Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Oft haben wir im Ausschuss darüber diskutiert. Ich denke, es gab auch in fast allen Fraktionen einen intensiven und häufigen Austausch mit Akteurinnen und Akteuren vor Ort an den Hochschulstandorten.
Jetzt liegt uns heute in erster Beratung endlich der Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Universität KoblenzLandau und der Technischen Universität Kaiserslautern hin zu einer Universität Koblenz und der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität mit dem Campus Landau und einem Campus Kaiserslautern vor.
Nach langer und ausführlicher Diskussion ist es ein guter Gesetzentwurf geworden. Er regelt die entscheidenden Fragen der Entflechtung von Koblenz und Landau und der Fusion von Landau und Kaiserslautern sowie der Abwicklung des Standorts in Mainz.
Der Gesetzentwurf gibt Fristen und Strukturen vor. Er gibt auch die Ziele der Reform vor. Er lässt aber – das ist ganz wichtig – innerhalb dieser Fristen und Strukturen den Hochschulen die Luft und den Raum, die Reform selbst auszugestalten. Es ist auch an uns im Landtag, nach der Verabschiedung die Hochschulen in diesem Prozess zu unterstützen. In diesem Prozess müssen wir uns natürlich auch immer wieder mit Fragen der Hochschulfinanzierung auseinandersetzen. Das ist doch selbstverständlich, und das tun wir in
Es ist aber auch klar, es gibt bereits Zusagen des Landes zu den Kosten des Verwaltungsaufbaus. Mein Kollege Klomann hat darauf bereits hingewiesen. Es liegt ein Stück weit in der Natur der Sache, dass es zu deren Höhe teilweise unterschiedliche Vorstellungen gibt. Wir werden als Fraktion natürlich die Finanzbedarfe aller Standorte weiter im Auge behalten, auch mit dem Fortschreiten der Strukturreform.
Eines ist mir an dieser Stelle noch wichtig zu betonen, auch wenn ich mir die Diskussionen über die Reform in der Rückschau noch einmal ins Gedächtnis rufe und auch mit Blick auf die weitere Ausgestaltung des Hochschulzukunftprogramms: Hochschulpolitik und Hochschulentwicklung sollten wir nicht nur regionalpolitisch betrachten. Ja, Hochschulen haben eine wichtige regionalpolitische Funktion, aber eben nicht nur; denn ich will an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, wo die Strukturreform, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angehen, ihren Ursprung hat, nämlich im Hochschulzukunftsprogramm, das im Jahr 2017 mit der Einberufung einer Expertenkommission gestartet wurde.
Im dazugehörigen Expertenbericht heißt es: „Das Hochschulzukunftsprogramm zielt darauf ab, neue Dynamiken für das Wissenschaftsland Rheinland-Pfalz zu entfalten, die internationale Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulsystems weiter zu erhöhen und die Attraktivität von Rheinland-Pfalz als Studienort und Wissenschaftsstandort zu steigern.“ Es wird also ganz klar ein Fokus auf die gesamte Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz gelegt.
Ich würde mir wünschen, dass wir dies auch in der weiteren Diskussion und Umsetzung des Hochschulzukunftsprogramms nicht aus dem Auge verlieren; denn der Wettbewerb ist im Hochschulsystem bundesweit wie international schon sehr groß. Ein Land wie Rheinland-Pfalz steht vor großen Herausforderungen, sich in diesem Wettbewerb zu beweisen.
Wenn jetzt noch in unserem Land der Norden gegen den Süden, den Westen und den Osten in Stellung gebracht wird, dann ist unserer Hochschullandschaft insgesamt nicht geholfen. So weit sind wir aber noch nicht, sondern wir befinden uns in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss und signalisiere unsere Zustimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Universitätsstandorte Koblenz, Landau und Kaiserslautern geht ein langer, zum Teil auch schmerzhafter Prozess voraus.
Aufbauend auf den im Jahr 2018 vorgelegten Empfehlungen einer Expertenkommission entschied sich das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur für eine strukturelle Neuausrichtung der Standorte. Am Ende dieses Prozesses soll es eine Zusammenführung der Technischen Universität Kaiserslautern und des Standorts Landau zu einer Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität und eine eigenständige Universität Koblenz geben.
Meine Damen und Herren, welche Argumente sprechen für diesen Weg? Die Sicherung des Studien- und Forschungsstandorts regional und überregional, die Weiterentwicklung der Wissenschaftsregion Pfalz auch angesichts der Metropolregion im benachbarten Baden-Württemberg, neue Forschungscluster, die Vernetzung der Universität Koblenz mit der Hochschule Koblenz und regionalen Anbietern und auch neue Profilbildungsprozesse, um nur einige Vorteile zu nennen.
