminus – abgelehnt. Damit hat man ein Signal gesetzt, wie es auch weitergehen könnte mit erheblichen Konsequenzen, wenn man weiß, dass die Krankenhäuser diese Tätigkeit brauchen und die Ärztinnen und Ärzte, die das machen, das auch so tun wollen und das auch in dieser Funktion weiter tun wollen, zumal die meisten sowieso in einer abhängigen Beschäftigung stehen und das alles im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit durchführen.

Die Konsequenz wäre für unser Land, dass es zu erheblich mehr Kosten und auch zu mehr Bürokratie führen würde. Ich will in diesem Zusammenhang aus ärztlicher Sicht einmal den Begriff der Scheinselbstständigkeit umreißen. Da gibt es bei momentaner Rechtsprechung beim Bundessozialgericht verschiedene Kriterien: das eigene Unterneh

merrisiko, die eigene Betriebsstätte und die Möglichkeit, selbst über Arbeitszeit und Arbeitskraft zu bestimmen. –

Das Unternehmerrisiko ist da. Ein Honorararzt kann nie verlangen, dass er dann und dann einen Dienst übernehmen kann. Er wird ihm angeboten. Er kann wie ein Unternehmer sagen, er macht es, oder er macht es nicht. Wenn er zusagt, muss er es tun. Die Betriebsstätte beim Notarzt ist der Einsatzort, die Wohnung, die Straße, wo auch immer. Das ist bei Handwerkern auch so. Da er darüber entscheiden kann, ob er eine Tätigkeit annimmt oder nicht, ist er in meinen Augen auch Herr seiner Arbeitszeit und seiner Arbeitskraft im Gegensatz zu einem Festangestellten, wo der Chef sagen kann: Du hast morgen da oder da zu arbeiten. – Das vielleicht einmal, um diesen Begriff zu umreißen.

Es geht um die Gefährdung der notärztlichen Versorgung. Ich habe mit großer Sorge festgestellt, dass ein Krankenhaus in der Eifel, in Daun, wegen einer entsprechenden Überprüfung bei einem Partnerkrankenhaus bereits die Geschäftsverbindungen mit Honorarnotärzten aus Angst eingestellt hat, da könnte jetzt irgendetwas auf sie zukommen. Das zeigt, dass Handlungsbedarf besteht.

Wir haben im Gesundheitsausschuss vor einigen Tagen in großem Konsens und sehr sachlich das Thema diskutiert. Das war sehr erfreulich. Wir haben es heute ins Plenum gebracht, damit wir auch hier eine breite Diskussion haben, damit wir auch der Landesregierung Unterstützung geben, damit sie es nach Berlin tragen kann. Es waren verschiedene Aktivitäten. Frau Bätzing-Lichtenthäler, Sie haben bereits mit der Bundesarbeitsministerin gesprochen. Ich hatte entsprechende Kontakte zum Bundesgesundheitsministerium. Selbst das Kanzleramt interessiert sich für diesen Antrag. Jetzt gibt es die Möglichkeit, das arbeitsrechtlich oder auch unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Versorgungssicherheit zu regeln. Den letzteren Punkt sehen wir als wichtig an.

(Beifall bei der CDU)

Gesetze sind dafür da, dass sie das Leben der Menschen erleichtern und nicht komplizierter machen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ein wahrer Satz!)

Deswegen auch dieser Ansatz. Ich erkenne auch hier im Haus in der Tat einen großen Konsens. Ich sage das als Oppositionsabgeordneter selten, ich habe mich sehr gefreut, dass sich das Kabinett bereits gestern damit beschäftigt hat. Ich habe das am Freitag gehört und heute Morgen gelesen. Ich habe diesen Artikel auch geteilt und muss sagen, ich habe es selten erlebt, dass ein Oppositionsantrag binnen fünf Tagen vom Kabinett letztendlich als Katalysator genutzt wurde, um etwas Positives zu entscheiden.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sage ich hier bewusst nicht mit einem Grinsen, sondern mit echter Freude, weil das ein klassisches Beispiel ist, wie wir auch in wichtigen Fragen hier zusammenarbeiten können, auch wenn vielleicht in Nuancen unterschiedliche Meinungen da sein dürfen.

