Protocol of the Session on November 12, 2020

(Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Genau!)

Lassen Sie mich noch etwas zu den Kitas sagen. Sie verschweigen, dass Rheinland-Pfalz schon heute unter den westdeutschen Flächenländern über einen sehr guten Betreuungsschlüssel verfügt.

Sie verschweigen, dass wir mit dem Kita-Zukunftsgesetz 80 Millionen Euro zusätzlich an die Kitas geben und so viele, viele Kitas zusätzliche Fachkräfte bekommen können.

Sie verschweigen, dass wir die Ausbildungskapazitäten erheblich ausgebaut und die Ausbildung weiterentwickelt haben. Im Jahr 2007 waren knapp 3.000 Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung, im Jahr 2019 waren es über 5.500.

Sie verschweigen auch, dass wir mit der Teilzeitausbildung ein Erfolgsmodell haben und wir das in die Fläche geben

und hier ganz viele Menschen für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf gewinnen können.

All diese Dinge, wie auch die Anreize im KitaZukunftsgesetz, nämlich dass Azubis nicht mehr auf den Stellensschlüssel angerechnet werden, dass wir künftig Praxisanleitung haben, all das verschweigen Sie, weil Sie glauben, dass Sie damit durchkommen können.

Noch ein Wort zur Deutschförderung. Wir haben hier schon mehrfach darüber debattiert. Sie kennen unser Förderprogramm. Sie kennen unser stufenweises Förderprogramm. Sie wissen auch – das sagen Sie wider besseres Wissen –, dass wir im Rahmen der Kita-Novelle keine Plätze für Sprachförderkräfte abbauen und die Französischkräfte – das haben wir Ihnen mehrfach schriftlich und mündlich erläutert und dargelegt – alle weiterhin ihre Stellen behalten können.

Ich finde, es ist nicht integer und nicht zulässig, hier solche Dinge zu behaupten. Wir werden auch im neuen Haushalt nochmals Stellen für die Sprachförderung vorsehen.

Meine Damen und Herren, das Personalgeschäft ist nicht einfach. Wir brauchen viele junge und auch erfahrene Menschen in Kitas und Schulen. Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass wir viele haben und noch mehr bekommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund der Redezeit der Regierung hätte jede Fraktion noch 2 weitere Minuten zur Verfügung. Das kann, muss aber nicht genutzt werden.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

Ich sehe keine Wortmeldung. Ich sehe auch keinen Antrag auf Ausschussüberweisung. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wir stimmen über den Antrag der CDU-Fraktion – Drucksache 17/13575 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen – Drucksache 17/13621 –. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen zu Punkt 25 der Tagesordnung:

Gesundheitliche Risiken abschätzen – Auswirkungen von 5G im laufenden Betrieb testen

Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13572 –

Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Paul.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kollegen! 5G ist die Technologie der Zukunft. Das habe ich hier im Hohen Hause mehrfach beschrieben. Es ist der Mobilfunkstandard, der die Maschinenkommunikation auf ganz, ganz neue Weise in die Realität einbringen wird.

5G bietet nicht nur unzählige Möglichkeiten für Industrie und Wirtschaft. Der neue Mobilfunkstandard hat auch Potenzial für unser Privatleben, zum Beispiel durch autonomes Fahren oder das sogenannte Smart Home. Es kann hier nachhaltige Veränderungen anstoßen.

Kurz: 5G wird bzw. ist weit mehr als ein Telefonsignal. Der Ausbau, so wollen uns Landesregierung und Mobilfunkanbieter glauben machen, gehe im Land stetig voran. So möchte die Telekom bis Ende des Jahres mindestens 700 ihrer Mobilfunkstandorte mit 5G versorgen.

Zahlreiche Bürger haben im Bezug auf den Ausbau jedoch berechtigte Sorgen. Es ist unsere Aufgabe, diese ernst zu nehmen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen. Nein, Bedenken oder Sorgen im Sinne von „5G dient der Gedankenkontrolle“ sind damit selbstverständlich nicht gemeint.

Ein kurzer Blick auf die Fakten. Bei Mobilfunkstrahlung handelt es sich um elektromagnetische Strahlung. Um die für den 5G-Standard notwendigen hohen Übertragungsraten zu ermöglichen, sind hochfrequente energiereiche Wellen notwendig. Diese breiten sich aufgrund ihrer Kurzwelligkeit in der Fläche allerdings nur mäßig aus. Für ein flächendeckend verfügbares 5G-Signal bräuchte es also wesentlich mehr Funkzellen als für LTE/4G.

