Protocol of the Session on February 26, 2015

Zu Frage 1: Wie bereits in den Antworten auf die Kleinen Anfragen – Drucksachen 16/2193 und 16/2526 – sowie in der 36. Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses ausgeführt, ist der Landesregierung nicht bekannt, welche Kosten den Prozessbeteiligten der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer des MDK und seinem ehemaligen Arbeitgeber entstanden sind bzw. entstehen könnten. Es handelt sich um ein arbeitsrechtliches Verfahren, bei dem die Landesregierung kein Verfahrensbeteiligter ist.

Zu Frage 2: Wie bereits in den Antworten auf die Kleine Anfrage – Drucksache 16/2194 – sowie in der 36. Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 27. November 2014 ausgeführt, enthielt ein am 15. März 2012 von dem damaligen Vorsitzenden des MDKVerwaltungsrates mit dem damaligen Geschäftsführer des MDK ohne Wissen der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates neu abgeschlossener Arbeitsvertrag eine Reihe von Regelungen zugunsten des Geschäftsführers,

die nicht den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprachen. Die mit diesen Vertragsbestandteilen verbundenen Kosten für den MDK können auch aus Sicht der Landesregierung als eine Verschwendung von Versichertengeldern durch den MDK gewertet werden. Sie waren allerdings nicht Gegenstand der sogenannten Urkundsprozesse vor dem Landgericht Mainz, sodass aus diesen auch nicht die vom Fragesteller angesprochenen Rückschlüsse gezogen werden können.

Zu Frage 3: Wie bereits in den Antworten auf die Kleinen Anfragen – Drucksache 16/2526 und 16/2527 – sowie in der 36. Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 27. November ausgeführt, untersteht der MDK Rheinland-Pfalz der Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, die im Gegensatz zur Fachaufsicht keine Einflussnahme der Aufsichtsbehörde auf Personalentscheidungen vorsieht, zu denen auch Entscheidungen über die Entlassung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters gehören. Der MDK Rheinland-Pfalz ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine selbstständige und rechtsfähige juristische Person mit eigener Personalhoheit, die eigenständig in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber entscheidet, wen sie einstellt oder entlässt, inklusive einer Risikobewertung der sich aus einer fristlosen Kündigung und Amtsenthebung möglicherweise ergebenden Folgen.

Zu Frage 4: Die beiden damaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des MDK Rheinland-Pfalz, die im März 2012 den angesprochenen Arbeitsvertrag mit dem damaligen Geschäftsführer abgeschlossen haben, stellten ihre Ämter im Juni 2013 zur Verfügung und sind zwischenzeitlich ganz aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Sie reichten am 9. Oktober 2013 beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter des Landesprüfdienstes der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz ein. Mit anderen Worten, diese inhaltsgleichen Dienstaufsichtsbeschwerden richteten sich nicht gegen den MDK Rheinland-Pfalz.

Die beiden Dienstaufsichtsbeschwerden wurden vom Ministerium am 10. Oktober 2013 zuständigkeitshalber an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung weitergeleitet und von dort nach einer entsprechenden Prüfung mit Datum vom 22. November 2013 abschließend beantwortet. Schreiben der genannten Personen an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie aus dem Juni und Juli 2014 wurden vom Ministerium im August 2014 beantwortet. Diese hatten allerdings nicht den Charakter einer weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde und wurden vom Ministerium als Eingaben angesehen.

Die vom Fragesteller angesprochenen Urteile des Landgerichts Mainz in den Urkundsprozessen des ehemaligen Geschäftsführers des MDK gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber stehen in keinem Sachzusammenhang mit den Dienstaufsichtsbeschwerden der beiden ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des MDK RheinlandPfalz.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Wäschenbach hat das Wort.

Wie bewertet die Landesregierung, dass die aktuell ergangenen Urteile den MDK dazu verpflichten, 75 % des üppigen Geschäftsführergehaltes nun weiterzuzahlen, die aus dem Topf der Versicherten bezahlt werden müssen?