Den Universitäten wird viel Freiraum bei der Neugestaltung eingeräumt. Staatssekretär Alt sagte im letzten AWWK – ich zitiere –, es sei gelungen, von Betroffenen zu Beteiligten zu kommen. Dieser von Ihnen zitierten Aufbruchstimmung ging jedoch ein gegensätzlicher Prozess voraus, nämlich Lähmung, Kommunikationsprobleme, sogar Verweigerung verbunden mit Ängsten, was den eigenen Standort anbelangt.
Aktuell beschäftigt mich, dass der Südwestrundfunk am 22. Mai 2020 berichtet, Professoren in Koblenz kritisieren das Gesetz, weil der Standort Koblenz zu wenig Beachtung fände. Ich habe vorgestern ein Gespräch mit der Präsidentin geführt. Diese erläuterte mir, dass Koblenz sehr wohl mit der Strukturlösung einverstanden sei, aber die Frage der Finanzierung eskaliere. Sie sei in dieser Frage – ich zitiere – ratlos.
Was die Finanzierung des Prozesses anbelangt, so ist mir nach all den Gesprächen mit den Betroffenen klar, dass 8 Millionen Euro nur ein Finanzierungsanfang sein können. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, wie dies nach den enormen Ausgaben bedingt durch Corona umgesetzt werden kann. Da der Politiker aber nicht über eine Glaskugel verfügt und Corona nicht vorauszusehen war, werden Finanzierungsfragen letztendlich maßgeblich über den Erfolg des Strukturierungsprozesses entscheiden.
Ich baue darauf, dass die nunmehr eingerichteten Arbeitsgemeinschaften die operative Arbeit voranbringen werden und strukturelle und vor allem finanzielle Defizite im Dialog aufgearbeitet werden können.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11838 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das so beschlossen.
..tes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11839 – Erste Beratung
Gemäß Absprache im Ältestenrat soll der Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen werden. – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Provinzial Rheinland Holding Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11876 – Erste Beratung
Gemäß Absprache im Ältestenrat soll auch dieser Gesetzentwurf ohne Beratung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen werden. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Landesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11877 – Erste Beratung
Auch hier schlägt der Ältestenrat wieder vor: Behandlung ohne Aussprache und Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11883 – Erste Beratung
Es wurde eine Grundredezeit von 2 Minuten vereinbart. Wer spricht von den einbringenden Fraktionen? – Herr Abgeordneter Noss.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mehrere Kommunalwahlen, die in den Monaten April bis Juni dieses Jahres stattfinden sollten, wurden wegen der Corona-Krise auf unbestimmte Zeit verschoben. Diese Wahlen, bei denen es sich hauptsächlich um Wahlen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister handelt, sollen möglichst bald nachgeholt werden.
Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass eine Nachholung einzelner Wahlen innerhalb der gesetzlichen Frist nicht möglich sein wird. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Regelungen zu schaffen, die die Festsetzung eines neuen Wahltermins außerhalb der gesetzlichen Fristen erlauben. Derzeit gibt es im Kommunalwahlrecht keine spezielle Rechtsgrundlage für Wahlabsagen wegen Naturkatastrophen oder anderer außergewöhnlicher Notsituationen.
Für die Wahl der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind die Fristen in § 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung geregelt. Für die Wahl des Landrats gilt der § 46 Abs. 4 der Landkreisordnung. In beiden Gesetzen wird festgelegt, dass die in den Sätzen 1 und 2 bestehenden Fristen für die Durchführung einer Wahl nicht für Wiederholungs- und nachzuholende Wahlen gelten.
Mittels dieses Gesetzes wird nach § 65 Kommunalwahlgesetz mit dem neuen § 65 a eine spezielle Rechtsgrundlage für die Absage der Wahl eines Bürgermeisters oder Landrats sowie eines Ortsvorstehers geschaffen. Demnach kann die Aufsichtsbehörde im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen die Wahl absagen, wenn eine ordnungsgemäße Vorbereitung oder Durchführung der Wahl nicht möglich ist und weniger schwerwiegende Mittel oder Maßnahmen nicht in Betracht kommen. Die Aufsichtsbehörde bestimmt unverzüglich den neuen Tag der Wahl. Die Wahl wird als Neuwahl nachgeholt.
Bereits vorhandene Wahlvorschläge sollten allerdings unserer Auffassung nach beibehalten werden können, da die Aufstellung eines Bewerbers oder einer Beweberin in der Regel für eine bestimmte Wahl unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Wahl erfolgte.