Jede dieser Funkzellen ist eine Strahlungsquelle, und Strahlung hat nachgewiesenermaßen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, auf Organismen. Um diese Auswirkungen möglichst gering zu halten, wurden die Grenzwerte festgelegt, die Strahlungsquellen nicht übersteigen dürfen.

Diese Grenzwerte zielen aber in erster Linie darauf ab, die bereits nachgewiesenen thermischen Auswirkungen der Strahlung zu begrenzen, Wärme also. Studien renommierter Institute legen allerdings nahe, dass auch Auswirkungen auf den Hirnstoffwechsel und das Immunsystem nicht restlos ausgeschlossen werden können.

Für andere Staaten wie die Schweiz ist dies offenkundig Grund genug zur Vorsorge, zur Evaluierung. Man legte eigene Grenzwerte fest, die sich von den internationalen Empfehlungen teilweise erheblich unterscheiden. An soge

nannten Orten mit empfindlicher Nutzung dürfen Anlagen nur ein Zehntel der elektrischen und magnetischen Feldstärke aufweisen, die im umliegenden Ausland, also auch in Deutschland, üblich sind. Orte mit empfindlicher Nutzung sind dabei Orte, an denen sich Menschen über einen längeren Zeitraum aufhalten.

Doch wie sind diese krassen Unterschiede begründet? Die schweizerische Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) führt explizit an, dass negative gesundheitliche Folgen derzeit nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Landesregierung muss anerkennen, dass diese Auflagen nicht erlassen wurden, weil die Schweiz von Verschwörungstheoretikern regiert wird, sondern weil es nach wie vor ungeklärte Fragen hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung gibt.

Wir sind für den 5G-Ausbau, aber mit Augenmaß und der Abschätzung möglicher gesundheitlicher Risiken. Die Bedenken und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen heißt für uns, eine Studie zu beantragen. Wir brauchen eine repräsentative, umfassende und unabhängige Studie, die sich mit den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von 5G im laufenden Betrieb beschäftigt. Sollte diese belegen, dass die Strahlung negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat, müssen die Grenzwerte neu festgelegt und der Ausbau entsprechend angepasst werden, zum Beispiel durch weitere Schutzeinrichtungen.

Wir wollen diese Studie nicht in Form eines Moratoriums, welches den 5G-Ausbau verzögert und uns Entwicklungschancen nimmt, sondern eine parallel zum Ausbau durchgeführte Erhebung. Für diese bieten sich insbesondere die 5G-Testfelder an, die wir bereits im Land haben: Kaiserslautern, auch an der Hochschule Koblenz oder eben das BASF-5G-Campusnetz. Hier müssen die Voraussetzungen für die Erhebung medizinischer Daten geschaffen werden.

Eine solche Studie wäre nicht nur dazu geeignet, das Risiko gesundheitlicher Auswirkungen zu minimieren, sondern auch dazu angetan, die Akzeptanz von 5G in der Bevölkerung deutlich zu steigern, Ängste abzubauen und natürlich die Entwicklung unseres Standorts im Hinblick auf den Mobilfunkstandard der Zukunft zu sichern.

Ich bitte Sie: Werden Sie dieser Verantwortung mit uns gerecht. Es handelt sich um ein Thema, das nicht ideologisch aufgeladen ist. Stimmen Sie unserem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die Koalitionsfraktionen spricht der Abgeordnete Wink.

(Unruhe auf der Regierungsbank – Glocke des Präsidenten)

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als wir den Antrag der AfD-Fraktion durchlasen, fanden wir den Satz, dass wir Ängste der Bevölkerung ernst nehmen müssen. Das ist absolut richtig, aber die Landesregierung und die Ampel tut dies bereits. Ich komme später noch einmal kurz darauf zurück.

Es stellt sich in der Diskussion allerdings auch die Frage, was die Ängste überhaupt hervorruft. Wie Sie selbst in Ihrem Antrag ausführen, ist es nicht die Wissenschaft. Sie selbst schreiben in Ihrem Antrag, dass keine Studien zu den Auswirkungen eines 5G-Netzes negative gesundheitliche Folgen belegen konnten. Das ist erst einmal ein Fakt.