Diese Urteile aus dem Urkundsprozess sind zunächst vorbehaltlich, und erst wenn über das eigentliche Verfahren über die Kündigungsschutzklage entschieden ist, besteht sogar noch die Möglichkeit, dass der ehemalige Geschäftsführer die Beträge, die er jetzt erhält, gegebenenfalls auch wieder zurückzahlen muss. Das heißt, wir haben es noch nicht mit endgültigen Urteilen zu tun.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Anklam-Trapp.

Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, kann die Landesregierung bestätigen, dass sich der 14köpfige Verwaltungsrat des MDK Rheinland-Pfalz im Oktober 2013 zu einer fristlosen Kündigung von Herrn Dr. Dr. Zieres gezwungen sah, um Konsequenzen aus dem im Monat zuvor vorgelegten Sonderbericht des Landesprüfdienstes zu ziehen, der zahlreiche Pflichtverletzungen des damaligen Geschäftsführers auflistete, und dass der Verwaltungsrat eine weitere Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Dr. Zieres aufgrund eines endgültig zerstörten Vertrauensverhältnisses nicht mehr für möglich hielt?

Die Landesregierung ist an den entsprechenden Beratungen nicht beteiligt gewesen und kann von daher – wie wir auch schon in der Drucksache 16/3922 wie auch im Sozialpolitischen Ausschuss dargelegt haben – nur aus der Pressemitteilung des MDK zitieren. Diese enthält in der Tat die von der Fragestellerin gerade angesprochenen Aussagen zu den Motiven für die fristlose Kündigung und Amtsenthebung des damaligen Geschäftsführers des MDK durch den Verwaltungsrat.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben soeben noch einmal darauf hingewiesen, dass das gesamte Verfahren der eigenen Personalhoheit des MDK unterliegt. Allerdings möchte ich Sie jetzt fragen: Wie bewerten Sie dann die Tatsache, dass die geplante Vergünstigung, also Reduzierung der Ansprüche des ehemaligen Geschäftsführers im Jahr 2013 durch eine entsprechende Veränderung des Vertrages nicht abgeschlossen wurde und in dieser Angelegenheit sehr wohl das Ministerium interveniert hat?

Bei dieser dritten Modifizierung, die seitens des Verwaltungsrates als Entwurf erarbeitet wurde, ist der MDK an das Ministerium herangetreten und hat darum gebeten, sich dies noch einmal anzuschauen. Wir haben jedoch in keiner Weise Einfluss darauf genommen, und es ist zum Schluss eben nicht zu einem Abschluss des Vertrages gekommen.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Wäschenbach.

Wie bewertet die Landesregierung die in Summe zusammengekommenen Mehrausgaben des MDK auf der Grundlage der Arbeitsgerichtsurteile bzw. der Urkundsprozesse im Hinblick auf Anwalts- und Gerichtskosten, im Hinblick auf neu geschaffene Stellen beim MDK und im Hinblick auf die von mir soeben schon erwähnten 75 %, die jetzt an den Geschäftsführer zu zahlen sind, obwohl keine Gegenleistung erfolgt? – Das sind schließlich Mehrkosten in ganz erheblichem Umfang, die aus dem Topf der Versichertengelder gezahlt werden müssen. Ist das aufsichtsrechtlich zu beanstanden oder nicht?

Die Landesregierung ist nicht beteiligt an den Verfahren, weder an dem arbeitsrechtlichen Verfahren noch an den Urkundsprozessen. Wir haben keinen Einfluss auf die Prozessstrategie, beispielsweise die Auswahl des Rechtsanwaltes, dessen Honorierung und auch die Schriftsätze. Wir haben somit an dieser Stelle keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Das hätte er schon vorher wissen können!)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun, Ruth Ratter, Andreas Hartenfels und Fred Konrad (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Weiterentwicklung des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen – Nummer 3 der Drucksache 16/4638 – betreffend, auf.

Frau Ratter trägt die Fragen vor.

