Protocol of the Session on February 26, 2015

Ich frage mich, warum Sie und insbesondere Ihr Staatssekretär eineinhalb Jahre lang versucht haben, die Kommunen dahin zu bekommen, dass eine Windenergienutzung in den Entwicklungszonen stattfindet, wenn bereits vor eineinhalb Jahren der Landesregierung die Stellungnahme der MAB-Kommission bekannt war.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Der Evaluierungsbericht stammt vom 4. Oktober 2013. Das ist richtig. Allerdings hat das MAB-Komitee selbst eine Positionierung herausgegeben, die ziemlich eindeutig ist und im Landesentwicklungsprogramm aufgenommen wurde. Dort wurde formuliert: Die Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sind entsprechend ihrer Entwicklungsziele vollständig von der Windenergienutzung freizuhalten. In den Entwicklungszonen – soweit sie nicht durch rechtlichen Schutz von einer Windenergienutzung ausgeschlossen sind – ist die Windkraftnutzung bei Einhaltung hoher Standards möglich. – Das war am 5. September 2012. Auf dieser Basis haben die Kommunen geplant.

Tatsächlich haben wir im Januar dieses Jahres die Planungen der Kommunen dem MAB-Komitee in meiner Anwesenheit vorstellen können. Die Kommunen haben das getan. Diese sind gesichtet worden. Aufgrund einer jetzt erfreulicherweise zeitnah verlaufenden Sichtung hat das MAB-Komitee die Antwort gegeben, dass diese konkreten Planungen aus ihrer Sicht nicht mit dem Prädikat vereinbar sind.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Ratter.

Frau Ministerin, die UNESCO setzt in dieser Modellregion mit dem Biosphärenreservat auf einen interdisziplinären Ansatz in Bezug auf den Klimaschutz. Inwieweit können Sie sich vorstellen, dass das speziell für den Pfälzer Wald eine besondere Rolle spielt?

Ein Biosphärenreservat ist sozusagen ein Raum einer nachhaltigen Entwicklung. Ich denke, gerade auf Grundlage der Erfahrungen, die wir beim Nationalpark sammeln, können wir die Erfahrungen übertragen und positiv für das Biosphärenreservat nutzen. Das sind zum Beispiel die Bestandteile der regionalen Entwicklung, in Zusammenarbeit mit Frau Lemke im Bereich Tourismus, die Entwicklung von Dachmarken, aber auch die Ansätze ressortüberschreitender Zusammenarbeit beispielsweise im Zusammenhang mit dem Wasser und der touristischen Entwicklung. Auch die Bündelung von Maßnahmen ist zu nennen.

Hier haben wir ein großes Interesse, die Möglichkeiten unserer ELER-Förderung, das heißt der Agrarförderung im Zusammenhang mit der Offenhaltung der Landwirtschaft, vielleicht zu nutzen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Braun.

Frau Ministerin, vor Ort wird die Umsetzung vom Bezirksverband mitgetragen bzw. der Bezirksverband ist der Träger des Biosphärenreservates. Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband, und welche Angebote macht die Landesregierung an den Bezirksverband?

Wir haben eine Situation mit den „Angeboten“. Ich will sagen, der Bezirksverband legt als Träger Wert darauf, dass es einen Prozess von unten gibt, das heißt, dass die regionalen Interessen einfließen. Wir hatten eine erste Konferenz im Juni letzten Jahres, wo die einzelnen Aufgaben identifiziert worden sind, bestimmte Arbeitsteilungen vorgeschlagen wurden und die ganzen Aufgaben aus dem Evaluierungsbericht erfasst worden sind. Am 9. Februar dieses Jahres habe ich mich zuletzt mit Herrn Wieder getroffen. Wir sind noch einmal durchgegangen, welche Punkte diese Aufgaben umfassen.

Dazu gehört, wie schon gesagt, der nachhaltige Tourismus, die Besucherlenkung, das Hüttenwesen, die Erweiterung der Kernzonen, die Offenhaltung der Landschaft, die Regionalmarke, die Zusammenarbeit mit Frankreich, die Bildung für nachhaltige Entwicklung, die Förderung bzw. Finanzierung durch das Land, die Windenergie, aber auch die anstehenden Stellenbesetzungen. Das sind Aufgaben, die wir gemeinsam bzw. in unterschiedlicher Verantwortlichkeit angehen wollen.

Der Bezirksverband ist bereit, in den wesentlichen Punkten die Federführung zu übernehmen. Dabei soll es insgesamt auf eine konstruktive Zusammenarbeit hinauslaufen.

Eine weitere Zusatzfrage von Frau Kollegin Schneider.

