Protocol of the Session on August 27, 2020

Vor Beendigung der laufenden Überprüfung der Sach- und Rechtslage kann natürlich über den Inhalt einer eventuellen Gesetzesvorlage oder eines Verordnungsentwurfs keine Aussage getroffen werden. Das ist auch richtig so. Wir möchten nämlich nicht, wie Sie es tun, Herr Paul, einfach aus der Hüfte schießen, ähnlich wie John Wayne,

(Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

sondern auf der Basis von Gesprächen, von vernünftigen Sachentscheidungen, von Darlegungen Entscheidungen treffen.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Sie brauchen auch nicht, wie Sie es vorhin sagten, der Regierung auf die Sprünge zu helfen. Aus all dem Gesagten können Sie unschwer schließen, dass wir den Antrag der AfD ablehnen werden.

Danke schön.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Sehr gut, Hans Jürgen! – Zuruf von der AfD: Das ist doch klar!)

Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Abgeordneter Paul.

Zunächst einmal halte ich als Cineast fest, dass John Wayne sehr viele Probleme gelöst hat – das muss man schon einmal sagen – in seinen unbeschreiblich guten Filmen.

(Heiterkeit bei der AfD)

Kommen wir zum Inhalt, Herr Noss. Es ist wirklich amüsant, dass Sie der Opposition vorwerfen, viele Fragen zu stellen, ein Thema, das den Bürgern auf den Nägeln brennt, immer wieder zu thematisieren und nicht abzuwarten, bis man irgendwann einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommt. Das finde ich schon amüsant, aber vielen Dank, dass Sie unsere parlamentarische Arbeit zu würdigen wissen. Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Wir haben in unserer Großen Anfrage ganz klar nachgefragt, wie es nun aussieht mit möglichen Initiativen, um diese Regulierungslücke zu schließen. Wir haben auch nachgefragt, was aus dem Geld wird. Sind die Fälle verjährt? Bekommen die Bürger das Geld zurück? Wie ist die Rechtslage? Wir haben bis heute nichts, aber auch gar nichts dazu gehört.

Die Anhörung bei der ADD läuft offenkundig immer noch. Sie läuft und läuft und läuft, und das Parlament bekommt hier keine Informationen. Infolgedessen müssen wir reagieren. Wir reagieren so, wie übrigens Staatsminister Lewentz selbst im Ausschuss gesagt hat: Es muss intensiv geprüft werden, ob wir nicht an dieser Stelle eine Regulierungslücke per Gesetzesinitiative schließen müssen.

(Zuruf von der AfD: So ist es!)

Dieser Antrag von uns, der ist im Grunde genommen im besten Sinne staubtrocken, er ist sachlich und bringt die Sache auf den Punkt. Wir sagen ganz klar, wo die Probleme sind. Die Probleme liegen in der Kontrolle. Es kann nämlich nicht sein, dass ein Oberbürgermeister durch die Bürgermeisterin, wie das in Koblenz der Fall war, kontrolliert wird. Wir wollen nicht, dass die ADD davon abhängig ist, dass die Oberbürgermeister einen Eigentumswechsel der Thüga, zum Beispiel der Dienstleister der Stadtwerke, in deren Gremien sie sitzen, anzeigen müssen. Was passiert, wenn sie es nicht anzeigen? Dann haben wir das Problem, wie wir es hier in der Thüga-Debatte haben, dass 220.000 Euro im Nebel verschwunden sind.

Ich finde, das, was Sie vorhin hier gesagt haben nach dem Motto „Eile mit Weile“, reicht uns als Opposition nicht. Wir sind jeden Cent wert, und wir werden weiter nachfragen und so lange weitermachen, bis Sie uns sagen, besteht eine Regulierungslücke und einen Gesetzentwurf vorlegen. Wenn Sie sagen, es besteht keine Regulierungslücke, dann werden wir schauen, ob das wirklich ein tragfähiges Konzept im Sinne der Bürger und des Steuerzahlers ist.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)

Zur Erwiderung hat der Abgeordnete Noss das Wort.

Also Herr Paul, eines ist klar: Bezüglich der Qualität Ihres Antrags sind wir verschiedener Meinung. Sie halten ihn für gut, wir halten ihn für grottenschlecht. Das ist der erste Punkt.

Gleicher Meinung sind wir, wenn es um die Person John Wayne geht. Er ist eine tolle Gestalt, der auch geschossen und vieles Gute getan hat, aber das sei nur am Rande erwähnt.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Darüber hinaus wurden Ihnen zu fast allen Fragen, die gestellt wurden, Antworten erteilt, auch bezüglich der Verjährungsfristen, aber jetzt, bevor wir ein endgültiges sachfestes und justiziables Ergebnis aus den Besprechungen haben, macht es keinen Sinn, wenn wir jetzt, wie gesagt, aus der Hüfte schießen.

Der Anspruch verjährt nicht. Wir werden versuchen, dort ebenfalls nach Möglichkeiten zu suchen. Das kann darin bestehen, dass wir Rechte oder Gesetze oder auch Verordnungen ändern, das kann aber auch in anderen Dingen geschehen. Wir aber wollen das vernünftig machen, und das werden wir auch tun. Da lassen wir uns auch nicht treiben.

(Beifall bei der SPD – Abg. Michael Frisch, AfD: Wann denn? Wann kommt denn was? – Heiterkeit der Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Schnieder für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Kollege Noss. Sie haben das alles schon vorweggenommen.

