Bevor ich das Wort weitergebe, darf ich als Gäste bei uns die Folklore-Tanzgruppe Stadecken-Elsheim begrüßen. Herzlich willkommen!
kamp! Sie wissen, ich schätze Sie außerordentlich. Ich weiß vor allen Dingen, dass Sie als vierfache Mutter wirklich wissen, um was es geht. Sie haben eben die Situation angesprochen, dass zwei Ihrer Kinder als Kann-Kinder eingeschult wurden. Ich kann nur sagen, auch mein Mittlerer ist mit fünf Jahren eingeschult worden. Das hat prima funktioniert. Aber ich sage Ihnen, das ist überhaupt nicht der Punkt, um den es geht. Es ist nicht das Problem der Kann-Kinder. Früher geht immer. Sie können ein Kind früh einschulen. Das ist nicht die Herausforderung. Das Problem, das ich angesprochen habe, werte Frau Kollegin Bröskamp, ist dann, wenn es kein Kind ist, das früher eingeschult werden kann, sondern wenn es ein Kind ist, dass eine Entwicklungsverzögerung hat, das später eingeschult werden sollte. Das ist die Herausforderung, und das ist die Fragestellung.
Das ist genau der Punkt, bei dem Eltern in Rheinland-Pfalz mittlerweile keinerlei Mitspracherecht mehr haben. Mir ist dieser Punkt hier so wichtig, weil es in diesem Antrag ganz gezielt um Elternrechte geht. Ich meine, dass dieser Punkt, die Frage des Zeitpunkts der Einschulung eines Kindes, von so existenzieller Bedeutung ist, dass wir hier auch ausführlich darüber sprechen möchten. Nur zur Klarstellung, es geht nicht um Kann-Kinder – das ist überhaupt kein Thema, keine Frage –, es geht um Kinder, die Entwicklungsverzögerungen haben. Ich meine, da brauchen wir einfach mehr Flexibilität. In unserem Antrag – Sie haben es gesehen – gehen wir nicht an die Stichtagsregelung. Wir wollen die Stichtagsregelung gar nicht verändern. Wir möchten aber mehr Flexibilität, dass Eltern da einfach mehr Mitspracherecht haben, als es bisher der Fall ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast alle Kinder besuchen heutzutage eine Kindertagesstätte, und der Kindergartentag für die Kinder ist dabei über die Jahre immer länger geworden. Die Kinder starten vom Alter immer früher, und sie bleiben dadurch mittlerweile vier bis fünf Jahre in der Kindertagesstätte. Dadurch ist natürlich die Zusammenarbeit mit den Eltern immer wichtiger geworden; denn das Kind macht in dieser Zeit ganz entscheidende Entwicklungsschritte.
Die Landesregierung hat schon immer Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern gelegt. In unserem Kinder
tagesstättengesetz und in der Elternausschussverordnung ist ganz klar geregelt, dass die Tagesbetreuung von Kindern sich an den Bedürfnissen der Kinder und der Familien orientieren soll. Kindertagesstätten sollen mit den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung des Kindes zusammenarbeiten und mit ihnen erzieherische Probleme und Bedürfnisse des Kindes erörtern, das heißt, wir leben an dieser Stelle sogenannte Erziehungspartnerschaften.
Wichtig ist hierbei selbstverständlich auch immer der jeweilige Elternausschuss. Der Träger und die Leitung berichten dem Elternausschuss regelmäßig über die Arbeit in der Kita und hören den Ausschuss vor allen wesentlichen Entscheidungen an, zum Beispiel wenn es um Öffnungszeiten, Ferienzeiten, das pädagogische Konzept oder bauliche Veränderungen geht.
Zusätzlich ist der Zusammenarbeit mit den Eltern in unseren Bildungs- und Erziehungsempfehlungen ein ganzes Kapitel gewidmet. Sie geben vielfältige Beispiele für eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungspartnerschaft und listen auch Indikatoren für eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern auf.
An all diesen Grundlagen hat die Landesregierung mit dem Programm Kita!Plus angeknüpft. Kita!Plus fördert insbesondere die Eltern-, Familien- und Sozialraumorientierung der Kitas. In Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf fördert das Land so die Entwicklung von Kitas zu Kommunikations- und Nachbarschaftszentren. Zusätzlich werden allen Jugendämtern Mittel bereitgestellt, um Netzwerke für Familienbildung aufzubauen und auszubauen.
Das wissenschaftliche Projekt an der Hochschule Koblenz im Rahmen von Kita!Plus mit dem Titel „Qualitätsentwicklung im Diskurs“ nimmt zudem die Familie, die Eltern und den Sozialraum als Schlüssel zur Kitaqualität in den Blick. In den neuen Förderkriterien für die Fortbildungen der pädagogischen Fachkräfte in Kitas wurde eigens zum Thema Zusammenarbeit mit Eltern und Familie ein neuer Förderbereich geschaffen, der eine sehr intensive Befassung mit diesem Thema ermöglicht.
