Was lange währt, wird endlich gut. Mit der heute zu beschließenden Änderung soll nach dem Kommunalwahlgesetz nun endlich auch das Landeswahlgesetz inklusiver werden. Damit gehen wir auf eine langjährige Forderung meiner Fraktion ein. Das ist wichtig, damit wir die demokratische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und in permanenter Betreuung auch hier in Rheinland-Pfalz realisieren können.
Es war eine lange Diskussion, und es hat – das wurde schon erwähnt – einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, dass hier nicht mehr unterschieden wird, auch in den Wahlgesetzen. Ich finde es gut, dass bei der anstehenden Landtagswahl im nächsten Jahr 2.000 Men
schen mehr das Recht bekommen, wählen zu können. Das ist ein guter Tag, wenn wir dieses Gesetz beschließen. Das Landeswahlgesetz wird damit inklusiver. Deswegen unterstützt es natürlich auch meine Fraktion.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit Blick auf die Uhr danke ich namens der Landesregierung der avisierten Zustimmung und verweise auf meine Ausführungen im Innenausschuss, die sehr ausführlich waren.
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir kommen in zweiter Beratung zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der AfD angenommen.
Ich rufe die Schlussabstimmung auf. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Danke schön. Damit stelle ich fest, der Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der AfD angenommen.
Landesgesetz über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Neitersen und Obernau Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11740 – Zweite Beratung
Der Gesetzentwurf wurde in der 101. Plenarsitzung am 29. April 2020 in erster Beratung ohne Aussprache behandelt. Der Innenausschuss hat sich federführend mit ihm beschäftigt, außerdem mitberatend der Rechtsausschuss. Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich zwei Ortsgemeinden freiwillig auf den Weg gemacht haben, sich zusammenzuschließen.
Dieser Zusammenschluss wurde möglich, nachdem die beiden Verbandsgemeinden zum Jahresbeginn fusioniert hatten. Die trennende Grenze ist verschwunden, und man konnte die jahrhundertealten Beziehungen, die direkte Nachbarschaft jetzt im Grunde genommen dadurch umsetzen, dass man eine Fusion eingehen möchte.
Die Initiative kam aus den Räten, kam von den Ortsbürgermeistern. Die Bevölkerung hat das gerne aufgegriffen. Ich danke auch dem Innenministerium ganz herzlich für die Unterstützung, die geleistet wurde; denn diese Fusion ist in meinen Augen ein Beispiel, der noch sehr viele weitere folgen könnten in diesem Land.
Wenn es so wunderbar klappt wie hier, mit guter Unterstützung von allen Beteiligten auf allen Ebenen, dann ist das eine prima Sache. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Landesgesetz über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Neitersen und Obernau, das wir heute beschließen wollen, besiegeln wir ein vor fast 30 Jahren erstmals begonnenes Projekt.
Der Kollege Höfer hat es eben schon erwähnt, wir hatten bislang eine trennende Grenze zwischen den beiden Gemeinden. Diese existiert seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr. Damit geht heute ein langer Weg zu Ende, der vielleicht auch eine Anregung für weitere Gemeinden sein kann.
als CDU in Rheinland-Pfalz. Gerade diese Freiwilligkeit steigert die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Identifikation mit der neuen Heimatgemeinde.
Ein Zusammenschluss zweier Gemeinden ist immer ein mutiger Schritt, der nicht selbstverständlich ist. Es gilt immer abzuwägen, ob die Fusion sinnvoll ist; denn sie ist in der Regel für den einen Partner schmerzhafter als für den anderen.
Die beiden Ortsgemeinden gehen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und finanziellen Ausstattungen diesen Bund fürs Leben ein. Neitersen hat etwas über 800 Einwohner, Obernau knapp 200. Neitersen ist dank vieler im Ort ansässiger Betriebe eine steuerstarke, Obernau eine eher steuerschwache Gemeinde.
Ich freue mich, dass dieser mutige Schritt trotzdem in großer Einigkeit und Harmonie verlaufen ist und gratuliere den Einwohnern und Ratsmitgliedern zu ihrem Mut und ihrer Durchhaltekraft. Ich wünsche allen viel Erfolg für die gemeinsame Zukunft. Meine Fraktion und ich stimmen dem Landesgesetz selbstverständlich zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ortsgemeinden Obernau und Neitersen gehen freiwillig und aus eigenem Entschluss zusammen. Sie haben sogar schon eine Fusionsvereinbarung unterschrieben. Wir wollen uns hier dem Bürgerwillen nicht in den Weg stellen und stimmen diesem Zusammenschluss zu. Wir wünschen der neuen Ortsgemeinde Neitersen alles Gute.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich müsste die Überschrift lauten: „Was lange währt...“; denn laut unserer Recherche hatten die damaligen Ortsbürgermeister von Neitersen und Obernau schon vor über 40 Jahren die Idee des Zusammenschlusses beider Ortsgemeinden.
zusammen, was ohnehin zusammengehört. Oder, wie es der Obernauer Ortschef Helmut Müller Anfang des Jahres treffend formulierte: Wenn Obernauer und Neitersener auswärtig nach ihrer Herkunft gefragt werden, haben sie sowieso schon immer gesagt, sie kommen vom Wiedbach. –
Meine Damen und Herren, natürlich wurden seit Beginn der Verhandlungen bis zur heutigen zweiten Lesung im Plenum viele Gespräche geführt. Daran zeigt sich auch wieder, was wir hier regelmäßig in unseren Redebeiträgen herausstellen, nämlich die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Fusionsprozess durch eine kontinuierliche Beteiligung; denn die ist ausschlaggebend für den Erfolg einer Kommunal- und Verwaltungsreform.
Das wollen wir auch in Zukunft berücksichtigen; denn die Aufgaben für die Gemeinden werden nicht einfacher, sondern schwieriger, umfangreicher und komplexer. Deshalb brauchen die Kommunen Strukturen, die es den Gemeinden darüber hinaus ermöglichen, die Anforderungen der Digitalisierung zu bewältigen. Um diese Strukturen zu schaffen, ist eine Fusion der richtige Schritt, den das Land zusätzlich mit 200.000 Euro unterstützen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Beteiligten zu bedanken: dem Ministerium, den Gemeinderäten, den Ortsbürgermeistern Herrn Klein und Herrn Müller und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern.
Die FDP-Fraktion stimmt diesem Gesetz gerne zu, und wir wünschen den Bürgerinnen und Bürgern aus Neitersen und Obernau alles Gute für die Zukunft und ein gutes und erfolgreiches Zusammenleben in der neuen Gemeinde Neitersen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch an dieser Stelle kann ich mich kurzfassen. Auch wir stimmen diesem Fusionsgesetz der Gemeinden Neitersen und Obernau zu.
Man kann den verantwortlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern vor Ort nur gratulieren und für ihr Engagement und die vorausschauende Politik danken, die sie mit dieser freiwilligen Fusion verfolgen.