Protocol of the Session on September 16, 2016

Vielen Dank.

Herr Abgeordneter, lassen Sie mich zunächst eine Klarstellung vornehmen. Es wird in solchen Fällen nicht von Urlaub oder Heimaturlaub gesprochen. Das ist ein falscher

Terminus, und ich empfehle, in Wikipedia an dieser Stelle nachzulesen,

(Heiterkeit bei der SPD)

in welchem Kontext der Begriff „Heimaturlaub“ verwendet wird.

Wir sprechen in diesen Fällen von einer sogenannten Ortsabwesenheit, und lassen Sie mich dazu vielleicht bezüglich der ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher folgende Ausführungen vornehmen:

Grundsätzlich werden Leistungen nach dem SGB II nur gezahlt, wenn der Leistungsberechtigte persönlich unter seiner Wohnanschrift an jedem Werktag durch Briefpost erreichbar ist. Leistungsberechtigte können sich für maximal drei Wochen pro Jahr von ihrem Wohnsitz entfernen. Man spricht hier von der sogenannten Ortsabwesenheit.

Eine nicht genehmigte Ortsabwesenheit kann zur Kürzung und Einstellung der Leistung durch das zuständige Jobcenter führen. Die Ortsabwesenheit muss vom zuständigen Jobcenter auf Antrag bei dem zuständigen Fallmanager oder der zuständigen Fallmanagerin genehmigt werden.

Die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt, ob während des beantragten Zeitraums Vermittlungsaktivitäten geplant sind, die durch eine Ortsabwesenheit unterbrochen werden müssten. Sollte dies der Fall sein, wird der Fallmanager oder die Fallmanagerin einer Ortsabwesenheit in der Regel nicht zustimmen. Das heißt, absolviert der Leistungsberechtigte zum Beispiel aktuell einen Integrationsoder Sprachkurs, wird er vom zuständigen Fallmanager oder der zuständigen Fallmanagerin in der Regel keine Ortsabwesenheit genehmigt bekommen.

Wie viele SGB-II-Bezieherinnen und -Bezieher im Flüchtlingskontext in Rheinland-Pfalz von der Genehmigung einer Ortsabwesenheit Gebrauch machen oder gemacht haben, kann nicht gesagt werden, weil – wie ich bereits ausführte – keine statistischen Daten hierzu vorliegen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Paul.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Ministerin. Meine Frage lautet, inwieweit sich eine mangelnde Transparenz an dieser Stelle zu einer sich vermindernden Akzeptanz für das Asylwesen an sich entwickelt.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sorgen dafür! – Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, wir sorgen uns darum. Wir sind besorgt.

Ich halte diese eben geschilderten Vorgänge, die ich auch

in einer, wie ich finde, transparenten Weise vorgetragen habe,

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

für durchaus hinreichend, kognitiv und logisch nachvollziehbar geregelt.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Machen Sie doch einmal transparent, wer Ihren Wahlkampf bezahlt hat – Zurufe von der AfD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Nein, das ist ganz anders gelaufen! Aus dem Ausland ist Geld in den AfD-Wahlkampf geflossen! – Zurufe von der AfD)

Wir sind bei der Mündlichen Anfrage. Sie können sich in der Lobby austauschen, wenn das gewünscht ist.

Herr Köbler, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre sehr sachorientierten Ausführungen, die sich extrem wohltuend von den grob vereinfachten Schlagzeilen aus der Medienberichterstattung und auch von dem Stammtischniveau von Teilen des Hauses abheben.

Können Sie noch einmal darstellen, wie es um die Flüchtlinge bei ihrem Recht auf Freizügigkeit bestellt ist? Sie haben eben einiges hinsichtlich dem wohnortbezogenen Empfang von Sozialleistungen nach SGB II ausgeführt. Wie sind die Freizügigkeitmöglichkeiten für Flüchtlinge während des Verfahrens beziehungsweise ab dem Zeitpunkt, ab dem sie eine entsprechende Anerkennung oder einen Aufenthaltsstatus haben?

Herr Abgeordneter Köbler, hier ist zunächst zwischen zwei Phasen zu unterscheiden. Zunächst einmal gibt es die Phase, während der die Flüchtlinge in das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Diese Phase ist zu unterscheiden von der Phase, in der eine Anerkennung vorliegt und die Menschen dann von den Regelungen her auch in die Regelungen des ALG-II-Bezugs fallen.