Abschließend zur Lösung: Diese Lex Austria klingt recht einfach und ist es eigentlich auch, wenn man es unter gesundheitspolitischen Versorgungsaspekten lösen will. Die Österreicher haben eine Bereichsausnahme in ihrem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dahin gehend, dass die Notarzttätigkeit dann ausgenommen ist – das könnte man auf andere Honorartätigkeiten ausdehnen –, wenn sie – immer vorausgesetzt, es ist eine genehmigte Nebentätigkeit – nicht als Hauptberuf und nicht als Haupteinnahmequelle ausgeübt wird. Von daher denke ich, ist das, was Sie jetzt im Kabinett beschlossen haben, der richtige Weg, in Berlin einen Entschließungsantrag einzubringen.

Ich sage das insbesondere deswegen und will dafür noch die letzte Minute nutzen, weil momentan auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Bundestag in der Lesung ist. Da ist in Artikel 2 bezüglich des § 611a BGB eine Neujustierung der Beurteilung der Scheinselbstständigkeit vorgesehen, die es nicht einfacher, sondern eher noch komplizierter macht. Wir schlagen vor – das erkenne ich auch bei der SPD –, unabhängig davon, dass wir die Landesregierung bitten, jetzt mit Vehemenz das Thema zu betreiben, dass wir es aber auch im Ausschuss weiter verfolgen sollten, weil es von prinzipieller Bedeutung ist. Wir sollten es vertagen und über eine Anhörung reden, damit wir uns im Thema vertiefen können.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das war ein guter Beitrag von der CDU, mehr davon!)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Anklam-Trapp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Enders, vielen Dank für den Antrag der CDU-Fraktion. Wie im Ausschuss am 20. September besprochen, sind wir da in einem engen Konsens miteinander. Die Sicherung der notärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz ist uns, der SPD-Fraktion, ein wesentliches Anliegen. Unser Ziel ist es dabei, in allen Landesteilen wirklich schnell und qualifiziert den Menschen die notärztliche Versorgung zukommen zu lassen, sei es mit dem Rettungswagen oder sei es per Luftrettung mittels Hubschrauber.

Das Einsatzgebiet des Notarztes ist wirklich breit aufgestellt, und zwar vom Geburtshelfer bis zur Wiederbelebung am Patienten, und das begleitet von den Rettungssanitätern und -assistenten. Alle miteinander sind sehr gut ausgebildet.

Ich erspare es uns jetzt gemeinsam zu schildern, was ein Notarzt an Ausbildung leisten muss, bevor er diesen Dienst tun kann. Dieser spezielle fachliche Dienst erfordert ausdrücklich einiges an Qualifikation.

Im Ausschuss haben wir wirklich im breiten Konsens be

raten. Ich nehme einmal eine der Wortmeldungen auf, die Herr Kollege Köbler vorgebracht hat; denn eine der wichtigen Voraussetzungen, um einen guten und qualifizierten Notarzt zu machen, ist neben der Ausbildung und gutem Equipment auch die Berücksichtigung ausreichender Ruhezeiten. Das ist einer der Punkte, die wir in die engere und vertiefte Beratung bitte mit aufnehmen.

Wir möchten bei dem Antrag einige Punkte aus unserer Sicht noch ergänzen, bieten aber, sehr geehrter Herr Dr. Enders, ausdrücklich die gemeinsame vertiefende Beratung an. Die Rechtsprechung – Sie haben es angeführt – der Landessozialgerichte bei der Beschäftigung honorarärztlicher Tätigkeiten von Medizinern will ich jetzt nicht noch einmal wiedergeben. Sie haben es auf den Punkt gebracht. Aber die Lex Austria, um es auch noch einmal verkürzt zu sagen, die seit dem 1. Januar dieses Jahres in Österreich praktiziert wird, zeigt ihre Erfolge. Sowohl Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler als auch unser zuständiger Innenminister, Roger Lewentz, haben einen Ministerratsantrag gestellt, damit wir die Sicherstellung der guten notärztlichen Versorgung sichern können. Das können wir von unserer Seite nur unterstützen.