Danke schön, Herr Präsident. Zur Weiterentwicklung des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen fragen wir:

Anlässlich eines gemeinsamen Gespräches haben Umweltministerin Ulrike Höfken und der Bezirksverband Pfalz ein gemeinsames Vorgehen bei der Weiterentwicklung des Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen vereinbart. Dabei sollen die Empfehlungen des MABNationalkomitees im Rahmen der Evaluierung des deutschen Teils des grenzüberschreitenden Biosphärenreservates umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Aspekte wurden im Zuge der Evaluierung positiv vom MAB-Komitee hervorgehoben?

2. Zu welchen Handlungsfeldern sieht das MABKomitee Verbesserungsbedarf?

3. Sollen weitere Kernzonen ausgewiesen werden?

4. Welche Gefährdungen sieht das MAB-Komitee hinsichtlich der Fragmentierung großer zusammenhängender Waldgebiete?

Es antwortet Frau Staatsministerin Höfken. Ich weise noch einmal darauf hin, dass man den Vortext nicht noch einmal vortragen muss. Es reicht vollkommen, wenn Sie die Fragen hier noch einmal vortragen. Man muss jetzt auch einmal feststellen, dass sich die Landesregierung in allen Antworten in der Redezeit unter 5 Minuten bewegt hat. Herzlichen Dank dafür!

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich verstehe die Vorbemerkung.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das MAB-Komitee betont in seiner Evaluierung die Einzigartigkeit unseres Biosphärenreservats Pfälzerwald und als Alleinstellungsmerkmal insbesondere die 140.000 ha Wald im deutschen Teil des Biosphärenreservat. Sie sind weitgehend unzerschnitten und von hohem ökologischen Wert.

Weitere positive Aspekte sind die Kooperationen über die Staatsgrenzen hinweg – ich werde nicht alle nen- nen –, die Zertifizierung des Staatswaldes und des Kommunalwaldes nach FSC, was Sie sehr gelobt haben, das BAT-Konzept für Altbäume und Totholz, aber auch die Maßnahmen zum Erhalt der Offenlandbiotope oder ein umfassendes Angebot ganzjähriger Bildungsaktivitäten für alle Altersgruppen, die dichte Forschungs-, Umwelt- und Beobachtungsinfrastruktur, die es gibt. Insgesamt gibt es seit 2003 erhebliche Fortschritte.

Zu Frage 2: Ja. In der Vergangenheit – das nicht nur seit dem Evaluierungsbericht – hat es tatsächlich erhebliche Probleme gegeben, auch im Zusammenhang mit der Trägerstruktur in der Erfüllung der Ziele des Biosphärenreservates. Unter anderem hat das MABNationalkomitee auch bemängelt, dass der Bekanntheitsgrad des Biosphärenreservates sehr gering und zu stark verwoben mit dem Naturpark sei. Die Profilierung sei nicht ausreichend. Das Land hat dann bald angeboten, dass diese Region eine Nationalparkregion werden könnte. Naturschutzfachlich erfüllt sie die Voraussetzungen, um genau diese Probleme zu lösen. Das ist abgelehnt worden.

Frau Schneider, Sie schauen mich gerade schon an. Ich wollte dem Kollegen Baldauf gute Besserung wünschen. Sie haben den Nationalpark abgelehnt. Damit konnten wir diese Lösungsmöglichkeit nicht umsetzen. Die Kommunen ihrerseits haben übrigens in Übereinstimmung mit den MAB-Positionen auch den Klimaschutz als einen der Ansatzpunkte für die nachhaltige Entwicklung angeboten. In den vergangenen Monaten oder fast schon Jahren wurden diese Ansätze intensivst diskutiert.

Wir haben jetzt eine Situation, deren Entstehung vielleicht etwas ungewöhnlich ist. Aber das Biosphärenreservat hat sehr viele Freunde und Freundinnen bekommen. Ich denke, das ist durchaus eine sehr positive Entwicklung, auch wenn die Gründe durchaus unterschiedlich sein mögen. Wir haben aber, denke ich, erstmals eine sehr fraktionsübergreifende Unterstützung der Forderungen, die das MAB-Komitee in seiner Evaluierung erhebt. Man kann nur sagen, viele Wege führen nach Rom. Wenn wir jetzt die Straße gefunden haben, auf der das Biosphärenreservat eine positive Entwicklung nehmen kann, dann finde ich, ist das eine sehr gute Ausgangsbasis. Diese realisiert sich zum Beispiel auch in der Zusammenarbeit mit dem neuen Träger, auch eine der Forderungen des MAB-Komitee. Die Trägerschaftsstruktur hat sich bereits verändert.

