Protocol of the Session on May 27, 2020

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD und FDP)

Nun erteile ich Herrn Staatsminister Lewentz für die Landesregierung das Wort.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die Landesregierung hat dieses Gesetzesvorhaben gerne unterstützt. Auch wir wünschen den beiden Gemeinden alles Gute.

Die erste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform hat die größte Veränderung der kommunalen Landschaft in Rheinland-Pfalz seit rund 50 Jahren herbeigeführt. Dabei sind 41 Gebietsänderungsmaßnahmen umgesetzt worden. Sie haben acht verbandsfreie Gemeinden, 75 Verbandsgemeinden, zwei große kreisangehörige Städte und separat durch deren Zusammenschluss zwei Ortsgemeinden einbezogen. Das ist eine starke Leistung.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Für Enthaltungen und Gegenstimmen ist kein Raum mehr. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist einstimmig in zweiter Beratung angenommen worden.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Auch hier ist kein Raum mehr für Neinstimmen oder Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11761 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/11892 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 17/11894 –

Es ist eine Grundredezeit von 2 Minuten vereinbart.

Der Gesetzentwurf wurde in der 101. Plenarsitzung am 29. April 2020 ohne Aussprache behandelt. Der Innenausschuss hat sich federführend mit ihm beschäftigt, zusätzlich mitberatend der Rechtausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Ich bitte um Wortmeldungen! – Herr Noss hat für die Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion haben in der letzten Sitzung des Landtags den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht.

Gerade die aktuelle Situation stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Wichtige Entscheidungen müssen getroffen werden. Gleichzeitig sollen aber auch die erforderlichen und bekannten Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, was oft besondere organisatorische Probleme bereitet.

Beschlüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse können derzeit nur in Präsenzsitzungen gefasst werden. Zwar können Bürgermeister und Landräte unter Umständen Eilentscheidung treffen, diese Option sollte allerdings nur in besonders begründeten Ausnahmefällen angewendet werden.

Mit diesem Gesetz soll den Kommunen nun auch in besonderen Krisen- und Ausnahmesituationen, wie wir sie beispielsweise gerade jetzt erleben, die Möglichkeit eingeräumt werden, Beschlüsse der Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse im Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen.

In § 35 der Gemeindeordnung wird ein Absatz 3 angefügt, der die hierfür erforderlichen gesetzlichen Regelungen enthält. Analog erfolgen diese Änderungen natürlich auch in der Landkreisordnung und in der Bezirksordnung.

Wir haben sehr intensiv die Punkte diskutiert, uns letztendlich zusammengefunden und schlagen Folgendes vor: Bei Naturkatastrophen oder sofern andere außergewöhnliche Notsituationen dies erfordern, dürfen Beschlüsse in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen gefasst werden, wenn bei Umlaufverfahren kein Ratsmitglied einem solchen Verfahren widerspricht und bei Video- oder Telefonkonferenzen zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder einem solchen Verfahren zustimmen.

Die Aufsichtsbehörde der Kommune muss die Feststellung einer solchen Ausnahmesituation treffen und dem Erfordernis einer Beschlussfassung außerhalb einer Präsenzsitzung zustimmen. Der Gemeinderat ruft in seiner nächsten Prä

senzsitzung die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse auf und kann diese aufheben, sofern nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.

Ich möchte dann noch erwähnen, was vorhin schon gesagt wurde: Zu diesem Gesetz gibt es einen Änderungsantrag, den wir ebenfalls eingebracht haben.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nun erteile ich das Wort dem Abgeordneten Schnieder für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Pandemie-Situation hat erhebliche Auswirkungen auf die vielfältige Gremienarbeit, die Rats- und Ausschusssitzungen. Sie waren nie untersagt, aber die Unsicherheit, die vor Ort geherrscht hat, hat oft dazu geführt, dass man nicht getagt hat.

(Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz)

Der Kollege Noss hat deutlich ausgeführt, dass Eilentscheidungsrechte nicht überspannt werden sollten. Deswegen ist es richtig, dass wir uns zusammengefunden haben, um die Möglichkeit von Umlaufverfahren, aber auch von Videound Telefonkonferenzen einzuführen. Das Ganze tun wir aber befristet, weil ich überzeugt bin und wir davon überzeugt sind, dass die Präsenzsitzungen nicht dauerhaft dadurch ersetzt werden dürfen.

Ich hoffe, dass die Landesregierung jetzt schnell in die Verkündigung kommt, sodass wir diese neuen Instrumente vor der Sommerpause nutzen können. Inhaltlich kann ich mich dem Kollegen Noss anschließen.

Wir werden diesem Gesetzentwurf so zustimmen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Lohr das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute befassen wir uns mit der Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, die unseren kommunalen Gremien das Arbeiten während der Corona-Zeit erleichtern

sollen und gleichzeitig eine Rechtssicherheit mit sich bringen.

Die zurückliegenden Monate haben deutlich gezeigt, dass Kontaktsperren dafür sorgen, dass in den Kommunen eine Ausnahmesituation entsteht und Gremien gelähmt werden. Für eine sorgfältige Prävention und Risikominimierung ist es notwendig, die Ansteckungsrisiken für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und die Beschlussfähigkeit zu garantieren.

Dementsprechend wurde in vielen Bereichen auf Videound Telefonkonferenzen umgestellt, ein System übrigens, das in der freien Wirtschaft schon seit langer Zeit ein Grundelement der Kommunikation ist.

Das Gesetzesvorhaben ist folglich sinnvoll und schafft eine rechtliche Grundlage, um den Kommunen die Handlungsfähigkeit in dieser Ausnahmesituation zu garantieren. Darüber hinaus ist es auch sinnvoll, dass dieses Gesetz befristet ist und im nächsten Jahr wissenschaftlich ausgewertet wird. Im Anschluss wird zu prüfen sein, inwiefern die temporär genutzten Möglichkeiten auch dauerhaft ergänzt werden können.

Diesen Prozess begleiten wir als AfD-Fraktion ergebnisoffen und stimmen dem Gesetz zu.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion wird die Abgeordnete Becker sprechen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CoronaPandemie und ihre dynamische Ausbreitung hat Politik und Gesellschaft vor große Herausforderungen gestellt. So tagen wir zum Beispiel heute hier und nicht im Landesmuseum. Im März und April konnten wir dort den Parlamentsbetrieb nur in einer Notbesetzung aufrechterhalten.

Meine Damen und Herren, viele von Ihnen engagieren sich auch in der Kommunalpolitik und wissen deshalb, wie schwierig die Aufrechterhaltung der kommunalen Gremienarbeit in den vergangenen Monaten war. Zum Schutz von Rats- und Ausschussmitgliedern wurde von vielen Sitzungen in vielen Fällen abgesehen, oder sie wurden durch Eilentscheidungen oder Umlaufverfahren ersetzt.

Deshalb haben wir uns zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den ehrenamtlich Tätigen die Frage gestellt, wie kommunale Gremienarbeit auch in Zeiten einer Krise aufrechterhalten werden kann. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund sind wir froh darüber, dass wir nun die Möglichkeit schaffen, dass Beschlüsse auch über ein Umlaufverfahren oder über Video- oder Te

lefonkonferenzen gefasst werden können. So stellen wir die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse auch in besonderen Ausnahmesituationen wie dieser Pandemie sicher.

Uns war es deshalb auch sehr, sehr wichtig, dieses Gesetz so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Der Minister hat bereits in der Innenausschusssitzung zugesagt, die Veröffentlichung sehr schnell auf den Weg zu bringen, damit wir den kommunalen Gremien in der Tat noch vor der Sommerpause die Möglichkeit zu diesem Verfahren geben.