Protocol of the Session on September 14, 2011

rungsgesetz“ angeführt worden. Man befürchtet also weitere Dienstrechtsänderungsgesetze. Das ist nicht getragen von großem Vertrauen in Ihre Landesregierung von den Berufsorganisationen.

(Beifall der CDU)

Die Berufsorganisationen haben angeführt, dass die Attraktivität des Arbeitsplatzes in der Verwaltung leide. Man sieht Schwierigkeiten bei der Gewinnung des Nachwuchses auf uns zukommen und sieht die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefährdet. Die kommunalen Spitzenverbände, die nicht in erster Linie Arbeitnehmervertreter sind, haben sich in dieser Form den Bedenken angeschlossen. Die Bezügeanpassung wird zum Teil wieder aufgezehrt durch die anderen Inhalte dieses Gesetzes, die Sie jetzt angeführt haben, sodass wir nicht von 1 % Bezügeerhöhung sprechen.

Dann wird von den Berufsorganisationen kritisiert, dass für eine fünfjährige – in Anführungszeichen – dünne Bezügeanpassung der Begriff „Planungssicherheit“ gewählt wurde. Weiterhin wird eine Vorfestlegung auf fünf Jahre kritisiert, und es wird angeführt, wenn man die Inflation, die wir voraussichtlich haben werden, berücksichtigt, die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten sich in diesen Jahren wahrscheinlich sogar Minusrunden ausgesetzt sehen.

(Beifall der CDU)

Dann führen die Berufsorganisationen an, seit 1997 seien die Monatseinkommen der Beamtinnen und Beamten gegenüber dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich um 13 bis 16 Prozentpunkte zurückgeblieben.

Gemäß § 14 Bundesbesoldungsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes und § 70 Beamtenversorgungsgesetz sind die Besoldung und die Versorgungsbezüge entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit der Dienstaufgabe verbundenen Verantwortung regelmäßig anzupassen. Das ist ein Auftrag.

Jetzt ist die Frage: Was versteht man unter allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen? – In diesem Rahmen ist bestimmender Faktor die Entwicklung der Einkommen der Beschäftigten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes. Dabei kommt der Gehaltsentwicklung der Beschäftigten innerhalb des öffentlichen Dienstes eine besondere Bedeutung zu.

Jetzt gestehe ich Ihnen auch zu, dass der Dienstherr nach allgemeiner Auffassung und aller Rechtsprechung nicht verpflichtet ist, die Tarifergebnisse spiegelbildlich zu übertragen. Aber wir wären wenigstens froh, Sie würden das Ergebnis der Tarifverhandlung einmal abwarten.

(Beifall der CDU)

Dann könnten wir hier im Landtag entscheiden: Wie übernehmen wir zeitversetzt in reduzierter Form? – Sie geben aber einseitig die Gehaltsentwicklung der Beam

tinnen und Beamten vor, bevor überhaupt die Tarifverhandlungen für die Jahre 2013 bis 2016 abgeschlossen sind. Da sehen wir rechtliche Bedenken, und wir sehen auch aus sozialen Gründen Bedenken. Wir haben Beamtinnen und Beamte, die nicht nur im höheren Dienst sind, sondern wir haben auch Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes, und wir befürchten, dass sie von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden können.

(Beifall der CDU)

Beamtinnen und Beamte haben einen Anspruch auf eine faire, gerechte und leistungsangemessene Vergütung. Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz normiert die Pflicht des Gesetzgebers, also des Dienstherrn, zur Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung. Dieses Alimentationsprinzip gehört zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums.

Bei der Festlegung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sind auch – ich habe es eben erwähnt – die allgemeinen finanziellen Verhältnisse zu berücksichtigen. Dieses Tatbestandsmerkmal stellt in erster Linie auf die Situation der Staatsfinanzen ab. „Festzuhalten bleibt folglich, dass auch die Haushaltslage des Landes und seiner kommunalen Gebietskörperschaften über den Umfang von Bezügeerhöhungen zumindest mitbestimmt.“ So die Begründung auf Seite 51 des Gesetzentwurfs.

Es drängt sich hier allerdings der Verdacht auf, dass die allgemeinen finanziellen Verhältnisse nicht nur mitbestimmend waren, sondern in erster Linie alleinbestimmend. Allein die Kassenlage des Landes ist Ausdruck dieses Gesetzentwurfs und nicht die Sorge um die Beamtinnen und Beamten.

