Protocol of the Session on September 14, 2011

Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung in diesem Hause ein. Der Name macht es deutlich. Dieses Gesetz ist, ich betone es, ein wesentliches Element auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse in diesem Land.

Wir haben es in der Koalitionsvereinbarung angelegt und dort festgelegt, dass wir im Sinne des Konsolidierungskonzeptes, also des Konzeptes, das versucht, zusätzliche zukünftige Einnahmen- und Ausgabenströme zu antizipieren, 1,2 Milliarden Euro bis 2016 gegenüber 2011 einsparen.

Dieses Gesetz dient gleichzeitig dazu, die alte Verfassungsgrenze, die noch bis 2020 gültig ist, und die neuen Anforderungen des strukturellen Defizits einzuhalten.

Der rheinland-pfälzische Landeshaushalt enthält ca. 40 % Personalausgaben. Insofern ist klar, dass ein Konsolidierungsprozess sich an den Personalausgaben ausrichten muss. Man hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, entweder die Zahlfälle zu reduzieren oder die Kosten pro Zahlfall zu verändern. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass wir zum Teil aufgrund der demografischen Situation und aufgrund eines organisatorisch-technischen Fortschritts, beispielsweise bei den Katasterämtern, den Grundbuchämtern oder den Finanzämtern, vorhaben, in den nächsten fünf Jahren Zahlfälle zu reduzieren. Mit diesem Gesetz wollen wir die Kosten pro Zahlfall in Grenzen halten und im Griff behalten.

Es geht uns mit diesem Gesetzentwurf keinesfalls nur um Kürzungen, sondern – Sie haben das dem Gesetzentwurf entnehmen können – er enthält auch quantitative und qualitative Verbesserungen.

Das auffälligste Merkmal dieses Gesetzes ist zweifellos die Festlegung, dass in den nächsten fünf Jahren die Gehälter der Besoldungs- und Versorgungsempfänger um jeweils 1 % ansteigen sollen. Es ist vorgesehen, die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Zeitraum von 2012 bis 2016 jährlich um 1 % zu erhöhen. Für Angehörige der Besoldungsgruppen B, C 4, W 3 und R 3 soll dies jeweils zum 1. Juli erfolgen. Im Übrigen – dies ist der erste Ausdruck einer sozialen Staffelung – soll dies für die A-Besoldung ein halbes Jahr früher erfolgen. Hinzu kommt, dass Beamtinnen und Beamte bis Besoldungsgruppe A 8 einen Sockelbetrag ab 2012 in Höhe von 17 Euro erhalten. Dieser Sockelbetrag dient ebenfalls als soziale Komponente. Er dient dem Ausgleich möglicher Härten aus der Kumulation verschiedener Einzelregelungen.

Diese Regelung, dass wir über fünf Jahre 1 % erhöhen, wird heftig diskutiert. Wir haben im Vorfeld, bevor wir diese Festlegung im Gesetzentwurf getroffen haben, das Pro und Kontra gegeneinander abgewogen. Wir haben uns die Frage gestellt, ob möglicherweise rheinlandpfälzische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei fünfmal 1 % Reallohn Lohneinbußen in den kommenden Jahren hinnehmen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die geäußerte Befürchtung, dass eine Anpassung von jeweils 1 % in den kommenden fünf Jahren dazu führt, dass die öffent

lich Bediensteten hinter der allgemeinen Gehalts- und Lohnentwicklung zurückbleiben, bedarf einer genaueren Betrachtung. Preis- und Gehaltsentwicklungen laufen im Konjunkturverlauf nicht parallel. Erst über einen vollständigen Konjunkturverlauf lässt sich beurteilen, wie Gehaltssteigerungen und Preisanstieg zueinander stehen.

Schaut man sich die Preisentwicklung der Konsumausgaben der privaten Haushalte bis 2016 an – das ist wichtig –, so wie sie die Bundesregierung in ihren Analysen festlegt, und nimmt die Jahre 2009 bis 2011 hinzu, um einen üblichen Konjunkturzyklus von sieben Jahren abzubilden, dann führt eine jährliche 1 %ige Bezügeanpassung in den nächsten fünf Jahren nach den hohen Steigerungen in den Krisenjahren 2009 und 2010 – dort hat der öffentliche Dienst bewusst antizyklisch gehandelt und hohe Besoldungssteigerungen in Kauf genommen – dazu, dass die Preise bei den Konsumausgaben und das Besoldungsniveau über den vollen Konjunkturzyklus nach heutiger Prognose in etwa gleich stark sind.

Eine andere wichtige Frage, die man sich stellen muss, wenn man eine solche Festlegung trifft, ist die Frage, ob möglicherweise rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamte von der durchschnittlichen Besoldung in den anderen Bundesländer abgekoppelt werden. Resultieren daraus möglicherweise Nachteile für das Land im Wettbewerb um die Rekrutierung geeigneten und guten Personals?