Meine Damen und Herren, ich sage es deswegen noch einmal so ausdrücklich, weil klar sein muss, dass das eine bundesrechtliche Zuständigkeit ist. Diese Punkte sollten mit eingeführt werden.

Lassen Sie mich noch zwei Sachen erwähnen, die ich bei diesem Fachkräftebedarf des Notarztes anführen möchte, sowohl die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten und auch das Begeistern für diesen Beruf als auch die Frage der Vergütung. Da wir das im Konsens am 20. September beraten haben, möchte ich für unsere Fraktion vorschlagen, den Antrag federführend an den Gesundheitspolitischen Ausschuss zu überweisen und mitberatend, weil er sozialund arbeitsrechtliche Komponenten hat, an den Sozialpolitischen Ausschuss und mitberatend an den Innenausschuss.

Sehr geehrter Herr Dr. Enders, den Gedanken einer Anhörung hatten wir auch. Das können wir ausdrücklich unterstützen. Wir sollten uns mit dem Thema Notärzteversorgung und Sicherstellung dieser Versorgung in RheinlandPfalz intensiv auseinandersetzen.

(Beifall der SPD und bei CDU und FDP)

Für die AfD-Fraktion spricht Frau Dr. Groß.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen und Regierungsmitglieder! Ich möchte noch ein bisschen etwas unterstützend zu den beiden Vorrednern von gerade sagen. Auf jeden Fall dürfen wir uns mit der notärztlichen Versorgung unserer Bevölkerung auf keinen Fall irgendwelche Experimente erlauben. Bereits vor dem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts

Mecklenburg-Vorpommern – das ist schon ein paar Mal erwähnt worden – war in Rheinland-Pfalz und vor allen Dingen in den ländlichen Gebieten ein Mangel an Notärzten diagnostizierbar.

Auch wenn es bis heute keine höchstrichterliche Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht gibt, hat das „Meck-Pomm-Urteil“ nun mal Rechtskraft, und die Lage an der Notarztfront verschärft sich weiter.

Nach SWR-Informationen melden Krankenhäuser, dass sie nur noch 40 % der Notfallschichten mit eigenen Notärzten bestücken können. Auch das Krankenhaus in Daun – Herr Enders hatte es wohl auch angesprochen – kann keine Notärzte mehr beschäftigen mit der Konsequenz, weniger personeller Spielraum und längere Wartezeiten, bis ein Notarztwagen an der Unfallstelle oder am Einsatzort eintrifft. Und so dauert es mittlerweile bis zu einer halben Stunde und manchmal auch länger, bis überhaupt ein Notarztwagen am Unfallort eintrifft. Was das heißt, können wir uns nur vorstellen.

Die Aberkennung des Selbstständigenstatus bei Notärzten bedeutet für die Krankenhäuser und damit letztendlich für unser Gesundheitssystem und damit auch für unsere Versicherten beachtliche Kosten; denn dann finden die §§ 25 und 28e Abs. 1 und 28g SGB IV Anwendung. Und die besagen Folgendes: Die Krankenhäuser dürfen nämlich dann Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlen, und zwar für die zurückliegenden Monate des laufenden Jahres und dann noch mal für die letzten vier Jahre davor. Das sind beachtliche Kosten, und zwar nicht nur Arbeitgeber-, sondern auch Arbeitnehmeranteil. Damit gilt die volle Versicherungspflicht, wodurch die Motivation bei den Klinikärzten zu Notarzttätigkeiten rapide sinken dürfte.

