Protocol of the Session on August 27, 2020

Persönlich haben wir – das hat mich immer sehr gefreut – in unterschiedlichen Bereichen zusammengearbeitet. Wir haben aber auch intensiv diskutiert, manchmal sehr hart in der Sache diskutiert, und trotzdem ist es gelungen, auch immer wieder kollegial zusammenzukommen. Respekt dafür!

Sie haben jetzt den Entschluss gefasst, dass Sie Ihr Mandat zurückgeben wollen, es ist schon von allen Seiten angeklungen. Wir wünschen Ihnen jetzt für den neuen Lebensabschnitt auf alle Fälle keine Langeweile, sondern viel Spaß bei allem, was Sie vorhaben: Familie, Enkelkinder, also, das Leben tobt. Aber gerade auch in diesen Zeiten sage ich Ihnen, wir wünschen Ihnen vor allen Dingen Gesundheit, und ich hoffe, dass wir uns in der einen oder anderen Konstellation wieder treffen. Auf alle Fälle wünsche ich Ihnen alles Gute im Namen des gesamten rheinland-pfälzischen Landtags.

(Beifall im Hause)

Nun habe ich noch eine letzte Bitte an Sie. Ich würde mich freuen, wenn Sie noch einmal nach vorne kommen würden; denn Werfen macht sich nicht so gut. Ich würde Ihnen gern noch ein Präsent übergeben. Das machen wir hier vorne.

Einem gestandenen Winzermeister einen guten Tropfen zu überreichen,

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das ist immer gut!)

das ist immer das Richtige. Es gibt noch ein kleines Präsent dazu. Alles, alles Gute! Fühle Dich gedrückt.

(Beifall der CDU, der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der AfD – Dem Abgeordneten Alexander Licht wird ein Präsent überreicht)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 23 der Tagesordnung:

Konsequenzen aus „Thüga-Affäre“ ziehen – Regelungslücken schließen, Kontrollkompetenzen zusammenführen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/12756 –

Wer spricht? – Der Abgeordnete Paul, bitte schön.

(Vizepräsident Hans-Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir erinnern uns, mindestens 220.000 Euro Nebeneinkünfte behielten Stadtspitzen rheinland-pfälzischer Kommunen ein, obwohl diese offenkundig seit Jahren einer Ablieferungspflicht unterlegen sind. Diese trat mit der Kommunalisierung des Stadtwerkedienstleisters Thüga ein. Sie wechselte nämlich von Privateigentum in die öffentliche Hand.

Vorweg: Es ist grundsätzlich richtig, Wasser und Energie nicht wie jedes Produkt zu behandeln oder dem Markt zu überlassen. Gleichwohl zeigte die von der AfD angestoßene Debatte hier im Haus um Nebeneinkünfte, um diese Thüga-Nebeneinkünfte, dass ganz offenkundig eine Regulierungslücke vorliegt. Das Geld bleibt bis heute im Zuständigkeitsnebel verschwunden.

Was hat eigentlich die Anhörung der Stadtspitzen zutage gefördert? Wann wird das Geld an die Stadtkassen zurückgezahlt? Alles Fragen, auf deren Beantwortung wir drängen müssen.

Aber angesichts eines vom Rechnungshof als verfassungswidrig bezeichneten Nachtragshaushalts sind für die Landesregierung diese 220.000 Euro vielleicht nur eine kleine

Petitesse, die längst in der Ferne entschwunden ist. Für uns nicht.

Übrigens steht an der Spitze der Mitnehmerpyramide mit 130.000 Euro nach Rechnung der Stadt Koblenz ein Spitzensozi, ein unter dem Strich sehr guter Oberbürgermeister, aber mit einem feinen Sinn für das Lukrative.

(Heiterkeit bei der AfD)

Ich erinnere an die von Kurt Beck ihm eigenmächtig verliehene Genossenrente. Ein finanzielles Trostpflaster, weil der Staatssekretär bereit war, nach Koblenz zu wechseln und damit eine Gehaltseinbuße hinzunehmen. Der Arme.

Die Stadt konnte die finanziellen Lasten der Pension – 700.000 Euro –, die das Land durch dieses fragwürdige Versorgungsritual aufsattelte, nur juristisch abschütteln. Auch hier war die AfD in Koblenz die treibende Kraft. Nun erwarten viele Bürger, dass auch die 130.000 Euro aus einbehaltenen Thüga-Nebeneinkünften in die Stadtkasse zurückfließen.

Das können wir gut verstehen, das erwarten wir auch oder endlich eine belastbare Auskunft, ob das Geld legal und final weg ist, weil die Fälle zum Beispiel verjährt sind und der Steuerzahler nun doch der Gelackmeierte ist.

Wie auch immer, es ist notwendig, diese Regulierungslücke zu schließen, damit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nicht mehr sagen kann, die Betroffenen Stadtspitzen hätten den Eigentümerwechsel der Thüga nun einmal nicht angezeigt. Deshalb legen wir heute diesen Antrag vor, um dem Gesetzgeber auf die Sprünge zu helfen.

Der Antrag ist die logische parlamentarische Reaktion auf die sogenannte Thüga-Debatte. Er bezieht sich auf die derzeitige Schwachstelle, dass die ADD bei der Genehmigung von genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten auf die Mitwirkung desjenigen Beamten angewiesen ist, der die Nebentätigkeit genehmigt haben möchte. Stellen Sie sich kurz die Erfahrungen des Normalbürgers mit den Finanzämtern vor. Sie verstehen sicher, was ich meine. Die Lebenswirklichkeit muss der Maßstab der Kontrolle sein und nichts anderes.

