Protocol of the Session on August 26, 2020

Wenn Bernhard Braun zum Ausdruck bringt, dass das lange dauert und das Netz uns überholt, dann stehen wir jetzt am Ende dieses Medienstaatsvertrags quasi schon wieder vor dem nächsten Änderungsstaatsvertrag, da wir uns in einer Protokollerklärung neue Aufgaben gegeben haben, wie die Barrierefreiheit im Netz noch weiter zu stärken, uns das Medienkonzentrationsrecht anzuschauen und weitere Dinge.

Ich bin aber auch dankbar dafür, dass Sie es so sehen, dass wir erstmals die US-Medienplattformen in den Blick nehmen können; denn sie sind die Gatekeeper in der digitalen Welt. Das hat sich jetzt in der Corona-Pandemiezeit ganz besonders gezeigt.

Wenn Sie über das Thema „Auffindbarkeit“, Herr Abgeordneter Paul, und über all diese Fragestellungen reden, dann sage ich, genau dieser Medienstaatsvertrag macht nämlich etwas sehr Sinnvolles. Bevor er in Kraft getreten ist, haben die Anbieter wie Google oder Twitter bereits unbestreitbar gesellschaftliche Verantwortung übernommen, indem sie Tweets und Posts mit wissentlichen Fake News – auch einige Ihrer Bemerkungen hätte man in diesen Bereich einordnen können – gesperrt und deren Weiterverbreitung unterbunden haben.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Deshalb ist manchmal der Weg ein wichtiger Meilenstein, den man hier genommen hat; denn in der CoronaPandemiezeit – ich zitiere aus einer Studie der Ofcom, das ist die britische Medienaufsichtsbehörde, weil Sie den deutschen manchmal nicht so Glauben schenken – hat sich gezeigt, dass sich die Menschen manchmal weniger in den sozialen Netzwerken als im Fernsehen – gerade im öffentlich-rechtlichen, aber auch im privaten Radio und Fernsehen – informieren wollten, welche Informationen in der Pandemie wichtig waren.

Deshalb – Herr Kollege Dötsch, Sie haben das private Radio angesprochen – war es für uns ein wichtiges Momentum,

dass wir die Nothilfe für den privaten Hörfunk, bei dem die Werbeeinnahmen eingebrochen sind, auf den Weg bringen konnten. Das war eine Initiative, die wir aus dem Länderkreis vorgebracht haben und die vom Bund dankenswerterweise im Konjunkturpaket aufgegriffen worden ist.

Wir haben aber jetzt schon neben dem Thema „Posts und große Plattformen“ auch andere Dinge auf den Weg bringen können, nämlich die allgemeingültigen rechtlichen Leitplanken, die bisher freiwillig waren und die wir jetzt in einen rechtlichen Rahmen setzen. Wir haben auch bei YouTube einiges verändert. Sie haben das Bewusstsein der Landesmedienanstalten geschärft. Diese werden jetzt eine neue Rolle bekommen. Sicherlich freut es die Landesmedienanstalt, auch wenn sie irgendwann nicht mehr den komplizierten Namen tragen wird, wenn der Landtag das auf den Weg bringt.

Ich möchte aber ein weiteres Beispiel aus der Kommission für Jugendmedienschutz nennen. Der neue Vorsitzende ist der Direktor unserer Landesmedienanstalt, Dr. Marc Jan Eumann. Hier setzt man sich bereits jetzt erfolgreich gegen eine ganze Reihe von Anbietern im Ausland wegen Verstößen gegen den Jugendmedienschutz ein. Hier geht es um die Access-Provider, um pornografische Inhalte. Deshalb bin ich froh, dass wir hier einen Impuls geben, dass wir Motor bei der Veränderung sind, dass wir die digitale Welt in den Blick nehmen. Dieser Staatsvertrag ist ein Motor auch für eine größere gesellschaftliche Debatte.

Ich danke sehr herzlich für die Zustimmung in diesem Hohen Hause.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile dem Abgeordneten Paul das Wort zu einer Kurzintervention.

Vielen Dank für das erteilte Wort. – Frau Staatssekretärin, Kritik können Sie nicht einfach mit Fake News abbügeln. Das ist meines Erachtens kein guter Stil.

(Zuruf von der SPD: Das sind Ihre Worte!)

Natürlich haben Sie Funktionen oder eine Regulierung wie bei Facebook angestoßen, indem Facebook CORRECTIV ins Haus geholt hat. CORRECTIV ist einschlägig als linksstehend bekannt. Wir hatten Herrn Schraven von CORRECTIV im Ausschuss, und was hat er gesagt? Erst einmal ist er nicht auf die undurchsichtige Finanzierung eingegangen. Auch Soros steht da im Hintergrund. Darauf ist er nicht eingegangen. Die Frage, wie CORRECTIV finanziert wird, hat er nicht beantwortet.

Er hat gesagt, CORRECTIV habe die Aufgabe, dass die Arbeiter in NRW – Originalzitat, Sie können es im Protokoll

nachlesen – nicht AfD wählen.

(Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut! Wunderbar! Scheint mir ein guter Mann zu sein!)

Das hat er zu Protokoll gegeben. Das ist die Selbstregulierung, die Sie hier nennen.

Die Rolle der Techgiganten sehen wir natürlich auch kritisch: Amazon, Netflix und andere Techgiganten wie Bertelsmann mit einer beherrschenden Stellung als Gatekeeper.