Darauf können wir eine Antwort geben. Andere Länder haben sich, beispielsweise in diesem Jahr Bayern und das Saarland mit Nullrunden, entschieden, nicht den Tarif 1 : 1 zu übernehmen. Sie wissen, dieses Parlament hat in der letzten Sitzung ein Gesetz verabschiedet, das die volle Übernahme für 2011 vorsieht. Im nächsten Jahr werden Länder, beispielsweise Baden-Württemberg und Hessen, den Tarif nicht 1 : 1 übernehmen.

Wichtiger erscheint mir fast eine andere Argumentation zu sein. Wenn man sich fragt, zu welchen Auswirkungen die Veränderungen führen, dann muss man sich auch fragen, wie die Ausgangsposition ist. Man muss sich in der Ausgangsposition die Besoldung der sogenannten Eckbeamten anschauen. Das sind die Beamten, auf die sich Bund und Länder in den einzelnen Laufbahngruppen verständigt haben, um sich miteinander vergleichen zu können. Jeweils ein typischer Beamter wurde für jede Besoldungsgruppe festgelegt. Man kann feststellen, dass Rheinland-Pfalz in allen Besoldungsgruppen vom einfachen über den mittleren bis hin zum gehobenen und höheren Dienst in der Ausgangssituation in der Spitzengruppe liegt.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Mit oder ohne Weihnachtsgeld?)

Im Grundgehalt der Beamtinnen und Beamten.

Wenn Sie sich anschauen, wo Rheinland-Pfalz besonders gut liegt, dann können Sie erkennen, dass wir besonders gut im einfachen und mittleren Dienst sind, aber immer noch auf Rang vier und fünf im gehobenen und höheren Dienst liegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese soziale Differenzierung ist kein Zufall, sie ist bewusst gewählt und in der Vergangenheit von uns so gewollt worden.

Man kann sich anschauen, welche Länder vor Rheinland-Pfalz in der Grundgehaltstabelle liegen. Das sind durchgehend Baden-Württemberg und Bayern. Das dürfte angesichts der Finanzkraft dieser Länder nicht überraschen. Im gehobenen und höheren Dienst ist es das Land Hessen.

Es kann uns niemand vorwerfen, dass wir uns sozusagen niedriger als unsere relative Finanzkraft in der Vergangenheit bemüht hätten, unsere Beamtinnen und Beamten zu besolden. Wenn wir jetzt die Wochenarbeitszeiten dazu nehmen, dann können wir erkennen, dass alle Länder, von denen ich eben gesagt habe, dass sie ein höheres Grundgehalt als Rheinland-Pfalz zahlen, gleichzeitig eine höhere Wochenarbeitszeit haben. Das bedeutet nichts anderes, als dass die relative Position von Rheinland-Pfalz sich verbessert, wenn man die Gehaltszahlung auf die Wochenarbeitszeit bezieht.

Ein Weiteres kommt hinzu. Es ist für Beamtinnen und Beamte natürlich nicht gleichgültig, ob sie in einem Land, wenn sie eine bestimmte Tätigkeit ausüben, in der Besoldungsgruppe A 6, A 7, A 10 oder A 11 eingruppiert werden. Ich nenne Ihnen das Beispiel der zweigeteilten Laufbahn. Diese gibt es natürlich nicht in allen Bundesländern. Das gilt beispielsweise in Rheinland-Pfalz für die Polizei. Wir könnten an dieser Stelle auch Beispiele aus anderen Verwaltungen nennen. Die Beamtinnen und Beamten werden in Rheinland-Pfalz eher überproportional gut als unterhalb des Durchschnitts bezahlt.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, von daher gesehen können wir mit Selbstbewusstsein sagen, dass wir aus einer guten Ausgangsposition – wie ich finde – eine angemessene und vernünftige und auf Planungssicherheit ausgerichtete Regelung für die Bediensteten des Landes, aber auch für den Landeshaushalt mit diesem Gesetz etablieren wollen.

Was bedeutet es für den Landeshaushalt? – Das gesamte Gesetz wird in Relation zu dem Konsolidierungskonzept, das versucht, zusätzliche künftige Bedarfe zu antizipieren, einen Konsolidierungswert von 180 Millionen Euro im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2011 erreichen. Das sind ungefähr 15 % des Konsolidierungsvolumens, das wir bis zum Jahr 2016 erreichen wollen. Der Löwenanteil kommt aus der „5 x 1-Regelung“ zwischen 130 und 140 Millionen Euro. Wer die nicht will, muss sagen, warum wir es zur Konsolidierung nicht benötigen oder an welcher anderen Stelle er es holen will.