Sonst hätte ich noch einmal auf das letzte Jahr eingehen müssen, in dem wir lang und breit schon über das Thema gesprochen haben.

In der Überschrift ist zu finden „Regelungslücken schließen“. Wenn ich den ganzen Antrag durchlese und mir auch die Debatten aus dem letzten Jahr anschaue, „Regelungslücken“ haben wir nicht. Sie beschreiben auch im gesamten Antrag keine, sondern Sie verunglimpfen eine komplette kommunale Ebene, nicht mehr und nicht weniger.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Was?)

Es gibt das Fehlverhalten einzelner. Dieses Fehlverhalten einzelner wird rechtlich geklärt, wir werden Konsequenzen daraus ziehen. Aber daraus zu machen, dass es eine Unkenntnis der kommunalen Ebene, des Bürgermeisters, bei den Oberbürgermeistern oder der Beigeordneten gibt, oder dort von Gefälligkeiten zu reden, diese Verunglimpfung werden wir nicht mitmachen, meine Damen und Herren.

Eines ist klar: Die Zusage des Innenministeriums steht. Wir werden schauen, ob es dort, bei diesen antiquierten Regelungen, rechtlichen Nachholbedarf gibt.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Dann werden wir den aufnehmen. Aber ansonsten bleibt eines festzustellen: 99 % der Fälle laufen ordentlich ab. Die kommunale Ebene kümmert sich darum, dass es sauber läuft. Die ADD kümmert sich auf der anderen Ebene.

Wenn Sie dann daraus diesen Antrag machen, bleibt nur eines übrig: Es ist Skandalisierung, und es ist eine Neiddebatte – as sind wir von Ihnen gewohnt –, nicht mehr und nicht weniger.

Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Timo Böhme, AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor, wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 17/12756 –.

Herr Staatssekretär Stich möchte für die Landesregierung noch reden. Es soll ihm gegönnt sein. – Herr Staatssekretär Stich, bitte schön, Sie haben das Wort. Entschuldigung.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich will gerade noch einmal in Erinnerung rufen, dass es um einen konkreten Antrag geht.

Der Abgeordnete Paul hat ganz viele Aspekte aufgeführt, aber es geht im Kern um die Frage, ob die Kontrolle der Einhaltung der Ablieferungspflicht auf die ADD konzentriert werden und dafür gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollen.

Wir haben den Themenkomplex insgesamt breit besprochen. Wir haben in den vielen parlamentarischen Verfahren, die jetzt angesprochen worden sind, immer deutlich gemacht, dass es durchaus möglich ist, dass es bei dem weiteren Prozessablauf eine Anpassung der Rechtsgrundlage geben, dass sie notwendig sein wird.

Bei der letzten Behandlung des Themenkomplexes im Plenum habe ich mitgeteilt, dass wir mit den kommunalen Spitzenverbänden in einem ganz engen Dialog zu diesem Thema stehen. Wir haben eine ganze Reihe von Terminen dazu gehabt, haben den kommunalen Spitzenverbänden in der Zwischenzeit auch konkrete Vorschläge übermittelt. Die Abstimmung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Dabei hat sicher auch eine Rolle gespielt, dass durch die Pandemie andere Aufgaben im kommunalen Bereich einen gewissen Vorrang hatten. Ich glaube, das versteht jeder.

Gerade Schnellschüsse sind im Bereich des Nebentätigkeitsrechts, gerade im Hinblick auf die Komplexität dieser Materie, nicht angezeigt. Das zeigt einmal mehr der vorliegende Antrag, der zwar auf Konsequenzen aus den Thüga-Vorgängen abzielt, gerade insoweit aber an der Sache vorbeigeht.

Die Zuständigkeit für die nebentätigkeitsrechtlichen Genehmigungen sind für die kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten ohne Dienstvorgesetzte aufgeteilt zwischen der Aufsichtsbehörde und den allgemeinen Vertretern bzw. allgemeinen Vertreterinnen. Für die Genehmigung der Nebentätigkeit selbst ist die Aufsichtsbehörde zuständig. Das ist klar geregelt. Es besteht kein Grund dafür, auch die Kontrolle über die Ablieferungspflicht von Vergütungen, die aus diesen Nebentätigkeiten resultieren, auf die Aufsichtsbehörde zu übertragen. Das ist genau das, was die AfD hier fordert.

Hierbei handelt es sich um eine rein verwaltungsinterne Routineaufgabe. Eine Übertragung dieser Aufgabe auf die Aufsichtsbehörde wäre ein nicht erforderlicher und daher auch unverhältnismäßiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

Die nebentätigkeitsrechtliche Problematik bei dem Komplex Thüga betraf gerade nicht die Frage der Kontrolle der Ablieferungspflicht. Die betroffenen kommunalen Wahlbeamten sind nach meiner Kenntnis vielmehr einfach ihrer aus § 85 Abs. 2 Satz 2 Landesbeamtengesetz resultierenden Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Die ist ganz klar gesetzlich normiert.

Danach hat die Beamtin oder der Beamte die für die Entscheidung – darum geht es – erforderlichen Nachweise, insbesondere über Art und Weise der Nebentätigkeit sowie die Entgelte oder geldwerten Vorteile hieraus, zu führen