Was muss geschehen? Wir müssen handeln. Wir als AfDFraktion verschließen uns keinem vernünftigen Lösungsvorschlag. So begrüßen wir auch ausdrücklich den vorliegenden Vorschlag der CDU-Fraktion. Allerdings würden wir ihn gern etwas näher konkretisieren. Der Verweis auf die Lex Austria ist richtig, weist den richtigen Weg, doch scheint es uns notwendig, den Arbeitsauftrag an die Landesregierung etwas mehr zu präzisieren. Eine bloße Aufforderung zum Hinwirken ist uns bezüglich der Dringlichkeit der Sache nicht ausreichend genug, es sei denn, dass Sie diese Aufforderung als klaren Arbeitsauftrag an unser Justizministerium verstehen – genau –, einen Gesetzentwurf zu entwickeln, der als Initiative in den Bundesrat eingebracht werden kann.

Ab dem 1. November – wenige Tage – übt Rheinland-Pfalz die Bundesratspräsidentschaft aus. Diese Tatsache sollte genutzt werden, die Gesetzeslage entsprechend der Notwendigkeit der notärztlichen Versorgung zu verändern. So ein Text könnte zum Beispiel lauten: Notärzte, die diese Tätigkeit weder hauptberuflich ausüben noch die Tätigkeit den überwiegenden Anteil der Einnahmen ausmacht, abweichend von den §§ 2 und 7 SGB IV von der Sozialversicherungspflicht auszunehmen.

Frau Gesundheitsministerin, Herr Justizminister, Frau Ministerpräsidentin, bitte bringen Sie ein entsprechendes Gesetz in den Bundesrat ein. Verlieren Sie auch bitte keine Zeit. Es geht schließlich um Menschenleben.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Wink.

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich uns Freien Demokraten auch ein besonderes Anliegen, die flächendeckende Sicherung der Notarztversorgung weiterhin aufrechtzuerhalten. Erlauben Sie mir noch einmal kurz auszuführen, das Bundessozialgericht hat die Zulassung der Revision gegen das Urteil vom Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern zwar abgelehnt, aber damit war keine inhaltliche Entscheidung verbunden. Ob es sich bei der Beschäftigung von Rettungsnotärzten auf Honorarbasis um eine Scheinselbstständigkeit handelt, ist damit weiterhin rechtlich nicht abschließend geklärt und muss aber geklärt werden.

Es wurde auch schon genannt, ein wesentliches Thema ist die notärztliche Versorgung gerade im ländlichen Raum, die differenziert diskutiert werden muss. Finanzielle Anreize allein sehen wir hierbei aber nicht als Patentmittel an, um dem Problem zu begegnen. Einmal etwas platt ausgedrückt, selbst wenn die Krankenhäuser mehr Ärzte einstellen würden, wäre die Situation damit nicht grundlegend aufgelöst, und der Beruf des Notarztes wäre dann nicht nur allein für den medizinischen Nachwuchs nur noch bedingt attraktiv, sondern es wäre auch zu befürchten, dass bereits praktizierende Ärzte nicht mehr bereit wären, Notdienste zu übernehmen.

Grundsätzlich spielen hierbei mehrere Faktoren zusammen, die das Thema zu einer hoch komplexen Fragestellung werden lassen. Der demografische Wandel hat allgemein bereits für die Zunahme von Notarztalarmierungen gesorgt. Darüber hinaus hat sich im Allgemeinen ein Strukturwandel im Gesundheitssystem vollzogen, und Notärzte werden zunehmend auch zu Behandlungen gerufen, die in die Zuständigkeit der allgemeinen Bereitschaftsmedizin fallen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits alle Vorredner fast übereinstimmend gesagt haben, handelt es sich hierbei um eine umfassende und komplexe Thematik. Dabei ist und bleibt es die Aufgabe auch der Landesregierung, diesen Strukturwandel weiterhin zu beobachten und zu prüfen. Es ist auch im Sinne der Freien Demokraten, in naher Zukunft ein Konzept zu entwickeln, welches zum Erhalt einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung beiträgt. Allerdings empfiehlt sich im Rahmen und aufgrund der beschriebenen Problematik keine standardisierte Lösung, und auch wir schlagen vor, den Antrag für eine vertiefende Beratung an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Ich bin natürlich bereit, mit all meinem Wissen, das ich habe, zu helfen, Herr Dr. Enders.

Vielen Dank.