Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen des Abgeordneten Klein hat sich der Abgeordnete Dr. Böhme gemeldet.
(Zurufe aus dem Hause – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Denkt an Eure Schulbusdebatte und seid bloß ruhig! – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege, es gibt beim Jod eine sogenannte U-Kurve,
(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Zur Rede! Gegenrede! – Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Gegenrede!)
(Abg. Marco Weber, FDP: Zeigen Sie die mal! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Das hat Herr Klein ja gar nicht gesagt!)
Wenn man sich also hinstellt und sagt, ja, Jod ist gut, dann gilt das nur für einen bestimmten Teil der Bevölkerung. Es gibt aber auch Kritik an der Jodprophylaxe, und diese Kritik ist so alt wie die Jodprophylaxe, nämlich 30 Jahre.
Wir wissen bis heute noch nicht genau, wie viel Jod in den Nahrungsmitteln in der Vergangenheit war, und wir wissen auch nicht, wie viel Jod aktuell in den Nahrungsmitteln ist. Es wird nämlich schlicht und einfach nicht untersucht. Es gibt also keinerlei Transparenz,
und das, obwohl die Wissenschaft sehr viele Warnungen ausgesprochen hat. Ich hatte zwei Beispiele aus der wissenschaftlichen Literatur genannt. Es gibt Dutzende davon,
die darauf hinweisen, dass die Jodierung in allen Ländern, in denen sie eingeführt worden ist, zu Unterfunktionen geführt hat, also zu Hashimoto, das ist eine Autoimmunerkrankung, oder auch zu thyreotoxischen Krisen.
Wir wissen aber nichts davon. Wir wissen überhaupt nichts davon. Dieses Projekt läuft seit 30 Jahren,
Ich finde also, es ist einfach einmal Zeit, sich von der Wissenschaft erklären zu lassen, was denn ganz konkret bei dieser Jodprophylaxe herausgekommen ist.
Herr Kollege, erstens einmal habe ich bei meiner Recherche festgestellt, dass es das schon viel länger gibt als 30 Jahre. Es gab das nämlich sogar schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Schweiz.
Ich habe aber bei meiner Recherche natürlich auch Ihre offenen Briefe gelesen, auch den, der auf der Homepage der AfD veröffentlicht ist. Darin vergleichen Sie die Zwangsjodierung der Gesellschaft mit dem Corona-Lockdown und geißeln beides.
Ich habe mir dann einmal angeschaut, was eigentlich passiert, wenn Aluminium mit Jod reagiert. Es entsteht dabei Aluminiumiodid. Der Stoff ist ätzend, umweltgefährdend, und kann zur Erblindung führen. Ich glaube, es ist wirklich alles gesagt.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehöre schon zu den Menschen, die sich sehr ernsthaft mit Themen der Lebensmittelsicherheit beschäftigen. Aber da muss ich meinem Vorredner recht geben: Auch ich habe keine Anhaltspunkte gefunden, welche die von Ihnen beschriebenen Gefahren darstellen. Ich hätte im Hinblick auf Fertilität das Bedürfnis, eher von endokrinen Stoffen und Ähnlichem zu reden.
Wie gesagt, es gibt schon seit Längerem eine Debatte, aber ich möchte zur Klarstellung vorab auf eine bis heute gültige Risikobewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) von 2004, noch einmal erneuert im Jahr 2020, hinweisen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht kein Risiko für eine Überversorgung mit Jod. Vielmehr habe die seit vielen Jahrzehnten geübte Verwendung von Jodsalz die gesundheitliche Situation der Bevölkerung in Gebieten mit besonders hohem Risiko für die Bildung einer vergrößerten Schilddrüse deutlich verbessert. So ist die Bewertung. Das wurde durch die intensive Aufklärung und vermehrte Verwendung von Jod in den vergangenen 20 Jahren bewirkt.
Studien zufolge erreicht die Menschen in Deutschland heute eine ausreichende Jodzufuhr im unteren wünschenswerten Bereich. – Also ich denke, das ist schon die Zielmarke, die Sie skizziert haben.
Ich glaube, zu der Antwort muss ich nicht auf alle Bereiche eingehen. Aber ein paar Punkte möchte ich nennen.
Lebensmittelüberwachung: Die Verantwortung für die Einhaltung des geltenden Rechts liegt bei den Lebensmittelunternehmern. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert stichprobenartig und risikoorientiert – das wissen Sie alles –, dass die Vorgaben auch eingehalten werden.
Gemäß EU-Verordnung 1925/2006 dürfen den Lebensmitteln bestimmte Jodverbindungen zugesetzt werden. Es gibt aber keine generelle Höchstmengenregelung für Jod in Lebensmitteln. Einige Spezialregelungen haben Sie soeben angesprochen, so gilt zum Beispiel national für jodiertes Speisesalz ein Höchstgehalt von 25 mg/kg Speisesalz.
Die Verwendung von diesem jodierten Speisesalz ist kennzeichnungspflichtig, sodass sich die Menschen auch dagegen entscheiden können. Bei vorverpackten oder nicht verpackten Lebensmitteln muss man eben, wie bei anderen Dingen auch, beispielsweise in der Gaststätte, nachfragen. Der Fokus der Lebensmittelüberwachung liegt eben auf Risiken für die Gesundheit, und deswegen sind vor allem Lebensmittel relevant, die stark erhöhte Jodgehalte aufweisen können – auch darum kümmert man sich schon –, wie zum Beispiel Algenprodukte.
Vom BfR wird der Wert einer täglichen Aufnahme von 0,5 mg Jod als sicher angesehen. Wenn dieser Wert überschritten wird, können die Lebensmittel auch beanstandet werden.
Das BfR sagt: Die Verwendung von Jodsalz in Gaststätten und Verpflegungseinrichtungen führt nicht zu einer Überschreitung dieses Werts und ist daher unkritisch. Die Lebensmittelüberwachung muss nicht tätig werden, wenn bei der Zubereitung von Speisen Jodsalz verwendet wird. – Wahrscheinlich schmeckt es sonst auch gar nicht mehr.
Zum Thema „Ernährung“: Wir richten uns auch in RheinlandPfalz nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Dies macht die Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz an den Dienstleistungszentren, und auf der Homepage der Ernährungsberatung wird auch darüber informiert.