Was die Regelung des Asylbewerberleistungsgesetzes anbelangt, so ist das an dieser Stelle ganz klar geregelt. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang vielleicht darauf verweisen, dass die Landesregierung in der letzten Legislaturperiode die Residenzpflicht aufgehoben hat, damit es den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern möglich ist, sich über die Grenzen der ehemaligen Bezirksregion bewegen zu können.

Lassen Sie mich zum ALG-II-Bezug sagen, dass hier für alle Menschen, die im ALG-II-Bezug sind, die gleichen

Regeln gelten. Alle ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher fallen unter das gleiche Regelwerk. Hier gibt es, wie bereits ausgeführt wurde, die Regelung zur Ortsabwesenheit.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Frau Ministerin, meine Frage geht in die ähnliche Richtung. Es gibt für alle die gleichen Regeln. Ich will noch einmal nachfragen, weil das manchen nicht deutlich genug ist. Die Regelungen in Deutschland sind in allen Bundesländern gleich. Habe ich es richtig verstanden, dass nirgends eine solche Statistik erhoben wird und es keine Zahlen in der Bundesrepublik darüber gibt?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Braun, das ist zutreffend. Es handelt sich um statistisches Zahlenmaterial, das im Verantwortungsbereich einerseits des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – einer Bundesbehörde – und andererseits im Regelungsbereich der Bundesagentur für Arbeit liegt. Wie auch einige Zeitungsartikel bereits deutlich machen, liegen anderen Bundesländern ebenfalls keine statistischen Zahlen an dieser Stelle – beispielhaft sei Bayern genannt – vor.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Bollinger.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, Herr Kollege Braun hat meine Frage eigentlich schon zum Teil vorweggenommen. Wenn es tatsächlich nun so ist, dass zum Teil – Herr Kollege, hören Sie zu – diese Statistiken so gut wie gar nicht erhoben werden – respektive nur bei Personen, die ALG II beziehen, was aber bei Asylbewerbern nur teilweise der Fall ist –, wie kann es dann sein, dass Sie von Transparenz sprechen, da eben nichts da ist, was bekannt gegeben werden kann? Das verstehe ich nicht ganz.

Vielen Dank.

Ihre Frage war, ob Sie es verstanden haben?

(Vereinzelt Beifall bei der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD: Nein, er hat es nicht verstanden!)

Meine Frage war, wie Ihre Wortwahl zu verstehen ist, Frau Ministerin.

Ich möchte Sie darauf hinweisen. Wie ich eben bereits ausführte – ich möchte Sie an dieser Stelle korrigieren –, ist es nicht nur zum Teil nicht statistisch erfasst, sondern in Gänze nicht statistisch erfasst. Daher liegen uns keine Zahlen vor.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Frisch.

Frau Ministerin, ich halte noch einmal fest, dass Sie nicht wissen, ob es in Rheinland-Pfalz Fälle dieser Art gibt. Meine Frage ist, ob Sie es denn nicht für sinnvoll halten, dass man dann statistische Erhebungen durchführt, um Transparenz in dieser Angelegenheit zu bekommen, weil sich daraus dann möglicherweise ein politischer Handlungsbedarf ergibt.

Herr Abgeordneter, ich verweise an dieser Stelle – das konnte man auch der Presse entnehmen –, dass sowohl das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch die zuständige Bundesagentur für Arbeit in einem Austausch darüber stehen, wie generell Kommunikationswege verbessert und optimiert werden können.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist keine Antwort!)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Ich kann direkt anschließen. Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass der Bundesgrenzschutz, der bei der Wiedereinreise bei solchen eventuell auf Heimatreise gewesenen Flüchtlingen und Asylberechtigten die Kontrolle übernimmt, überlegt, Wege zu finden, wie man den Datenaustausch zwischen dem Bundesgrenzschutz und den von Ihnen schon mehrfach genannten Behörden verbessern kann, damit man solche Fälle auch im Einzelfall bearbeiten kann?

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Julia Klöckner, CDU: Lassen Sie sie doch einfach einmal fragen! – Unruhe im Hause)

Frau Ministerin Spiegel hat das Wort.

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Reduzieren Sie bitte den Geräuschpegel, damit die Frau Ministerin antworten kann.

Frau Klöckner, wenn es Zwiegespräche gibt, können diese in der Lobby geführt werden.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Ich wollte das nur zu Protokoll geben!)

Wir fangen nicht an, mit Zwischenrufen das Protokoll zu füllen. Primär ist, dass hier ordnungsgemäß debattiert werden kann. Das betrifft jeden. Das ist nicht personenbezogen gemeint.

(Unruhe im Hause)