Die zweite Forderung, die erhoben wird, ist die Ausweitung der Kernzonen auf 3 % und keine weitere Zerschneidung.

Als vierte Forderung wird die nachhaltige regionale Entwicklung auch im Zusammenhang mit regionalen Dachmarken sehr betont, aber auch im Tourismus ein einheitliches Auftreten, Wegebeschilderung, Hütten, usw. Auch hier gibt es viele Aufgaben, die wir bereits mit dem neuen Träger und im Ausschuss, in dem es ein Thema war, entsprechend diskutieren.

Weitere Aspekte, die die Landesregierung weiterverfolgt, sind die Unterstützung bei grenzüberschreitenden Ma

nagementstrukturen, eine gemeinsame Zonierung für Pfälzerwald und Nordvogesen, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen natürlich nach Ausweisung der entsprechenden Kernzonen, weitere Unterstützung der Bestrebungen zur Offenhaltung und Beweidung mit einer entsprechenden Finanzierung.

Zu Frage 3. Das ist bereits schon von mir angesprochen worden. Selbstverständlich sollen weitere Kernzonen ausgewiesen werden. Das ist ein zentraler Bestandteil des Evaluierungsberichtes. Die CDU ist hier ein bisschen schmerzfrei in der Widersprüchlichkeit ihrer Forderungen. Wir haben zurzeit eine Kernzone von 3.880 ha aktuell beim Biosphärenreservat. Zum Vergleich, beim Nationalpark sind es 2.600 ha in der Anfangsphase. Beim Biosphärenreservat brauchen wir noch 1.300 ha. Wie Herr Billen sagt: Dem Holz beim Faulen zugucken. – Das sind aber natürlich genau die gesetzlichen und vom MAB geforderten Entwicklungsprozesse, die dankenswerterweise in diesem Fall auch von der CDU unterstützt werden.

Zu Frage 4: Welche Gefährdung sieht das MAB-Komitee hinsichtlich der Fragmentierung großer zusammenhängender Waldgebiete? Ich möchte mich hier auf die Zitate aus dem Evaluierungsbericht beschränken: Sorgen bereiten dem MAB-Komitee bei der Erfüllung, dass es zu einer weiteren Fragmentierung des Pfälzerwaldes kommen könnte. Damit würde die Repräsentativität des Biosphärenreservats als eines der wesentlichen Anerkennungskriterien infrage gestellt. Das betrifft zum Beispiel den Ausbau der Bundesstraße B 10, der bereits im Gange ist, und die Zunahme des Siedlungsausbaus im Außenbereich, aber auch der Ausbau der Windkraft, der Gegenstand zahlreicher Bürgerinitiativen ist. – Das MAB-Nationalkomitee hat im September 2012 Empfehlungen für einen nachhaltigen Ausbau der Windkraft in Biosphärenreservaten beschlossen. Diese sind im Übrigen auch im Landesentwicklungsprogramm enthalten.

Darüber hinaus sollte wegen der herausragenden Bedeutung von unzerschnittenen Waldgebieten im Biosphärenreservat auf eine Windkraftnutzung auch im bewaldeten Teil der Entwicklungszone verzichtet werden, um die Repräsentativität nicht zu gefährden. Ich denke, auch diese Entwicklung ist Teil unserer neuen Ausgangsbasis.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Gibt es Zusatzfragen? – Bitte schön, Frau Schneider.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte auf das letzte Zitat eingehen, das Sie vorgelesen haben, Frau Ministerin, aus der MAB-Stellungnahme, die aus dem Oktober 2013 stammt, also eineinhalb Jahre alt ist und aus der Sie die Windenergienutzung in den Entwicklungszonen des Biosphärenreservat zitiert haben.