Frau Ministerin, in dem Papier der MAB-Kommission aus dem Jahr 2013 wurde das Thema Kernzonen, was in der Frage 3 hinterfragt wurde, angesprochen. In dem Papier hat das MAB-Nationalkomitee sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, weshalb die Evaluierung der Kernzonen, für die schon 2004 die Erweiterung gefordert wurde, nicht geschehen ist.

Wieso ist vom Jahr 2004 bis 2015 nichts passiert bei der Erweiterung der Kernzonen, eine zentrale Forderung der MAB?

Das war erstens weit vor meiner Zeit und zweitens, glaube ich, sind die regionalen Diskussionen Ihnen bestens bekannt. Ich kann nur sagen, Sie können Ihren Kollegen, Herrn Wieder, fragen, der teilweise in die Diskussion involviert gewesen ist. Sie werden die Antworten kennen. Es war äußerst schwierig.

Ich bin aus diesem Grund sehr froh, dass wir jetzt ganz offensichtlich eine gemeinsame Linie finden, die Anforderungen des Biosphärenreservats zum Erhalt des Schutzstatus gemeinsam realisieren zu wollen. Ich bin sicher, das wird jetzt schnell gehen. Wir werden uns gemeinsam auf einen guten Weg machen können.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider und Horst Gies (CDU), Anbauregelung im Weinbau – Nummer 4 der Drucksache 16/4638 – betreffend, auf. Ich erteile Frau Schneider das Wort.

1. Welche Position wird die Landesregierung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten?

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Beschlusslage des Landtags, dass der Prozentsatz für Neugenehmigungen auf 0,1 % festgesetzt wird, umzusetzen?

3. Welche Gespräche hat die Landesregierung bisher geführt, um Verbündete für die Position des Landtagsbeschlusses zu finden?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Höfken.

Herzlichen Dank für Ihre Frage.

Tatsächlich ist es so, dass uns das neue Autorisierungssystem seit geraumer Zeit beschäftigt. Die Beschlüsse

des Landtages sind in einer Zeit gefasst worden, in der die Voraussetzungen noch etwas anders gewesen sind.

Wir sind davon ausgegangen, dass der Rebflächenschlüssel Ausgangspunkt für die Verteilung der entsprechenden Pflanzrechte wäre. Es ist nur anders gekommen, als wir gedacht haben. Wir können die Quote nicht regionalisieren.

Wir haben jetzt die Situation, dass wir von der Gesamtrebfläche in Deutschland ausgehen, also von 100.000 ha. Von diesen 100.000 ha werden die entsprechenden Vergrößerungen oder Neuanpflanzungen berechnet. Das wären für die 100.00 ha, die wir in Deutschland haben, 500 ha pro Jahr, das heißt erst einmal für die ersten beiden Jahre 2016 und 2017.

Dieses Vorgehen, wobei sich die Ausgangsbasis etwas verändert hat, verfolgt die Landesregierung in voller Übereinstimmung mit dem Landtag, nämlich die größtmögliche Begrenzung vorzunehmen. Wir haben die Kompromisse der AMK, die Ausweitung der Neuanpflanzung auf 0,5 % zu begrenzen, daher unterstützt. Das ist unter den geänderten Voraussetzungen, die ich geschildert habe, ein Kompromiss zwischen dem Landtagsbeschluss von 0,1 % bis 0,3 % und dem Beschluss der Agrarministerkonferenz von 0,5 % für die großen und 1 % für die kleineren Anbaugebiete.

Tatsächlich haben auch Länder wie Schleswig-Holstein oder Thüringen ihre Ansprüche angemeldet. Deswegen haben wir uns auch mit deren Interessen auseinanderzusetzen.

Rheinland-Pfalz unterstützt die Einführung eines möglichst einfachen nationalen Verfahrens zur Verteilung der Neuanpflanzungsrechte. Wir lehnen das zweistufige Verfahren bei der Verteilung der Neupflanzungsrechte ab. Das heißt, wir wollen keine zwei Anträge für die Winzer und Winzerinnen bei den Neuanpflanzungsrechten. Wir unterstützen den Vorschlag, die Kompetenz für die Verwaltung der Wiederbepflanzungsrechte und die Umwandlung bestehender Pflanzrechte bei den Landesbehörden zu belassen. Das ist für uns das einfachste Vorgehen.

Wir setzen uns für die Festlegung des Kriteriums Steillage als wichtigstes Kriterium und für den Erhalt der Umwelt als Kriterium ein. Da haben wir das Interesse, die Pheromonförderung bzw. Pheromonanwendung mit hineinzubekommen.

