Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend eine Änderung des Landesstraßengesetzes. Die Vorlage finden Sie unter der Drucksachennummer 17/10907. Ich sage direkt: Ich freue mich sehr, dass wir heute sozusagen den Sack zumachen können und Carsharing in Zukunft auch in RheinlandPfalz zu einer guten Alternative zum eigenen Auto werden kann.
Die Ausweitung des Carsharing-Angebots, so wie diese Landesregierung und die Fraktionen das wollen, hat zur Voraussetzung, dass wir das Landesgesetz ändern, weil das Bundesgesetz hier im Land in der bisherigen Form nicht greifen konnte. Es wird nun möglich sein, auch in Zukunft die Einrichtung von Carsharing-Plätzen an Landes-, Kreis
Mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden, wird eine grüne Forderung gestärkt, nämlich die, Mobilität im Ganzen zu denken und nicht nur das eigene Auto, aber vielleicht auch nicht nur das einzige Fahrmittel von A nach B. Mit Carsharing kann die Reise- und Mobilitätskette ergänzt werden.
Das ist besonders in einem Flächenland, wie wir es in Rheinland-Pfalz vorfinden, gerade auf dem Land eine gute Alternative zu einem eigenen Auto. Im Moment läuft im Kreis Rhein-Hunsrück ein Pilotmodell, in dem E-Carsharing zur Verfügung gestellt wird. In den Dörfern sind das erst einmal zwei Autos pro Dorf. Es ist ein Pilotmodell, aber es läuft sehr gut an.
Auch bei uns im Kreis Bernkastel-Wittlich gibt es eine Energiegenossenschaft, die zusammen mit dem örtlichen Autohaus E-Carsharing betreibt.
Das ist längst kein Thema mehr für die Städte, aber ganz klar ist es in den Städten eine gute Maßnahme, die Parkraumentlastung voranzutreiben. Ja, ich weiß, dass hier in Mainz, aber auch in Koblenz und anderen Städten die Dezernenten schon mit fertigen Vorschlägen in der Tasche warten, wie sie in ihren Städten dieses Gesetz zur schnellen Anwendung bringen können. Ursprünglich war das Gesetz schon für die letzte Plenarsitzung geplant. Aus bekannten Gründen mussten wir es auf heute verschieben.
Ich freue mich jedenfalls auch, dass wir mit dem Gesetz noch einmal deutlich machen, wo wir die Kompetenzen bei der Einrichtung von Carsharing-Plätzen sehen. Sie liegen nämlich bei den Kommunen. Die können am ehesten einschätzen, wo es Sinn macht und wo nicht, solche Plätze einzurichten.
Zusammenfassend: Das Gesetz oder die Ergänzung des Landesstraßengesetzes zum Carsharing-Angebot, die wir heute verabschieden, ist gut für das Klima, gut für die Parkraumentlastung, gut für den ländlichen Raum und letztlich auch gut für das Portemonnaie.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der gegenwärtigen Pandemie kann man sich die Frage stellen, ob das Carsharing ein aktuelles Thema ist. Es ist aber in der Tat in Zukunft oder heute schon ein wichtiger Be
Was Hygienefragen angeht, weiß ich, dass sich beispielsweise das große Chemieunternehmen aus Rheinland-Pfalz ganz gezielt mit der Frage beschäftigt, wie man Kunststoffe und Innenmaterialien von Fahrzeugen so gestalten kann, um sie besonders auf Hygieneanforderungen im Carsharing-Bereich auszurichten. Ich erwähne das deshalb, um zu verdeutlichen, dass dieses Thema „Carsharing“ auch von der Fahrzeugindustrie als großes Thema erkannt wird oder wurde und deshalb mit Sicherheit in Zukunft eine große Rolle spielen wird.
Die Mobilität der Menschen ist individuell. Alternative Konzepte und Technologien sind wichtige Bausteine einer zukunftsorientierten Mobilität. Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken wie Elektromobilität oder Brennstoffzellen werden erprobt, und die Träger des ÖPNV entwickeln elektronische Vernetzungs- und Plattformkonzepte zwischen ÖPNV, Pkw-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr.
Ziel ist es, all diese Aktivitäten konsequent aus der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer zu denken. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie der Bürger oder die Bürgerin die Mobilitätsangebote nutzt und wie eine smarte, effektive Vernetzung ermöglicht werden kann.
Carsharing ist dabei ein wesentlicher Baustein. Es ergänzt die Angebote von Bus und Bahn und macht individuelle Mobilität für jeden erschwinglich. Carsharing ermöglicht es, dass nicht jeder Einzelne die teure Investition eines Autos stemmen muss, sondern man gemeinschaftlich beschränkte Ressourcen nutzen kann. Das ist ein ökonomisch und ökologisch nachhaltiger Ansatz.
