Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir befinden uns in der ersten Lesung. Eine Beratung wird noch im Innenausschuss erfolgen. Wir signalisieren, dass wir diesen notwendigen Regelungen, die wir anhand der Situation, die wir jetzt nun einmal vorfinden, treffen müssen, zustimmen werden.
Das ist ein Punkt, zu dem einige Fragen notwendig sind; denn in dem Gesetz wird jetzt auch geregelt, in einer Verordnung Genaueres festzulegen. Herr Minister, zu Tagesordnungspunkt 10 hatte ich im Innenausschuss schon ein paar Fragen gestellt, da zu den aktuell schon verschobenen Kommunalwahlen besondere Regelungen erforderlich sind. Ich habe die Bitte, uns die Antworten im Ausschuss vorzulegen.
Ich hätte mir gewünscht, das eine oder andere schon im Gesetz zu regeln. Ich weiß nicht, ob das geht. Das würde ich gerne noch einmal im Ausschuss erörtern. Ich glaube, grundsätzlich werden wir auch diesem Gesetz zustimmen, weil es vernünftig ist, eine solche Regelung vorzunehmen.
Ich habe nur noch die Bitte, uns zu den verschobenen Wahlen konkreter zu zeigen, was geht und was Sie vielleicht schon in der Schublade haben.
(Beifall der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wie stimmt man über „ich glaube“ richtig ab? – Vereinzelt Heiterkeit im Hause)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten über das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Die Probleme wurden schon erläutert; es konnte aufgrund der Pandemie nicht gewählt werden.
Damit die betroffenen Wahlen nicht außerhalb der gesetzlichen Fristen liegen, muss eine Regelung für die Ausnahmesituation geschaffen werden. Die Vorschläge sind sinnvoll und notwendig, zumal unter den gegebenen Umständen keine Informationsveranstaltungen der politischen Bewerber stattfinden konnten.
Die existierenden Fristen für die durchzuführenden Wahlen auf kommunaler Ebene bzw. regionaler Ebene ermöglichen zwar einen gewissen terminlichen Spielraum, aber Naturkatastrophen und andere Notsituationen, deren Dauer nicht vorhersehbar ist, sind bislang nicht vorgesehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt sich dieser Problematik nun an und soll die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Wiederholungswahlen und nachzuholende Wahlen von den geltenden Fristen zu befreien, um sie unter Benennung eines Ersatztermins zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
Die AfD-Fraktion unterstützt dieses Gesetzesvorhaben und wird sich nach den Beratungen zustimmend äußern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aufgrund der Pandemie – darauf wurde bereits mehrfach hingewiesen – konnten einige Wahlen in Rheinland-Pfalz nicht durchgeführt werden, zum Beispiel in Bad Breisig, in der Verbandsgemeinde Thalfang oder auch in der Stadt Mayen. Deshalb schaffen wir mit dem heute vorliegenden Entwurf eine Rechtsgrundlage für Wahlabsagen.
Zudem wird es künftig möglich sein, in Ausnahmefällen einen Wahltermin außerhalb der in der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung bestimmten Fristen nachzuholen. So kann in Zukunft im konkreten Einzelfall beurteilt werden, zu welchem Zeitpunkt in der jeweiligen Kommune
Schließlich bestimmt die Neuregelung, dass die Absage der Wahl unverzüglich bekannt zu machen ist und der neue Tag der Wahl – das war mir besonders wichtig – ebenfalls unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu bestimmen ist.
Meine Damen und Herren, politische Wahlen sind die Legitimationsgrundlage einer repräsentativen Demokratie. Als Politikerinnen und Politiker werden wir für eine gewisse Zeit beauftragt, Verantwortung zu übernehmen.
Verantwortung zu übernehmen kann in Zeiten einer Pandemie auch bedeuten, eine Wahl abzusagen. Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass sowohl eine Pandemie als auch die Absage einer Wahl Ausnahmecharakter haben müssen. In diesem Sinne danke ich allen Verantwortungsträgern und insbesondere den ehrenamtlich Tätigen für ihr verantwortungsvolles Handeln in den vergangenen Wochen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch für diese Gesetzesänderung gilt: Demokratische Prozesse auf allen Ebenen müssen auch in Krisenzeiten gelten. Wegen der Corona-Pandemie wurden nun allerdings mehrere Kommunalwahlen, die in den Monaten April bis Juni 2020 hätten stattfinden sollen, erst einmal verschoben. Diese Wahlen haben gezeigt, wir brauchen eine klare gesetzliche Grundlage, wer wann und in welchem Zeitraum Wahlen absagen bzw. verschieben kann. Deshalb sind für uns die folgenden Punkte im Gesetz besonders wichtig.
Die Ausnahmesituation ist klar formuliert: Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen. Diese Formulierung haben wir auch in der vorhin beschlossenen Gemeindeordnung angewendet, und sie findet sich auch in unserer Verfassung wieder. Das heißt, dies ist ein Begriff, der sich bereits in der Anwendung befindet. Die Ausnahmesituation wird von einer Aufsichtsbehörde festgestellt, nicht die Kommune selbst stellt diese Ausnahmesituation fest.
Eine Absage der Wahl bedeutet nicht, dass eine neue Wahlaufstellungsversammlung durchgeführt werden muss; denn dies kann erneut zu einer langen Verzögerung der Wahl führen. Der Wahlvorschlag muss nicht neu beschlossen werden, und die Kandidatinnen und die Kandidaten für die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Im Gesetz ist auch klar geregelt, die Wahl muss „unverzüglich“ nachgeholt werden. Es war uns besonders wichtig, dass dieser Rechtsbegriff gewählt wird. Für uns Grüne ist in diesem Zusammenhang klar, wo immer es Abstands- und Hygieneregelungen ermöglichen, müssen Wahlen durchgeführt werden. Das gilt auch hoffentlich für die nun nachzuholenden Wahlen.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute viel über Auswirkungen und Reaktionen auf die Pandemie gesprochen und in vielen Gesetzesvorhaben gezeigt – ich habe es eben schon einmal gesagt –, dass wir sehr schnell reagieren, wenn es um die Belange unserer Kommunen geht.
Hier wurde erneut ein Gesetzesvorhaben vorgelegt. Ich möchte den einbringenden Koalitionsfraktionen ganz herzlich danken, dem Hohen Hause auch insgesamt; denn es ist signalisiert worden, dass wir das gemeinsam schnellstmöglich auf den Weg bringen wollen.
Herr Kollege Licht, wir werden im Innenausschuss Rede und Antwort stehen. Alles, was wir sagen können, werden wir dort berichten. Dann müssten wir einen Konsens hinbekommen.
Vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist dies so beschlossen.
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2018 Antrag der Landesregierung
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2018 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 17/10960 –
Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2020 des Rechnungshofs (Drucksache 17/11300) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2017 (Drucksache 17/11173) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 17/11850 –
Gemäß Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung dieser Punkte ohne Aussprache stattfinden. Es wird vorgeschlagen, die Punkte an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung durch die Rechnungsprüfungskommission zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dies einstimmig so beschlossen.
Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (Erweiterung der Möglichkeit zur Durchführung von Ausschusssitzungen per Videokonferenz) Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11881 –
Gemäß Absprache im Ältestenrat wird vorgeschlagen, die Änderungen ohne Aussprache anzunehmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um des Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Ich stelle einstimmige Annahme fest.