Wir wollen keine Neiddebatte. Unsere Oberbürgermeister und Bürgermeister leisten sehr viel. Ihre Arbeit ist gerade in diesen Zeiten notwendig und wird auch von uns wertgeschätzt, aber es gehört zu den Aufgaben der Opposition, auf Schwachstellen zum Nachteil der Bürger hinzuweisen.

Unsere parlamentarische Initiative ist aus einem Guss: Aktuelle Debatte, Thematisierung im Innenausschuss, eine Große Anfrage, die alle rechtlichen Aspekte des Komplexes thematisiert und abgefragt hat,

(Abg. Martin Haller, SPD: Ja, ja! Das habt Ihr ganz toll gemacht!)

und nun der gereifte Antrag.

(Abg. Martin Haller, SPD: Der gereifte Antrag! Gut abgehangen ist der! Das kann man sagen!)

Ich stelle fest, die AfD-Fraktion ist jeden Cent Steuergeld wert.

(Beifall der AfD – Abg. Martin Haller, SPD: Der Verfassungsschutz ist jeden Cent wert!)

Es reicht uns nicht, dass Oberbürgermeister, also Beamte ohne Dienstherren, von ihren Vertretern, also Kollegen, kontrolliert werden. Wir wollen die Genehmigungs- und Kontrollkompetenz vollständig bei der ADD bündeln. So wird die Lücke bei der Kontrolle von Nebeneinkünften bei Wahlbeamten durch die ADD geschlossen.

Im weitesten Sinne lehnt sich unser Antrag an die Forderung von Transparancy Deutschland an, nämlich mehr Offenheit und Transparenz im Zusammenhang mit Tätigkeiten überwiegend im Eigentum des Staates stehender Unternehmen zu verwirklichen.

Dieser Antrag hat gar nichts mit links oder rechts zu tun, er ist sicher im Sinne aller Bürger. Ich bitte deshalb um Zustimmung.

(Beifall der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)

Nun erteile ich das Wort dem Abgeordneten Noss von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit etwa einem Jahr hat die AfD-Fraktion das Thema „Thüga und Nebentätigkeiten von Wahlbeamten“ in starkem Umfang thematisiert.

(Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Insbesondere Herr Paul gefällt sich dabei in der Rolle des Oberaufklärers, wobei er weiß Gott doch genügend Gründe hätte, zunächst einmal vor der eigenen Haustür zu kehren und dann erst entsprechend Aufklärung zu betreiben. Da fehlt es nämlich völlig.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD)

Das Thema „Thüga“ wurde seit September 2019 in zwei Sitzungen des Landtags, in einer Sitzung des Innenausschusses und in Großen bzw. Kleinen Anfragen behandelt.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Könnten Sie lauter sprechen? Man versteht Sie trotz Mikrofon nicht!)

Bei all den sich bei diesen Terminen ergebenden Fragestellungen und Diskussionen wurde von Minister Lewentz und Staatssekretär Stich stets offen und en detail informiert, und das, obwohl im Verlaufe der verschiedenen Sitzungen etliche Fragen fast wortwörtlich wiederholt wurden. Das war auch heute festzustellen.

In der letzten Debatte des Landtags zu diesem Thema stellte Staatssekretär Stich daher zu Recht fest, dass der Themenkomplex Nebentätigkeit kommunaler Wahlbeamter für Gremien der Thüga im parlamentarischen Raum wahrlich schon mehrfach erörtert wurde. Ich erspare es Ihnen und mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, daher nochmals alle Einzelheiten des Themas anzusprechen, da dies schon zur Genüge erfolgte.

Bereits in der ersten Sitzung des Innenausschusses am 4. September 2019 wurde ausgiebig über die bei der ADD laufenden Verwaltungsverfahren berichtet. Ebenso wurden auch ausgiebig die rechtlichen Grundlagen des Nebentätigkeitsrechts erläutert, insbesondere wurde klargestellt, wer für was zuständig ist, welche Behörde, welches Amt.

Minister Lewentz hat in dieser Sitzung zugesagt, die Mitglieder des Innenausschusses über die weiteren Entwicklungen in diesem Verfahren fortlaufend zu unterrichten. Dieser Zusage ist der Minister umfassend nachgekommen.

Von daher frage ich mich, was dieses permanente Nachfassen und Nachfragen soll. Sachliche Aufklärung, die wir alle wollen, sieht anders aus. Ihnen geht es dabei nämlich nur um den Versuch der Skandalisierung.

(Abg. Marco Weber, FDP: Richtig!)

Neben den kommunalen Aufsichtsbehörden steht die Landesregierung im Hinblick auf das Nebentätigkeitsrecht auch mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung. Über die Ergebnisse dieser Gespräche wird die Landesregierung zu gegebener Zeit berichten.

(Zuruf von der AfD: Zu gegebener Zeit!)

Vor Beendigung der laufenden Überprüfung der Sach- und Rechtslage kann natürlich über den Inhalt einer eventuellen Gesetzesvorlage oder eines Verordnungsentwurfs keine Aussage getroffen werden. Das ist auch richtig so. Wir möchten nämlich nicht, wie Sie es tun, Herr Paul, einfach aus der Hüfte schießen, ähnlich wie John Wayne,