Ich möchte auf einen zweiten Bereich eingehen, auf den Familienzuschlag. Wir werden in Zukunft den Familienzuschlag für Verheiratete ohne Kinder kürzen und werden zugunsten der Familien mit Kindern umverteilen. Das ist eine bewusste familienpolitische Veränderung, von der wir glauben, dass sie auch dem Gedanken dient, dass Beamtinnen und Beamte in einer frühen Lebensphase einen höheren Finanzbedarf haben. Darüber waren wir uns alle gemeinsam schon einmal vor ein

paar Jahren einig, als die Dienstaltersstufen entsprechend verändert wurden.

Im Übrigen wird das für diejenigen, die als Verheiratete ohne Kinder Geld verlieren, mit einer Ausgleichszulage versehen, sodass sie nicht in die Situation geraten, dass sie im Bruttoeinkommen so lange einen Verlust erleiden, bis sie das durch die entsprechenden Besoldungserhöhungen aufgefangen haben. Der Konsolidierungseffekt dieser Maßnahme wird im Jahr 2016 gegenüber 2011 18 Millionen Euro pro Jahr betragen.

Ein weiterer Punkt innerhalb dieses Gesetzes ist die monatliche Zahlung für Wahlleistungen, die wir von 13 Euro auf 26 Euro erhöhen müssen. Das ist eine freiwillige Leistung der Bediensteten, die in vielen Bundesländern abgeschafft ist und die deutlich unter dem liegt, was ein Beamter oder eine Beamtin zahlen müsste, wenn er eine entsprechende Wahlleistungsversicherung bei einer privaten Krankenkasse abschließen wollte.

Ein weiterer Punkt ist im Bereich der Beihilfe die Veränderung der Einkommensgrenze für Ehegatten, die Einkommenshöhe, die sie erreichen dürfen, um noch mitversichert zu sein. Dort folgen wir dem hessischen Beispiel und verändern die Grenze auf rund 8.000 Euro. Das ist die Grenze, die auch im steuerlichen Grundfreibetrag angesetzt wird. Das ist unseres Erachtens eine vernünftige Lösung. Für diejenigen, die dort in eine schwierige Situation kommen könnten, gibt es eine dreistufige Härtefallregelung, mit der wir glauben, dass wir entsprechende Härtefälle tatsächlich verhindern können.

Wir haben des Weiteren in diesem Gesetz geregelt, dass wir die Versorgungsrücklage, die seit 1999 gebildet wird, in diesen Konsolidierungsprozess bis 2020, in dem die Versorgungszahlung aufgrund ihrer überproportionalen Steigerung – dafür ist diese Versorgungsrücklage ehedem gebildet worden – schwierig wird, integrieren. Wir werden durch entsprechende Haushaltsvermerke und dadurch, dass wir den Beirat, den es heute schon gibt, zusätzlich damit betrauen, dass er überwacht, sicherstellen, dass das Geld auch für Versorgungsausgaben verwendet wird. Dadurch werden wir sicherstellen, dass es hier keine der von manchen befürchtete Zweckentfremdung der Mittel gibt.

Weitere Maßnahmen – ich habe es angedeutet –: Es gibt an vielen Stellen dieses Gesetzentwurfs qualitative und quantitative Verbesserungen. Ich möchte nur drei nennen. Wir werden die Altersteilzeit weitere fünf Jahre für Lehrerinnen und Lehrer im Land zulassen. Wir werden rückwirkend die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bezüglich Besoldung und Versorgung herstellen, und wir werden die Mitbestimmungsrechte der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an den Hochschulen deutlich verbessern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein solches Gesetz, das auf der einen Seite fiskalischen Bedürfnissen, auf der anderen Seite aber natürlich auch den berechtigten Interessen der Bediensteten Rechnung tragen soll, kann immer nur ein Kompromiss sein. Wir wissen das Engagement und die Leistung unserer Beamtinnen und Beamten zu schätzen, und wir glauben, dass man nach fünf Jahren sagen können wird, wenn man bei

spielsweise erkennt, wie Tarifsteigerungen in den nächsten Jahren aussehen und wie sich das Gehaltsgefüge in anderen Bundesländern entwickelt, dass wir diesem Anspruch gerecht geworden sind.

Ich möchte abschließend den Verbänden des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Deutschen Beamtenbundes für konstruktive Gespräche danken. Wir hatten konstruktive Gespräche im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens sowie während des regierungsinternen Gesetzgebungsverfahrens. Manches, was in diesem Gesetz drinsteckt, und manches, was nicht drinsteckt, ist auf diese Gespräche zurückzuführen.