Das vorliegende Gesetz schafft die gesetzlichen Voraussetzungen, damit Carsharing auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen möglich ist. Damit kommt Carsharing auch in die Dörfer und Gemeinden. Für die Kommunen vor Ort ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten. Auf dieser Basis können sie zukunftsorientierte Mobilitätsangebote entwickeln und sich konsequent an den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren.
Bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens sind die Anforderungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu beachten. Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit europäischer Unternehmen müssen diskriminierungsfrei, erforderlich und verhältnismäßig sein. Die Nutzung einer elektronischen Plattform kann dabei hilfreich sein. So kann jedes Unternehmen unkompliziert sehen, welche konkreten Anforderungen die Kommune an das stationsbasierte Carsharing stellt, und betriebswirtschaftlich prüfen, ob es ein entsprechendes Angebot abgeben möchte.
Bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens ist uns als Landesregierung die kommunale Selbstbestimmungshoheit wichtig. Kommunen können infolge ihrer Sachnähe und ihrer unmittelbaren Kenntnis vor Ort selbst entscheiden, welche weiteren Anforderungen sie in dem Auswahlverfahren stellen möchten.
Sie können auch neue technologische und wirtschaftliche oder wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen, etwa um den CO2-Ausstoß zu verringern oder die Luftqualität in ihrer Stadt zu verbessern. Sie können festlegen, dass die Errichtung einer entsprechenden Ladesäuleninfrastruktur zur Förderung der E-Mobilität erforderlich ist oder Carsharing-Anbieter mit alternativer Antriebstechnik bevorzugen. Zugleich können sie moderne Bürgerbeteiligungsforen nutzen und das Auswahlverfahren digital und elektronisch ausgestalten.
Carsharing-Anbieter kann jede natürliche oder juristische Person unabhängig von ihrer Rechtsform sein. So können weitere flexible und individuelle Angebote für die Mobilität bei uns im ländlichen Raum geschaffen werden.
Das Ihnen vorliegende Carsharinggesetz zeigt, dass wir in Rheinland-Pfalz bereit sind, Mobilität neu zu denken. Wir tun das in allen Bereichen: im ÖPNV, im Bereich der Transformation der Fahrzeugtechnologie, aber eben auch mit neuen Mobilitätsangeboten wie dem Carsharing. Ausgangspunkte unserer Mobilitätspolitik sind die Mobilitätsbedürfnisse und das Mobilitätsverhalten unserer Bürgerinnen und Bürger, über das wir über den Mobilitätskonsens viel erfahren haben.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der CDUFraktion – Drucksache 17/11512 – ab. Wer dem zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10907 – in zweiter Beratung. Wer diesem zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der CDU angenommen.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmt, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der CDU angenommen.
Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11094 – Zweite Beratung
Die erste Beratung hierzu hat in der 99. Plenarsitzung mit Aussprache stattgefunden. Es erfolgte eine Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss. Es wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. – Herr Noss für die SPD-Fraktion, bitte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Beratung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der vorsieht, dass künftig für den Straßenausbau grundsätzlich nur noch wiederkehrende Beiträge erhoben werden, was heute bei knapp der Hälfte der Kommunen ohnehin der Fall ist.
Der Gemeinde- und Städtebund sowie der Städtetag begrüßen den Gesetzentwurf und betonen, dass man ein bewährtes System nicht ohne Not wegwerfen, sondern fortentwickeln sollte und die Beibehaltung wiederkehrender Beiträge sozial gerecht sei und finanzielle Sicherheit biete. Recht haben sie.
In den Expertenanhörungen im Innenausschuss haben die eingeladenen Experten den Ansatz der Koalitionsfraktionen weit überwiegend begrüßt und für gut befunden.
So unter anderem der Mainzer Oberbürgermeister, der betonte, dass die Stadt Mainz bereits seit 1989 wiederkehrende Beiträge erhebe, wobei die jährlich erhobenen Beiträge verhältnismäßig gering seien und es in den letzten Jahren dazu kein einziges Verfahren vor Gericht gegeben habe. Der Präsident des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts berichtete weiterhin, dass es keine Häufung der Fälle zu diesem Thema bei den Verwaltungsgerichten gebe.
der Beibehaltung von Straßenausbaubeiträgen in der Form von wiederkehrenden Beiträgen den richtigen Weg gewählt haben.
Sie, meine Damen und Herren der CDU, wollen die Ausbaubeiträge abschaffen, wobei Sie sich mindestens dreimal in Ihrer eigenen Argumentation fundamental und auch entlarvend widersprochen haben.