Zur Frage 2: Was haben wir alles unternommen? – Ehrlich gesagt, dass der Prozentsatz für Neugenehmigungen auf 1 % festgesetzt wird, dafür haben wir gar nichts unternommen. Das sollten wir auch nicht tun. Das ist wahrscheinlich fehlerhaft in Ihrem Antrag, Sie haben da 1 % geschrieben. Ich glaube nicht, dass Sie das wollen. Aber, was wir wollen, ist, wir versuchen, uns – – –

(Frau Schneider, CDU: Da steht 0,1 %!)

Nein, 1 % steht da.

(Frau Schneider, CDU: Nein: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Beschlusslage des Landtags, dass der Prozentsatz für Neugenehmigungen auf 0,1 %festgesetzt wird, umzusetzen?)

In meiner Fassung steht 1 %.

Es steht in der Landtagsfassung und damit in der Drucksachenfassung, wie Sie vortrugen, Frau Schneider.

(Frau Schneider, CDU: Vielen Dank, Herr Präsident!)

Alles klar. Gut. Aber ich habe schon vermutet, dass Sie das meinen. Um das noch einmal zu sagen, es hatten sich ja die Voraussetzungen geändert. Wenn wir jetzt einmal die Situation noch weiter spinnen, dann würde das, wären wir jetzt bei dem Vorschlag 0,1 % und würden das weiter verfolgen, heißen, wenn wir jetzt einmal Rheinhessen betrachten, 0,1 % – 26 000 ha – wären dann 26 ha. Die ersten 26 ha würden dann in Rheinhessen zugewiesen. Aber die nächsten Hektare würden dann zum Beispiel nach Thüringen fließen. Das heißt, es würde eine Entwicklung eintreten, die wir so nicht wollen und die Sie auch ganz bestimmt im Landtag nicht gewollt haben, nämlich dass Weinanbaufläche in Bereiche fließt oder Rebfläche in Bereiche fließt, die nicht den traditionellen Weinbaugebieten zugeordnet werden können. Deswegen ist es jetzt geraten, sich mit den anderen Bundesländern entsprechend zu einigen.

Für eine Beschränkung auf 0,1 % muss noch einmal eine rechtliche Bewertung vorgelegt werden, die umso schwieriger ist, je stärker die Ausweitung begrenzt wird.

Wir haben intensivste Gespräche mit allen Akteuren beim Entstehen des Durchführungsrechts zur Umsetzung des Autorisierungssystems in Brüssel geführt. Wir sind in ständigem Kontakt mit der Bundesregierung. Wir haben die Diskussionen mit den Gremien des Deutschen Weinbauverbandes, der regionalen Weinbauverbände, der Bund/Länder-Arbeitsgruppe und zuletzt auch bei den rheinland-pfälzischen Weinbautagen geführt. Wir werden das auch weiterhin tun. Wir haben gerade auf der Agrarministerkonferenz auch einen Antrag in Vorbereitung, der das Thema noch einmal aufgreift.

Zu Frage 3: Welche Gespräche haben wir geführt, um Verbündete zu finden? – Unter anderem neben dem, was ich schon gesagt habe, hat die Landesregierung in der Kommission Steillagenweinbau der Versammlung der europäischen Weinbauregionen (AREV) am 23. Januar 2015 einen Beschluss für ein Verbot der Übertragung der Steillagenrechte in Pflanzrechte für Flachlagen herbeigeführt. Auch das ist eine entsprechende Aktivität, die Ihre Unterstützung finden dürfte, wobei man natürlich sagen muss, ein solcher Beschluss der AREV

ist nicht bindend, aber er trägt einfach dazu bei, dass wir hier keine Übertragung der Pflanzrechte von Steillagen in Flachlagen haben wollen. Wie gesagt, ein AMKBeschluss ist noch in Vorbereitung. Das war erst einmal so weit meine Antwort.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Gies hat eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, Sie hatten unter der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, dass Sie im ganzen Verfahren natürlich gewisse Kriterien anlegen wollen, die wir auch besprochen haben. Eines darunter ist die Bevorzugung von Steillagen. Zum Zweiten haben Sie aber auch als Kriterium ausgeführt, es ginge Ihnen um den Erhalt der Umwelt als Kriterium. Was stellen Sie sich denn darunter vor?

Der Erhalt der Umwelt ist, glaube ich, im Landtagsbeschluss unter ökologischem Weinbau gefasst. Der Begriff ist aber deutlich weiter. Es ist unsere Intention, auch die Anwendung der Pheromon-Förderung in ein solches Kriterium zu bekommen. Das ist aber noch nicht entschieden.