Es waren zum Großteil Gespräche, die man in Offenheit und sozusagen nicht über Presseerklärungen geführt hat, weil das ein guter Weg ist, um einen gemeinsamen Nenner festzustellen. Ich will niemanden vonseiten der Gewerkschaften für dieses Gesetz in Mithaftung nehmen, sondern möchte sagen, dass wir wertvolle Anregungen bekommen haben, wo man, wenn man ein gegebenes fiskalisches Ergebnis erreichen will, eher etwas tun sollte und wo man eher etwas lassen sollte. Das war für mich als zuständigem Fachminister bei der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung durchaus hilfreich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, hilfreich fände ich es allerdings, wenn auch Sie dieses Gesetz konstruktiv begleiten würden. Meine Damen und Herren, bisher war es bei finanzpolitischen Debatten in der letzten Legislaturperiode so, dass Sie in der Regel gesagt haben: Das, was ihr macht, das taugt nichts. Da sagen wir einmal Nein. – Ich habe aber nie etwas gehört, wie Sie es anders machen wollen. Das hat sich auch bei den ersten beiden finanzpolitischen Debatten in dieser Legislaturperiode so fortgesetzt. In dieser Legislaturperiode ist etwas neu.

(Heiterkeit bei dem Abg. Dr. Weiland, CDU)

Herr Dr. Weiland, Sie lachen. Ich habe das schon gemerkt. Neu ist in dieser Legislaturperiode, dass es am Ende einer finanzpolitischen Debatte immer noch einmal so etwas wie ein emotionales Echauffieren von Ihnen, Herr Dr. Weiland, gibt. Das ist zum Teil spaßig. Zum Teil wirkt es ein bisschen aufgesetzt. Im Ergebnis führt es aber auch nicht dazu, dass wir einen konstruktiven Vorschlag von Ihnen erfahren haben. Meine Bitte lautet also, seien Sie innovativ. Es ist relativ einfach. Sie müssen sich und uns die Frage beantworten: Halten Sie für eine Konsolidierung im Sinne der Schuldenbremse, die wir gemeinsam verabschiedet haben, Einsparungen im finanziellen Dienstrecht für erforderlich?

Wenn Sie es nicht für erforderlich halten, dann sagen Sie uns, warum nicht, weil wir doch nicht so viel konsolidieren müssen, oder sagen Sie uns, wo anders wir es konsolidieren sollen. Wenn Sie der Meinung sind, Einsparungen im finanziellen Dienstrecht sind notwendig, dann sagen Sie uns, in welcher Höhe und wo. Ich glaube, dann bekommen wir eine konstruktive und zu einem vernünftigen Ergebnis führende Diskussion in den Ausschussberatungen. Ich bin gespannt, ob Sie dazu in der Lage sind.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ramsauer, SPD: Das hören wir jetzt gleich!)

Vielen Dank.

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Henter das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben eine Menge Fragen an uns gestellt. Herr Minister, Sie werden eine Antwort auf Ihre Fragen bekommen, wenn wir die Ausschussberatungen mit Anhörung der Gewerkschaften und Verbände durchgeführt haben.

(Beifall der CDU – Zuruf von der SPD: Da sind wir aber gespannt!)

Die CDU wird hiermit beantragen, dass eine Anhörung im federführenden Haushalts- und Finanzausschuss – wenn es geht unter Beteiligung des Innenausschusses – stattfindet, wir die Ausschussberatungen abwickeln, und dann werden wir hier letztendlich unsere Antworten geben.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, Sie haben den Gesetzentwurf im Großen und Ganzen in allen Details vorgestellt. Deswegen kann ich mich auf die wesentlichen Grundzüge beschränken. Der Hauptteil, der auch zu den größten Diskussionen führt, ist die Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für die Jahre 2012 bis 2016 um jeweils 1 %, zusätzlich die 17 Euro für die Gehaltsgruppen A 2 bis A 8 des einfachen und mittleren Dienstes.

Hinzu kommt im Gesetzentwurf eine Umschichtung des Familienzuschlags. Da ist allerdings – das muss man anführen – eine Ausgleichszulage vorgesehen. Hiermit wollen Sie 18 Millionen Euro jährlich einsparen.

Dann haben Sie eine Streichung der vermögenswirksamen Leistungen vorgesehen. Das soll 3,5 Millionen Euro erbringen. Bei der Beihilfe erhöhen Sie diese Wahlleistungen von 13 auf 26 Euro, und bei den Ehegattinnen und Ehegatten werden Sie die Grenze für die Beihilfe von 20.000 auf 8.000 Euro senken wollen. Die Stufe 11 der Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A soll von vier auf fünf Jahre gestreckt werden. Es sind Altersteilzeitregelungen vorgesehen und vieles mehr.

Sie haben Gespräche mit den Verbänden geführt. Das liegt uns im Gesetzentwurf vor. Sowohl Beamtenbund, DGB, Richterbund als auch die kommunalen Spitzenverbände haben Ihnen gegenüber Äußerungen abgegeben. Als erstes ist der Name „Erstes Dienstrechtsände