(Beifall der CDU)

Auch hier fragen wir uns, warum Sie sich der Flexibilität begeben. Warum begeben Sie sich der Flexibilität, die Tarifverhandlungen 2013, 2014, 2015 abzuwarten, zudem die Einnahmensituation des Landes abzuwarten, die Sie auch heute noch nicht bis zuletzt prognostizieren können? Deshalb ist es allgemein guter Brauch – deshalb haben wir in diesem Lande eine Tarifautonomie und Tarifverhandlungen –, dass man Tarifverhandlungen abwartet, weil man dann flexibel reagieren kann. Deshalb haben wir große Bedenken in dieser langfristigen Festlegung.

Herr Minister, Sie haben eben von den sogenannten Eckbeamten und davon gesprochen, dass RheinlandPfalz da gut liegen würde. Sie haben natürlich nicht ausgeführt oder verschwiegen, dass dazu auch gehört, wann Arbeitszeitverlängerungen in Kraft gesetzt worden sind. Die sind in Rheinland-Pfalz früher in Kraft gesetzt worden als in anderen Ländern. Also hat der rheinlandpfälzische Beamte oder die Beamtin gegenüber anderen Bundesländern schon Vorleistungen erbracht.

Ich will Ihnen einmal ein paar Sparmaßnahmen vortragen, die die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamte seit 1997 über sich ergehen lassen mussten:

die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um eineinhalb Stunden seit 1997 für alle Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz ohne Gehaltsausgleich,

Nullrunde ab der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2000,

erneut abgekoppelte und verzögerte Gehaltserhöhungen im Jahr 2003,

Absenkung des Versorgungsniveaus von 75 % auf 71,75 %,

Kürzung der Hinterbliebenenversorgung von 60 % auf 55 %,

keine Beförderung im Jahr 1997, keine Beförderung im Jahr 2003,

Einfrieren der jährlichen Sonderzuwendung auf den Stand von 1993,

Einführung einer gestaffelten Kostenbeteiligung bei Beihilfen zwischen 100 und 750 Euro; monatlich macht das meist zwischen 12,50 und 37,50 Euro aus,

Abschaffung der Jubiläumszuwendung,

Kürzung des Weihnachtsgeldes 2003 auf 70 %, Kürzung des Weihnachtsgeldes ab 2004 auf 50 %,

Wegfall des Urlaubsgelds ab Besoldungsgruppe A 9, Kürzung auf 200 Euro bis Besoldungsgruppe A 8,

Besoldungsnullrunde 2005, Besoldungsnullrunde 2006.

Herr Minister, wenn Sie also Bayern anführen, diese Nullrunden haben wir alle schon hinter uns, 2005 und 2006 gegen den Widerstand der CDU-Landtagsfraktion.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Das ist nicht wahr!)

Sie haben doch sonst immer ein Herz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Herr Ministerpräsident. Warum nicht für die Beamtinnen und Beamten?

(Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Nullrunden 2007 und 2008 bei der Versorgung für vier Fünftel der Betroffenen,

Anpassung von Besoldung für vier Fünftel der Betroffenen 2007 und 2008 um jeweils 0,5 %, weit unter der Inflationsrate.

Wenn ich jetzt diese ganzen Einzeltitel nehme, die Sie eben selbst aufgeführt haben, dann kann ich feststellen, dass die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz wahrlich nicht zu denen gehören, die von der Landesregierung mit besonderer Gunst bedacht werden.

Wir wollen die Anhörung der betreffenden Berufsorganisationen im Haushalts- und Finanzausschuss bei

Mitberatung des Innenausschusses, werden dann die Ausschussberatung durchführen und im Plenum abschließend Stellung nehmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Vielen Dank.

Ich erteile Herrn Kollegen Ramsauer das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Henter, das, was wir von Ihnen gehört haben, lässt befürchten, dass es genauso kommen wird, wie es Ihre Fraktions- und Parteivorsitzende schon gestern in ihrer Presseerklärung angekündigt hat. Sie sind dabei, sich klar zu outen, dass Sie nicht Verantwortung für einen Landeshaushalt tragen wollen, sondern bei der Linie bleiben wollen, allen wohl und niemand weh, und am Schluss ist an allem die Regierung schuld.

(Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen noch genauer darauf.

(Beifall bei der SPD)

Wir beraten heute ein Dienstrechtsänderungsgesetz, das – ja, es ist wahr – heißt: „Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung“.