Wenn man aber in Bezug auf diese Diskussion „AfD“ und „5G“ recherchiert, findet man Forderungen wie „Moratorium Mobilfunktechnik 5G“. Man findet auch: „Risiko 5G“, „Aufschub des 5G-Ausbaus“. Was wissenschaftlich nicht belegt ist, transportieren Sie, wenn man das recherchiert, teilweise als Faktum, und das trägt in Teilen mit zur Verunsicherung bei.

In Ihrem Antrag versuchen Sie einen fundierten Weg. Sie legen einen Antrag vor, der viel mit Physik vollgepackt ist und vermitteln den Anschein, das wären die einzigen Punkte, die noch diskussionsfähig sind. Mit dem Verweis auf einen Essay in The Lancet, tatsächlich eine der renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften, widerlegen Sie sich aber selbst. Die Wissenschaftler Bandara und Carpenter werden dem Anspruch der Zeitschrift nicht gänzlich gerecht. Erstgenannte ist mit einer „Say No to 5G“-Kampagne unterwegs.

Obwohl die AfD also in ihrem Antrag begründet, dass negative gesundheitliche Folgen nicht belegt sind, führt sie eine Wissenschaftlerin an, die diese Frage längst für sich entschieden und einer neuen Technologie den Kampf angesagt hat. Das widerspricht sich. Ich finde es nicht ehrenhaft, sich hier hinzustellen und zu behaupten, man wolle wissenschaftlich fundiert den Ängsten der Menschen begegnen, um dann derart tendenziös vorzugehen.

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang – ich weiß nicht, ob Sie sie kennen – die Seite einer WDR-Produktion ans Herz legen. Das wöchentliche Magazin „Quarks“ hat auf seiner Seite zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse zusammengetragen, die den aktuellen Forschungsstand gut widerspiegeln. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) untersucht in diesem Zusammenhang Tausende von Studien aus allen Testregionen der Welt.

Übrigens stellt sich auch die Frage: Warum 5G? Warum muss 5G für diesen Antrag herhalten? Warum nicht 2G oder 3G? Das erschließt sich nicht ganz. 5G nutzt die Frequenzen 2,0, 3,4 oder 3,7 GHz und höhere. Ein WLAN-Router zu Hause nutzt 2,4 oder 5,0 GHz. Die Forschung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) besagt, dass es unterhalb der Grenzwerte keine bekannten gesundheitsschädlichen Wirkungen gibt und Forschungsergebnisse zu anderen Frequenzen auf 5G übertragen werden können.

Nachgewiesen, wie Sie es angesprochen haben, ist, dass hochfrequente Felder eine thermische Wirkung haben, ähnlich wie bei einer Mikrowelle, nur noch wesentlich geringer. Auch hier sagt das Bundesamt für Strahlenschutz aber, dass es keinen Nachweis gibt, dass Smartphonenutzung bei Einhaltung der Grenzwerte und der SAR-Werte (Spezifische Absorptionsrate) Krebs verursacht. Das ist natürlich keine 100%ige Sicherheit, aber die wird es auch niemals geben. Auch hier untersucht die WHO zahlreiche Studien.

Das zeigt, dass Forschung stattfindet. Universitätsprofessorinnen und -professoren und Verwaltungen und viele andere finanzieren Studien. Ein eigenes Forschungsprojekt ist hierbei aus unserer Sicht nicht nötig, auch weil wir keine 100%ige Sicherheit für eine Seite erhalten werden und – ich sage es nochmals – es schon Abertausende von Studien gibt.

Ja, natürlich, beim Ausbau haben wir eine Sorgfaltspflicht. Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, ist selbstverständlich. Dafür bedarf es aber keiner weiteren Testregionen. Viele von uns hatten Gespräche mit Bürgerinitiativen etc. pp., und natürlich muss man in der Arbeit diese Bedenken aufnehmen.

Weil Sie sich aber in Teilen selbst widersprechen und die Richtung des Antrags eine vielleicht gewollte Verzögerung vermuten lässt – obwohl Sie natürlich den schlechten Ausbau kritisieren und auch vorhin bei der Binnenschifffahrt den Ausbau von 5G gefordert haben – und uns dieses Gebiet, wie Sie es definieren, als ungeeignet erscheint, lehnen wir den Antrag ab.

Wir sehen vielmehr den Punkt der Information und Beratung im Vordergrund, damit zum Beispiel Aussagen wie „5G verbreitet das Coronavirus“ aus der Welt geschafft werden können.