Diese Marktmacht kann man aber nicht mit dem Denken der Achtziger und den Methoden der Neunziger in die Schranken weisen. Da muss man intelligenter und differenzierter vorgehen, so wie die digitale Welt nun einmal ausfällt.

Wenn Sie sagen, zum Beispiel Twitter habe schon eine Selbstregulierung ins Werk gesetzt und sei mit Regulierungen, Einschränkungen und Einkürzungen von Posts ganz vorne: Was machen die Menschen in den USA gerade jetzt im Vorfeld der US-Wahlkampfauseinandersetzung? Sie gehen zu Parler, zu einem anderen Anbieter, der diese Selbstregulierung nicht anbietet.

Das heißt, in der digitalen Welt stellen sich ganz andere Anforderungen und Fragen. Diesen kann ein Medienstaatsvertrag, der im Grunde genommen analogen Geist atmet, nicht begegnen und sie nicht regulieren. Deswegen lehnen wir ihn ab; denn in letzter Konsequenz bleiben weniger Meinungsfreiheit und weniger Diskurs in den sozialen Netzen übrig. Das wird auch die Evaluation erbringen, da bin ich ganz sicher.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Eine Erwiderung wird nicht gewünscht. Damit kommen wir zur Abstimmung in der zweiten Beratung. Der federführende Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik empfiehlt die unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/12075 – in zweiter Beratung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. – Gegenstimmen? – Damit ist dieses Gesetz mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Wer dem Gesetz in Gänze seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12094 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/12729 –

Es wird vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Ich darf Sie über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Beratung hat in der 104. Plenarsitzung am 24. Juni 2020 mit Aussprache stattgefunden. Es erfolgte eine Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/12094 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das ist offensichtlich einstimmig der Fall.

Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes, des Landesbesoldungsgesetzes und des Landesreisekostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12265 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die Landesregierung begründet Staatsminister Roger Lewentz den Gesetzentwurf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit für die Ausgabe einer elektronischen Chipkarte, zur punktuellen Änderung in der Landesbesoldungsordnung B des Landesbesoldungsgesetzes und zur Ergänzung des Landesreisekostengesetzes. Der dem Ministerrat am 10. März 2020 zur Billigung vorgelegte Gesetzentwurf sah zudem ein Landesgesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 vor. Da der Bund Ende März eine Verschiebung des Zensus angekündigt hat, wurden die den Zensus betreffenden Regelungen jedoch aus dem Gesetzentwurf herausgenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende

Gesetzentwurf regelt entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben des eID-Karte-Gesetzes die Zuständigkeit für die Ausgabe einer elektronischen Identitätskarte an EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie sonstige Angehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums. Diese wird den örtlichen Ordnungsbehörden zugewiesen. Die Chipkarte ermöglicht insbesondere Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern den elektronischen Identitätsnachweis im Rechts- und Geschäftsverkehr und damit einen verbesserten Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen.

Für die Ausgabe der eID-Karte wird eine bundeseinheitliche Gebühr erhoben. Als Ausgleich für die erweiterte fachliche Zuständigkeit vereinnahmen die Gemeinden und Gemeindeverbände den nicht an die Bundesdruckerei abzuführenden Anteil dieser Gebühr. Mehraufwendungen sind allenfalls in geringem Umfang zu erwarten.

Darüber hinaus wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Landesbesoldungsordnung B punktuell geändert. Dabei handelt es sich um die Hebung des Amts der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Polizei von Besoldungsgruppe B 3 nach Besoldungsgruppe B 4 und die Absenkung des Amts der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation von Besoldungsgruppe B 5 nach Besoldungsgruppe B 4.

Diese Anpassungen sind vornehmlich unter Berücksichtigung einer Gesamtschau der jeweils wahrzunehmenden Aufgaben und der Einordnung dieser Leitungspositionen im Ländervergleich erforderlich. Sie sollen ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die vorgesehene Anpassung der Landesbesoldungsordnung B wird zu Mehrausgaben von rund 6.000 Euro jährlich und zu Minderausgaben in Höhe von rund 6.900 Euro jährlich führen.

Über die bereits genannten Punkte hinaus ist eine Ergänzung des Landesreisekostengesetzes vorgesehen. Flugreisen, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, sind bedingt durch den hohen Ausstoß von CO2 klimaschädlich. Um die Anzahl von Dienstreisen mit dem Flugzeug zu reduzieren, soll mit der vorgesehenen Ergänzung die Möglichkeit eröffnet werden, bei der Anordnung oder Genehmigung von Dienstreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln auch umwelt- und klimarelevante Aspekte zu berücksichtigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände, der Kommunale Rat sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben. Von den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften hat der dbb beamtenbund und tarifunion – landesbund rheinland-pfalz Änderungsvorschläge hinsichtlich der Absenkung der Besoldung des Amts der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformationen vorgebracht, die natürlich eingehend geprüft, im Ergebnis aber nicht weiter verfolgt wurden.

Ich bitte um Ihre Unterstützung für den vorliegenden Ge

setzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Lammert.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich dem Grunde nach mit drei Aspekten – der Minister hat es bereits gesagt –: Zum einen soll das Landesgesetz zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes geändert werden, um eine elektronische ID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger einführen zu können.