Wir bearbeiten das Thema der Zusammenarbeit mit Eltern auf vielfältige Weise, aber auch auf vielen verschiedenen Ebenen. Auf der Bundesebene haben wir zum Beispiel in dem Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ gemeinsam mit dem Bund festgehalten, dass die Bildungs- und Betreuungsarbeit am Bedarf von Kindern und Eltern auszurichten ist und die räumliche Gestaltung von Kitas die Erfordernisse für eine gute Zusammenarbeit mit Eltern berücksichtigen soll.
Aber all dies genügt natürlich noch nicht, und wir müssen weiterhin die Partizipation von Eltern stärken, sie auf allen Ebenen fördern, damit wir gemeinsam die Grundlage schaffen können, dass sich die Kinder von Anfang an gut entwickeln.
Abschließend möchte ich betonen, dass mein Ministerium seit sehr vielen Jahren sehr gut mit dem Landeselternausschuss zusammenarbeitet und dessen wichtige ehrenamtliche Tätigkeit mit Landesmitteln fördert.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag, und zwar Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5187 –. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5227 –. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Bundeseinheitliche Weiterentwicklung des Medizinstudiums Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5233 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat am 14. April 2015 in einer Pressemitteilung festgestellt, dass sich – wie wir alle wissen – in der rheinlandpfälzischen Ärzteschaft immer stärker Nachwuchsmangel und Überalterung abzeichnen. Jeder zweite berufstätige Arzt – ich gehöre auch dazu – ist fünfzig Jahre und älter. Zwar sind heute 20.359 Ärztinnen und Ärzte registriert – 2000 waren es noch 16.169 –, doch der demografische Wandel, der medizinische Fortschritt, ein höherer Teilzeitarbeitsanteil vor allen Dingen von Frauen, die Familie und Beruf vereinbaren wollen, und Arbeitszeitverkürzung durch das Arbeitszeitgesetz – früher waren 80 Stunden durchaus üblich; das gibt es Gott sei Dank heute nicht mehr – sind Dinge, die diesen Entwicklungen der Zahlen entgegenwirken.
Von den zurzeit 20.359 registrierten Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz sind nur gut 17.000 berufstätig.
Wir als Fraktion unterstützen die Feststellung des Ärztekammerpräsidenten in seiner Pressemeldung, dass es
ich sage das ja so; das brauchen Sie gar nicht zu kommentieren; das stelle ich fest – Medizinstudium erforderlich.
Der Präsident der Ärztekammer hat treffend formuliert – ich darf das mit Erlaubnis zitieren –: Gute und engagierte Lehrer und vor allem auch weniger Prüfungsdruck sind wichtig, um dem Studierenden die Freude an der Medizin nicht zu vergällen. – Das kann man nur unterstreichen. Das gilt insbesondere für die Förderung der Allgemeinmedizin.
Ich bin guter Hoffnung, dass dieser Lehrstuhl nun endlich Ende des Jahres auch personell besetzt ist, körperlich vorhanden ist mit einer Person und man nicht Pressemeldungen erwähnt, die es gar nicht gibt.
Meine alte Uni in Marburg hat jetzt 25 Jahre Lehrstuhl für Allgemeinmedizin gefeiert. 25 Jahre-Jubiläum.
Wir konnten uns in Mecklenburg-Vorpommern – Frau Anklam-Trapp – ein gutes Bild davon machen, wie sie es packen.
Deshalb sprechen wir uns als Fraktion unabhängig von dem angekündigten Masterplan Medizinstudium 2020 der Bundesregierung für die Einrichtung eines Modellstudiengangs an der Universität Mainz nach § 41 der Approbationsordnung aus. Wir unterstützen das mit besonderem Nachdruck.
Ich habe persönliche Erfahrung. Die Mutter meines Enkels macht das in Köln. Es ist hervorragend, um Familie und Studium zu vereinbaren, dass die Studienabläufe so geregelt sind, dass sie auch studentinnengerecht sind, gerade wenn kleine Kinder da sind.
Bereits seit 1999 erlaubt es die Approbationsordnung, Modellstudiengänge anzubieten. Gegenwärtig machen zehn von 37 Fakultäten davon Gebrauch, also ein Viertel. Man konnte im letzten Wintersemester sehen, dass praktisch jeder vierte Student in einem solchen Reformstudiengang eingeschrieben ist.
Der Wissenschaftsrat, der die Bundesregierung und die Länder in Fragen der Hochschulentwicklung berät, hat im Juli 2014 eine Analyse vorgelegt und festgestellt, dass diese Modellstudiengänge einen wesentlichen Beitrag zur