Protocol of the Session on December 15, 2020

Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12959 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 17/13843 –

Inklusion in Rheinland-Pfalz umsetzen – auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 17/13982 –

Die erste Beratung erfolgte in der 108. Plenarsitzung mit Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend –, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Bildung und an den Rechtsausschuss. Im Sozialpolitischen Ausschuss fand ein Anhörverfahren statt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Punkt 6 der Tagesordnung:

Landesgesetz für einen Landeszuschuss zum Pflegegeld Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13560 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie – Drucksache 17/13851 –

Die erste Beratung erfolgte in der 113. Plenarsitzung mit Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend –

und an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Punkt 7 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13196 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/13844 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13980 –

Die erste Beratung erfolgte in der 111. Plenarsitzung mit Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Im Innenausschuss fand ein Anhörverfahren statt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Punkt 8 der Tagesordnung:

Landesgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13498 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/13846 –

Die erste Beratung erfolgte in der 111. Plenarsitzung mit Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Im Innenausschuss fand ein Anhörverfahren statt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Punkt 9 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13510 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/13847 –

Die erste Beratung erfolgte in der 113. Plenarsitzung ohne Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Punkt 10 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13550 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/13849 –

Die erste Beratung erfolgte in der 113. Plenarsitzung ohne Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf Annahme in einer Neufassung.

Punkt 11 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13562 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/13852 –

Die erste Beratung erfolgte in der 113. Plenarsitzung mit Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Punkt 12 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13877 – Erste Beratung

Punkt 13 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13463 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 17/13845 –

Die erste Beratung erfolgte in der 113. Plenarsitzung ohne Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss

für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – und an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Punkt 14 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13866 – Erste Beratung

Punkt 15 der Tagesordnung:

Ökologische Vorteile besser nutzen – Gründachförderung ausbauen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13579 –

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/13695 –

Die erste Beratung erfolgte in der 114. Plenarsitzung ohne Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Jetzt erteile ich Abgeordneten Wansch als Vorsitzendem des Haushalts- und Finanzausschusses das Wort zur Berichterstattung über die Haushaltsberatungen. Herr Abgeordneter Wansch, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen heute vor der abschließenden Beratung des Haushalts für das Jahr 2021 im Plenum. Hierzu liegt Ihnen, wie in Kürze eben vom Präsidenten dargestellt, die Drucksache 17/13810 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat arbeitsame und intensive Beratungswochen hinter sich. Zwischen der Einbringung und ersten Beratung des Haushalts in der 110. und 111. Sitzung am 7./8. Oktober 2020 und der jetzt vor uns liegenden abschließenden zweiten Beratung fanden insgesamt 13 Sitzungen inklusive zwei Anhörverfahren statt.

Nach drei Wochen mit beinahe täglichen Sitzungen und insgesamt über 30 Stunden Beratungsdauer – unterbrochen von einer Plenarwoche – haben die Fraktionen ihre Änderungsanträge vorgelegt, auf deren Grundlage der Haushalts- und Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung für das Plenum abgegeben hat. Insbesondere diese letzte Phase der Beratungen in und auch zwischen den Fraktionen erfolgte in einem sehr ambitionierten zeitlichen Rahmen, was eine gute und vorausschauende Planung der

Akteure voraussetzt. Ich danke allen Beteiligten für das konstruktive Zusammenwirken, sodass wir trotz der zeitlichen Dichte den Haushaltsentwurf intensiv beraten konnten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten und entscheiden heute über den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2021. Normalerweise wäre dies die dritte Haushaltsberatung der Wahlperiode mit dem Einzelhaushalt für das darauffolgende Jahr, in dem die Wahl und Konstituierung des 18. Landtags stattfindet. Da dieses Jahr aber alles andere als ein normales Jahr ist, beraten wir jetzt – nach zwei Nachtragshaushaltsgesetzen – bereits das dritte Haushaltsgesetz dieses Jahres und damit das insgesamt fünfte Haushaltsgesetz dieser Wahlperiode. Auch wenn die zweite Beratung jetzt in einem komprimierten Verfahren stattfindet, in den Ausschusssitzungen wurde der Haushaltsentwurf sehr ausführlich beraten und erörtert.

Die Haushaltsberatungen waren von den Herausforderungen, die die Pandemie an die gesamte Gesellschaft richtet, geprägt. Anders als bei den beiden Nachtragshaushalten, die vor allem die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Blick hatten, liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf nun die Gesamtaufgaben des Landes mit den Schwerpunkten Bildung, Wirtschaft, Klimaschutz und Digitalisierung zugrunde, auch wenn diese weiterhin von den weiteren Herausforderungen und Unsicherheiten überschattet sind, die mit der Corona-Pandemie auch im nächsten Jahr noch bestehen werden.

Das Parlament hat nun als Haushaltsgesetzgeber die Aufgabe, auf Grundlage der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie der von den Fraktionen vorgelegten Änderungsanträge einen Haushalt zu verabschieden, der mit seinen politischen Schwerpunktsetzungen die richtigen Antworten auf die aktuellen gesellschaftlichen Aufgaben gibt. Ob dies mit dem Haushaltsentwurf gelungen ist und darin die richtigen Schwerpunktsetzungen getroffen wurden, wird naturgemäß von den Fraktionen unterschiedlich beurteilt und war Gegenstand intensiver Diskussionen des Landeshaushaltsgesetzes in den Ausschusssitzungen.